Rechtsprechung
   BVerwG, 06.05.1977 - VII C 67.75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1150
BVerwG, 06.05.1977 - VII C 67.75 (https://dejure.org/1977,1150)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1977 - VII C 67.75 (https://dejure.org/1977,1150)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1977 - VII C 67.75 (https://dejure.org/1977,1150)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1150) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Lautsprecher im Hotel - Rundfunkgebühren - Rundfunkverteilungsanlage - Rundfunkempfangsgerät - Äquivalenzgrundsatz - Rundfunkteilnehmer

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 286 (Ls.)
  • DÖV 1977, 676
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Der Äquivalenzgrundsatz ist der auf die Gebühr bezogene Ausdruck des allgemeinen, auf Verfassungsrecht beruhenden bundesrechtlichen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und besagt als solcher, daß die Gebühr nicht in einem Mißverhältnis zu der von dem Träger öffentlicher Verwaltung erbrachten Leistung stehen darf (vgl. Urteil vom 6. Mai 1977 - BVerwG VII C 67.75 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 34 S. 26 [30]).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Das Äquivalenzprinzip als gebührenrechtliche Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes besagt, daß die Gebühr nicht in einem Mißverhältnis zu der von der Verwaltung erbrachten Leistung stehen darf (vgl. BVerwGE 26, 305 [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65]; Urteil vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 67.75 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 34; vgl. ferner BVerfGE 20, 257 ).
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 23.83

    Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen -

    Die Rundfunkgebühr ist, wie Art. 3 Abs. 2 Satz 1 StV zeigt, gerätebezogen; daher muß grundsätzlich ein Rundfunkteilnehmer, der mehrere Empfangsgeräte bereithält, für jedes dieser Geräte eine Gebühr zahlen (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 67.75 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 34 = DÖV 1977, 676 ).

    Dieses Prinzip, das die gebührenrechtliche Ausformung des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darstellt, schränkt den weiten Gestaltungsspielraum des Normgebers insofern ein, als es ihn verpflichtet, die Gebühr nicht unangemessen hoch anzusetzen (Senatsurteil vom 6. Mai 1977, a.a.O.; Senatsbeschlüsse vom 8. November 1976 - BVerwG 7 B 169.76 - und vom 3. Dezember 1975 - BVerwG 7 B 145.75 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 29).

    Bei Bereithaltung einer Vielzahl von Geräten fordert es weder eine Gebührendegression (vgl. Senatsurteil vom 6. Mai 1977, a.a.O.) noch eine (teilweise) Gebührenbefreiung.

  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 238.81

    Autoradios als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne von Art. 2 Abs. 1 des

    Dieses Prinzip, das die gebührenrechtliche Ausformung des verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darstellt (Senatsurteil vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 67.75 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 34 = DÖV 1977, 676 ), schränkt den weiten Gestaltungsspielraum des Normgebers insofern ein, als es ihn verpflichtet, die Gebühr nicht unangemessen hoch anzusetzen.
  • BVerwG, 26.02.1988 - 7 C 34.87

    Äquivalenzprinzip - Rundfunkgebührenrecht - Funkpeilgeräte - Flugzeuge -

    Das Äquivalenzprinzip stellt die gebührenrechtliche Ausformung des im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) begründeten und damit verfassungsrechtlich verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dar; es gehört deshalb dem Bundesrecht an (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 67.75 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 34 = DÖV 1977, 676 ).

    Daß es im Bereich des Rundfunkgebührenrechts gilt - wie immer man die Rundfunkgebühren abgabenrechtlich einordnet -, hat der erkennende Senat schon wiederholt entschieden (vgl. Urteil vom 6. Mai 1977 a.a.O.; Beschlüsse vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 und 7 B 23.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 49 und 50).

  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81

    Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz

    Nur bei einer gröblichen Störung des Ausgleichsverhältnisses zwischen dem Beitrag und dem Wert, den der Vorteil für den Beitragspflichtigen hat, ist das Äquivalenzprinzip verletzt (vgl. für Gebühr: Urteile vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 109.60 - BVerwGE 12, 162 [166], vom 6. Mai 1977 - BVerwG VII C 67.75 - Buchholz 401.64 Benutzungsgebühren Nr. 34 S. 26 [30] und vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz a.a.O. S. 16).
  • BVerwG, 06.02.1996 - 6 B 72.95

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebühr für gewerblich genutzte Zweitgeräte

    Bei Bereithaltung einer Vielzahl von Geräten fordert das Äquivalenzprinzip daher weder eine Gebührendegression noch eine (teilweise) Gebührenbefreiung (vgl. Urteil vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 67.75 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 34 und Beschluß vom 9. März 1984, a.a.O. Nr. 49).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 7 C 125.86

    Personenbeförderung - Kostensätze - Verlustausgleich - Pauschalierte Begünstigung

    Die Auslegung der Kostensatz VO 1978 durch das Berufungsgericht verstößt entgegen der Annahme der Beklagten auch nicht gegen Denkgesetze, was übrigens kein Verfahrensfehler, sondern eine Verletzung materiellen Rechts wäre (BVerwG, Urteil vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 67.75 - Buchholz 401.84 Nr. 34; Beschluß vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.76 - Buchholz 401.84 Nr. 35).

    Das ist dann der Fall, wenn die Auslegung offenbar willkürlich ist (BVerwG, Beschluß vom 30. August 1972 - BVerwG 7 B 43.71 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 53; Beschluß vom 8. Juni 1976 - BVerwG 7 B 70.76 - Buchholz 401.84 Nr. 30; Beschluß vom 6. Mai 1977 - BVerwG 7 C 67.75 - Buchholz 401.84 Nr. 34; Beschluß vom 2. September 1977 - BVerwG 7 B 15.76 - Buchholz 401.84 Nr. 35).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1986 - 4 A 449/86
    Die Heranziehung zu Rundfunkgebühren für jeweils beide Gerätetypen führt nicht zu einer Doppelbelastung, die in einem krassen Mißverhältnis zu der von der Rundfunkverwaltung gebotenen Leistung steht und deshalb unzumutbar wäre (vgl. insoweit BVerwG, Urt. v. 06.05.1977 - VII C 67.75 -, MDR 1978, 168 f.).

    Umgekehrt beeinflußt der Anschluß eines Videorecorders an ein Fernsehgerät nicht dessen Empfangsmöglichkeit, so daß der Kl. auch bei der von ihr vorgenommenen Kombination beider Gerätearten zwei unabhängige Empfangsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die die Erhebung zweier (gerätebezogener) Rundfunkgebühren rechtfertigt (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 06.05.1977, a.a.O.; Bay. VerfGH, Entsch. v. 06.07.1978 - Vf. 10-VII-76) -.

  • BGH, 19.06.1986 - III ZR 177/84

    Einführung eines Funkkanalzuschlags für Autotelefone

    Das ergibt sich schon aus dem Wesen der Gebühr als eines leistungsbezogenen Entgelts, das nach dem Äquivalenzprinzip (so jedenfalls BVerfGE 20, 257, 270; BVerwGE 12, 162, 166; 26, 305, 309 f. [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65]; BVerwG VerwRspr. Bd. 21, 273, 277; DÖV 1977, 676, 677) nicht in einem Mißverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung stehen darf (BVerfGE 20, 257, 270; BVerwGE 26, 305, 308 f. [BVerwG 14.04.1967 - IV C 179/65]; 29, 214, 215; Senatsurteile vom 25. November 1982 - III ZR 86/81 = LW PostVerwG Nr. 2 und vom 8. November 1984 aaO).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 182.81

    Fester Grundbetrag für Entwässerungsbeitrag gleichheitswidrig

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 47.81

    Heranziehung zu einer Abwassergebühr - Erhebung von Benutzungsgebühren bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2002 - 19 A 5437/99

    Gebührenpflichtige Rundfunkempfangsgeräte; Hörschläuche in Mehrbettzimmern eines

  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 167.81

    Verpflichtung zur Zahlung von Kanalbenutzungsgebühren - Rechtmäßigkeit der

  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 55.81

    Veranlagung zu Vorauszahlungen auf den Entwässerungsbeitrag für den mechanischen

  • VG Köln, 01.12.2006 - 11 K 8685/04

    Erhöhung der Gebühren für das Aufstellen von öffentlichen Münzfernsprechern bzw.

  • OVG Sachsen, 29.03.2012 - 3 A 186/11

    Einheitliche Hörstelle

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht