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   BFH, 23.03.1993 - VII R 113/91   

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https://dejure.org/1993,3897
BFH, 23.03.1993 - VII R 113/91 (https://dejure.org/1993,3897)
BFH, Entscheidung vom 23.03.1993 - VII R 113/91 (https://dejure.org/1993,3897)
BFH, Entscheidung vom 23. März 1993 - VII R 113/91 (https://dejure.org/1993,3897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zollwert: Quotakosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 171, 157
  • BB 1993, 1280
  • BB 1993, 688
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 16.09.2004 - X R 25/01

    Überschussprognose bei den Einkünften aus einer fremdfinanzierten sofort

    Diese Feststellung entfaltet für den erkennenden Senat jedoch auch ohne entsprechende Rüge nicht die Bindungswirkung des § 118 Abs. 2 FGO, weil aus dem angefochtenen Urteil entgegen § 96 Abs. 1 Satz 3 FGO die Gründe, die für diese richterliche Überzeugung leitend gewesen sind, nicht hervorgehen, und nicht nachvollziehbar ist, aus welchen Tatsachen das FG seine Überzeugung ableitet (vgl. dazu BFH-Urteile vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270, unter 2.b; vom 23. März 1993 VII R 113/91, BFHE 171, 157, unter II.2.a; vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573, unter 1.b bb, und vom 23. September 1999 IV R 4/99, BFH/NV 2000, 426, unter 2.a).
  • FG Hamburg, 20.06.2006 - 4 K 35/05

    Zollrecht: Zu den Voraussetzungen der Nichtzugehörigkeit von Quotakosten zum

    Sie bezieht sich auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 23.3.1993 ( VII R 113/91), wonach auch ein nach dem Recht Hongkongs abgegebenes Affidavit als Nachweis in Betracht komme.

    Hier trifft die Klägerin die Darlegungs- und Beweislast (BFH; Urteil vom 23.3.1993, VII R 113/91), wobei entscheidend nachgewiesen werden muss, dass es sich tatsächlich in der geltend gemachten Höhe um Kosten für den Erwerb von Kontingenten handelt und nicht um Vermittlungsprovisionen oder sonst abgespaltene Kaufpreisbestandteile, die dem Zollwert zugerechnet werden müssen ( EuGH , Urteil vom 19.5.1994, C-29/93).

  • BFH, 19.02.2004 - VII B 260/03

    Erkenntnisse aus Telefonüberwachung - Verwertungsverbot

    Hierbei kann es sich indessen nicht um einen Verfahrensmangel, sondern allenfalls um einen materiellen Rechtsfehler handeln (vgl. Senatsurteile vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270, 274; vom 23. März 1993 VII R 113/91, BFHE 171, 157, 161 f.).
  • BFH, 25.08.1999 - X R 74/96

    Anspruch auf rechtliches Gehör

    Hierin liegt ein materiell-rechtlicher Fehler, der auch ohne entsprechende Rüge zur Aufhebung des Urteils führt (z.B. BFH-Urteil vom 23. März 1993 VII R 113/91, BFHE 171, 157; Gräber/Ruban, a.a.O., § 118 Rz. 31, 41, m.w.N.).
  • BFH, 23.09.1999 - IV R 4/99

    Vercharterung von Segelyachten; Verlustabzug

    Entscheidungserhebliche tatsächliche Feststellungen müßten dem angefochtenen Urteil in einer Weise zu entnehmen sein, die es den Beteiligten und dem Revisionsgericht ermöglicht, zu erkennen, wie das FG bei seiner im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet liegenden Würdigung zu dem gefundenen Ergebnis gekommen ist (BFH-Urteile vom 27. Oktober 1987 VII R 18/83, BFHE 151, 270; vom 23. März 1993 VII R 113/91, BFHE 171, 157; vom 8. September 1994 IV R 6/93, BFH/NV 1995, 573).
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