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   BFH, 11.02.2003 - VII R 1/01   

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https://dejure.org/2003,12999
BFH, 11.02.2003 - VII R 1/01 (https://dejure.org/2003,12999)
BFH, Entscheidung vom 11.02.2003 - VII R 1/01 (https://dejure.org/2003,12999)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - VII R 1/01 (https://dejure.org/2003,12999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 80/92 Art 3, TabStG § 4 Abs 1 Nr 2, Richtlinie 92/80/EWG Art 3
    Ad-Valorem-Steuersatz; Steuersatz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.06.2000 - C-365/98

    Brinkmann

    Auszug aus BFH, 11.02.2003 - VII R 1/01
    Der EuGH hat mit Urteil vom 15. Juni 2000 Rs. C-365/98 (EuGHE 2000, I-4619) wie folgt hierüber entschieden:.

    a) Nach der vom FG im finanzgerichtlichen Verfahren eingeholten Vorabentscheidung des EuGH vom 15. Juni 2000 (EuGHE 2000, I-4619), die auch für den erkennenden Senat im Revisionsverfahren unmittelbar verbindlich ist (sog. "inter-partes"-Wirkung), steht fest, dass § 4 Abs. 1 Nr. 2 TabStG gemeinschaftsrechtswidrig ist, weil er für Zigarren und Zigarillos ein Besteuerungsmodell vorschreibt, das in Art. 3 Abs. 1 RL 92/80 nicht vorgesehen ist (Abs. 27 bis 29 der Gründe).

  • BFH, 30.03.1994 - II R 7/92

    Feststellung einer freigebigen Zuwendung bei einem gegenseitigen Vertrag

    Auszug aus BFH, 11.02.2003 - VII R 1/01
    Es ist nämlich in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) anerkannt, dass ein förmlicher Revisionsantrag in der Revisionsbegründung entbehrlich ist, wenn sich aus dem Vorbringen des Revisionsklägers eindeutig ergibt, inwieweit er sich durch das angefochtene Urteil beschwert fühlt und inwieweit er dessen Aufhebung oder Änderung erstrebt (BFH-Urteil vom 30. März 1994 II R 7/92, BFHE 174, 249, BStBl II 1994, 580; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 120 Rz. 53, m.w.N.).
  • BFH, 21.06.2016 - X R 44/14

    Doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - keine

    Auf einen förmlichen Revisionsantrag kann sogar ganz verzichtet werden, wenn sich aus der Begründung das Begehren des Revisionsklägers unzweideutig ergibt (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 8. August 2001 I R 29/00, BFHE 196, 178, BStBl II 2002, 392, unter B.I., m.w.N., und vom 11. Februar 2003 VII R 1/01, BFH/NV 2003, 1100, unter 1.).
  • BFH, 11.10.2023 - I R 23/23

    Unionsrechtmäßigkeit der Fondsbesteuerung nach dem InvStG 2004

    a) Der Senat und die konkret am vorliegenden Rechtsstreit Beteiligten sind an die im Revisionsverfahren eingeholte Vorabentscheidung des EuGH gebunden (s. allgemein z.B. BFH-Urteil vom 11.02.2003 - VII R 1/01, BFH/NV 2003, 1100) und daher nicht befugt, von der Antwort des EuGH abzuweichen.
  • FG Baden-Württemberg, 31.08.2020 - 2 K 835/19

    Rechtmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG i. V. m. § 17 EStG im Falle

    Der EuGH hat entschieden, dass "die Bestimmungen des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, unterzeichnet in Luxemburg am 21. Juni 1999, [...] dahin auszulegen [sind], dass sie einem Steuersystem eines Mitgliedstaats entgegenstehen, das in einer Situation, in der ein Angehöriger eines Mitgliedstaats, also eine natürliche Person, der im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft eine Erwerbstätigkeit ausübt, seinen Wohnsitz von dem Mitgliedstaat, dessen Steuersystem in Frage steht, in die Schweiz verlegt, vorsieht, dass die für die latenten Wertzuwächse von Gesellschaftsanteilen dieses Staatsangehörigen geschuldete Steuer im Zeitpunkt dieser Wohnsitzverlegung erhoben wird, während im Fall der Beibehaltung des Wohnsitzes im selben Mitgliedstaat die Erhebung erst im Zeitpunkt der Realisierung der Wertzuwächse, d. h. bei der Veräußerung der betreffenden Gesellschaftsanteile, erfolgt." Der Tenor dieses für den zur Entscheidung im Klageverfahren berufenen und erkennenden Senat unmittelbar verbindlichen Urteils (sog. "inter-partes"-Wirkung; s. BFH, Urteil vom 11. Februar 2003 VII R 1/01, BFH/NV 2003, 1100, sowie zur Verbindlichkeit für Instanzgerichte: EuGH, Urteil vom 24. Juni 1969 29/68, "Milch-, Fett- und Eierkontor GmbH/Hauptzollamt Saarbrücken", Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs - Slg. - 1969, 165 und Schwarze/Wunderlich, in Schwarze: EU-Kommentar, 4. Aufl., 2019, Art. 267 AEUV Rn. 69 mit weiteren Nachweisen) ist im "Lichte der Entscheidungsgründe" auszulegen (EuGH, Urteil vom 19. Januar 1993 C-101/91, "Kommission/Italien", HFR 1995, 105 und Ehricke, in: Streinz, EUV/AEUV, Art. 267 AEUV, Rn. 68).
  • BFH, 06.09.2023 - I R 35/20

    Wegzugsbesteuerung bei einem Wegzug in die Schweiz und Freizügigkeit

    a) Rechtsfehlerfrei hat das FG berücksichtigt, dass es im Rahmen der zu treffenden Sachentscheidung selbst --wie im Übrigen darüber hinaus auch die konkret am vorliegenden Rechtsstreit Beteiligten und auch der Bundesfinanzhof (BFH) als Revisionsgericht (s. insoweit allgemein BFH-Urteil vom 11.02.2003 - VII R 1/01, BFH/NV 2003, 1100)-- an die im Vorabentscheidungsverfahren ergangene Entscheidung des EuGH gebunden ist.
  • FG Düsseldorf, 15.12.2010 - 4 K 1695/10

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 4 Satz 1 EnergieStG; Steuersatz für

    In richtlinienkonformer Auslegung des § 2 Abs. 4 Satz 1 EnergieStG kann für die Bestimmung des Steuersatzes daher nicht auf die Beschaffenheit des Toluols als ein dem Leichtöl ähnliches Energieerzeugnis abgestellt werden (vgl. zur richtlinienkonformen Auslegung etwa BFH-Urteil vom 11. Februar 2003 VII R 1/01, BFH/NV 2003, 1100).

    Denn in richtlinienkonformer Auslegung des § 2 Abs. 4 Satz 1 EnergieStG kann in Ermangelung eines in § 2 Abs. 3 Satz 1 EnergieStG genannten und dem Toluol gleichwertigen Heizstoffes jedenfalls ein Mindeststeuersatz herangezogen werden, der für Erzeugnisse vorgesehen ist, die zum Verheizen verwendet werden (vgl. zu einer solchen richtlinienkonformen Auslegung auch das BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 1100).

  • FG Düsseldorf, 15.12.2010 - 4 K 2656/10

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 2 Abs. 4 Satz 1 EnergieStG; Steuersatz für

    In richtlinienkonformer Auslegung des § 2 Abs. 4 Satz 1 EnergieStG kann für die Bestimmung des Steuersatzes daher nicht auf die Beschaffenheit des Toluols als ein dem Leichtöl ähnliches Energieerzeugnis abgestellt werden (vgl. zur richtlinienkonformen Auslegung etwa BFH-Urteil vom 11. Februar 2003 VII R 1/01, BFH/NV 2003, 1100).

    Denn in richtlinienkonformer Auslegung des § 2 Abs. 4 Satz 1 EnergieStG kann in Ermangelung eines in § 2 Abs. 3 Satz 1 EnergieStG genannten und dem Toluol gleichwertigen Heizstoffes jedenfalls ein Mindeststeuersatz herangezogen werden, der für Erzeugnisse vorgesehen ist, die zum Verheizen verwendet werden (vgl. zu einer solchen richtlinienkonformen Auslegung auch das BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 1100).

  • FG Baden-Württemberg, 18.04.2013 - 3 K 825/13

    Anspruch auf Zusammenveranlagung bei Eheleute, die in der Schweiz ansässig

    Das Urteil ist damit für den zur Entscheidung im Klageverfahren berufenen und erkennenden Senat unmittelbar verbindlich (sog. "inter-partes"-Wirkung: s. BFH-Urteil vom 11.Februar 2003 VII R 1/01, BFH/NV 2003, 1100; Schwarze, EU-Kommentar, 3. Aufl., Artikel 267 AEUV Rn. 268 mit Nachweisen zur EuGH-Rechtsprechung zur Verbindlichkeit für Instanzgerichte: s. Insbesondere: EuGH-Urteil vom 24. Junin 1969 Rs. 29/68, Milch-, Fett- und Eierkontor gegen Hauptzollamt Saarbrücken, Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts des Saarlandes, Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs -Slg- 1969, 165, Rn. 1 und 3).
  • VG Lüneburg, 20.11.2003 - 2 A 118/02

    Anspruch auf Reduzierung des Abfallbehältervolumens gegen einen

    Innerhalb der dargelegten Grenzen ist freilich eine gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts geboten, die einen Verstoß gegen europäisches Recht und ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 226 EGV gegen die Bundesrepublik Deutschland und eine nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes drohende Schadensersatzpflicht aufgrund der unzureichenden Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht (EuGH, Urt. v 16.12.1993 - C 334/92 -, NJW 1994, 921 "Factortame"; s. jetzt auch EuGH, Urt. v. 30.9.2003 - C 224/01 -, NJW 2003, 3539 "Köhler vs. Österreich") vermeidet (BFH, Urte. v. 11.2.2003 - VII R 1/01 u. VII R 8/01 -, juris).
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