Rechtsprechung
| BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
AO 1977 § 37 Abs. 1 und 2, § 38, § 46 Abs. 1 und 2, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 218; EStG § 10d Abs. 1, § 36 Abs. 1 und 4
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 37 Abs. 1 und 2, § 38, § 46 Abs. 1 und 2, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 218; EStG § 10d Abs. 1, § 36 Abs. 1 und 4
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsansprüche: Abtretung aufgrund von Verlustrücktrag
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Entstehung eines Erstattungsanspruchs auf Grund eines Verlustrücktrages erst im Veranlagungszeitraum
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 07.10.1998 - 9 K 1308/98
- BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 192, 21
- BB 2000, 1930
- DB 2000, 1897
- BStBl II 2000, 491
Wird zitiert von ... (21)
- BFH, 06.03.2002 - XI R 50/00
Erstattungszinsen bei Verlustrücktrag
Der auf einem Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG beruhende Erstattungsanspruch entsteht erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 104/98, BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491).Mit Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 104/98 (BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491) habe der BFH entschieden, dass der auf einem Verlustrücktrag beruhende Steueranspruch erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden sei, entstehe.
b) Entgegen der Auffassung der Kläger entsteht der auf einem Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG beruhende Erstattungsanspruch nicht schon mit Ablauf des Jahres des Verlustabzugs, sondern erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden ist (BFH-Urteil in BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491, m.w.N.).
- BFH, 13.11.2001 - VII R 107/00
Abtretungsgrund in formalisierter Abtretungsanzeige
Sie sind vielmehr als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen der Auslegung unter Beachtung des Empfängerhorizontes (§ 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--) zugänglich, die sich an den vorstehend dargestellten Schutz- und Bearbeitungszwecken der Anzeige auszurichten hat, deren Erfüllung auch die formelle Wirksamkeit der Abtretungsanzeige bestimmt (vgl. Senatsurteile in BFHE 144, 2, BStBl II 1985, 572;… vom 25. September 1990 VII R 114/89, BFHE 162, 202, BStBl II 1991, 201, und in BFH/NV 1996, 385; vom 6. Juni 2000 VII R 104/98, BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491).Nach diesen Vorgaben erachtet es die Rechtsprechung für notwendig, dass Zedent und Zessionar sowie die Art des abgetretenen Anspruchs aus der Abtretungsanzeige eindeutig erkennbar sein müssen (vgl. Senatsurteil in BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491).
- BFH, 06.03.2002 - XI R 81/00
Verkündung des Jahressteuergesetzes 1997
Die Klägerin verkennt, dass der auf einem Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG beruhende Erstattungsanspruch in Höhe von 61 602 DM nicht schon mit Ablauf des Jahres des Verlustabzugs --hier 1995-- entsteht, sondern erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden ist (BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 104/98, BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491, m.w.N.).Der Erstattungsanspruch, aus dem die Klägerin ihren Zinsanspruch herleitet, ist rechtlich erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums 1996 entstanden (BFH-Urteil in BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491).
- BFH, 14.05.2002 - VII R 6/01
Abtretung von Erstattungszinsen
e) Auch die Bezugnahme der Kläger auf die Senatsrechtsprechung, wonach, soweit es bei der Wirksamkeit einer Abtretungsanzeige (§ 46 Abs. 2 AO 1977) lediglich um die Entstehung und nicht um die Verwirklichung (Durchsetzung) des Erstattungsanspruchs geht, ausgehend von der materiellen Rechtsgrundtheorie Erstattungen, die auf einer Überzahlung gegenüber der materiell richtigen Jahressteuerschuld beruhen (vgl. § 36 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--), mit Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums entstehen und ab diesem Zeitpunkt abtretbar und pfändbar sind (vgl. Senatsurteile vom 6. Juni 2000 VII R 104/98, BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491;… vom 26. April 1994 VII R 109/93, BFH/NV 1994, 839, 840, und vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523, m.w.N.), rechtfertigt die Annahme eines früheren Entstehungszeitpunktes nicht.Die vor der Entstehung des Anspruchs angezeigte Abtretung wächst nach gefestigter Rechtsprechung des Senats auch nicht mit der Entstehung des Anspruchs in die Wirksamkeit hinein (vgl. Senatsurteile vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557, und in BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491, jeweils unter Hinweis auf die BRDrucks 23/71, S. 171).
- BFH, 05.10.2004 - VII R 37/03
Fehlende Angabe des Abtretungsgrundes in einer Abtretungsanzeige - kein Verstoß …
Nach diesen Vorgaben erachtet es die Rechtsprechung für notwendig, dass Zedent und Zessionar sowie die Art des abgetretenen Anspruchs aus der Abtretungsanzeige eindeutig erkennbar sein müssen (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 2000 VII R 104/98, BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491). - BFH, 16.11.2000 - XI R 31/00
Prozesszinsen auf nach Verlustrücktrag erstattete Einkommensteuer nach Erledigung …
Der auf dem Verlustrücktrag beruhende Erstattungsanspruch betreffend Einkommensteuer 1984 war mit Ablauf des Veranlagungszeitraums 1986, aus dem der Verlust stammt, entstanden (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 104/98, BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491), der Zinslauf begann am 11. Juli 1990, dem Tag der Rechtshängigkeit des später erledigten Rechtsstreits (§ 236 Abs. 2 Nr. 2 a i.V.m. § 236 Abs. 1 Satz 1 AO 1977). - BFH, 03.02.2000 - XI B 65/99
Aussetzung des Verfahrens; Einzelrichter
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hatte beantragt, das Klageverfahren wegen Einkommensteuer 1995 im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. VII R 104/98 (Vorinstanz Finanzgericht --FG-- München, Urteil vom 7. Oktober 1998 9 K 1308/98) anhängige Verfahren auszusetzen.Das Verfahren VII R 104/98 sei vorgreiflich.
Im Übrigen sind in der Sache VII R 104/98 und in der anhängigen Einkommensteuersache ganz unterschiedliche Rechtsfragen von Bedeutung.
- BFH, 11.06.2004 - VII B 218/03
Abtretung steuerrechtlicher Forderungen; Aufrechnungserklärung im …
Im Übrigen hat es der Senat in den von der Beschwerde angeführten Urteilen vom 6. Juni 2000 VII R 104/98 (BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491) und vom 13. November 2001 VII R 107/00 (BFHE 197, 5, BStBl II 2002, 402) für notwendig gehalten, dass Zedent und Zessionar sowie die Art des abgetretenen Anspruchs aus der Abtretungsanzeige eindeutig erkennbar sein müssen.Wie bereits ausgeführt, hat es der Senat in den Urteilen in BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491 und in BFHE 197, 5, BStBl II 2002, 402 für notwendig gehalten, dass die Art des abgetretenen Anspruchs aus der Abtretungsanzeige eindeutig erkennbar sein muss.
- BFH, 31.01.2008 - VII B 119/07
Aufrechnung gegen Steuererstattungsanspruch im Gesamtvollstreckungsverfahren - …
Das sowohl vom FG als auch seitens der Beschwerde angeführte Senatsurteil vom 6. Juni 2000 VII R 104/98 (BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491) steht dem nicht entgegen, weil jene Entscheidung nicht die konkurs- bzw. insolvenzrechtliche Begründung eines Steuererstattungsanspruchs, sondern allein den Zeitpunkt der steuerrechtlichen Entstehung eines auf einem Verlustrücktrag beruhenden Erstattungsanspruchs betrifft, auf den es jedoch --wie ausgeführt-- konkurs- bzw. insolvenzrechtlich nicht ankommt.Dass das FG --wie geschehen-- den Jahresfehlbetrag 1993, der den Erstattungsanspruch steuerrechtlich ausgelöst hatte, als im Rumpfwirtschaftsjahr 1993, also vor Eröffnung der Gesamtvollstreckung, entstanden ansehen würde, war in Anbetracht des bereits in der Einspruchsentscheidung angeführten Senatsurteils in BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491 nicht fernliegend.
- FG Hessen, 16.06.2011 - 11 K 758/09
Auslegung einer Abtretungsanzeige von Ehegatten als auf einen Ehegatten …
So hat der BFH zur Verwendung eines überholten Anzeigevordrucks geurteilt, dass die Vordrucke keinen Selbstzweck haben; mit ihnen soll lediglich die Warn- und Schutzfunktion zu Gunsten des Abtretenden und eine Bearbeitungserleichterung zu Gunsten der Verwaltung sichergestellt werden (BFH-Urteile vom 06.06.2000 VII R 104/98, BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491;… vom 05.10.2004 VII R 37/03, a.a.O. …und vom 26.09.1995 VII R 29/95, BFH/NV 1996, 385, jeweils mit weiteren Nachweisen).Handelt es sich - wie im Streitfall - um einen Einkommensteuererstattungsanspruch, so entsteht dieser, wie die Einkommensteuerschuld selbst, gemäß § 36 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG), soweit im EStG selbst nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der anspruchsbegründende Tatbestand verwirklicht worden ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 06.06.2000 VII R 104/98, BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491 sowie Kruse in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO, § 46 Anm. 9, jeweils mit weiteren Nachweisen).
Es bedarf deshalb auch keiner weiteren Ausführungen dazu, ob sich die vom Beklagten vorgenommene Auslegung des handschriftlichen Zusatzes in ausreichendem Maße an dem dargestellten Schutzzweck der Anzeige ausrichtet, dessen Erfüllung nach der BFH-Rechtsprechung auch die formelle Wirksamkeit der Abtretungsanzeige bestimmt (BFH-Urteile vom 06.06.2000 VII R 104/98, a.a.O.;… vom 05.10.2004 VII R 37/03, a.a.O. …und vom 26.09.1995 VII R 29/95, a.a.O., jeweils mit weiteren Nachweisen).
- FG Hamburg, 14.02.2006 - III 214/05
Erbschaftsteuergesetz: Erbschaftsteuerliche Erfassung von 1. …
- FG Köln, 30.01.2001 - 13 K 6855/00
- FG Hamburg, 25.03.2011 - 5 K 330/09
Abgabenordnung: Sicherungsabtretung eines Steuererstattungsanspruchs und …
- FG Baden-Württemberg, 25.06.2010 - 10 K 1041/07
- BFH, 26.07.2005 - VII R 59/04
Aufrechnung durch maschinelle Umbuchungsmitteilung
- FG Münster, 19.04.2007 - 3 K 2939/05
Zugehörigkeit des Steuererstattungsanspruchs im Todesjahr des Erblassers zum …
- FG Hamburg, 24.01.2006 - II 226/04
Abgabenordnung: Entstehungszeitpunkt eines (Steuer-)Erstattungsanspruchs bei …
- FG Brandenburg, 26.08.2004 - 5 K 785/03
Aufrechnung im Konkursverfahren; Entstehung des Erstattungsanspruchs aufgrund …
- FG Bremen, 20.09.2000 - 299332K 2
Beginn des Zinslaufs des § 233a AO in Verlustrücktragsfällen
- FG Hamburg, 16.12.2002 - VI 169/00
Steuerfestsetzung und Zinsfestsetzung
- FG Sachsen-Anhalt, 15.05.2002 - 5 K 497/98
Entstehen und Abtretung von Einkommensteuererstattungsansprüchen aufgrund eines …
