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   BVerwG, 16.09.1977 - VII P 10.75   

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BVerwG, 16.09.1977 - VII P 10.75 (https://dejure.org/1977,525)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1977 - VII P 10.75 (https://dejure.org/1977,525)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1977 - VII P 10.75 (https://dejure.org/1977,525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Antragsbefugnis von Personalratsmitgliedern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlüsse des Rechtsbeschwerdegerichts - Mündliche Verhandlung - Zustellung an Beteiligten - Neue Tatsachen - Beweis - Mitglieder der Personalvertretungen - Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten - Sozialeinrichtung - Mitbestimmungsrecht des Hauptpersonalrats - ...

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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 99/74

    Betriebsrat - Delegation der Beteiligungsrechte an Personalausschuß - Personelle

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75
    Im Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - (AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972) hat das Bundesarbeitsgericht dem einzelnen Betriebsratsmitglied die Befugnis zugesprochen, die ordnungsgemäße Bildung eines Ausschusses des Betriebsrats im Beschlußverfahren nachprüfen zu lassen (a.a.O. zu II 3).

    Auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Bildung von Betriebsausschüssen (Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - unter III 1, in AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972 mit Anm. Bulla) ist nicht ohne weiteres übertragbar, weil es dort um die Bildung eines Ausschusses innerhalb der Betriebsverfassung und nicht - wie im vorliegenden Falle - um die Besetzung des Organs einer Sozialeinrichtung geht, die ein selbständiger Rechtsträger ist.

  • BAG, 02.09.1975 - 1 ABR 50/74

    Mitbestimmung: Besetzung der den Arbeitnehmern zustehenden Sitze im Aufsichtsrat

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75
    So werden auch die Vertreter der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft von den wahlberechtigten Arbeitnehmern auf Grund von Wahlvorschlägen nach dem Mehrheitsprinzip gewählt (§ 76 Abs. 2 des BetrVerfG - BetrVG 1952 - vom 11. Oktober 1952 - BGBl. I S. 681 - §§ 30, 34 der Ersten Rechtsverordnung zur Durchführung des BetrVG (1952) vom 18. März 1953 - BGBl. I S. 58 -, insoweit noch in Kraft geblieben durch § 129 Abs. 1 Satz 1 des BetrVerfG - BetrVG - vom 15. Januar 1972 - BGBl. I S. 13 - vgl. dazu auch BAG Beschluß vom 2. September 1975 - 1 ABR 50/74 - AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG).
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75
    Vielmehr ist auch das reine Mehrheitswahlrecht verfassungsrechtlich zulässig wie auch Kombinationen zwischen reinem Verhältniswahlrecht und reinem Mehrheitswahlrecht verfassungsrechtlich unbedenklich sind, sofern der Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit beachtet wird (s. BVerfGE 6, 104 [111]; Maunz-Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Stand Mai 1977, Art. 28 GG Rz 29).
  • BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 16/72

    Mitbestimmungsrecht bei Werkmietwohnungen -; Unterscheidung zwischen formellen

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75
    Freilich hat das Bundesarbeitsgericht weiter ausgesprochen, daß das Vorrangprinzip dann nicht gilt, wenn und soweit Tarifverträge gegen den Geist des Gesetzes, den Geist der betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft verstoßen; weiter hat das Bundesarbeitsgericht in dem genannten Beschluß vom 5. März 1974 - ähnlich wie bereits in seinem Beschluß vom 13. März 1973 - 1 ABR 16/72 - (NJW 1973, 1900 [BAG 13.03.1973 - 1 ABR 16/72] = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 - Werkmietwohnungen) die Meinung vertreten, der Vorbehalt des Einleitungssatzes von § 87 Abs. 1 BetrVG 1972 sei nur erfüllt und damit der Vorrang eines Tarifvertrages nur gegeben, wenn dieser eine materielle Regelung treffe, bei der der Arbeitgeber nur noch eine tarifliche Norm zu vollziehen, also nicht zu "bestimmen" habe, weil der soziale Schutzzweck der Mitbestimmungsrechte nur durch eine die sachliche Substanz selbst regelnde gesetzliche oder tarifliche Norm verdrängt werden könne.
  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 28/73

    Mitbestimmungsanspruch des Betriebsrats - Verdrängung des Mitbestimmungsanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75
    Dort ist im Anschluß an den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 5. März 1974 - 1 ABR 28/73 - (AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 - Kurzarbeit - [dort noch nicht erschienen] = NJW 1974, 1724 = SAE 1974, 201 mit Anm. Bötticher) ausgeführt, daß § 87 Abs. 1 BetrVG 1972 grundsätzlich allen bestehenden tariflichen Regelungen und damit auch Tarifverträgen, die vor Inkrafttreten des jetzigen Betriebsverfassungsgesetzes abgeschlossen worden sind, den Vorrang gegenüber Betriebsvereinbarungen und betrieblichen Regelungsabreden einräumt; dem folgt der Senat und fügt für den vorliegenden Fall hinzu, daß Entsprechendes für Satzungen von Körperschaften des öffentlichen Rechts gilt, um die es hier geht.
  • BAG, 13.07.1977 - 1 AZR 336/75

    Mitbestimmungspflicht beim Schichtausfall - Notfall - Beurteilungsspielraum

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75
    Möglicherweise hat der Prozeßbevollmächtigte des Beteiligten zu 1) an das - soweit ersichtlich, noch nicht veröffentlichte - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - gedacht.
  • BVerwG, 13.06.1957 - II CO 3.56

    Die Bestimmung des Vorsitzenden des Vorstandes des Personalrats als Teil der

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Mitgliedern der Personalvertretungen ein rechtlich beachtliches Interesse an der Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung über die Gesetzmäßigkeit der von ihnen gefaßten Beschlüsse oder sonstiger rechtlich erheblicher Handlungen zuerkannt (BVerwGE 5, 118 [BVerwG 13.06.1957 - II CO 3/56] [119]; 8, 214 [216]).
  • BVerwG, 20.03.1959 - VII P 8.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung den Mitgliedern der Personalvertretungen ein rechtlich beachtliches Interesse an der Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung über die Gesetzmäßigkeit der von ihnen gefaßten Beschlüsse oder sonstiger rechtlich erheblicher Handlungen zuerkannt (BVerwGE 5, 118 [BVerwG 13.06.1957 - II CO 3/56] [119]; 8, 214 [216]).
  • BVerwG, 13.06.1969 - VII P 15.68

    Zuweisungen von Wohnungen durch die Bundesbahndirektionen - Anspruch auf Wahl in

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat bis in die jüngste Zeit festgehalten (Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII P 15.68 - ZBR 1969, 360; BVerwGE 50, 80 [BVerwG 19.12.1975 - VII P 15/74] [81]).
  • BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74

    Vergabe eines Dienstpostens - Dienststellenzugehörigkeit - Personalrat der

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat bis in die jüngste Zeit festgehalten (Beschluß vom 13. Juni 1969 - BVerwG VII P 15.68 - ZBR 1969, 360; BVerwGE 50, 80 [BVerwG 19.12.1975 - VII P 15/74] [81]).
  • BVerwG, 08.07.1977 - 7 P 28.75

    Zulässigkeit des Hinzutretens durch Einlegung von Rechtsmitteln - Unmittelbare

  • BVerwG, 07.11.1969 - VII P 11.68

    Mitbestimmung bei Wohlfahrtseinrichtungen - Begriff der Verwaltung und Errichtung

  • BVerwG, 05.02.1971 - VII P 12.70

    Anforderungen an die Definition des Begriffs einer Wohlfahrtseinrichtung -

  • BAG, 06.12.1963 - 1 ABR 9/63

    Mitbestimmungsrecht - Werkskantine

  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 11/09 R

    Krankenversicherung - Auffangpflichtversicherung nach § 5 Abs 1 Nr 13 Buchst a

    Eine Zuordnung zur PKV iS des SGB V bzw des VAG ist damit nicht verbunden, zumal das Gericht in diesem Zusammenhang auch auf einen Beschluss vom 16.9.1977 (VII P 10.75 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 4) verweist, in dem es ausdrücklich die Rechtsnatur der Beigeladenen als Körperschaft des öffentlichen Rechts und ihre Eigenschaft als Sozialeinrichtung iS des Bundespersonalvertretungsgesetzes feststellt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2018 - 60 PV 8.17

    Personalratssitzung; Teilnahmepflicht; Vorrang; Verhinderung;

    Bei Mitgliedern einer Personalvertretung ist durch deren Beschlüsse (§ 32 PersVG Berlin) ihr Pflichtenkreis betroffen, weil sie, wie das in § 25 PersVG Berlin geregelte Ausschluss-und Auflösungsverfahren zeigt, für das gesetzmäßige Handeln der Personalvertretung mit verantwortlich sind (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1977 - BVerwG VII P 10.75 -, juris Rn. 44 zu den nahezu wortgleichen Regelungen in § 28 und § 37 BPersVG; Richardi u.a., Personalvertretungsrecht, 4. Aufl., Rn. 63 f. zu § 37 BPersVG, Altvater u.a., BPersVG, 9. Aufl., Rn. 25a zu § 37 sowie Ilbertz u.a., BPersVG, 14. Aufl., Rn. 17 zu § 37).
  • BVerwG, 24.04.1992 - 6 P 33.90

    Einordnung von Personalwohnhäusern als Wohlfahrtseinrichtungen - Definition des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Wohlfahrtseinrichtungen auf Dauer berechnete, von der Dienststelle geschaffene Einrichtungen, die dazu dienen, den Beschäftigten Vorteile zukommen zu lassen (vgl. Beschlüsse vom 5. Februar 1971 - BVerwG 7 P 12.70 - Buchholz 238.3 § 67 BPersVG Nr. 8, vom 16. September 1977 - BVerwG 7 P 10.75 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 4 und vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 10.78 - Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 7).

    Das Wohnhaus ist von der Stiftung "freiwillig" erstellt worden, denn es bestand keine rechtliche oder tarifvertragliche Verpflichtung zu dessen Errichtung (vgl. Beschluß vom 16. September 1977, a.a.O.).

    Maßgebend ist, daß objektiv der Zweck erreicht wird, die soziale Lage der Beschäftigten durch die Gewährung der Vorteile zu verbessern (Beschluß vom 16. September 1977, a.a.O.).

    Das Wohnhaus in der ...straße ...wäre trotz dieser Vorteile nur dann keine Wohlfahrtseinrichtung, wenn die Spitalstiftung mit der Errichtung der Wohnungen bewußt auf Gewinnerzielung ausgehen würde (vgl. Beschluß vom 16. September 1977, a.a.O.).

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