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   BVerwG, 01.07.1971 - VII CB 23.69   

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BVerwG, 01.07.1971 - VII CB 23.69 (https://dejure.org/1971,2889)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1971 - VII CB 23.69 (https://dejure.org/1971,2889)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1971 - VII CB 23.69 (https://dejure.org/1971,2889)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 38.86

    Verwaltungszustellungsrecht - Abbau der Fehlbelegung im Wohnungswesen -

    Die vereinfachte Zustellungsform des § 3 Abs. 1 LZG genügt - ebenso wie früher § 17 VwZG - den bundesrechtlichen "Mindestanforderungen" an eine förmliche Zustellung (vgl. Beschluß vom 1. Juli 1971 - BVerwG VII CB 23.69 - Buchholz 340 § 17 VwZG Nr. 2 S. 2 ).

    Gleichwohl behandelt das Landeszustellungsgesetz Nordrhein-Westfalen die Übersendung eines Abgabenbescheides durch einfachen Brief als eine Sonderart der Zustellung (vgl. zu § 3 LZG in seiner früheren Fassung, die auf § 17 VwZG verwies: OVG Münster. Urteile vom 30. Juni 1975 - II A 231/74 - OVGE 31, 147 und vom 15. Juli 1975 - III A 680/72 - OVGE 31, 166 ; ferner zu § 17 VwZG: BVerwG. Beschluß vom 1. Juli 1971 a.a.O. S. 3; BFH. Urteil vom 29. Oktober 1974 - I R 37/73 - BFHE 114, 5 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 3 S 3013/08

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen formeller Präklusion bei

    Eine Rechtsmittelbelehrung muss die gesetzlich erforderlichen Mindestangaben enthalten und darf nicht generell geeignet sein, die Einlegung als Rechtsbehelf zu erschweren (BVerwG, Beschluss vom 01.07.1971 - VII CB 23.69 -, Buchholz 310 § 48 VwGO Nr. 22; Urteil vom 27.04.1990 - 8 C 70.88 -, NJW 1991, 508; zum Inhalt einer Belehrung über eine materielle Präklusion auslösende Rechtsfolge vgl. insbesondere VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 26.04.2002 - 5 S 629/02 -, VBlBW 2002, 445; Beschluss vom 20.10.2004 - 8 S 2273/04 -, NVwZ 2005, 1; Beschluss vom 09.01.2008 - 3 S 2016/07 -, NVwZ [zu § 55 Abs. 2 LBO]).
  • BFH, 05.12.1974 - V R 111/74

    Bekanntgabe - Behörde - Einfacher Brief - Nachweispflicht - Zugangsmangel -

    Zugegangen ist eine Sendung nur dann, wenn sie derart in den Machtbereich des Adressaten gelangt ist, daß er unter Ausschluß unbefugter Dritter von dem Schriftstück Kenntnis nehmen und diese Kenntnisnahme nach allgemeinen Gepflogenheiten auch erwartet werden kann (vgl. Beschluß des BVerwG vom 1. Juli 1971 VII CB 23/69, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 340, § 17 VwZG Nr. 2 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BFH, 14.08.1975 - IV R 150/71

    Voller Beweis - Zugestellter Bescheid - Zustellung durch einfachen Brief - Zugang

    c) Ein Bescheid ist zugegangen, wenn er derartig in den Machtbereich des Adressaten gelangt, daß diesem die Kenntnisnahme normalerweise möglich ist und nach den Gepflogenheiten des Verkehrs auch erwartet werden kann (BFH-Urteil vom 5. Dezember 1974 V R 111/74, BFHE 114, 176, BStBl II 1975, 286; Urteil des RG vom 8. Februar 1902, RGZ 50, 191 [194]; Urteil des BGH vom 27. Januar 1965 VIII ZR 11/63, NJW 1965, 965 [966]; Beschluß des BVerwG vom 1. Juli 1971 VII CB 23/69, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Bd. 340, § 17 VwZG Nr. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2008 - 7 B 915/08

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags

    - VII CB 23.69 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 22.
  • BVerwG, 20.05.1981 - 9 B 742.81

    Eintritt des Berufungsausschlusses - Einstimmige Klageabweisung - Offensichtliche

    Hiernach wurde beispielsweise für den Lauf der Rechtsmittelfrist als unschädlich angesehen, daß in einer Rechtsbehelfsbelehrung infolge eines Schreibfehlers das Wort "Klage" fehlte (Beschluß vom 1. Juli 1971 - BVerwG 7 CB 23.69 -); maßgeblicher Gesichtspunkt war, ob die Belehrung beim Empfänger Irrtümer erregen konnte.
  • BVerwG, 20.05.1981 - 9 B 743.81

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittelklarheit in der Rechtsbehelfsbelehrung -

    Hiernach wurde beispielsweise für den Lauf der Rechtsmittelfrist als unschädlich angesehen, daß in einer Rechtsbehelfsbelehrung infolge eines Schreibfehlers das Wort "Klage" fehlte (Beschluß vom 1. Juli 1971 - BVerwG 7 CB 23.69 -); maßgeblicher Gesichtspunkt war, ob die Belehrung beim Empfänger Irrtümer erregen konnte.
  • BVerwG, 20.05.1981 - 9 B 744.81

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verweigerung der Aufenthaltsbefugnis -

    Hiernach wurde beispielsweise für den Lauf der Rechtsmittelfrist als unschädlich angesehen, daß in einer Rechtsbehelfsbelehrung infolge eines Schreibfehlers das Wort "Klage" fehlte (Beschluß vom 1. Juli 1971 - BVerwG 7 CB 23.69 -); maßgeblicher Gesichtspunkt war, ob die Belehrung beim Empfänger Irrtümer erregen konnte.
  • BVerwG, 20.05.1981 - 9 B 745.81

    Einstimmige Abweisung einer Klage als offensichtlich unbegründet - Ausschluss der

    Hiernach wurde beispielsweise für den Lauf der Rechtsmittelfrist als unschädlich angesehen, daß in einer Rechtsbehelfsbelehrung infolge eines Schreibfehlers das Wort "Klage" fehlte (Beschluß vom 1. Juli 1971 - BVerwG 7 CB 23.69 -); maßgeblicher Gesichtspunkt war, ob die Belehrung beim Empfänger Irrtümer erregen konnte.
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