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   BFH, 27.02.1973 - VII R 100/70   

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https://dejure.org/1973,455
BFH, 27.02.1973 - VII R 100/70 (https://dejure.org/1973,455)
BFH, Entscheidung vom 27.02.1973 - VII R 100/70 (https://dejure.org/1973,455)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 1973 - VII R 100/70 (https://dejure.org/1973,455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Nachteilige Verwaltungsakte - Vereinigung der Lohnsteuerzahler - Hilfe in Lohnsteuersachen - Untersagungsverfügungen - Satzungsmäßige Aufgabe - Anstellungsverträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 41 Abs. 1, 2, § 100 Abs. 1 S. 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 109, 4
  • DB 1973, 1053
  • BStBl II 1973, 536
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.03.1969 - VII R 16/67

    Finanzminister des Landes - Anweisung - Nachgeordnete Behörden - Hilfeleistung in

    Auszug aus BFH, 27.02.1973 - VII R 100/70
    Das von der OFD angeführte Urteil des BFH vom 26. März 1969 VII R 16/67 (BFHE 95, 426, BStBl II 1969, 470) steht dem nicht entgegen.
  • BVerwG, 12.01.1967 - III C 58.65

    Herabsetzung einer Schadensfeststellung wegen Vertreibung - Vertreibungsschaden

    Auszug aus BFH, 27.02.1973 - VII R 100/70
    Der Klägerin sind somit besondere Gründe zuzuerkennen, künftigen nachteiligen Verwaltungsakten vorzubeugen, und sie ist nicht gezwungen, das Ergehen eines ihr ungünstigen Verwaltungsaktes erst abzuwarten (BVerwG-Urteil vom 12. Januar 1967 III C 58.65, DVBl 1968, 650).
  • BGH, 21.12.1960 - IV ZR 128/60

    Rückgriffsanspruch gegen Deutsches Reich. Feststellungsklage

    Auszug aus BFH, 27.02.1973 - VII R 100/70
    Es wird aber von der Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß das Feststellungsbegehren auch gegenüber Dritten, die an dem Rechtsverhältnis nicht beteiligt sind, geltend gemacht werden kann (BVerwG-Beschluß vom 11. Mai 1966 V C 37.65, DB 1966, 1615; Urteil des BGH vom 21. Dezember 1960 IV ZR 128/60, BGHZ 34, 159 [165]; Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 5. Aufl., § 43 Rdnr. 7; Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 2.--5. Aufl., § 41 FGO, Rdnr. 2).
  • BVerwG, 30.03.1966 - V C 114.65

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage

    Auszug aus BFH, 27.02.1973 - VII R 100/70
    Es ist vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BVerwG davon auszugehen, daß sich die Beziehungen zwischen der Klägerin und der Finanzverwaltung schon jetzt zu einem Rechtsverhältnis verdichtet haben (BVerwG-Urteil vom 30. März 1966 V C 114.65, DÖV 1966, 725 und die dort angeführte weitere Rechtsprechung).
  • BVerwG, 11.05.1966 - V C 37.65

    Kann der Vertrauensmann durch eine Feststellungklage erreichen, daß er vor einer

    Auszug aus BFH, 27.02.1973 - VII R 100/70
    Es wird aber von der Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß das Feststellungsbegehren auch gegenüber Dritten, die an dem Rechtsverhältnis nicht beteiligt sind, geltend gemacht werden kann (BVerwG-Beschluß vom 11. Mai 1966 V C 37.65, DB 1966, 1615; Urteil des BGH vom 21. Dezember 1960 IV ZR 128/60, BGHZ 34, 159 [165]; Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 5. Aufl., § 43 Rdnr. 7; Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 2.--5. Aufl., § 41 FGO, Rdnr. 2).
  • BFH, 06.11.1962 - VII 97/61
    Auszug aus BFH, 27.02.1973 - VII R 100/70
    Die Vorschrift mußte in das Gesetz eingefügt werden, weil die Hilfeleistung durch Interessengemeinschaften der Lohnsteuerzahler nach dem BFH-Urteil vom 6. November 1962 VII 97/61 (StRK, Reichsabgabenordnung, § 107 a, Rechtsspruch 40) nicht unter § 107a Abs. 2 Nr. 7 AO -- Hilfeleistung in Steuersachen durch Berufsvertretungen im Rahmen ihres Aufgabenbereichs -- fällt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1966 - IV B 541/66
    Auszug aus BFH, 27.02.1973 - VII R 100/70
    Unter diesen Umständen kann einem Staatsbürger -- Gleiches gilt für die Klägerin als juristische Person -- nicht zugemutet werden, Untersagungs- oder Ordnungsverfügungen gegen sich ergehen zu lassen, um erst im Rechtsbehelfsverfahren gegen diese Verfügungen das streitige Rechtsverhältnis klären zu lassen (OVG Münster, Beschluß vom 30. September 1966 IV B 541/66, DÖV 1967, 99).
  • FG Niedersachsen, 25.07.2019 - 6 K 298/18

    Feststellung der Zulässigkeit einer unentgeltlichen Rechtsberatung auf dem Gebiet

    Aus diesem Grunde bestehe ein berechtigtes Interesse des Klägers an einer Feststellung der rechtlichen Zulässigkeit der geplanten Tax Law Clinic durch das Finanzgericht (vgl. BFH vom 27. Februar 1973 VII R 100/70, BStBl II 1973, 536; BVerwG vom 13. Januar 1969 I C 86.64, BVerwGE 31, 177; BVerwG vom 28. Januar 2010, 8 C 19/09, BVerwGE 136, 54).
  • FG Düsseldorf, 06.02.2019 - 4 K 1404/17

    Neubewertung zollrechtlicher Bewilligungen - Unternehmen muss der Zollverwaltung

    Eine Feststellungsklage, mit der vorbeugender Rechtsschutz gegen künftige Entscheidungen einer Behörde begehrt wird, ist zwar grundsätzlich unzulässig (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 12. Juni 2008 7 B 24.08, NVwZ 2008, 1011; Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 27. Februar 1973 VII R 100/70, BFHE 109, 4).

    Anderes gilt jedoch, wenn ein besonderes qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes - GG -) erfordert (BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2008 7 B 24.08, NVwZ 2008, 1011; BFH, Urteil vom 27. Februar 1973 VII R 100/70, BFHE 109, 4).

  • FG Niedersachsen, 19.07.2012 - 6 K 152/12

    Zurückweisung von lediglich bei der Anfertigung einer Steuererklärung

    Weiterhin braucht sich die begehrte Feststellung nicht auf das Rechtsverhältnis als Ganzes zu beziehen, sondern kann sich auf einzelne Berechtigungen oder Verpflichtungen beschränken, die aus einem umfassenden Rechtsverhältnis erwachsen (BFH-Urteil vom 27.02.1973 VII R 100/70, BStBl. II 1973, 536).

    Voraussetzung ist aber, dass gerade dieser Stelle gegenüber ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens des Rechtsverhältnisses vorhanden ist (BFH-Urteil vom 27.02.1973 VII R 100/70, BStBl. II 1973, 536).

    Die Vorschriften über die hemmende Wirkung eines Rechtsbehelfs oder über die Aussetzung der Vollziehung bieten nur einen vorläufigen und in vielen Fällen unzureichenden Schutz und können in vielen Fällen nicht verhindern, dass dem Staatsbürger erhebliche Nachteile entstehen, wenn er den Verwaltungsakt abwartet (BFH-Urteil vom 27.02.1973 VII R 100/70, BStBl. II 1973, 536).

  • BFH, 10.05.1977 - VII R 69/76

    Steuerberaterkammer - Anrechnung des Grundwehrdienstes - Ablehnung durch

    Eine auf solche besondere Gründe gestützte vorbeugende Feststellungsklage ist zulässig (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, BFHE 109, 4).

    Nach dem Urteil des VII. Senats des BFH vom 27. Februar 1973 VII R 100/70 (BFHE 109, 4, BStBl II 1973, 536) und auch nach der Literatur und Rechtsprechung zu § 43 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) schließe eine in Zukunft mögliche Gestaltungs- oder Leistungsklage die Feststellungsklage nicht unbedingt aus.

    Das BFH-Urteil VII R 100/70 gehe von anderen Voraussetzungen aus.

    Dem ist zuzustimmen (vgl. auch das bereits mehrfach zitierte Urteil des erkennenden Senats VII R 100/70).

    Er ist aber der Auffassung, daß wegen der besonderen Umstände des vorliegenden Falles eine solche Feststellungsklage für zulässig erachtet werden muß (vgl. auch Urteil des erkennenden Senats VII R 100/70).

  • FG Niedersachsen, 25.04.2007 - 6 K 515/06

    Drohender Widerruf einer Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft als Grund

    Diese Klage ist allerdings unzulässig, sobald der Kläger die begehrten Feststellungen im Rahmen einer Anfechtungs- oder Leistungsklage verfolgen kann (so bereits BFH-Urteil vom 27. Febr. 1973 VII R 100/70, BStBl II 1973, 536).

    Unter diesen Voraussetzungen kommt nach der Rechtsprechung des BFH die Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei drohenden Eingriffen in die Berufsausübung oder die Art und Weise seiner Tätigkeit in Betracht, wenn sich der Betroffene in einer Zwangslage befindet, in der ihm die Möglichkeit gegeben werden muss, sich gegen ein bevorstehendes Eingreifen der Verwaltungsbehörden dadurch zu schützen, dass er das streitige Rechtsverhältnis mit einer Feststellungsklage klären lässt (BFH-Urteile vom 27. Februar 1973 VII R 100/70, BStBl II 1973, 536, und vom 7. März 1995 VII R 59/93, BFH/NV 1995, 640).

    Unter diesen Voraussetzungen böten die Vorschriften über die hemmende Wirkung eines Rechtsbehelfs oder die Aussetzung der Vollziehung nur einen vorläufigen und in vielen Fällen unzureichenden Schutz (BFH-Urteil vom 27. Februar 1973, a.a.O.).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt grundlegend von dem vom BFH in seinem Urteil vom 27. Februar 1973 (a.a.O.) entschiedenen Fall.

  • BFH, 23.09.1999 - XI R 66/98

    Spendenabzug bei Förderung weltanschaulicher Zwecke

    Die begehrte Feststellung braucht sich nicht auf das Rechtsverhältnis als Ganzes zu beziehen, sondern kann sich auf einzelne Berechtigungen oder Verpflichtungen beschränken, die aus einem umfassenden Rechtsverhältnis erwachsen (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. Februar 1973 VII R 100/70, BFHE 109, 4, BStBl II 1973, 536).
  • BFH, 08.04.1981 - II R 47/79

    Familienstiftung - Feststellungsklage

    Bei dieser Rechtslage ist es dem Bürger zuzumuten, Meinungsverschiedenheiten über Rechtsfragen der Besteuerung im Rechtsbehelfsverfahren gegen die ergehenden Verwaltungsakte auszutragen (vgl. BFH-Entscheidung vom 27. Februar 1973 VII R 100/70, BFHE 109, 4, 9, BStBl 1973, 536).

    Ferner hat der BFH anerkannt, daß ein Lohnsteuerhilfeverein einen Anspruch auf Feststellung hat, ob Rechtshilfe in Steuersachen durch selbständig tätige Mitarbeiter rechtlich zulässig sei (Entscheidung vom 27. Februar 1973 VII R 100/70, BFHE 109, 4, BStBl II 1973, 536).

  • BFH, 07.03.1995 - VII R 59/93

    Berufsrechtliche Regelung der Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen -

    Denn die Beziehungen zwischen dem Kläger und den FÄ haben sich aufgrund der vorangegangenen Maßnahmen der Finanzverwaltung zu einem Rechtsverhältnis verdichtet (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1973 VII R 100/70, BFHE 109, 4, BStBl II 1973, 536, 538).

    Der Betroffene befindet sich in diesem Falle schon vorher in einer Zwangs lage, in der ihm die Möglichkeit gegeben werden muß, sich gegen ein bevorstehendes Eingreifen der Verwaltungsbehörden dadurch zu schützen, daß er das streitige Rechtsverhältnis mit einer Feststellungsklage klären läßt (Senatsurteil in BFHE 109, 4, BStBl II 1973, 536).

  • BFH, 24.02.1976 - VII R 102/74

    Lohnsteuerhilfevereinigung - Mitglieder - Arbeitnehmer - Auslegung der Bestimmung

    Wie sich aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1973 VII R 100/70 (BFHE 109, 4, BStBl II 1973, 536) ergibt, sagt das Gesetz selbst nichts darüber, auf welche Art und Weise die Vereine die Hilfe in Lohnsteuersachen erbringen können.

    Für das Vorliegen einer solchen Regelungslücke spricht auch der Umstand, daß es der Gesetzgeber unterlassen hat, die Art und Weise der durch den Lohnsteuerhilfeverein zu leistenden Hilfe zu regeln (vgl. auch Urteil VII R 100/70).

  • FG Nürnberg, 24.02.2017 - 6 K 1712/16

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen künftige Vollstreckungsmaßnahmen nach

    Das berechtigte Interesse an der baldigen Feststellung im Sinne des § 41 Abs. 1 FGO besteht bei einer Feststellungsklage, mit der künftigen nachteiligen Verwaltungsakten vorgebeugt werden soll, nur, wenn der Kläger besondere Gründe hat, die es rechtfertigen, die Verwaltungsakte nicht abzuwarten (BFH-Urteil vom 27.02.1973 VIII R 100/70, BStBl II 1973, 536).
  • FG Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 11 V 1731/21

    Antrag auf vorläufige Feststellung der Nichtzugehörigkeit zu Betrieben der

  • FG Hamburg, 12.12.2022 - 4 K 17/21

    GSA Fleisch: Zulässigkeit einer Feststellungsklage nach dem GSA Fleisch

  • FG Baden-Württemberg, 17.08.2015 - 9 K 488/13

    Kein Anspruch auf Anfertigung und Überlassung einer "Zweitakte" -

  • BFH, 10.11.1987 - VIII R 94/87

    Rechtswidrigkeit einer Prüfungsanordnung zur Prüfung der Feststellung der

  • BFH, 18.05.1988 - X R 42/81

    Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses -

  • FG Düsseldorf, 02.10.1998 - 4 K 7342/96

    Bezug von totgebranntem (gesintertem) Magnesit und Magnesiumoxid

  • BFH, 27.07.1982 - VII R 21/82

    Hilfeleistung in Lohnsteuersachen - Lohnsteuerhilfeverein -

  • FG Baden-Württemberg, 17.08.2015 - 9 K 3319/13

    Rechtsverhältnis i.S. des § 41 Abs. 1 FGO - Feststellungsinteresse für eine

  • BFH, 03.06.1975 - VII R 84/74

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten - Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen -

  • BFH, 28.10.1991 - V B 46/91

    Begriffsdefinition des ausländischen Abnehmers

  • FG Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 1 K 50/96

    Verfassungsgemäßheit des § 73 Abs. 1 S. 1 u. 3 Einkommensteuergesetz (EStG)

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