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   BFH, 15.12.1992 - VII E 3/92   

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https://dejure.org/1992,1919
BFH, 15.12.1992 - VII E 3/92 (https://dejure.org/1992,1919)
BFH, Entscheidung vom 15.12.1992 - VII E 3/92 (https://dejure.org/1992,1919)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 1992 - VII E 3/92 (https://dejure.org/1992,1919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Substantiierung der Einwendungen gegen einen Kostensatz durch die Erinnerungsführerin

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.1972 - III ZR 191/69

    Haftung auf Grund Vermögensübernahme - Berechnung des Gesamtvermögens -

    Auszug aus BFH, 15.12.1992 - VII E 3/92
    Zwar trifft den Gläubiger, der den Übernehmer in Anspruch nimmt, die Darlegungs- und Beweislast für die objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Vermögensübernahme (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. März 1972 III ZR 191/69, Wertpapier-Mitteilungen 1972, 610; Zeiss, a.a.O., § 419 Rdnr.6; Weber, a.a.O., § 419 Rdnr.44).
  • BGH, 09.04.1987 - IX ZR 138/86

    Verjährung der Ansprüche gegen den Vermögensübernehmer; Rechtsschutzinteresse für

    Auszug aus BFH, 15.12.1992 - VII E 3/92
    Die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweispflicht, insbesondere bezogen auf die Kenntnis des Übernehmers, dürfen aber aufgrund der häufig anzutreffenden Beweisschwierigkeit des Gläubigers nicht überspannt werden (Urteil des BGH vom 9. April 1987 IX ZR 138/86, Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs - BGH-LM -, Nr. 44 zu § 419 = Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1987, 2863; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 419 BGB Rdnr.2).
  • BFH, 31.05.2007 - V E 2/06

    Einwendungen des Kostenschuldners gegen den Ansatz des Mindestreitwerts

    a) Mit der Erinnerung gemäß § 66 Abs. 1 GKG können die Kostenansätze und die ihnen zugrunde liegende Streitwertbemessung überprüft werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488; vom 13. Dezember 2006 XI E 5/06, BFH/NV 2007, 493).
  • BFH, 13.12.2006 - XI E 7/06

    Bestimmung des Streitwerts für die Verfahren wegen einheitlicher und gesonderter

    Mit der Erinnerung können die Kostenansätze und die ihnen zugrunde liegende Streitwertbemessung überprüft werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488).
  • BFH, 20.08.2012 - I E 2/12

    Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft als Gegenstand einer Erinnerung

    Der Einwand fehlender Kostenschuldnerschaft liegt zwar nicht von vornherein außerhalb des Kostenrechts, so dass er im Grundsatz Gegenstand eines Erinnerungsverfahrens sein kann (s. BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488; vom 17. Februar 1994 VII E 3/93, BFH/NV 1994, 819; s.a. BFH-Beschluss vom 10. Januar 2000 XI E 4/99, BFH/NV 2000, 1099).
  • BFH, 13.12.2006 - XI E 5/06

    Erinnerung

    Mit der Erinnerung können die Kostenansätze und die ihnen zugrunde liegende Streitwertbemessung überprüft werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488).
  • LSG Thüringen, 16.02.2007 - L 6 B 141/06

    Einwendung gegen Kostenansatz mit Erinnerung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Mit der Erinnerung können grds. Einwendungen gegen die einzelnen Kostenansätze oder den zugrunde gelegten Streitwert bzw. die Schuldnerschaft erhoben werden (vgl. BFH, Beschluss vom 15. Februar 1992 - Az.: VII E 3/92, nach juris).
  • BFH, 13.12.2006 - XI E 6/06

    Bestimmung des Streitwerts im Beschwerdeverfahren; Voraussetzungen für eine

    Mit der Erinnerung können die Kostenansätze und die ihnen zugrunde liegende Streitwertbemessung überprüft werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488).
  • BFH, 29.10.1998 - X E 8/98

    Kostenrechnung; Erinnerung

    Die Erinnerung bietet nur die Möglichkeit zur Prüfung der Kostenrechnung selbst, d.h. der einzelnen Kostenansätze und der ihnen zugrundeliegenden Streitwertbemessung (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488, und in BFH/NV 1997, 523).
  • BFH, 27.10.2000 - VII E 10/00

    Kostenansatz - Streitwertüberprüfung nach Streitwertfestsetzung

    Nach § 5 Abs. 1 GKG kann der Kostenschuldner gegen den Kostenansatz Erinnerung einlegen, mit der grundsätzlich Einwendungen gegen die einzelnen Kostenansätze und den zugrunde gelegten Streitwert geltend gemacht werden können (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488).
  • BFH, 20.03.1998 - X E 1/98

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung

    Erstrebt werden darf mit der Erinnerung nur die Prüfung der einzelnen Kostenansätze und der ihnen zugrundeliegenden Streitwertbemessung (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488, und in BFH/NV 1997, 523).
  • BFH, 16.07.1998 - X E 7/98

    Fehlende Revisionszulassung - Vertretungszwang - Gerichtskosten -

    Erstrebt werden darf mit der Erinnerung nur die Prüfung der Kostenrechnung selbst, d.h. der einzelnen Kostenansätze und der ihnen zugrundeliegenden Streitwertbemessung (BFH-Beschlüsse vom 15. Dezember 1992 VII E 3/92, BFH/NV 1993, 488, und in BFH/NV 1997, 523).
  • BFH, 20.03.1998 - X E 2/98

    Rechtmäßigkeit einer Erinnerung gegen die Hauptsacheentscheidung eischließlich

  • FG Hessen, 17.09.2007 - 12 Ko 3825/04

    Kostentragungspflicht des Insolvenzverwalters für eine abgeschlossene Instanz

  • BFH, 19.11.1996 - IV B 98/95

    Möglichkeit der Einlegung einer Erinnerung gegen einen Kostenansatz

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