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   BFH, 02.10.1992 - VII E 4/92   

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https://dejure.org/1992,10256
BFH, 02.10.1992 - VII E 4/92 (https://dejure.org/1992,10256)
BFH, Entscheidung vom 02.10.1992 - VII E 4/92 (https://dejure.org/1992,10256)
BFH, Entscheidung vom 02. Oktober 1992 - VII E 4/92 (https://dejure.org/1992,10256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.02.1977 - VII E 24/76

    Klagerücknahme - Gerichtskosten - Rechtsgrundlage der Inanspruchnahme -

    Auszug aus BFH, 02.10.1992 - VII E 4/92
    Aus dem Beschluß des BFH vom 16. Februar 1977 VII E 24/76 (BFHE 121, 304, BStBl II 1977, 354) ergebe sich, daß § 136 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) allein als Rechtsgrundlage für die Kostenfestsetzung nicht dienen könne.

    Der Erinnerungsführer beruft sich für seine gegenteilige Ansicht zu Unrecht auf den Beschluß des Senats in BFHE 121, 304, BStBl II 1977, 354; denn in dem dort entschiedenen Fall war das Verfahren der Instanz vom Finanzamt als Revisionskläger beantragt worden, so daß die dortige Erinnerungsführerin (Klägerin) nicht als Kostenschuldnerin nach § 95 Abs. 1 GKG a. E - jetzt 49 GKG - in Betracht kam.

  • BFH, 15.07.2003 - VII E 13/03

    Unselbstständiges Zwischenverfahren vor dem BFH; Gerichtsgebühr für Beschwerde

    Da die Kostenschuldner die Beschwerde eingelegt haben, bedurfte es für ihre Kostenschuldnerschaft keiner gerichtlichen Entscheidung über die Verfahrenskosten nach § 54 Nr. 1 GKG (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Oktober 1992 VII E 4/92, BFH/NV 1993, 557).
  • BFH, 18.05.1995 - V E 1/95

    Einlegung einer Erinerung gegen einen Kostenansatz

    Diese Voraussetzungen sind nur erfüllt, wenn das Gericht gegen eindeutige gesetzliche Normen verstoßen hat und dieser Verstoß offen zutage tritt, oder wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt (BFH-Beschluß vom 30. November 1992 X B 54/92, BFH/NV 1993, 557 m. w. N.).
  • BFH, 25.07.1994 - X B 22/94

    Geltendmachung einer nachträglichen Befangenheit eines Richters

    Sie sind selbst dann nicht aufhebbar, wenn das Ablehnungsgesuch sachlich begründet sein sollte (BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 163/92, BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675; vom 30. November 1992 X B 54/92, BFH/NV 1993, 557; vom 2. Dezember 1992 X B 66/92, BFH/NV 1994, 31).
  • BFH, 20.06.1994 - XI E 2/94
    § 8 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG), wonach Kosten nicht erhoben werden, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, bietet keine Handhabe, die Rechtmäßigkeit einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung nochmals zu überprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1988 VIII S 1/88, BFH/NV 1989, 316; in BFH/NV 1991, 701, und vom 30. November 1992 X B 54/92, BFH/NV 1993, 557).
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