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   BVerwG, 28.11.1969 - VII C 67.68   

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  • BVerwGE 34, 241



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01  

    Konkurrenzverhältnis zwischen bundesrechtlichen und landesrechtlichen

    a) Mit dem Straßenverkehrsrecht, das nach Art. 74 Nr. 22 GG Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes ist, soll die Teilnahme am Straßenverkehr, vor allem aber dessen Sicherheit und Leichtigkeit gewährleistet werden (vgl. etwa BVerwGE 34, 241, 243; Steiner JuS 1984, 1, 2).

    Das Straßenrecht befaßt sich daher vor allem mit der Entstehung, der Ein- und Umstufung öffentlicher Straßen und der Abgrenzung von Gemeingebrauch zur Sondernutzung (vgl. BVerwGE 34, 241, 243; 34, 320, 323; Steiner aaO, 3).

    c) Beide Rechtsmaterien stehen allerdings in einem sachlichen Zusammenhang ( BVerfGE 40, 371, 378; 67, 299, 314; BVerwGE 34, 241, 243; vgl. hierzu auch Steiner aaO, 2).

  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88  

    GG Art. 8 Abs. 2; StVO § 29 Abs. 2; VersammlG § 1, § 14,

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  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70  

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in

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