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   BVerwG, 19.09.1975 - VII ER 400.75   

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BVerwG, 19.09.1975 - VII ER 400.75 (https://dejure.org/1975,2542)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.1975 - VII ER 400.75 (https://dejure.org/1975,2542)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 1975 - VII ER 400.75 (https://dejure.org/1975,2542)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.1962 - IV A 1117/61
    Auszug aus BVerwG, 19.09.1975 - 7 ER 400.75
    Nach §§ 44 und 64 VwGO in Verbindung mit §§ 59 und 60 ZPO ist u.a. Voraussetzung für die zulässige Verbindung mehrerer prozessualer Ansprüche in einem Verfahren (objektive oder subjektive Klagenhäufung), daß für das Verfahren dasselbe Gericht örtlich zuständig ist (OVG Münster, DÖV 1962, 833; Eyermann-Fröhler, Komm. zur VwGO, 6. Aufl. 1974,§ 44 Rdnr. 6 und § 64 Rdnr. 3; Redeker-von Oertzen, Komm. zur VwGO, 5. Aufl. 1975, § 64 Rdnr. 7; vgl. weiter Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht. 11. Aufl. 1974, § 49 II 2 S. 240 und § 100 II 1 b S. 513; Stein-Jonas, Komm. zur ZPO, 19. Aufl. 1972, Vorbemerkungen vor § 59 ZPO Anm. III 2).
  • BVerwG, 02.07.2019 - 1 AV 2.19

    Antragsbefugnis; Dublin-Verfahren; Familienangehöriger; Familienzusammenführung;

    Denn gemäß § 64 VwGO i.V.m. mit §§ 59 f. ZPO ist u.a. Voraussetzung für die Zulässigkeit der Verbindung mehrerer prozessualer Ansprüche in einem Verfahren, dass für die Verfahren dasselbe Gericht örtlich zuständig ist (BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 1975 - 7 ER 400.75 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 9 S. 2 und vom 13. April 1988 - 8 ER 400.88 - juris Rn. 2); ist dies nicht der Fall, ist dem durch Abtrennung und teilweise Verweisung zu begegnen.
  • BVerwG, 16.09.2019 - 1 AV 4.19

    Zuständigkeitsbestimmung durch das Bundesverwaltungsgericht; Zuständigkeit bei

    Denn gemäß § 64 VwGO i.V.m. §§ 59 f. ZPO ist u.a. Voraussetzung für die Zulässigkeit der Verbindung mehrerer prozessualer Ansprüche in einem Verfahren, dass für die Verfahren dasselbe Gericht örtlich zuständig ist (BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 1975 - 7 ER 400.75 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 9 S. 2 und vom 13. April 1988 - 8 ER 400.88 - juris Rn. 2); ist dies nicht der Fall, ist dem durch Abtrennung und teilweise Verweisung zu begegnen.
  • BVerwG, 05.05.2017 - 6 AV 1.17

    Länderübergreifendes Gastschulverhältnis; Rechtsverhältnis; Rechtskraft;

    Die örtliche Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte ist bei einer Mehrheit von Ansprüchen für jeden Streitgegenstand gesondert zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. September 1975 - 7 ER 400.75 - Buchholz 310 § 53 Nr. 9; Kraft, in: Eyermann, a.a.O., § 52 Rn. 8).
  • BVerwG, 22.11.1999 - 11 AV 2.99

    Örtliche Zuständigkeit; Bestimmung des zuständigen Gerichts; notwendige

    Wenn - wie hier - mehrere Personen verklagt werden sollen und dafür gemäß § 52 Nr. 5 VwGO verschiedene Verwaltungsgerichte örtlich zuständig sind, kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts nur in Betracht, wenn die Annahme zumindest nicht fernliegt, daß eine notwendige Streitgenossenschaft besteht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 1975 - BVerwG VII ER 400.75 -, vom 20. Januar 1978 - BVerwG 7 ER 401.77 -, vom 7. Mai 1981 - BVerwG 3 ER 401.81 -, vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 ER 403.91 -, vom 1. Dezember 1993 - BVerwG 2 AV 7.93 - und vom 7. Mai 1996 - BVerwG 2 AV 1.95 - ).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 7 ER 401.77

    Streitgenossenschaft - Örtlich zuständiges Gericht - Klage

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob er die im Beschluß vom 19. September 1975 - BVerwG 7 ER 400.75 - (Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 9) vertretene Auffassung in vollem Umfang aufrechterhält; der vorliegende Fall unterscheidet sich von dem damals entschiedenen dadurch, daß hier eine notwendige Streitgenossenschaft immerhin im Bereich des Möglichen liegt, während sie damals eindeutig nicht vorlag.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 3 ER 401.81
    Gemäß §§ 44 und 64 VwGO i.V.m. §§ 59 und 60 ZPO ist nämlich unter anderem Voraussetzung für die Zulässigkeit der Verbindung mehrerer prozessualer Ansprüche in einem Verfahren (objektive oder subjektive Klagenhäufung), daß für das Verfahren dasselbe Gericht örtlich zuständig ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. September 1975 - BVerwG 7 ER 400.75 - [Buchholz 310 § 53 Nr. 9] mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 13.04.1988 - 8 ER 400.88

    Rechtsmittel

    Diese Zuständigkeit wird nicht dadurch berührt, daß die Klägerin vier Personen verklagt hat und hinsichtlich der Beklagten zu 1. bis 3. eine andere örtliche Zuständigkeit besteht als hinsichtlich des Beklagten zu 4. Denn gemäß §§ 44 und 64 VwGO in Verbindung mit §§ 59 f. ZPO ist u.a. Voraussetzung für die Zulässigkeit der Verbindung mehrerer prozessualer Ansprüche in einem Verfahren (objektive oder subjektive Klagenhäufung), daß für die Verfahren dasselbe Gericht örtlich zuständig ist (vgl.Beschluß vom 19. September 1975 - BVerwG VII ER 400.75 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 9 S. 1 m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 08.01.2001 - 11 AV 1.00

    Anforderungen an die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Bestimmung eines

    Wenn - wie hier - mehrere Personen verklagt werden und dafür gemäß § 52 Nr. 5 VwGO verschiedene Verwaltungsgerichte örtlich zuständig sind, kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Bestimmung eines gemeinsamen zuständigen Gerichts nur in Betracht, wenn die Annahme zumindest nicht fern liegt, dass eine notwendige Streitgenossenschaft besteht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. September 1975 - BVerwG 7 ER 400.75 -, vom 20. Januar 1978 - BVerwG 7 ER 401.77 -, vom 7. Mai 1981 - BVerwG 3 ER 401.81 -, vom 14. Mai 1992 - BVerwG 4 ER 403.91 -, vom 1. Dezember 1993 - BVerwG 2 AV 7.93 - und vom 22. November 1999 - BVerwG 11 AV 2.99 - <NVwZ-RR 2000, S. 261>).
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