Rechtsprechung
   BFH, 27.11.1979 - VII R 12/79   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 129, 293
  • BStBl II 1980, 258



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)  

  • BGH, 03.10.1985 - III ZR 28/84  

    Amtspflicht der Finanzbehörden bei Anordnung und Vollzug eines dinglichen

    Durch Urteil vom 14. Dezember 1978 - IV 129/76 Z - hob das Finanzgericht auch den Steuerhaftungsbescheid auf; die Revision gegen diese Entscheidung wurde vom Bundesfinanzhof durch Urteil vom 27. November 1979 - VII R 12/79 - zurückgewiesen.

    Insoweit sieht es sich durch die Urteile des Finanzgerichts D. vom 14. Dezember 1978 und des Bundesfinanzhofs vom 27. November 1979 (BFHE 129, 293 = BStBl. 1980 II 258) gebunden.

    Ein Haftungsbescheid war in diesen Fällen jedoch nicht zulässig (Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler Lieferung 78, § 330 Rn. 6; BFHE 129, 293, 296).

  • BFH, 18.03.1986 - VII R 146/81  

    Zur Haftung des Betriebsübernehmers

    Sofern die für die Übertragung auf den Erwerber in Betracht kommenden grundlegenden Bestandteile des Unternehmens auch Wirtschaftsgüter umfassen, die nicht im bürgerlich-rechtlichen Sinne übereignet werden können (z. B. Erfahrungen und Geheimnisse, Beziehungen zu Kunden, Lieferern und Mitarbeitern), genügt es, daß die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens nur im wirtschaftlichen Sinne übereignet werden, daß also ein eigentümerähnliches Herrschaftsverhältnis an den sachlichen Grundlagen des Unternehmens auf den Erwerber übergegangen ist (so zu der dem § 75 AO 1977 entsprechenden Vorschrift des § 116 der Reichsabgabenordnung - AO - die Urteile des erkennenden Senats vom 27. November 1979 VII R 12/79, BFHE 129, 293, BStBl II 1980, 258, und vom 16. März 1982 VII R 105/79, BFHE 135, 239, BStBl II 1982, 483, m. w. N.).

    Die Vermietung oder Verpachtung der wesentlichen Grundlagen des Unternehmens durch den Eigentümer und früheren Betriebsinhaber an den fortführenden Unternehmer vermag hingegen die Haftung nach § 75 AO 1977 nicht zu begründen (BFHE 129, 293, BStBl II 1980, 258, 260).

  • BFH, 16.03.1982 - VII R 105/79  

    Es liegt keine Übereignung i. S. von § 116 RAO vor, wenn wesentliche

    Zweck dieser Vorschrift ist, die in dem Unternehmen als solche liegende Sicherung für die sich auf seinen Betrieb gründenden Steuern durch den Übergang des Unternehmens in andere Hände nicht verlorengehen zu lassen (vgl. BFH-Urteile vom 6. Oktober 1977 V R 50/74, BFHE 124, 90 BStBl II 1978, 241, und vom 27. November 1979 VII R 12/79, BFHE 129, 293, BStBl II 1980, 258).

    Sofern die für eine Übertragung auf den Erwerber in Betracht kommenden grundlegenden Bestandteile des Unternehmens auch Wirtschaftsgüter umfassen, die nicht im bürgerlich-rechtlichen Sinne übereignet werden können (z.B. Erfahrungen und Geheimnisse, Beziehungen zu Kunden, Lieferern und Mitarbeitern), genügt es, daß die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens nur im wirtschaftlichen Sinne übereignet werden, daß also ein eigentümerähnliches Herrschaftsverhältnis an den sachlichen Grundlagen des Unternehmens auf den Erwerber übergegangen ist (vgl. Urteil in BFHE 129, 293, BStBl II 1980, 258, mit weiteren Nachweisen).

mehr
  • BFH, 02.07.1985 - VII R 129/80  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 12.03.1985 - VII R 140/81  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Niedersachsen, 29.05.1997 - V 90/97  

    Geschäftsveräußerung im ganzen bei Verpachtung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 13.01.1987 - VII R 47/85  
    Dies setze nach der Rechtsprechung voraus, daß die veräußerten Gegenstände die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens gewesen seien und der Erwerber das Unternehmen ohne nennenswerte finanzielle Aufwendungen (Investitionen) fortführen könne (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. November 1973 I R 129/71, BFHE 111, 17 ; vom 4. Februar 1974 IV R 172/70, BFHE 112, 110 ; vom 27. November 1979 VII R 12/79, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Abgabenordnung , § 75 , Rechtsspruch 1, und vom 8. Juli 1982 V R 138/81, BFHE 137, 388 , BStBl II 1983, 282 ).
  • BFH, 26.03.1985 - VII R 147/81  
    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Köln, 08.11.2000 - 4 K 6061/98  

    Geschäftsveräußerung bei zurückgehaltenen Betriebsgrundlagen

    Es musste somit Eigentum an den wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden, soweit diese im Eigentum des Veräußerers standen; zumindest aber musste die Übertragung zu einem eigentümerähnlichen Herrschaftsverhältnis an den sachlichen Grundlagen des Unternehmens führen (vgl. Urteile des BFH vom 27.11.1979 - VII R 12/79 -, BStBl II 1980, 258 und vom 28.10.1981 - I R 115/78 -, BStBl II 1982, 485).
  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2002 - 2 K 170/99  

    Haftung wegen Betriebsübernahme auch bei zeitnaher Weiterveräußerung des

    Es genügt, wenn die wesentlichen Grundlagen des Unternehmens nur im wirtschaftlichen Sinn übereignet werden, wenn also ein eigentümerähnliches Herrschaftsverhältnis an den sachlichen Grundlagen des Unternehmens auf einen Erwerber übergeht (Urteil des BFH vom 27. November 1979 VII R 17/79, BStBl II 1980, 258, mit weiteren Nachweisen).
  • FG München, 25.11.2009 - 3 K 2360/06  

    Haftung des Betriebsübernehmers für Umsatzsteuer

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht