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   BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72 usw   

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BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72 usw (https://dejure.org/1975,63)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1975 - VII C 68.72 usw (https://dejure.org/1975,63)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1975 - VII C 68.72 usw (https://dejure.org/1975,63)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsgemäßheit der Vergnügungssteuer für das Aufstellen von Unterhaltungsautomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Halten von Unterhaltungsapparaten - Geschicklichkeitsautomaten - Besteuerung - Erstanschaffungspreises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 48, 1
 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72
    Dabei hat es sich auf die Erwägungen gestützt, mit denen das Bundesverfassungsgericht in BVerFGE 31, 119 ff. die Besteuerung von Musikautomaten auf der Grundlage des Erstanschaffungspreises nach § 21 Abs. 1 und 2 Satz 1 des Gesetzes über die Vergnügungssteuer vom 16. Oktober 1956 (GV NW S. 295), mit dem § 19 Abs. 1 VStG 65 gleich lautet, für verfassungsgemäß erklärt hat.

    Das haben der Senat (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [253 ff.]; 27, 146; 36, 16 [17]) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [90 ff.]; 31, 119 [127]) für die auf das Halten der Gewinnspiel- sowie der Musikautomaten gelegte Steuer entschieden.

    Der Ersatzmaßstab des Anschaffungspreises ist sachgerecht und deshalb unbedenklich, weil er nach der Lebenserfahrung in einer gewissen Beziehung zur Benutzung des Apparates steht, von deren Häufigkeit wiederum das Einspielergebnis und damit der Vergnügungsaufwand abhängen (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [260]; 27, 146 [147 ff.]; BVerfGE 31, 119 [129]).

    Die mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheiten der steuerlichen Belastung können vom Gesetzgeber aus Gründen der Praktikabilität im Rahmen der ihm bei der Erschließung von Steuerquellen zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit vernachlässigt werden, es sei denn, daß diese Ungleichheiten die steuerlichen Vorteile der Typisierung unverhältnismäßig überwiegen (so BVerfGE 21, 12 [27]; 31, 119 [131]).

    Die für die Musikautomaten bereits geäußerte Ansicht des Senats, daß die Nichtberücksichtigung der unterschiedlichen Einspielergebnisse, die sich aus dem jeweiligen Standort der Automaten ergeben können, den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht verletzt (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [149]; ebenso BVerfGE 31, 119 [131]), trifft ebenso für die Unterhaltungsapparate zu; denn diese Ungleichheiten können sich hier wie dort im Einzelfall zu Lasten wie zugunsten des steuerpflichtigen Aufstellers auswirken.

    Das Berufungsgericht hat seine von den Klägern angefochtenen Urteile auf die Erwägung gestützt, dem von der Rechtsprechung herausgestellten gleichbleibenden Anknüpfungsfaktor "Schallplatten", der bei den Musikautomaten den zu besteuernden Vergnügungsvorgang notwendig mit produziere und deshalb eine vom Alter des Geräts unabhängige Bemessung der Musikautomatensteuer rechtfertige (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [149]; BVerfGE 31, 119 [134]), entspreche bei den Unterhaltungsapparaten die Tatsache, daß der Spieler auch diese Apparate nicht nur um des Gerätes willen, sondern dazu benutze, um aus den zur Verfügung stehenden unterschiedlichen Spielvorgängen, die durch die zahlreichen vorhandenen Apparate angeboten werden, ein Spiel nach seinem Geschmack und nach seiner Wahl zu spielen; auch für Unterhaltungsapparate existiere somit ein unabhängig vom Alter der Apparate gleichbleibender Faktor in Gestalt der völlig unterschiedlichen Spielvorgänge der einzelnen Gerätetypen, an den die Besteuerung anknüpfen könne.

    Entfällt wegen der gleichbleibenden Vergnügungssteuer im Falle eines neuen Apparates, weil er vor allein wegen seiner Neuheit viel bespielt wird, auf das einzelne Spiel ein verhältnismäßig geringerer Steuerbetrag als dies der Fall ist, wenn das Gerät älter ist und deshalb weniger häufig benutzt wird, so gleicht sich dieser Unterschied im Laufe der Benutzungsdauer des Geräts aus (so auch BVerfGE 31, 119 [135] für die Musikautomaten).

    Das Berufungsgericht hatte deshalb - ebenso wie das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 31, 119 ff. für die Fälle der Musikautomaten - keinen Anlaß, dieser Frage durch weitere Ermittlungen nachzugehen.

  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65

    Veranlagung zur Zahlung von Vergnügungssteuer - Anschaffung als Grundlage für die

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72
    Das haben der Senat (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [253 ff.]; 27, 146; 36, 16 [17]) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [90 ff.]; 31, 119 [127]) für die auf das Halten der Gewinnspiel- sowie der Musikautomaten gelegte Steuer entschieden.

    Der Ersatzmaßstab des Anschaffungspreises ist sachgerecht und deshalb unbedenklich, weil er nach der Lebenserfahrung in einer gewissen Beziehung zur Benutzung des Apparates steht, von deren Häufigkeit wiederum das Einspielergebnis und damit der Vergnügungsaufwand abhängen (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [260]; 27, 146 [147 ff.]; BVerfGE 31, 119 [129]).

    Die für die Musikautomaten bereits geäußerte Ansicht des Senats, daß die Nichtberücksichtigung der unterschiedlichen Einspielergebnisse, die sich aus dem jeweiligen Standort der Automaten ergeben können, den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht verletzt (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [149]; ebenso BVerfGE 31, 119 [131]), trifft ebenso für die Unterhaltungsapparate zu; denn diese Ungleichheiten können sich hier wie dort im Einzelfall zu Lasten wie zugunsten des steuerpflichtigen Aufstellers auswirken.

    Das Berufungsgericht hat seine von den Klägern angefochtenen Urteile auf die Erwägung gestützt, dem von der Rechtsprechung herausgestellten gleichbleibenden Anknüpfungsfaktor "Schallplatten", der bei den Musikautomaten den zu besteuernden Vergnügungsvorgang notwendig mit produziere und deshalb eine vom Alter des Geräts unabhängige Bemessung der Musikautomatensteuer rechtfertige (BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [149]; BVerfGE 31, 119 [134]), entspreche bei den Unterhaltungsapparaten die Tatsache, daß der Spieler auch diese Apparate nicht nur um des Gerätes willen, sondern dazu benutze, um aus den zur Verfügung stehenden unterschiedlichen Spielvorgängen, die durch die zahlreichen vorhandenen Apparate angeboten werden, ein Spiel nach seinem Geschmack und nach seiner Wahl zu spielen; auch für Unterhaltungsapparate existiere somit ein unabhängig vom Alter der Apparate gleichbleibender Faktor in Gestalt der völlig unterschiedlichen Spielvorgänge der einzelnen Gerätetypen, an den die Besteuerung anknüpfen könne.

    Der Grundsatz, kein Aufsteller würde einen neuen Apparat aufstellen, wenn er nicht von ihm entsprechend höhere Einnahmen erwarten zu können glaube (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [260]; 27, 146 [148]), hat nicht nur für das erste Aufstellungsjahr Bedeutung.

    Da während dieses ganzen Zeitraums die hier streitige Steuerregelung des § 19 Abs. 1 und 2 VStG 65 bereits seit Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Vergnügungssteuergesetzes vom 16. Oktober 1956 (GV NW S. 295), dessen § 21 Abs. 1 und 2 gleichlautet, angewandt worden ist, erweist das über längere Zeit erhebliche Anwachsen der Zahl der aufgestellten Apparate zur Genüge, daß die Rentabilität der Aufstellung von Unterhaltungsapparaten durch die streitige Vergnügungssteuer nicht gefährdet ist (ebenso BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [153 ff.] für die Musikautomatensteuer unter Hinweis auf BVerfGE 14, 76 [100]).

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72
    Das haben der Senat (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [253 ff.]; 27, 146; 36, 16 [17]) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [90 ff.]; 31, 119 [127]) für die auf das Halten der Gewinnspiel- sowie der Musikautomaten gelegte Steuer entschieden.

    Der hierbei allein in Betracht kommende verfassungswidrige Eingriff in die freie wirtschaftliche Betätigung der Aufsteller von Unterhaltungsapparaten setzt den Tatbestand der erdrosselnden Wirkung der beanstandeten Steuer voraus (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [99 ff.]; 31, 8 [23]).

    Da während dieses ganzen Zeitraums die hier streitige Steuerregelung des § 19 Abs. 1 und 2 VStG 65 bereits seit Inkrafttreten des nordrhein-westfälischen Vergnügungssteuergesetzes vom 16. Oktober 1956 (GV NW S. 295), dessen § 21 Abs. 1 und 2 gleichlautet, angewandt worden ist, erweist das über längere Zeit erhebliche Anwachsen der Zahl der aufgestellten Apparate zur Genüge, daß die Rentabilität der Aufstellung von Unterhaltungsapparaten durch die streitige Vergnügungssteuer nicht gefährdet ist (ebenso BVerwGE 27, 146 [BVerwG 26.05.1967 - VII C 92/65] [153 ff.] für die Musikautomatensteuer unter Hinweis auf BVerfGE 14, 76 [100]).

  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72
    Das haben der Senat (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [253 ff.]; 27, 146; 36, 16 [17]) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [90 ff.]; 31, 119 [127]) für die auf das Halten der Gewinnspiel- sowie der Musikautomaten gelegte Steuer entschieden.

    Der Ersatzmaßstab des Anschaffungspreises ist sachgerecht und deshalb unbedenklich, weil er nach der Lebenserfahrung in einer gewissen Beziehung zur Benutzung des Apparates steht, von deren Häufigkeit wiederum das Einspielergebnis und damit der Vergnügungsaufwand abhängen (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [260]; 27, 146 [147 ff.]; BVerfGE 31, 119 [129]).

    Der Grundsatz, kein Aufsteller würde einen neuen Apparat aufstellen, wenn er nicht von ihm entsprechend höhere Einnahmen erwarten zu können glaube (BVerwGE 6, 247 [BVerwG 07.03.1958 - VII C 84/57] [260]; 27, 146 [148]), hat nicht nur für das erste Aufstellungsjahr Bedeutung.

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72
    Der hierbei allein in Betracht kommende verfassungswidrige Eingriff in die freie wirtschaftliche Betätigung der Aufsteller von Unterhaltungsapparaten setzt den Tatbestand der erdrosselnden Wirkung der beanstandeten Steuer voraus (BVerfGE 14, 76 [BVerfG 10.05.1962 - 1 BvL 31/58] [99 ff.]; 31, 8 [23]).
  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63

    Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72
    Soweit die Revisionen der Kläger zu 1) bis 3) im Zusammenhang mit der erwähnten Aufklärungsrüge zusätzlich auf eine Verletzung des § 86 Abs. 2 VwGO gestützt sind, können sie schon deshalb keinen Erfolg haben, weil diese Kläger in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht einen entsprechenden Beweisantrag, wie ihn § 86 Abs. 2 VwGO voraussetzt, als wesentlichen Verhandlungsvorgang nach § 105 Abs. 2 VwGO nicht zu Protokoll des Berufungsgerichts gegeben haben (vgl. BVerwGE 21, 184 [BVerwG 28.05.1965 - VII C 125/63] [185]).
  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 22.73

    Zulässigkeit der Vergnügungsteuer unter dem Finanzreformgesetz 1969; Ermächtigung

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72
    Im einzelnen wird hierzu auf das Urteil des Senats vom 28. Juni 1974 - BVerwG VII C 22.73 - (NJW 1974, 2301 = DGStZ 1974, 185 = KStZ 1974, 189) verwiesen.
  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74

    Vergnügungssteuer

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72
    Der von den Klägern in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vorgetragene Inhalt des Schriftsatzes vom 17. Dezember 1974 in der Verfassungsbeschwerdesache 2 BvR 824/74, die das gleichliegende Vergnügungssteuerurteil des Senats vom 28. Juni 1974 - BVerwG VII C 2.73 - betrifft, gibt dem Senat keinen Anlaß, von seiner Entscheidung abzugehen.
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72
    Die mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheiten der steuerlichen Belastung können vom Gesetzgeber aus Gründen der Praktikabilität im Rahmen der ihm bei der Erschließung von Steuerquellen zustehenden weitgehenden Gestaltungsfreiheit vernachlässigt werden, es sei denn, daß diese Ungleichheiten die steuerlichen Vorteile der Typisierung unverhältnismäßig überwiegen (so BVerfGE 21, 12 [27]; 31, 119 [131]).
  • BVerwG, 28.06.1974 - VII C 2.73

    Rechtmäßigkeit eines Vergnügungsteuerbescheides wegen stattfindender

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1975 - VII C 68.72
    Der von den Klägern in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat vorgetragene Inhalt des Schriftsatzes vom 17. Dezember 1974 in der Verfassungsbeschwerdesache 2 BvR 824/74, die das gleichliegende Vergnügungssteuerurteil des Senats vom 28. Juni 1974 - BVerwG VII C 2.73 - betrifft, gibt dem Senat keinen Anlaß, von seiner Entscheidung abzugehen.
  • BVerwG, 20.11.1970 - VII C 17.69
  • BVerwG, 07.07.1970 - VII C 18.68

    Heranziehung zur Vergnügungssteuer gestaffelt nach der Stückzahl der

  • BVerwG, 18.08.1972 - VII C 57.70

    Lauf von Rechtsmittelfristen - Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zur

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Dem Recht der Spielgerätesteuer sind aber auch andere Ersatzmaßstäbe, etwa der Erstanschaffungspreis der Geräte (vgl. BVerfGE 14, 76 ; BVerwGE 6, 247 ; BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1975 - BVerwG VII C 68.72 -, Buchholz 401.68 Vergnügungsteuer Nr. 19) oder ihr gemeiner Wert (vgl. BVerfGE 14, 76 ; 31, 119 betreffend Musikapparate), nicht unbekannt.
  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Dieser Sichtweise hat sich das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen (Urteil vom 22. Dezember 1999 BVerwG 11 CN 1.99 a.a.O. S. 240 f.; bereits ebenso unter Berufung auf die nach der Lebenserfahrung zu erwartende Beziehung zwischen Erstanschaffungspreis des Automaten und Benutzerhäufigkeit Urteile vom 7. März 1958 BVerwG 7 C 84.57 BVerwGE 6, 247 ; vom 26. Mai 1967 BVerwG 7 C 92.65 BVerwGE 27, 146 ; vom 7. Februar 1975 BVerwG 7 C 68.72 Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 19 S. 3).
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    a) Gegen die Zulässigkeit der nach Ablauf der Klagefrist erweiterten Klage hinsichtlich des Mehrbetrages sprechen sich bei auf Geldbeträge lautenden Verwaltungsakten u.a. aus: Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg, Urteil vom 26. April 1967 I OVG A 287/65 (Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte - OVGE - Münster und Lüneburg, Bd. 23, 391); OVG Lüneburg, Urteil vom 10. August 1971 I OVG A 160/69 (Deutsches Verwaltungsblatt - DVBl - 1972, 584); BVerwG-Urteile vom 23. März 1972 III C 132.70 (BVerwGE 40, 25 = HFR 1973, 36); vom 26. April 1974 VII C 70.72 (BStBl II 1975, 317); Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 6. Dezember 1974 Nr. 76 I 70 (Bayerische Verwaltungsblätter - BayVBl - 1976, 495); BSG-Urteil vom 22. September 1981 1 RJ 94/80 (MDR 1982, 349 und Sozialrecht 1750, § 521 ZPO Nr. 3) und BFH-Urteil in BFHE 135, 154, BStBl II 1982, 358; Dänzer-Vanotti (Deutsche Steuer-Zeitung - DStZ - 1984, 219); Gräber/von Groll (Kommentar zur Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., 1987, § 47 Anm. 3); Kopp (Kommentar zur VwGO, 8. Aufl., § 74 Rz. 7); Mittelbach (Die Information über Steuer und Wirtschaft - Inf - 1975, 351, 353); in Abweichung von Mittelbach (Inf 1967/A, 49 ff.).
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