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   BFH, 30.03.1993 - VII R 108/92   

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https://dejure.org/1993,3864
BFH, 30.03.1993 - VII R 108/92 (https://dejure.org/1993,3864)
BFH, Entscheidung vom 30.03.1993 - VII R 108/92 (https://dejure.org/1993,3864)
BFH, Entscheidung vom 30. März 1993 - VII R 108/92 (https://dejure.org/1993,3864)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.02.1990 - VII R 86/88

    Zur Abtretung/Verpfändung von Erstattungsansprüchen wegen Überzahlung von

    Auszug aus BFH, 30.03.1993 - VII R 108/92
    Hinsichtlich der Anwendung der §§ 38, 46 Abs. 2 AO 1977 hat er im einzelnen ausgeführt, daß es für die Entstehung des Steueranspruchs (Erstattungsanspruchs) und damit für den Zeitpunkt, von dem an die Abtretung dem FA gegenüber wirksam angezeigt werden kann, allein auf die Entstehung des abstrakten Anspruchs und nicht auf die formelle Festsetzung der Jahressteuer ankommt (Senatsurteil vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523; bestätigend Senatsurteil vom 24. Juli 1990 VII R 62/89, BFHE 161, 412, 414, BStBl II 1990, 946).
  • BFH, 24.07.1990 - VII R 62/89

    Pfändung - Veranlagungszeitraum - Zustellung

    Auszug aus BFH, 30.03.1993 - VII R 108/92
    Hinsichtlich der Anwendung der §§ 38, 46 Abs. 2 AO 1977 hat er im einzelnen ausgeführt, daß es für die Entstehung des Steueranspruchs (Erstattungsanspruchs) und damit für den Zeitpunkt, von dem an die Abtretung dem FA gegenüber wirksam angezeigt werden kann, allein auf die Entstehung des abstrakten Anspruchs und nicht auf die formelle Festsetzung der Jahressteuer ankommt (Senatsurteil vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523; bestätigend Senatsurteil vom 24. Juli 1990 VII R 62/89, BFHE 161, 412, 414, BStBl II 1990, 946).
  • BFH, 24.03.1983 - V R 8/81

    Vorsteuerabzugsanspruch - Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 30.03.1993 - VII R 108/92
    Danach ergibt sich die für den Voranmeldungszeitraum geschuldete Steuer als Saldo aus der nach § 16 Abs. 1 UStG 1980 nach den vereinbarten Entgelten berechneten Steuer und der Summe der in den Besteuerungszeitraum fallenden abziehbaren Vorsteuerbeträge i.S. von § 16 Abs. 2 UStG 1980 (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 24. März 1983 V R 8/81, BFHE 138, 498, BStBl II 1983, 612).
  • BFH, 15.06.1999 - VII R 3/97

    Umsatzsteuer im Konkursverfahren

    Das würde im übrigen selbst dann gelten, wenn im Zeitpunkt der Abtretung mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen eines abziehbaren Vorsteuerbetrages (§ 15 Abs. 1 UStG) und damit für das Entstehen einer negativen Umsatzsteuerschuld Februar 1989 der abgetretene Anspruch noch nicht entstanden gewesen wäre und folglich auch nicht hätte abgetreten werden können (vgl. Urteil des Senats vom 30. März 1993 VII R 108/92, BFH/NV 1993, 583); denn die Abtretung wäre dann als Vorausabtretung des später jedenfalls infolge der Umsatzsteueranmeldung und der Zustimmung des FA entstandenen Umsatzsteuervergütungsanspruchs wirksam.

    Entstanden im Sinne dieser Vorschrift ist ein steuerlicher Anspruch jedenfalls dann, wenn der materiell-rechtliche Entstehungstatbestand i.S. des § 38 AO 1977 verwirklicht ist (vgl. u.a. Urteil des Senats vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557), hier also: sobald die umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen für einen Umsatzsteuervergütungsanspruch der Käuferin nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 a, § 18 Abs. 2, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG mit dem Ablauf desjenigen Voranmeldungszeitraums vorlagen (Urteil des Senats in BFH/NV 1993, 583), in dem die Käuferin die Vorsteuer zu erfassen hatte.

  • BFH, 12.10.1999 - VII R 98/98

    Der Inanspruchnahme des Haftungsschuldners steht der Erlass des

    Die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung oder die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungsschuld durch das FA ist weder Voraussetzung für das Entstehen der Umsatzsteuer, noch hat sie darauf eine Auswirkung (vgl. Senatsurteil vom 30. März 1993 VII R 108/92, BFH/NV 1993, 583).

    Wenn auch Besteuerungszeitraum das Kalenderjahr ist (§ 16 Abs. 1 Satz 2 UStG), so entstehen doch nach dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung für alle in einem Voranmeldungszeitraum ausgeführten Umsätze kraft Gesetzes eigenständige Umsatzsteueransprüche mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, die von den in dem Voranmeldungszeitraum ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen und von den in diesem Zeitraum anfallenden Vorsteuerbeträgen abhängen, ohne daß es einer Festsetzung durch das FA und damit eines Steuerbescheids i.S. des § 218 Abs. 1 AO 1977 bedürfte (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523; vom 24. Juli 1990 VII R 62/89, BFHE 161, 412, 414, BStBl II 1990, 946, und in BFH/NV 1993, 583, 584).

  • BFH, 25.05.2004 - VII R 29/02

    Haftung - Ergänzender Haftungsbescheid nach bestandskräftigem Haftungsbescheid?

    Das ist in der Regel --da es für den Erlass des Haftungsbescheides weder auf die Fälligkeit, noch auf die Festsetzung der Steuer ankommt (vgl. Senatsurteile vom 30. März 1993 VII R 108/92, BFH/NV 1993, 583, und vom 15. Oktober 1996 VII R 46/96, BFHE 181, 392, BStBl II 1997, 171)-- die Entstehung der Steuerschuld (Ehlers in Behrmann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 191 AO 1977 Rz. 3; Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 191 AO 1977 Rz. 19; Halaczinsky in Koch/Scholtz, a.a.O., 5. Aufl., § 191 Rz. 10, und BFH-Urteile vom 6. Oktober 1977 V R 50/74, BFHE 124, 90, BStBl II 1978, 241, 243, und vom 12. Oktober 1999 VII R 98/98, BFHE 190, 25, BStBl II 2000, 486).
  • FG Düsseldorf, 12.12.2007 - 4 K 4738/06

    Entstehen eines Vergütungsanspruchs nach § 25a Abs. 1 Mineralölsteuergesetz

    Für das Entstehen eines Steuervergütungsanspruchs ist allein das Vorliegen der materiellen Vergütungsvoraussetzungen erforderlich, ohne dass es der Durchführung eines Festsetzungsverfahrens bedarf (BFH-Urteil vom 30. März 1993 VII R 108/92, BFH/NV 1993, 583).
  • FG Köln, 17.01.2007 - 4 K 4535/04

    Rechtmäßigkeit der Festlegung von Einkünften aus Gewerbebetrieb bei

    Hierzu verweise er auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteile vom 10.11.1992 VIII R 100/90, BFH/NV 1993, 583; und vom 26.11.1992 IV R 53/92, BStBl II 1993, 395).
  • FG Düsseldorf, 31.10.2007 - 4 K 3170/06

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Steuerschuldverhältnis; Geltendmachung der

    Für das Entstehen eines Steuervergütungsanspruchs ist allein das Vorliegen der materiellen Vergütungsvoraussetzungen erforderlich, ohne dass es der Durchführung eines Festsetzungsverfahrens bedarf (Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 30. März 1993 VII R 108/92, BFH/NV 1993, 583).
  • FG Niedersachsen, 04.06.2003 - 6 K 872/00

    Abtretung eines Vorsteuervergütungsanspruchs; Materielle Rechtsgrundtheorie ;

    Dies gilt auch für Vergütungsansprüche (BFH-Urteil vom 30. März 1993 VII R 108/92, BFH/NV 1993, 583).
  • FG Saarland, 19.04.2010 - 2 K 1557/07

    (Nachfordernder Haftungsbescheid für Lohnsteuerschulden - Pflichtverletzung durch

    Denn für den Erlass des Haftungsbescheids kommt es nicht auf die Festsetzung der Steuer an (vgl. BFH vom 30. März 1993 VII R 108/92, BFH/NV 1993, 583, und vom 15. Oktober 1996 VII R 46/96, BStBl II 1997, 171).
  • FG Berlin-Brandenburg, 04.05.2021 - 8 K 8152/20

    Zugang zum steuerlichen Einlagekonto durch Forderungsabtretung - Abtretbarkeit

    Auch nach nationalem Recht entspricht ist herrschender Auffassung, dass ein Vergütungsanspruch mit Ablauf des Zeitraums materiell entsteht und sodann abgetreten werden kann (vgl. statt vieler Kunz in Gosch, § 46 AO Rn. 10; BFH, Urteil vom 30. März 1993, VII R 108/92, BFH/NV 1993, 583) und eine Festsetzung bzw. Zustimmung nach § 168 Satz 2 AO durch formellen Steuerbescheid nur für die Durchsetzung des Anspruchs erforderlich ist (zum Vergütungsanspruch gegen den deutschen Fiskus vgl. BFH, Urteil vom 17. April 2008, V R 41/06, BStBl. II 2009, 2).
  • FG Brandenburg, 12.07.2005 - 3 K 1669/02

    Unzulässigkeit einer Aufrechnung des FA bei Erlangung einer inkongruenten Deckung

    Nach der vom Bundesfinanzhof vertretenen materiellen Rechtsgrundtheorie entsteht ein Erstattungsanspruch bereits dann, wenn etwas gezahlt ist, was nach dem materiellen Recht nicht geschuldet ist, und zwar unabhängig davon, ob bereits eine dem Erstattungsanspruch entsprechende Steuerfestsetzung (Änderung oder Berichtigung) vorliegt oder nicht (vgl. BFH, Urteil vom 26.04.1994 - VII R 109/93 -, BFH/NV 1994, 839; BFH, Urteil vom 30.03.1993 - VII R 108/92 -, BFH/NV 1993, 583; s.a. Brockmeyer, in Klein, AO, 8. Aufl. 2003, § 37 Rdn. 4 ff.).
  • FG Düsseldorf, 20.08.2008 - 4 K 1233/08

    Anspruch auf Erstattung von Mineralölsteuer nach § 25a Mineralölsteuergesetz

  • FG Köln, 17.01.2007 - 2 K 4321/04

    Rechtmäßigkeit der Festlegung von Einkünften aus einem Gewerbebetrieb bei

  • FG Bremen, 12.09.2000 - 200174K 2

    Abrechnungsbescheid über abgetretenen Steueranspruch; Zeitpunkt der

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