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   BVerwG, 12.01.1973 - VII C 59.70   

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BVerwG, 12.01.1973 - VII C 59.70 (https://dejure.org/1973,1805)
BVerwG, Entscheidung vom 12.01.1973 - VII C 59.70 (https://dejure.org/1973,1805)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Januar 1973 - VII C 59.70 (https://dejure.org/1973,1805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen zur Schadensabwendung als ersetzbarer Schaden im Rahmen eines Amtshaftungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.02.1965 - III ZR 170/63

    Schadensersatzansprüche gegenüber der Bundespost wegen Amtspflichtverletzungen

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1973 - VII C 59.70
    § 254 BGB ist auch auf Schadensersatzansprüche aus § 839 BGB anwendbar (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 1965 [NJW 1965, 962 [BGH 08.02.1965 - III ZR 170/63]]) und vom 24. Juni 1965 ([MDR 1965, 892]).
  • BVerwG, 16.08.1967 - VI C 76.64

    Bestellung eines Pflegers als gesetzlichen Vertreter in einem

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1973 - VII C 59.70
    Das Berufungsgericht hat einen Anspruch des Klägers auf Aufwendungsersatz gegen die Beklagte nach den bürgerlichrechtlichen Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683, 256 BGB), deren entsprechende Anwendung im öffentlichen Recht anerkannt ist (BVerfGE 18, 429 [BVerfG 31.03.1965 - 2 BvL 17/63] [436]; BVerwGE 27, 314 [BVerwG 16.08.1967 - VI C 76/64] [318]), und den Grundsätzen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs verneint, weil der Kläger mit dem Einbau des Rückstauschiebers eine ihm nach dem Ortsstatut der Beklagten obliegende eigene Verpflichtung erfüllt habe.
  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1973 - VII C 59.70
    Das Berufungsgericht hat einen Anspruch des Klägers auf Aufwendungsersatz gegen die Beklagte nach den bürgerlichrechtlichen Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683, 256 BGB), deren entsprechende Anwendung im öffentlichen Recht anerkannt ist (BVerfGE 18, 429 [BVerfG 31.03.1965 - 2 BvL 17/63] [436]; BVerwGE 27, 314 [BVerwG 16.08.1967 - VI C 76/64] [318]), und den Grundsätzen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs verneint, weil der Kläger mit dem Einbau des Rückstauschiebers eine ihm nach dem Ortsstatut der Beklagten obliegende eigene Verpflichtung erfüllt habe.
  • BGH, 30.09.1970 - III ZR 87/69

    Abwässerkanalisation

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1973 - VII C 59.70
    Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob die möglichen Beeinträchtigungen durch unverschuldete Störungen des Betriebs der Kanalisation als Folge eines Naturereignisses hervorgerufen werden, die sich auch bei einer ordnungsgemäß eingerichteten und betriebenen Abwasseranlage nie völlig ausschließen lassen und immer wieder auftreten können (vgl. BGHZ 54, 299 [305]), oder ob im Einzelfall Überschwemmungsschäden infolge Rückstaus durch Mängel in der Einrichtung oder bei dem Betrieb der Kanalisation schuldhaft verursacht werden.
  • BVerwG, 06.06.1967 - IV C 216.65

    Bindungswirkung einer den Rechtsweg verneinenden und eine Verweisung an das

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1973 - VII C 59.70
    Zur Prüfung des Klageanspruchs unter diesem vom Kläger bereits in der Klageschrift genannten rechtlichen Gesichtspunkt ist trotz der Rechtswegregelung des § 40 Abs. 2 VwGO der Verwaltungsrechtsweg aufgrund der bindenden Verweisung des Rechtsstreits seitens des Zivilgerichts nach § 41 Abs. 2 VwGO eröffnet, und zwar auch dann, wenn die Verweisung zu Unrecht ausgesprochen wäre (BVerwGE 27, 170 [BVerwG 06.06.1967 - IV C 216/65]).
  • BGH, 10.05.1960 - VI ZR 35/59

    Straßenbahn-Ersatzwagen - § 249 BGB, zur Ersatzfähigkeit von Vorhaltekosten

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1973 - VII C 59.70
    Das Berufungsgericht hat hierbei verkannt, daß nach § 254 Abs. 2 BGB der Geschädigte zur Abwendung oder Minderung des Schadens verpflichtet ist und dem die Pflicht des Schädigers entspricht, dem Geschädigten seine notwendigen Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens zu ersetzen (BGHZ 32, 280 [285]).
  • BGH, 24.06.1965 - III ZR 219/63

    Freigabe eines Anspruchs aus der Konkursmasse durch den Konkursverwalter -

    Auszug aus BVerwG, 12.01.1973 - VII C 59.70
    § 254 BGB ist auch auf Schadensersatzansprüche aus § 839 BGB anwendbar (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 1965 [NJW 1965, 962 [BGH 08.02.1965 - III ZR 170/63]]) und vom 24. Juni 1965 ([MDR 1965, 892]).
  • VG Freiburg, 29.10.2015 - 6 K 2245/14

    Einsicht in Patientenakten durch nahe Angehörige bzw. Erben; Bezahlung

    Für einen Anspruch aus Amtshaftung, den das Verwaltungsgericht trotz der Regelung in § 17 Abs. 2 Satz 2 GVG wegen des hier rechtkräftig abgeschlossenen Rechtswegverweisungsverfahrens zu prüfen hätte (h.M. - vgl. BVerwG, Urt. v. 12.01.1973 - VII C 59.70 -, juris; BAG, Beschl. v. 14.12.1998 - 5 AS 8/98 -, juris; BSG, Urt. v. 20.05.2003 - B 1 KR 7/03 R -, NVwZ-RR 2004, 463; Kopp/Schenke, a.a.O., Anh § 41 Rnr. 22; a.A. : Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 17a GVG, Rn. 56) gilt schließlich das zuvor Dargelegte entsprechend.
  • BVerwG, 21.01.2010 - 9 B 66.08

    Rückabwicklung eines nichtigen Ablösungsvertrags über Erschließungsbeiträge;

    b) Entgegen der Ansicht der Beschwerde weicht das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 1973 - BVerwG 7 C 59.70 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 123 S. 59 ab.
  • BAG, 14.12.1998 - 5 AS 8/98

    Umfang der Prüfungskompetenz nach § 17 Abs. 2 GVG

    Das Landesarbeitsgericht darf im Berufungsverfahren die Zulässigkeit des Rechtswegs auch dann nicht prüfen, wenn das Landgericht einen Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche, die unter anderem auf Amtspflichtverletzung gestützt werden, an das Arbeitsgericht verwiesen und dieses in der Hauptsache entschieden hat (Anschluß an BVerwG Urteil vom 12. Januar 1973 - VII C 59.70 - Buchholz 31 o § 40 VwGO Nr. 123).

    Er verbietet nicht, daß andere als die ordentlichen Gerichte nach - unter Wahrung der entsprechenden Verfahrensvorschriften ergangenem - bindendem Verweisungsbeschluß über Schadensersatzansprüche wegen Amtspflichtverletzung entscheiden (BVerwG Urteil vom 12. Januar 1973 - VII C 59.70 - Buchholz, BVerwG, Nr. 31 o § 40 Nr. 123; RGRK-Kreft, 12. Aufl. 1989, § 839 BGB Rz 572; Eyermann/Rennert, VwGO, 10. Aufl. 1998, § 41 [§§ 17 bis 17 b GVG] Rz 28; Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., § 41 Rz 22; Windel, ZZP 1998, S. 3, 26; a.A. wohl Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner/Ehlers, § 41 VwGO/§ 17 GVG Rz 40).

  • BVerwG, 23.04.2021 - 8 AV 1.21

    Rechtswegübergreifende Zuständigkeitsbestimmung

    Das schließt in der Folge eines bindenden Verweisungsbeschlusses auch die Kompetenz des Verwaltungsgerichts zur Beurteilung von Ansprüchen nach Art. 14 Abs. 3 Satz 4, Art. 34 GG mit ein (BVerwG, Urteil vom 12. Januar 1973 - 7 C 59.70 - Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 123 S. 59; BAG, Beschluss vom 14. Dezember 1998 - 5 AS 8/98 - NZA 1999, 390 ; BSG, Urteil vom 20. Mai 2003 - B 1 KR 7/03 R - NVwZ-RR 2004, 463 f.).
  • VG Weimar, 26.08.2015 - 3 K 555/15

    Rückverweisung bei Amtshaftungsanspruch -Verjährung des Anspruchs auf

    Art. 34 Satz 3 GG ist nur das Verbot an den Gesetzgeber zu entnehmen, den ordentlichen Rechtsweg für Schadensersatzansprüche aus Amtspflichtverletzung von vornherein auszuschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.01.1973 - VII C 59.70 - Juris, Rdnr. 15; BAG, Beschluss vom 14.12.1998 - 5 AS 8/98 - Juris, Rdnr. 18; BSG, Urteil vom 20.05.2003 - B 1 KR 7/03 R - Juris, Rdnr. 12).
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