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   BFH, 14.12.1988 - VII R 107/86   

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https://dejure.org/1988,7797
BFH, 14.12.1988 - VII R 107/86 (https://dejure.org/1988,7797)
BFH, Entscheidung vom 14.12.1988 - VII R 107/86 (https://dejure.org/1988,7797)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 1988 - VII R 107/86 (https://dejure.org/1988,7797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfehlerhaftigkeit eines Haftungsbescheides - Aufgliederung der Haftungssumme nach Lohnsteueranmeldungszeiträumen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 20.05.1980 - VI R 169/77

    Lohnsteuerhaftungsbescheid - Arbeitgeber - Angabe der Steuerschulden -

    Auszug aus BFH, 14.12.1988 - VII R 107/86
    Hiervon habe der Bundesfinanzhof (BFH) nur dann eine Ausnahme zugelassen, wenn die Aufgliederung nach Arbeitnehmern objektiv unmöglich oder dem FA unzumutbar sei (Urteil vom 20. Mai 1980 VI R 169/77, BFHE 130, 461, BStBl II 1980, 669).

    Die Aufgliederung der Lohnsteuer nach den einzelnen Arbeitnehmern sei nach dem Urteil in BFHE 130, 461, BStBl II 1980, 669 nur für den Fall erforderlich, daß die angeforderte Steuer auf einer Lohnsteueraußenprüfung beruhe.

    Von dieser Aufschlüsselung kann das FA dann absehen, wenn es den Arbeitgeber als Haftenden deshalb in Anspruch nehmen darf, weil sich aufgrund der Lohnsteueraußenprüfung bei vielen Arbeitnehmern meist kleine Lohnsteuernachforderungsbeträge aufgrund von im wesentlichen gleichliegenden Sachverhalten ergeben haben (BFHE 130, 461, BStBl II 1980, 669).

  • BFH, 19.10.1976 - VII R 63/73

    Bescheid einer Finanzbehörde - Geltendmachung eines Steueranspruchs -

    Auszug aus BFH, 14.12.1988 - VII R 107/86
    Die von ihm herangezogene Entscheidung des BFH (Urteil vom 19. Oktober 1976 VII R 63/73, BFHE 120, 329, BStBl II 1977, 255), die einen Sachverhalt betreffe, in dem der Haftungsschuldner für die gleiche Steuer in Haftung genommen worden sei, die er auch als Steuerschuldner zu entrichten hatte, sei auf den Streitfall nicht übertragbar.

    Das FG ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß Haftung nach den Vorschriften des Steuerrechts das Einstehen für fremde Schuld bedeutet und folglich ein Steuerpflichtiger für die eigene Steuerschuld grundsätzlich nicht als Haftender herangezogen werden kann (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BFHE 120, 329, BStBl II 1977, 255).

  • BFH, 08.03.1988 - VII R 6/87

    Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit von Lohnsteuerhaftungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 14.12.1988 - VII R 107/86
    Die Frage, inwieweit in einem derartigen Haftungsbescheid die Haftungsschuld aufgegliedert sein muß, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei insbesondere auf die Kenntnis des Haftungsschuldners (Geschäftsführers) von den Besteuerungssachverhalten abzustellen ist, die im Haftungsbescheid mit einem in einer Summe ausgewiesenen Steuerbetrag zusammengefaßt werden (vgl. Urteil des Senats vom 8. März 1988 VII R 6/87, BFHE 152, 418, BStBl II 1988, 480, m. w. N.).
  • BFH, 15.04.1987 - VII R 160/83

    Ein GmbH-Geschäftsführer haftet auch für seine eigene von der GmbH nicht

    Auszug aus BFH, 14.12.1988 - VII R 107/86
    Der Senat hat aber in seinem Urteil vom 15. April 1987 VII R 160/83 (BFHE 149, 505, BStBl II 1988, 167) entschieden, daß dieser Grundsatz nur dann gilt, wenn derjenige, der als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden soll, dieselbe Abgabe als Steuerschuldner zu entrichten hat.
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