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   BFH, 28.09.1993 - VII R 107/92   

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BFH, 28.09.1993 - VII R 107/92 (https://dejure.org/1993,1183)
BFH, Entscheidung vom 28.09.1993 - VII R 107/92 (https://dejure.org/1993,1183)
BFH, Entscheidung vom 28. September 1993 - VII R 107/92 (https://dejure.org/1993,1183)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Ausfuhrerstattungen für Kindernährmittel - Rechtswidrigkeit von Erstattungsbescheiden

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BFH, 28.09.1993 - VII R 107/92
    Das FG habe in diesem Punkt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - (Beschluß vom 19. Dezemer 1984 BVerwG Großer Senat 1 und 2.84, BVerwGE 70, 356) verkannt.

    Dazu gehört u.a. nicht nur die Kenntnis der Tatsachen selbst, sondern auch die Erkenntnis darüber, daß die bekannten Tatsachen zur Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts führen (BVerwGE 70, 356, 362).

    Der Senat braucht daher nicht auf die von der Klägerin aufgeworfene - vom BVerwG in BVerwGE 70, 356, 362 verneinte - Frage einzugehen, ob die Jahresfrist in Lauf gesetzt wird, wenn der Amtswalter die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts zwar kennt, aber sich noch nicht über die daraus zu ziehenden Folgerungen im klaren ist.

  • EuGH, 27.02.1992 - C-206/90
    Auszug aus BFH, 28.09.1993 - VII R 107/92
    Auch hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) entschieden, daß ein Anspruch auf Ausfuhrerstattung bestehen kann, wenn die tatsächlich ausgeführte Ware und die angemeldete Ware nicht als verschiedene Erzeugnisse anzusehen sind (EuGH-Urteil vom 27. Februar 1992, C-5/90 und C-206/90, Rdnr. 34 und 35 der Entscheidungsgründe, noch nicht amtlich veröffentlicht).
  • BFH, 30.10.1990 - VII R 101/89
    Auszug aus BFH, 28.09.1993 - VII R 107/92
    Bei der Entscheidung über die Anfechtungsklage war maßgeblich auf die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, also der Einspruchsentscheidung - und nicht auf den Zeitpunkt des Erlasses der Erstattungsbescheide - abzustellen (Senatsurteil vom 30. Oktober 1990 VII R 101/89, BFHE 162, 156).
  • EuGH, 27.02.1992 - C-5/90

    Bremer Rolandmühle Erling u.a. / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus BFH, 28.09.1993 - VII R 107/92
    Auch hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) entschieden, daß ein Anspruch auf Ausfuhrerstattung bestehen kann, wenn die tatsächlich ausgeführte Ware und die angemeldete Ware nicht als verschiedene Erzeugnisse anzusehen sind (EuGH-Urteil vom 27. Februar 1992, C-5/90 und C-206/90, Rdnr. 34 und 35 der Entscheidungsgründe, noch nicht amtlich veröffentlicht).
  • BFH, 08.05.1990 - VII R 130/87

    Anforderungen an die richtige Bezeichnung eines Zollguts in der zugehörigen

    Auszug aus BFH, 28.09.1993 - VII R 107/92
    Zwar hat der erkennende Senat im Hinblick auf die Anmeldung von Zollgut auf das sich der Zollantrag bezieht (§ 12 Abs. 1 des Zollgesetzes - ZG -) entschieden, daß unrichtige Angaben in der Zollanmeldung über die Beschaffenheit der Ware den Bezug zum Antrag nicht ausschließen, wenn im Kern die Beschaffenheit richtig bezeichnet worden ist (Senatsurteil vom 8. Mai 1990 VII R 130-131/87, BFHE 161, 266, 269).
  • BFH, 09.12.2008 - VII R 43/07

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - Änderung der

    Deshalb beginnt die vorgenannte Jahresfrist erst dann, wenn das FA tatsächlich die Erkenntnis gewonnen hat, dass ein Verwaltungsakt zurückgenommen bzw. widerrufen werden kann (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 19. Dezember 1984 GrSen 1 und 2/84, BVerwGE 70, 356, und daran anschließend die ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u.a. Urteil vom 28. September 1993 VII R 107/92, BFH/NV 1994, 751, und Beschluss vom 21. Oktober 1999 VII B 133/99, BFH/NV 2000, 490).
  • BFH, 26.06.2007 - VII R 35/06

    Änderung einer fehlerhaften, bestandskräftigen Anrechnung von

    Hat die Behörde beim Erlass eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes den ihr vollständig bekannten Sachverhalt unrichtig gewürdigt oder den Inhalt des anzuwendenden Rechts verkannt, so beginnt die Ausschlussfrist für die Rücknahme des Verwaltungsaktes also erst, wenn der zur Entscheidung berufene Sachbearbeiter der zuständigen Behörde die Rücknehmbarkeit des rechtswidrigen Verwaltungsaktes erkannt hat (BFH-Urteil vom 28. September 1993 VII R 107/92, BFH/NV 1994, 751).
  • FG Saarland, 06.08.2010 - 2 K 1207/10

    Beginn der Zahlungsverjährung - Änderung einer Anrechnungsverfügung nach Ablauf

    Maßgebend ist dabei die Erkenntnis des zur Entscheidung berufenen Sachbearbeiters der zuständigen Behörde (vgl. BFH vom 28. September 1993 VII R 107/92, BFH/NV 1994, 751).

    Soweit die Kläger vortragen, alle anspruchsbegründenden Tatsachen seien dem Finanzamt bereits bei Erlass der ursprünglichen Anrechnungsverfügung bekannt gewesen, ist dies für die Berechnung der Frist unbeachtlich, da es dabei auf die Kenntnis der rechtswidrigen Umsetzung der Tatsachen ankommt (vgl. BVerwG vom 19. Dezember 1984 GrS 1 und 2/84, NJW 1985, 819 und daran anschließend die ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH vom 28. September 1993 VII R 107/92, BFH/NV 1994, 751, vom 21. Oktober 1999 VII B 133/99, BFH/NV 2000, 490, vom 9. Dezember 2008 VII R 43/07, BStBl II 2009, 344).

  • FG Hamburg, 20.09.2002 - IV 42/99

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung:

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, dass die Gewährung einer Ausfuhrerstattung für eine Nicht-Anhang II-Ware nur in Betracht kommt, wenn für die Ware in der angemeldeten Zusammensetzung der Ausfuhrnachweis nach Art. 8 Abs. 5 VO Nr. 3035/80 erbracht worden ist (vgl. BFH, Urteil vom 11.1.1994 - VII B 194/93 -, juris; Urteil vom 28.9.1993 - VII R 107/92 - juris).

    Die Missachtung der in Art. 8 Abs. 5 VO Nr. 3035/80 geregelten Erklärungspflicht führt zum Verlust des Erstattungsanspruchs (BFH, Urteil vom 28.9.1993 - VII R 107/92 -, juris).

    Diese Rechtsprechung ist vom Bundesfinanzhof bestätigt worden (vgl. BFH, Urteil vom 28.9.1993 - VII R 107/92 -, in: ZfZ 1994, S. 82 ff).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2020 - 3 K 1192/18

    Widerruf einer Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten

    Dabei kommt nicht allein auf die Kenntnis der Tatsachen, die zum Widerruf der Genehmigung führten, für das in Gang setzen der Jahresfrist an, sondern weiterhin darauf, ob der zuständige Sachbearbeiter aus der Kenntnis dieser Tatsachen auch positiv den Schluss auf die Zulässigkeit des Widerrufs gezogen hat (vgl. BFH-Urteil vom 28. September 1993 - VII R 107/92, BFH/NV 1994, 751).
  • FG Hessen, 21.06.2006 - 1 K 2763/02

    Änderung einer fehlerhaften, bestandskräftigen Anrechnung von

    Die vorherrschende Auffassung stellt jedoch für den Beginn des Laufs der Jahresfrist auf den Zeitpunkt ab, in dem die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (Urteile des BFH vom 28.09.1993 VII R 107/92, BFH/NV 1994, 751, zu § 48 Abs. 4 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz im Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 19.12.1984 1 und 2.84, Entscheidungen des BVerwG - BVerwGE - 70, 356, des BVerwG vom 14.01.2001 8 C 8/00, BVerwGE 112, 360, und des FG Köln in EFG 2005, 456).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.11.2004 - 5 K 1492/02

    Zahlungsverjährung eines Erstattungsanspruchs aus zu Unrecht erfolgter Anrechnung

    Die Jahresfrist beginne zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes erkannt habe und ihr die für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt seien (Hinweis auf BFH/NV 1994, 751).

    Der Kläger habe in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung gestützt auf das BFH-Urteil vom 28. September 1993 (BFH/NV 1994, 751) zutreffend ausgeführt, dass nicht allein die Kenntnis der Tatsachen, die zur Rücknahme der Anrechnungsverfügung führen müsste, den Lauf der Jahresfrist nicht in Gang setzen könne, sondern dass es weiterhin darauf ankomme, ob der zuständige Sachbearbeiter aus der Kenntnis dieser Tatsache auch positiv den Schluss auf die Rechtswidrigkeit der Anrechnungsverfügungen gezogen habe.

  • FG Hamburg, 17.06.1999 - IV 6/99

    Rückforderung von Ausfuhrerstattungen; Verwendung von Flüssigzucker oder

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  • FG Hamburg, 17.06.1999 - IV 325/98

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung

    Die Missachtung der für die Gewährung der Ausfuhrerstattung einzuhaltenden Erklärungspflichten hinsichtlich der Warenbeschaffenheit führe zum Verlust des Anspruchs auf Ausfuhrerstattung (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 2.6.1992, IV 7/91 H und BFH vom 28.9.1993 VII R 107/92, ZfZ 94, 82 f).

    Die Auslegung des Art. 7 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5 VO (EG) Nr. 1222/94 hinsichtlich der Erklärungspflicht des Antragstellers und die Frage der Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung der Erklärungspflichten (zum früheren Recht der VO (EWG) Nr. 3035/80 BFH, Urt. v. 28.9.1993, VII R 107/92 BFH/NV 1994, 751; BFH, Beschluss v. 11.1.1994, VII B 194/93, BFH/NV 1994, 754) haben grundsätzliche Bedeutung.

  • FG Hamburg, 23.06.1998 - IV 801/97

    Verfassungsmäßigkeit der Sanktionsregelung des Art. 11 Abs. 1 Unterabs. 1 (it. a)

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  • BFH, 11.05.2000 - VII B 213/99

    Ausfuhrerstattung; Rückforderungsbescheid

  • BFH, 25.10.2005 - VII R 65/04

    Gemeinschaftsrecht; unzutreffende Herstellererklärung

  • FG Hessen, 31.01.2007 - 7 K 4492/01

    Stromsteuerbegünstigung für von Kommissionären betriebene Bäckereifilialen -

  • FG Hamburg, 10.12.2001 - IV 87/98

    Rückforderung der durch überhöhte Gewichtsangaben gewährten Ausfuhrerstattung

  • BFH, 21.10.1999 - VII B 133/99

    Rücknahme einer Milchreferenzmenge; Vertrauensschutz

  • FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6586/99

    Nachträgliche Korrektur einer fehlerhaften Anrechnungsverfügung durch

  • FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 97/00

    Beschaffenheitsangaben für Nicht-Anhang II Waren:

  • FG Hamburg, 10.12.2001 - IV 1/99

    Zum Beginn der Jahresfrist in § 48 Abs. 4 VwVfG

  • FG Hamburg, 06.09.2001 - IV 185/99

    Zum Anspruch auf Ausfuhrerstattung bei unzutreffenden

  • FG Hessen, 21.06.2006 - 1 K 2763/03

    Anrechnung von entrichteten Vorauszahlungen oder einbehaltenen

  • FG Saarland, 23.08.2018 - 1 K 1121/16

    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Spendenabzugs durch das Finanzamt; Bezug der

  • FG Hamburg, 22.11.2000 - IV 835/97

    Berechtigung zur Rückforderung gewährter Ausfuhrerstattungsbeträge; Rücknahme

  • BFH, 22.05.2001 - VII B 25/01

    Kontrollexemplare - Ausfuhrerstattung - Transportschäden - Transportversicherung

  • FG Hamburg, 01.03.1999 - IV 61/92

    Anspruch auf Aufhebung eines Referenzmengenbescheides; Anforderungen an die

  • FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 466/98

    Handelsübliche Qualität von Zuchtrindern:

  • FG Hamburg, 22.02.2019 - 4 K 147/16

    Stromsteuer: Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG - Begriff der

  • FG Hamburg, 16.12.1998 - IV 238/98

    Freisetzung einer spezifischen Anlieferungs-Referenzmenge (ARM) nach Art. 3 a

  • FG Hamburg, 06.12.2000 - IV 101/00

    Rückforderung der Ausfuhrerstattung für die Ausfuhr von aus der ehemaligen DDR

  • FG Düsseldorf, 09.08.1995 - 4 K 7649/91

    Rückwirkende Festsetzung der Anlieferungsreferenzmenge für Milch (ARM);

  • FG Hamburg, 24.02.2004 - IV 146/01

    Ausfuhrerstattung: Zum Umfang der Erklärungspflicht bei Art. 8 VO (EWG) Nr.

  • BFH, 11.01.1994 - VII B 194/93

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, ob eine Ausfuhrerstattung auch für

  • FG Hamburg, 01.11.2001 - IV 20/99

    Rückforderung einer gewährten Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 29.05.2002 - IV 134/98

    Rückforderung der Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 21.06.2001 - IV 435/98

    Angabe der verwendeten Grunderzeugnisse bei Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 25.04.2001 - IV 346/98

    Voraussetzungen der Ausfuhrerstattung für sog. Nicht-Anhang II-Waren

  • FG Hamburg, 19.02.2003 - IV 85/99

    Beweislastregeln des § 11 MOG:

  • FG Hamburg, 16.06.1999 - IV 879/97

    Hinreichende Bestimmtheit eines Rückforderungsbescheids; Rückforderung von

  • FG München, 17.03.2009 - 6 K 1272/07

    Rücknahme einer fehlerhaften Anrechnungsverfügung - unrichtige Angaben des

  • FG Hamburg, 03.01.2000 - IV 33/99

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung

  • FG Hamburg, 05.11.1999 - IV 96/98

    Rücknahme einer Ausfuhrerstattung; Vorlage der Beförderungspapiere für den

  • FG Hamburg, 11.04.1997 - IV 182/96

    Inanspruchnahme auf Abgabenzahlung durch Sanktionsbescheid; Anmeldung von

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