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   BFH, 23.05.1989 - VII R 101/86   

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https://dejure.org/1989,4050
BFH, 23.05.1989 - VII R 101/86 (https://dejure.org/1989,4050)
BFH, Entscheidung vom 23.05.1989 - VII R 101/86 (https://dejure.org/1989,4050)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 1989 - VII R 101/86 (https://dejure.org/1989,4050)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes bei Einfuhr eines Barockschranks als Sammlerstück

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 06.12.1988 - VII R 43/86

    Zolltariflichen Erfordernisse für die Anerkennung als Sammlungsstück

    Auszug aus BFH, 23.05.1989 - VII R 101/86
    Die vom FG vorgenommene Bewertung setzt allerdings voraus, daß dargelegt wird, welche Errungenschaften sich zu einem Abschnitt der Entwicklung zusammenfassen lassen oder zu einem solchen Abschnitt gehören (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Februar 1986 3 K 263/83, Entscheidungen der Finanzgerichte 1986, 424, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 1986, 219 - rechtskräftig - Senat, Urteil vom 6. Dezember 1988 VII R 43/86; BFH/NV 1989, 475: Bornholmer Uhr des 18. Jahrhunderts).

    Derartige Zuordnungen mögen zwar die Beurteilung erleichtern, ob ein geschichtlicher Wert gegeben ist (Senat in VII R 43/86: Uhr von Otto Arboe), notwendig sind sie jedoch nicht.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 23.05.1989 - VII R 101/86
    Die Auslegung des Zolltarifs im Lichte der maßgebenden Rechtsprechung des EuGH ist zweifelsfrei; sie erfordert keine Vorabentscheidung (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, 3430 f.).
  • EuGH, 10.10.1985 - 200/84

    Daiber / Hauptzollamt Reutlingen

    Auszug aus BFH, 23.05.1989 - VII R 101/86
    Daß unter Berücksichtigung der vom EuGH (Urteile vom 10. Oktober 1985 Rs. 200/84 und Rs. 252/84, EuGHE 1985, 3377, 3382 f. und 3388, 3392 f.) entwickelten Beurteilungsgrundsätze ein "Sammlungsstück" vorliegt, wird auch von der Revision nicht in Zweifel gezogen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 06.02.1986 - 3 K 263/83
    Auszug aus BFH, 23.05.1989 - VII R 101/86
    Die vom FG vorgenommene Bewertung setzt allerdings voraus, daß dargelegt wird, welche Errungenschaften sich zu einem Abschnitt der Entwicklung zusammenfassen lassen oder zu einem solchen Abschnitt gehören (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6. Februar 1986 3 K 263/83, Entscheidungen der Finanzgerichte 1986, 424, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 1986, 219 - rechtskräftig - Senat, Urteil vom 6. Dezember 1988 VII R 43/86; BFH/NV 1989, 475: Bornholmer Uhr des 18. Jahrhunderts).
  • EuGH, 10.10.1985 - 252/84

    Collector Guns / Hauptzollamt Koblenz

    Auszug aus BFH, 23.05.1989 - VII R 101/86
    Daß unter Berücksichtigung der vom EuGH (Urteile vom 10. Oktober 1985 Rs. 200/84 und Rs. 252/84, EuGHE 1985, 3377, 3382 f. und 3388, 3392 f.) entwickelten Beurteilungsgrundsätze ein "Sammlungsstück" vorliegt, wird auch von der Revision nicht in Zweifel gezogen.
  • BFH, 29.10.1986 - VII R 110/82
    Auszug aus BFH, 23.05.1989 - VII R 101/86
    In dem darauf ergangenen Urteil (vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90, 94) hat der Senat, mit dem Vorbescheid nur im Ergebnis übereinstimmend, entschieden, daß auf Grund der ihn gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindenden Feststellungen der Vorinstanz keine rechtlichen Bedenken gegen die Verneinung des geschichtlichen Werts eines bestimmten Veteranenfahrzeugs beständen.
  • BFH, 29.11.1988 - VII R 29/86
    Auszug aus BFH, 23.05.1989 - VII R 101/86
    Innerhalb des so bestimmten Rahmens konnte der vom Kläger eingeführte Schrank als Sammlungsstück beurteilt werden, das (kunst- oder kultur-)geschichtlichen Wert aufweist (zum Begriff Senat, Urteil vom 29. November 1988 VII R 29/86, BFHE 155, 219), und zwar entweder im Sinne eines Beleges für einen charakteristischen Schritt in der Entwicklung der menschlichen Errungenschaften - so das FG - oder im Sinne eines Anschauungsstücks für einen Abschnitt dieser Entwicklung.
  • BFH, 07.07.1998 - VII R 119/96

    Einfuhrumsatzsteuer bei Sammlungsstücken

    Bereits der Geschichtsbegriff umfaßt die Entwicklung der Menschheit und die menschlichen Errungenschaften in allen Bereichen, damit auch die hier in Betracht kommende Möbelkunst (vgl. das Senatsurteil vom 23. Mai 1989 VII R 101/86 --Danziger Schapp--, BFH/NV 1990, 67).

    Das Stück muß exemplarische Bedeutung haben (BFH/NV 1990, 67, 68).

    In Wirklichkeit handelt es sich daher bei den Anforderungen des EuGH an das Vorliegen eines geschichtlichen Werts um eine einzige Voraussetzung (vgl. etwa BFH/NV 1990, 67, 68); eine eigenständige Prüfung der zweiten Alternative ist vorliegend nicht erforderlich.

    Gerade bei Möbelstücken hat der Senat stets eine exemplarische Bedeutung des betreffenden Stücks für die Möbelkunst einer bestimmten Epoche, der sie zuzuordnen sind, verlangt (BFH/NV 1990, 67, 68).

  • BFH, 07.07.1998 - VII R 120/96

    Zollrechtlich freier Verkehr - Abfertigung eines Züricher Wellenschranks -

    Bereits der Geschichtsbegriff umfaßt die Entwicklung der Menschheit und die menschlichen Errungenschaften in allen Bereichen, damit auch die hier in Betracht kommende Möbelkunst (vgl. das Senatsurteil vom 23. Mai 1989 VII R 101/86 --Danziger Schapp--, BFH/NV 1990, 67), die Kunst der Lüsterherstellung und das Goldschmiedehandwerk.

    Das Stück muß exemplarische Bedeutung haben (BFH/NV 1990, 67, 68).

    In Wirklichkeit handelt es sich daher bei den Anforderungen des EuGH an das Vorliegen eines geschichtlichen Werts um eine einzige Voraussetzung (vgl. etwa BFH/NV 1990, 67, 68); eine eigenständige Prüfung der zweiten Alternative ist nicht unbedingt erforderlich.

    Gerade bei Möbelstücken hat der Senat stets eine exemplarische Bedeutung des betreffenden Stücks für die Möbelkunst einer bestimmten Epoche, der sie zuzuordnen sind, verlangt (BFH/NV 1990, 67, 68).

  • BFH, 07.07.1998 - VII R 118/96

    Zollrechtlich freier Verkehr - Abfertigung eines Züricher Wellenschranks -

    Bereits der Geschichtsbegriff umfaßt die Entwicklung der Menschheit und die menschlichen Errungenschaften in allen Bereichen, damit auch die hier in Betracht kommende Möbelkunst (vgl. das Senatsurteil vom 23. Mai 1989 VII R 101/86 --Danziger Schapp--, BFH/NV 1990, 67).

    Das Stück muß exemplarische Bedeutung haben (BFH/NV 1990, 67, 68).

    In Wirklichkeit handelt es sich daher bei den Anforderungen des EuGH an das Vorliegen eines geschichtlichen Werts um eine einzige Voraussetzung (vgl. etwa BFH/NV 1990, 67, 68); eine eigenständige Prüfung der zweiten Alternative ist vorliegend nicht erforderlich.

    Gerade bei Möbelstücken hat der Senat stets eine exemplarische Bedeutung des betreffenden Stücks für die Möbelkunst einer bestimmten Epoche, der sie zuzuordnen sind, verlangt (BFH/NV 1990, 67, 68).

  • BFH, 08.01.1991 - VII R 16/89

    Rüge von Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Verwertung von Gutachten eines

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Zollbeteiligte für jede einzelne eingeführte Ware darzulegen, welche Errungenschaften sich zu einem Abschnitt der Entwicklung zusammenfassen lassen, oder zu einem solchen Abschnitt gehören (vgl. Senatsurteil vom 23. Mai 1989 VII R 101/86, BFH/NV 1990, 67, 68).

    Sie steht im Einklang mit der zitierten Rechtsprechung des EuGH und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90; vom 20. Oktober 1987 VII K 16, 21-23/87, BFHE 151, 266; vom 29. November 1988 VII R 29/86, BFHE 155, 219; vom 23. Mai 1989 VII R 101/86, BFH/NV 1990, 67; vom 17. Oktober 1989 VII R 49/87, BFH/NV 1990, 407; vom 27. März 1990 VII R 122/86, BFH/NV 1990, 815).

    Das Stück muß exemplarische Bedeutung haben (BFH/NV 1990, 67, 68).

  • BFH, 12.06.2001 - VII R 32/00

    Zollrechtlich freier Verkehr - Ermäßigter Einfuhrumsatzsteuersatz -

    Bereits der Geschichtsbegriff umfasst die Entwicklung der Menschheit und die menschlichen Errungenschaften in allen Bereichen, damit auch die hier in Betracht kommende Möbelkunst (vgl. die Senatsurteile vom 23. Mai 1989 VII R 101/86 --Danziger Schapp--, BFH/NV 1990, 67, und vom 7. Juli 1998 VII R 120/96, BFH/NV 1999, 232).

    Auch nicht jedes Kunstwerk von Rang erfüllt diese Voraussetzungen (BFHE 155, 219, 222), das Stück muss vielmehr exemplarische Bedeutung haben (BFH/NV 1990, 67, 68).

  • BFH, 27.03.1990 - VII R 122/86

    Steuerbegünstigung von Umsätzen von Sammelungsstücken

    Dieser kann zwar auch - was das FG nicht verkannt hat - ein Wert kunst- oder kulturgeschichtlicher Art sein (Senat, Urteile vom 29. November 1988 VII R 29/86, BFHE 155, 219, und vom 23. Mai 1989 VII R 101/86, BFH / NV 1990, 67).

    Die entsprechende Beurteilung setzt voraus, daß dargelegt wird, welche Errungenschaften sich zu einem "Abschnitt der (menschlichen) Entwicklung" zusammenfassen lassen oder zu einem solchen Abschnitt gehören (Senat in VII R 101/86 und Urteil vom 17. Oktober 1989 VII R 49/87, n. v.).

  • FG Bremen, 08.06.1993 - 292047K 2

    Anforderungen an das Vorliegen eines Sammlungstückes von geschichtlichem oder

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  • FG München, 30.09.1996 - 3 K 741/93

    Begriff des " Sammlungsstückes von geschichtlichem Wert"; Steuerliche Behandlung

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  • BFH, 05.04.1990 - VII R 56/88

    Voraussetzungen für die Gewährung des ermäßigten Einfuhrumsatzsteuersatzes

    Das setzt voraus, daß - bezogen auf das jeweilige Sammlungsstück - dargelegt wird, welche charakteristischen Entwicklungen insoweit überhaupt in Betracht kommen (Urteile des Senats vom 6. Dezember 1988 VII R 43/86, BFH / NV 1989, 475, und vom 23. Mai 1989 VII R 101/86, BFH / NV 1990, 67).
  • FG München, 30.09.1996 - 3 K 2196/92

    Einstufung eines Züricher Wellenschrankes als Sammlungsstück von geschichtlichem

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  • BFH, 17.10.1989 - VII R 49/87

    Ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr von Sammlungsstücken mit

  • FG München, 30.09.1996 - 3 K 1411/93

    Begriff der "Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert"; Steuerliche Einordnung

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