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   BFH, 02.05.1991 - VII R 117/89   

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BFH, 02.05.1991 - VII R 117/89 (https://dejure.org/1991,18756)
BFH, Entscheidung vom 02.05.1991 - VII R 117/89 (https://dejure.org/1991,18756)
BFH, Entscheidung vom 02. Mai 1991 - VII R 117/89 (https://dejure.org/1991,18756)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    Auszug aus BFH, 02.05.1991 - VII R 117/89
    Obwohl der Wortlaut des Art. 5 Abs. 2 NachErhVO ("können" von der Nacherhebung absehen) auf die Einräumung eines Ermessens hindeutet, ist die Vorschrift so zu verstehen, daß bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen von der Nacherhebung abgesehen werden muß (vgl. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 22. Oktober 1987 Rs 314/85, EuGHE 1987, 4199; vom 23. Mai 1989 Rs 378/87, EuGHE 1989, 1379).

    Sie stünde einem aufgrund einer entsprechenden Entscheidung der Kommission ergangenen Nachforderungsbescheid insoweit nicht entgegen, als die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Kommission in Frage steht, deren Ungültigkeit nur aufgrund einer Entscheidung des EuGH festgestellt werden könnte (vgl. EuGHE 1987, 4199).

  • BFH, 24.01.1989 - VII R 65/86

    Voraussetzung für die Erhebung von Nachforderungen

    Auszug aus BFH, 02.05.1991 - VII R 117/89
    Soweit sich aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 21. September 1984 IV 23/83 N (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 121, 122) etwas anderes ergibt, hat das Finanzgericht eine Rechtsgrundlage für seine Auffassung nicht angeführt (vgl. auch Anmerkung zum Vorlagebeschluß des Senats vom 24. Januar 1989 VII R 65/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 268).
  • EuGH, 23.05.1989 - 378/87

    Top Hit Holzvertrieb / Kommission

    Auszug aus BFH, 02.05.1991 - VII R 117/89
    Obwohl der Wortlaut des Art. 5 Abs. 2 NachErhVO ("können" von der Nacherhebung absehen) auf die Einräumung eines Ermessens hindeutet, ist die Vorschrift so zu verstehen, daß bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen von der Nacherhebung abgesehen werden muß (vgl. Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 22. Oktober 1987 Rs 314/85, EuGHE 1987, 4199; vom 23. Mai 1989 Rs 378/87, EuGHE 1989, 1379).
  • EuGH, 12.07.1989 - 161/88

    Binder / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus BFH, 02.05.1991 - VII R 117/89
    Aber auch dann, wenn verlangt würde, daß sich der aufmerksame Wirtschaftsteilnehmer des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften als einer innerhalb der Gemeinschaft zugänglichen Informationsquelle bedienen müsse (so EuGH-Urteil vom 12. Juli 1989 Rs 161/88, EuGHE 1989, 2433), führte dies zu keiner anderen Wertung im Streitfall.
  • EuGH, 26.06.1990 - C-64/89

    Hauptzollamt Giessen / Deutsche Fernsprecher

    Auszug aus BFH, 02.05.1991 - VII R 117/89
    Der EuGH hat mit Urteil vom 26. Juni 1990 Rs C-64/89 (noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Recht der Internationalen Wirtschaft - RIW - 1990, 844) entschieden, daß die nationalen Behörden nach Art. 4 der VO (EWG) Nr. 1573/80 bei der Kommission keinen Antrag auf Entscheidung über ein Absehen von der Nacherhebung von Zöllen stellen müssen, wenn sie das Vorliegen der Voraussetzungen nach Art. 5 Abs. 2 der NachErhVO verneinen, selbst wenn der Betrag der nichterhobenen Abgaben sich auf 2000 ECU oder mehr belaufe.
  • FG Hamburg, 21.09.1984 - IV 23/83
    Auszug aus BFH, 02.05.1991 - VII R 117/89
    Soweit sich aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 21. September 1984 IV 23/83 N (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 121, 122) etwas anderes ergibt, hat das Finanzgericht eine Rechtsgrundlage für seine Auffassung nicht angeführt (vgl. auch Anmerkung zum Vorlagebeschluß des Senats vom 24. Januar 1989 VII R 65/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 268).
  • FG Baden-Württemberg, 25.09.2001 - 11 K 207/96

    Absehen von der Nacherhebung von Eingangsabgaben; Aktiver Irrtum der Zollstelle

    Falls die vZTA irrtümlich, nämlich in Kenntnis der tarifierungserheblichen Tatsachen, erteilt worden sein sollte, so sei zu prüfen, ob der Irrtum der OFD Hamburg einen entsprechenden Irrtum der Abfertigungszollstelle bewirkt habe (Hinweis auf das EuGH -Urteil in EuGHE 1993, I 1839, 1846 und das BFH-Urteil vom 2. Mai 1991 VII R 117/89, BFH/NV 1992, 420).

    Ein Irrtum der Behörde sei nicht erkennbar, wenn er durch Inanspruchnahme der innerhalb der EG zugänglichen Informationsquellen nicht als solcher zu erkennen sei (Hinweis auf das im Revisionsurteil genannte BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 420).

    Ein "aktiver Irrtum" wird danach nur angenommen, wenn ihn die zuständige Behörde begeht, nicht, wenn sie ihm lediglich unterliegt (vgl. das BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 420, 421).

    Der Kläger hätte diese Informationen selbst beschaffen können und müssen (vgl. das im Revisionsurteil genannte BFH-Urteil in BFH/NV 1992, 420).

  • FG Düsseldorf, 14.04.1997 - 4 K 126/95

    Abschöpfungen aus Tulum Peyniri aus Schafmilch; Kuhmilchanteil in Schafkäse;

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  • BFH, 26.02.2004 - VII R 20/03

    Informationspflicht des Zollschuldners über die amtlich veröffentlichten

    Der Senat hat zudem bereits in seinem Urteil vom 2. Mai 1991 VII R 117/89 (BFH/NV 1992, 420, 422) beiläufig ausgeführt, dass eine Erkennbarkeit eines Irrtums der Zollbehörden anzunehmen sei, wenn ein Mehrheitsbeschluss des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens über die Tarifierung einer Ware im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht worden sei.
  • BFH, 20.01.1998 - VII R 8/97

    Zeitpunkt der Entstehung der Einfuhrzollschuld - Voraussetzungen für die

    Der Senat hat bereits zu Art. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 2164/91 (NacherhebungsDVO) der Kommission vom 23. Juli 1991 zur Durchführung des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 des Rates betreffend die Nacherhebung (ABlEG Nr. L 201/16), der dem inhaltlich gleichlautenden Art. 871 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften vom 2. Juli 1993 (ABlEG Nr. L 253/1) voranging, entschieden, daß diese Vorschrift das FG nicht an einem Urteil darüber hindert, ob die Voraussetzungen für das Absehen von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung vorliegen, wenn das HZA zuvor ihr Vorliegen ohne Einschaltung der KEG verneint hat (Senatsurteil vom 2. Mai 1991 VII R 117/89, BFH/NV 1992, 420; Beschluß vom 25. November 1997 VIII B 57/97, BFH/NV 1998, 670).

    Ein solcher nach der Rechtsprechung als eine Voraussetzung für das Absehen von einer nachträglichen buchmäßigen Erfassung erforderlicher aktiver Irrtum der Zollstelle liegt vor, wenn der Irrtum auf einem eigenen Handeln der Zollstelle beruht, nicht dagegen, wenn diese ihm nur unterlegen ist (vgl. Senatsurteil in BFH/NV 1992, 420; EuGH-Urteil vom 27. Juni 1991 C-348/89, EuGHE I 1991, 3277).

  • BFH, 22.11.1994 - VII B 140/94

    Aussetzung der Vollziehung nach dem Zollkodex

    Das FG hat unter Bezug auf die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 7. September 1993 VII R 128/92, BFHE 172, 561) auch rechtsfehlerfrei ausgeführt, daß schon ein die Nacherhebung nach Art. 5 Abs. 2 VO Nr. 1697/79 ausschließender Irrtum der Abfertigungszollstelle nicht vorgelegen hat, weil die Zollstelle den Irrtum nicht aktiv begangen hat, sondern ihm durch Annahme der von der Antragstellerin angemeldeten Tarifierung unterlegen ist (vgl. auch BFH, Urteile vom 2. Mai 1991 VII R 117/89, BFH/NV 1992, 420, 421, und vom 15. Oktober 1991 VII R 27/91, BFH/NV 1992, 496, 497).
  • BFH, 25.11.1997 - VII B 57/97

    Klageverfahren gegen die Nacherhebung von Zoll - Verpflichtung des FG zur

    14; im Anschluß daran auch Senatsurteil vom 2. Mai 1991 VII R 117/89, BFH/NV 1992, 420).

    Der Senat hat zwar in seinem Urteil in BFH/NV 1992, 420, 422 ausgeführt, daß das HZA durch die Rechtskraft der finanzgerichtlichen Entscheidung über den Nacherhebungsbescheid nicht gehindert sei, eine Entscheidung der Kommission über die Nichterhebung der Abgaben herbeizuführen und bei negativer Entscheidung der Kommission erneut einen Nachforderungsbescheid zu erlassen.

  • BFH, 15.10.1991 - VII R 27/91

    Vorausetzungen für die Abstandnahme von der Nacherhebung einer Zollnachforderung

    Für eine Abstandnahme von der Nacherhebung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteile vom 22. Oktober 1987 Rs 314/85, EuGHE 1987, 4225, 4232 f., und vom 12. Juli 1989 Rs 161/88, EuGHE 1989, 2433, 2437; Senat, N. V. Urteil vom 2. Mai 1991 VII R 117/89): Nichterhebung der Abgaben infolge eines Irrtums der zuständigen Behörden; Gutgläubigkeit des Abgabenschuldners in der Weise, daß er den behördlichen Irrtum nicht erkennen konnte; Beachtung der geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung.

    Er ist hingegen gegeben, wenn die Fehltarifierung durch die Zollstelle erfolgt oder ihr zuzurechnen ist, wie etwa im Falle zollamtlicher Tarifierungshilfe - § 12 Abs. 1 Satz 3 ZG - in Verbindung mit weiteren Umständen (Senat in VII R 117/89).

  • FG Hamburg, 01.02.2005 - IV 219/04

    Zollrecht: Tarifierung von sogenannten Quad-Fahrzeugen

    Erforderlich ist somit ein sog. aktiver Irrtum der Zollbehörde, der auf einer eigenen Handlung der Zollbehörde beruht; die Zollbehörde muss den Irrtum begangen haben, ihm nicht lediglich unterlegen sein (vgl. EuGH , Beschluss vom 9.12.1999 - C-299/98 P -, ZfZ 2000, S. 235, 237; BFH, Urteil vom 2.5.1991 VII R 117/89 -, juris).
  • FG Düsseldorf, 04.12.1998 - 4 K 2029/98

    Vorlage des Formblattes A als formelle Voraussetzung einer Zollpräferenz;

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  • BFH, 04.07.1996 - VII R 75/95

    Abgrenzung zwischen Fruchtsäften und Lebensmittelzubereitungen - Getränke im

    Die Frage, ob ein etwa relevanter zollamt licher Irrtum für den Kläger bei Berücksichtigung der gegebenen Umstände erkennbar war, wird unter Heranziehung der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (auch: Senat, Urteil vom 2. Mai 1991 VII R 117/89, BFH/NV 1992, 420) zu beurteilen sein.
  • BFH, 15.12.1992 - VII B 123/92

    Tarifierung von Unterhaltungselektronik

  • BFH, 20.08.1991 - VII R 123/89

    Bindungswirkung der Tarifierung der Tennissaiten

  • BFH, 04.07.1996 - VII R 114/95

    Wiedersprüchlichkeit der Zollanmeldung gezuckerter Orangenlimonade

  • FG Hamburg, 11.09.2002 - IV 61/99

    Irrtum des Antragstellers betreffs Bestehen einer Kontingentsregelung

  • FG Baden-Württemberg, 17.02.1998 - 11 K 121/95

    Absehen von der Nacherhebung von Zoll für die Einführung von Autositzbezügen;

  • FG Hessen, 25.02.1998 - 4 K 1014/96

    Zeitpunkt der Tilgung der Kapitalertragsteuer; Tilgung der Kapitalertragsteuer

  • FG Hamburg, 10.12.1996 - IV 107/95

    Anspruch auf nachträgliche Anrechnung der Waren zur Gewährung der Präferenz;

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