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   BFH, 29.10.1986 - VII R 110/82   

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BFH, 29.10.1986 - VII R 110/82 (https://dejure.org/1986,1116)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1986 - VII R 110/82 (https://dejure.org/1986,1116)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1986 - VII R 110/82 (https://dejure.org/1986,1116)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 90
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BFH, 07.07.1998 - VII R 119/96

    Einfuhrumsatzsteuer bei Sammlungsstücken

    Die Beteiligten und ersichtlich auch das FG gehen übereinstimmend davon aus, daß die Modellvitrine die von der Rechtsprechung des EuGH (vgl. die Urteile vom 10. Oktober 1985 Rs. 200/84 --Daiber--, EuGHE 1985, 3363, und Rs. 252/84 --Collector Guns--, EuGHE 1985, 3387), der der erkennende Senat gefolgt ist (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90; zuletzt vom 14. Januar 1997 VII R 48/96, BFH/NV 1997, 725), entwickelten Anforderungen an ein Sammlungsstück der Position 9705 KN (entspricht der früheren Tarifnr. 99.05 des Gemeinsamen Zolltarifs) erfüllt.

    Nicht jede Neu- oder Weiterentwicklung eines Gegenstandes verkörpert, wie vom EuGH gefordert, notwendigerweise einen solchen charakteristischen Schritt oder einen solchen Entwicklungsabschnitt in den menschlichen Errungenschaften (BFHE 148, 90, 94).

    Diese Bewertung läßt auch Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze nicht erkennen, so daß der Senat an die tatrichterliche Würdigung gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. BFHE 148, 90, 94).

  • BFH, 07.07.1998 - VII R 120/96

    Zollrechtlich freier Verkehr - Abfertigung eines Züricher Wellenschranks -

    Die Beteiligten gehen übereinstimmend davon aus, daß die streitgegenständlichen Waren die von der Rechtsprechung des EuGH (vgl. die Urteile vom 10. Oktober 1985 Rs. 200/84 --Daiber--, EuGHE 1985, 3363, und Rs. 252/84 --Collector Guns--, EuGHE 1985, 3387), der der erkennende Senat gefolgt ist (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90; zuletzt vom 14. Januar 1997 VII R 48/96, BFH/NV 1997, 725), entwickelten Anforderungen an Sammlungsstücke der Position 9705 KN (entspricht der früheren Tarifnr. 99.05 des Gemeinsamen Zolltarifs) erfüllen.

    Nicht jede Neu- oder Weiterentwicklung eines Gegenstandes verkörpert, wie vom EuGH gefordert, notwendigerweise einen solchen charakteristischen Schritt oder einen solchen Entwicklungsabschnitt in den menschlichen Errungenschaften (BFHE 148, 90, 94).

    Diese Bewertungen des FG lassen Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze nicht erkennen, so daß der Senat an die tatrichterlichen Würdigungen gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. BFHE 148, 90, 94).

  • BFH, 07.07.1998 - VII R 118/96

    Zollrechtlich freier Verkehr - Abfertigung eines Züricher Wellenschranks -

    Die Beteiligten gehen übereinstimmend davon aus, daß der Wellenschrank die von der Rechtsprechung des EuGH (vgl. die Urteile vom 10. Oktober 1985 Rs. 200/84 --Daiber--, EuGHE 1985, 3363, und Rs. 252/84 --Collector Guns--, EuGHE 1985, 3387), der der erkennende Senat gefolgt ist (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90; zuletzt vom 14. Januar 1997 VII R 48/96, BFH/NV 1997, 725), entwickelten Anforderungen an ein Sammlungsstück der Position 9705 KN (entspricht der früheren Tarifnr. 99.05 des Gemeinsamen Zolltarifs) erfüllt.

    Nicht jede Neu- oder Weiterentwicklung eines Gegenstandes verkörpert, wie vom EuGH gefordert, notwendigerweise einen solchen charakteristischen Schritt oder einen solchen Entwicklungsabschnitt in den menschlichen Errungenschaften (BFHE 148, 90, 94).

    Diese Bewertung läßt auch Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze nicht erkennen, so daß der Senat an die tatrichterliche Würdigung gebunden ist (§ 118 Abs. 2 FGO; vgl. BFHE 148, 90, 94).

  • BFH, 12.03.1991 - VII R 34/89

    Tarifierung von historischen Wertpapieren

    99.05 entwickelten Auslegungsgrundsätzen ausgegangen, die auch der Senat in ständiger Rechtsprechung angewendet hat (im Urteil vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90, und seither).

    Zur Gewinnung dieses Auslegungsmaßstabs waren Sachverständige nicht hinzuzuziehen (BFHE 148, 90, 94); im übrigen stand die Hinzuziehung von Sachverständigen - von der Klägerin überdies nur beantragt zu der Frage, ob es sich "um Sammlungsstücke im Sinne der Entscheidung des FG .

    Die tatrichterliche Würdigung, daß bei Zugrundelegung des hier geltenden Auslegungsmaßstabs "historische Wertpapiere", wie von der Klägerin eingeführt, keinen geschichtlichen Wert hätten (so nunmehr auch FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Februar 1989 15 K 200/84 U, EFG 1989, 318), ist vereinbar mit Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen, damit revisionsrechtlich unangreifbar; § 118 Abs. 2 FGO (vgl. z. B. BFHE 148, 90, 94 f.).

  • BFH, 08.01.1991 - VII R 16/89

    Rüge von Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Verwertung von Gutachten eines

    Sie steht im Einklang mit der zitierten Rechtsprechung des EuGH und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90; vom 20. Oktober 1987 VII K 16, 21-23/87, BFHE 151, 266; vom 29. November 1988 VII R 29/86, BFHE 155, 219; vom 23. Mai 1989 VII R 101/86, BFH/NV 1990, 67; vom 17. Oktober 1989 VII R 49/87, BFH/NV 1990, 407; vom 27. März 1990 VII R 122/86, BFH/NV 1990, 815).

    Nicht jede Neu- oder Weiterentwicklung stellt notwendigerweise einen solchen charakteristischen Schritt oder Entwicklungsabschnitt dar (BFHE 148, 90, 94).

    Die Auslegung gesetzten Rechts ist Aufgabe der Gerichte; zur Gewinnung eines Auslegungsmaßstabs mußte das FG Sachverständige nicht hinzuziehen (BFHE 148, 90, 94).

  • BFH, 12.06.2001 - VII R 32/00

    Zollrechtlich freier Verkehr - Ermäßigter Einfuhrumsatzsteuersatz -

    Der Senat folgt den Beteiligten und dem FG, die übereinstimmend davon ausgehen, dass das Lack-Damenbureau die von der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (vgl. die Urteile vom 10. Oktober 1985 Rs. 200/84 --Daiber--, EuGHE 1985, 3363, und Rs. 252/84 --Collector Guns--, EuGHE 1985, 3387), der der erkennende Senat gefolgt ist (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82 --PKW: Baujahr 1955--, BFHE 148, 90; vom 14. Januar 1997 VII R 48/96 --Kunstfotografien--, BFH/NV 1997, 725; zuletzt vom 7. Juli 1998 VII R 118/96 --Züricher Wellenschrank--, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1999, 89), entwickelten Anforderungen an ein Sammlungsstück der Pos.

    Nicht jede Neu- oder Weiterentwicklung eines Gegenstandes verkörpert, wie vom EuGH gefordert, notwendigerweise einen solchen charakteristischen Schritt oder einen solchen Entwicklungsabschnitt in den menschlichen Errungenschaften (BFHE 148, 90, 94).

  • BFH, 14.07.1999 - I B 91/98

    Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehalt, Angemessenheit

    Insbesondere hat sie nicht dargetan, aus welchen Gründen sie selbst keinen entsprechenden Beweisantrag gestellt hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1987, 90; vom 12. April 1994 IX R 101/90, BFHE 174, 301, BStBl II 1994, 660; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1996, 339; vom 18. September 1997 X B 92/96, BFH/NV 1998, 472).
  • BFH, 17.08.2000 - VII B 45/00

    Abgabenschuldentstehung - Abgabenschuldnerschaft - Deutscher Soldat -

    Dem Wortlaut nach handelt es sich dabei um sogenannte statische Verweisungen (zum Begriff vgl. das Senatsurteil vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90, 92) auf ganz bestimmte, in einem anderen Gesetz enthaltene Regelungen.
  • BFH, 06.12.1988 - VII R 43/86

    Zolltariflichen Erfordernisse für die Anerkennung als Sammlungsstück

    Zwischen den Parteien ist unstreitig, daß die zolltariflichen Erfordernisse für die Anerkennung als Sammlungsstück (zu ihnen Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 10. Oktober 1985 Rs. 200/84 - Oldtimer - und Rs. 252/84 - Pistolen -, EuGHE 1985, 3377, 3382 f. und 3388, 3392 f.; Senat, Urteile vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90, 92, vom 2. April 1987 VII R 105/84, BFHE 150, 97, und vom 20. Oktober 1987 VII K 16, 21-23/87, BFHE 151, 266) vorliegen.

    Seine Folgerung, die Uhr erfülle die Voraussetzungen eines Sammlungsstücks von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, ist nachvollziehbar, auch wenn berücksichtigt wird, daß bei einem technischen Gegenstand nicht jede Neu- oder Weiterentwicklung notwendig einen "charakteristischen Schritt" verkörpert (Senat in BFHE 148, 90, 94 - Oldtimer -).

  • BFH, 22.10.2003 - V R 103/01

    Unternehmerbescheinigung beim Vorsteuervergütungsverfahren

    Der Senat ist als Revisionsgericht nicht nur an die eigentlichen tatrichterlichen Feststellungen der Vorinstanz, sondern auch an deren tatrichterliche Würdigung gebunden, wenn die Folgerungen des FG nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. Oktober 1986 VII R 110/82, BFHE 148, 90).
  • BFH, 16.11.1993 - VII R 28/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen von Originalerzeugnissen der Bildhauerkunst

  • FG München, 30.09.1996 - 3 K 1411/93

    Begriff der "Sammlungsstücke von geschichtlichem Wert"; Steuerliche Einordnung

  • BFH, 12.05.1992 - VII R 83/89

    Einordnung von Glasgegenständen als Sammlungsstücke

  • BFH, 18.03.2002 - I B 35/01

    Gesellschafter-Geschäftsführer; Höhe der Gesamtausstattung

  • BFH, 20.02.1990 - VII R 172/84

    Keine Umsatzsteuerermäßigung für Lieferungen von tierischen oder pflanzlichen

  • BFH, 30.01.1996 - VII R 84/95

    Einfuhrumsatzsteuer nach dem Truppenzollgesetz (TruZG)

  • BFH, 07.09.1995 - III R 24/91

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

  • BFH, 20.02.1990 - VII R 121/86

    Keine Umsatzsteuerermäßigung für die Umsätze von Druckschriften mit überwiegendem

  • BFH, 14.01.1997 - VII R 48/96

    Zolltarifliche Einstufung von Sammlungsstücken von geschichtlichem Wert

  • FG Saarland, 15.03.2005 - 2 K 248/00

    Ausnahme von der Nacherhebung von Einfuhrabgaben gemäß Art. 220 Abs. 2 Buchst. b

  • BFH, 04.05.1993 - VII R 119/92

    Ohne Zulassung revisibles Urteil in Zolltarifsache - Ersatzlose Aufhebung einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 09.08.2001 - 6 K 3072/98

    Tarifierung von sog. "Oldtimern"

  • FG Düsseldorf, 02.07.1997 - 4 K 1149/93

    Anforderungen an die Nacherhebung von Eingangsabgaben; Aussetzung eines

  • FG München, 30.09.1996 - 3 K 741/93

    Begriff des " Sammlungsstückes von geschichtlichem Wert"; Steuerliche Behandlung

  • BFH, 05.04.1990 - VII R 56/88

    Voraussetzungen für die Gewährung des ermäßigten Einfuhrumsatzsteuersatzes

  • BFH, 23.05.1989 - VII R 101/86

    Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes bei Einfuhr eines Barockschranks als

  • FG München, 30.09.1996 - 3 K 2196/92

    Einstufung eines Züricher Wellenschrankes als Sammlungsstück von geschichtlichem

  • BFH, 17.10.1989 - VII R 49/87

    Ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr von Sammlungsstücken mit

  • BFH, 21.08.1990 - VII R 24/89

    Wertung eines eingeführten Personenkraftwagens durch ein Finanzgericht als

  • BFH, 27.03.1990 - VII R 122/86

    Steuerbegünstigung von Umsätzen von Sammelungsstücken

  • BFH, 26.09.1995 - VII B 148/95

    Prüfungsumfang des Finanzgerichts bei einem Ersuchen der Finanzbehörde gemäß § 94

  • FG Bremen, 08.06.1993 - 292047K 2

    Anforderungen an das Vorliegen eines Sammlungstückes von geschichtlichem oder

  • BFH, 23.04.1985 - VII R 109/80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Klagefrist

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