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   BVerwG, 22.01.1971 - VII C 61.70   

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https://dejure.org/1971,1133
BVerwG, 22.01.1971 - VII C 61.70 (https://dejure.org/1971,1133)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1971 - VII C 61.70 (https://dejure.org/1971,1133)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1971 - VII C 61.70 (https://dejure.org/1971,1133)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 608
  • BB 1971, 725
  • DB 1971, 1008
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.06.1970 - VII C 143.66

    Anbieten von gewerblichen Leistungen und Waren auf öffentlichen Straßen -

    Auszug aus BVerwG, 22.01.1971 - VII C 61.70
    Das hat der Senat bereits in dem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG VII C 143.66 - (DVBl. 1970 S. 871 [873]) ausgesprochen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2000 - 11 A 2870/97

    Auch wer sein Auto mit einem Verkaufsangebot versieht und auf einem

    - BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - VII C 61.70 -, GewArch 1971, 139 (Werbeanhänger); BayObLG, Beschluss vom 18. Januar 1966 - BWReg 4a St 23/65 -, …

    BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - VII C 61.70 -, a.a.O.; Bismark, a.a.O. (459).

  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist hierfür erforderlich, aber auch ausreichend, daß die Inanspruchnahme der Straße mit einem gewissen Aufwand und Umfang verbunden ist (vgl. Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG 7 C 61.70 - Buchholz 442.15 § 5 StVO Nr. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 11 A 2325/10

    Der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen ist eine

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - VII C 61.70 -, MDR 71, 608 (609), zur Erlaubnispflicht für Werbefahrten mit Kraftfahrzeuganhängern nach dem Straßenverkehrsrecht.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 VII C 61.70 -, a. a. O.

  • BVerwG, 28.08.2012 - 3 B 8.12

    BierBike"; Sondernutzung; Gemeingebrauch; Sondernutzungserlaubnis; Nutzung der

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass nach § 7 Abs. 1 Satz 3 FStrG kein Gemeingebrauch vorliegt, wenn jemand die Straße nicht vorwiegend zum Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt (stRspr; vgl. etwa Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG 7 C 61.70 - Buchholz 442.15 § 5 StVO Nr. 3 S. 3; zum Vorliegen von Sondernutzung beim Aufstellen eines Verkaufswagens: Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 ).

    Nach Auffassung der Klägerin ist dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 1971 - BVerwG 7 C 61.70 - (a.a.O.) der Rechtssatz zu entnehmen, es komme bei der Beantwortung der Frage, ob Sondernutzung oder Gemeingebrauch vorliege, maßgeblich darauf an, was der Verkehrsteilnehmer mit der Verkehrsteilnahme (subjektiv) bezwecke.

    Letztlich kann das aber offen bleiben, nachdem sich dem Urteil vom 22. Januar 1971 (a.a.O.) der von der Klägerin aufgeführte abstrakte Rechtssatz, so wie sie ihn versteht, weder wörtlich noch sinngemäß entnehmen lässt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 11 A 4433/02

    Zur gebührenpflichtigen Sondernutzung von Straßenland zur Werbung

    Dies gilt sowohl für reine Werbefahrten mit Kraftfahrzeugen oder Anhängern (BVerfG, Beschluss vom 10.12.1975 - 1 BvR 118/71 -, BVerfGE 40, 371 [380 ff.]; BVerwG, Urteil vom 22.1.1971 - VII C 61.70 -, GewArch 1971, 139 f.; BayOBLG, Beschluss vom 18.1.1966 - BWReg 4a St 23/65 -, …
  • VG Düsseldorf, 06.10.2010 - 16 K 8009/09

    Benutzung von "Partybikes" und "Bierbikes" bedarf der straßenrechtlichen

    Es können somit Benutzungsarten vom Gemeingebrauch ausgeschlossen sein, die sich äußerlich zwar als Teilnahme am Straßenverkehr darstellen, bei denen aber wegen des über die Straßenbenutzung hinaus verfolgten anderweitigen Zwecks die Merkmale der Straßenbenutzung zu Zwecken des Verkehrs nicht mehr überwiegen, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - VII C 61/70 -, GewArch.

    Die Beurteilung hat insoweit anhand des äußeren Erscheinungsbildes der konkreten Wegenutzung zu erfolgen; auf die äußerlich nicht erkennbaren Absichten und Motive des Wegebenutzers kommt es nicht an, vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 aaO., OVG Hamburg, Urteil vom 14. Dezember 1995 - Bf II 1/93 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2011 - 11 A 2511/10

    Der Betrieb von Bierbikes und Partybikes auf öffentlichen Straßen ist eine

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - VII C 61.70 -, MDR 71, 608 (609), zur Erlaubnispflicht für Werbefahrten mit Kraftfahrzeuganhängern nach dem Straßenverkehrsrecht.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 VII C 61.70 -, a. a. O.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2012 - 1 N 68.11

    Reine Werbefahrten sind Sondernutzung

    Dass diese Überlegung nicht fernliegend ist, ergibt sich aus dem vom Verwaltungsgericht zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Januar 1971 (VII C 61.70 - MDR 1971, 608, juris Rn. 10 ff. [14]), wonach allein zum Zweck der Werbung unternommene Fahrten nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 StVO in der Fassung vom 29. März 1956 (BGBl. I S. 327; vgl. zur aktuellen Rechtslage § 29 Abs. 2 Satz 1 StVO) einer Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde bedurften.

    Auch derjenige, der nur "spazieren" fährt oder seinen Wagen ziellos durch die Straßen lenkt, strebt diese Ortsveränderung zum Zwecke des Personentransports an (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971, a.a.O. Rn. 12 f.).

    Da den Fahrten der Klägerin der erforderliche Verkehrsbezug fehlt, ist es unerheblich, ob zusätzlich ein Eingriff in den Straßenverkehr oder eine aktive Beeinflussung anderer Verkehrsteilnehmer stattfindet (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - 11 A 2325/10

    OVG lässt in Sachen "Bierbike" Berufung gegen Urteil des VG Düsseldorf zu

    BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - VII C 61.70 -, MDR 71, 608 (609), zur Erlaubnispflicht für Werbefahrten mit Kraftfahrzeuganhängern nach dem Straßenverkehrsrecht.

    hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 VII C 61.70 -, a. a. O.

  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 160/78

    Reklamefahrten

    Erst mit Urteil vom 22. Januar 1971 (DB 1971, 1008) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgesprochen, daß das Mitführen eines Kfz-Anhängers allein zum Zwecke der Werbung nach § 5 StVO aF erlaubnisbedürftig sei, weil schon diese Benutzung eine "Veranstaltung" darstelle, die im übrigen durch den Gemeingebrauch nicht mehr gedeckt sei.
  • VG Hamburg, 20.03.2015 - 11 K 3271/13

    Zur Zulässigkeit von BigBikes (ehemals BierBikes)

  • VG Düsseldorf, 06.10.2010 - 16 K 6710/09

    Benutzung von "Partybikes" und "Bierbikes" bedarf der straßenrechtlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2007 - 14 A 4562/06

    Kostenbelastung eines Beteiligten bei seitens des Gerichts verursachter und von

  • VG Hamburg, 12.10.2016 - 17 K 1105/16

    Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Warenauslagen

  • VG Berlin, 17.06.2011 - 1 K 48.10

    Werbefahrten mit Kleinlastkraftfahrzeugen und Anwendung straßenrechtlicher bzw.

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