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   BFH, 16.10.1986 - VII R 122/83   

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BFH, 16.10.1986 - VII R 122/83 (https://dejure.org/1986,1906)
BFH, Entscheidung vom 16.10.1986 - VII R 122/83 (https://dejure.org/1986,1906)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 1986 - VII R 122/83 (https://dejure.org/1986,1906)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 148, 372
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BFH, 29.03.1988 - VII R 92/85

    Finanzrechtsweg - Ausstellung von Präferenznachweisen - Nachprüfung - Deutsche

    Das FG hat den Finanzrechtsweg zu Recht für gegeben erachtet (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 1986 VII R 122/83, BFHE 148, 372, 374; Beschluß des FG Hamburg vom 7. August 1979 IV 185/78 S-H, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1980, 28).

    b) Die Übermittlung der Mitteilung an die österreichischen Zollbehörden ist nicht abhängig von der formellen "Rücknahme" des für die Klägerin ausgestellten Präferenznachweises (vgl. Senatsurteil in BFHE 148, 372, 375).

    Es kann dahinstehen, ob der Sichtvermerk der Zollbehörden des Ausfuhrstaates auf dem Präferenznachweis mit der Bestätigung der Richtigkeit der Erklärung des Antragstellers ein feststellender Verwaltungsakt ist (vgl. Senatsurteil in BFHE 148, 372, 375, mit Hinweisen auf Schrifttum und Rechtsprechung) und ob es, falls die Unrichtigkeit des Nachweises bei der Nachprüfung festgestellt wird, aus Gründen der Rechtsklarheit erforderlich ist, die Bescheinigung durch Verwaltungsakt ausdrücklich zurückzunehmen (vgl. die einschlägige Dienstanweisung des Bundesministers für Finanzen - BMF - in VSF Z 4215 Abs. 10, und Dorsch, ZfZ 1985, 130, 131).

    Die Auffassung des Senats, daß im vorliegenden Fall der Klägerin das Rechtsschutzinteresse fehlt, steht nicht im Widerspruch zur Senatsentscheidung in BFHE 148, 372.

    Überdies hatte die Klägerin im Fall des Urteils in BFHE 148, 372 anders als hier auch Leistungsklage erhoben.

  • BFH, 15.11.2005 - VII R 55/04

    Nachträgliche Prüfung von Ursprungsnachweisen

    Zwar verleiht nicht allein eine beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung einer behördlichen Äußerung den Charakter eines Verwaltungsakts (Senatsurteil vom 25. Februar 1997 VII R 129/95, BFH/NV 1997, 542); jedoch gibt jedenfalls in Zweifelsfällen die Behörde mit der Beifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung unmissverständlich zu erkennen, dass sie eine Mitteilung als Regelung verstanden wissen will (Senatsurteil vom 16. Oktober 1986 VII R 122/83, BFHE 148, 372; BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 10, m.w.N.).

    Soweit der Senat in einem mit dem Streitfall vergleichbaren Klageverfahren mit dem Urteil in BFHE 148, 372 die zollamtliche Feststellung, dass die von einem Ausführer im sog. vereinfachten Verfahren erstellte Warenverkehrsbescheinigung zu Unrecht ausgestellt worden sei, allein mit der Begründung als rechtmäßig angesehen hat, dass die getroffene Feststellung des HZA zutreffend sei, hält er an dieser Rechtsprechung nicht fest.

    Im Streitfall erweist sich daher das Urteil des FG als nicht mit der Rechtslage übereinstimmend, weil das FG in Anlehnung an jenes Senatsurteil in BFHE 148, 372 lediglich die Frage geprüft --und bejaht-- hat, ob das HZA mit seinem Schreiben vom 16. Juni 2000 zu Recht festgestellt hat, dass die ausgeführten Altkleider keine Ursprungserzeugnisse der Gemeinschaft waren, nicht aber die Frage, ob das HZA berechtigt war, eine solche Feststellung förmlich und mit bindender Wirkung im Wege des Verwaltungsakts zu treffen.

  • BFH, 20.02.1990 - VII R 125/89

    - Zulassungsfreie Revision in Zolltarifsache auch bei FG-Entscheidung über

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 16. Oktober 1986 VII R 122/83, BFHE 148, 372, 374) liegt ein solches vor, wenn das Urteil von einer in ihm getroffenen zolltarifrechtlichen Entscheidung abhängt oder abhängen kann, ohne Rücksicht darauf, ob die zolltarifrechtliche Frage die einzige oder auch nur die wesentliche Vorfrage war.

    Diese Auslegung ist nicht erstmals vorgenommen worden; sie liegt vielmehr auch den - früheren - Entscheidungen des Senats zugrunde (insbesondere BFHE 148, 372, 374).

  • BFH, 26.02.1991 - VII R 41/89

    Zulassungsfreie Revision (§ 116 Abs. 2 FGO) nur bei Abhängigkeit des FG-Urteils

    Ein ohne Zulassung revisibles Urteil liegt nämlich auch dann vor, wenn das Urteil von einer in ihm getroffenen zolltarifrechtlichen Entscheidung abhängt oder abhängen kann (BFH-Urteil vom 16. Oktober 1986 VII R 122/83, BFHE 148, 372).

    Die zolltarifrechtliche Frage muß jedoch eine Rolle spielen; das Urteil muß auf der zolltarifrechtlichen Entscheidung beruhen (BFHE 148, 372, 374; BFH/NV 1990, 743; Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen, Tz. 9799).

  • BFH, 28.11.1996 - V R 23/95

    Umsatzsteuer; Abgrenzung von steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen eines

    Selbst wenn die zolltarifliche Frage nur als Vorfrage für die Entscheidung des FG bedeutsam war, ist die Revision nicht von einer Zulassung abhängig (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 1986 VII R 122/83, BFHE 148, 372 zu II; Müller-Eiselt, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern - ZfZ - 1994, 258 zu II. 2. a; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 116 Rz. 7).
  • BFH, 19.03.1998 - VII R 72/95

    Verletzung von Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Erkennbarkeit des

    Nach feststehender Rechtsprechung des Senats ist der Umstand, daß die zolltarifrechtliche Frage nur als Vorfrage eine Rolle spielte, nicht geeignet, den Charakter der Vorentscheidung als Urteil in einer Zolltarifsache in Frage zu stellen (Senatsurteil vom 16. Oktober 1986 VII R 122/83, BFHE 148, 372).
  • BFH, 10.03.1998 - VII R 110/94

    Anforderungen an die Abänderung des Steueränderungsbescheids - Einreihung einer

    Nach feststehender Rechtsprechung des Senats ist der Umstand, daß die zolltarifrechtliche Frage nur als Vorfrage eine Rolle spielte, nicht geeignet, den Charakter der Vorentscheidung als Urteil in einer Zolltarifsache in Frage zu stellen (Senatsurteil vom 16. Oktober 1986 VII R 122/83, BFHE 148, 372).
  • BFH, 23.11.1993 - VII R 56/93

    Zur Zulässigkeit einer Leistungs- bzw. Feststellungsklage gegen Auskunft des FA

    Denkbar ist zwar, im Wege einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegen die bevorstehende Erteilung einer Auskunft vorzugehen (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 1986 VII R 122/83, BFHE 148, 372, 377 f.).
  • BFH, 20.02.1990 - VII R 126/89

    Keine Umsatzsteuerermäßigung für Umsätze des von einem Goldschmied individuell

    Sie ist zulassungsfrei gegeben, da es sich bei der Vorentscheidung um ein Urteil in einer Zolltarifsache handelt (§ 116 Abs. 2 FGO); daß über die Tarifierung nur aufgrund der im UStG enthaltenen Verweisung auf den ZT - hier den Gemeinsamen Zolltarif (GZT) - entschieden worden ist, beeinflußt nicht den Charakter der Vorentscheidung als Urteil in einer Zolltarifsache (vgl. Senat, Urteil vom 16. Oktober 1986 VII R 122/83, BFHE 148, 372, 374; Beschluß vom 20.2.1990 VII R 125/89 (BFHE 159, 573).
  • FG Köln, 26.02.2004 - 2 K 1993/02

    Auskunftsersuchen

    Eine Unterlassungsklage auf Verhinderung einer Mitteilung eines Ermittlungsergebnisses an die ersuchende Behörde ist grundsätzlich zulässig (vgl. BFH-Urteil vom 16. Oktober 1986 - VII R 122/83, BFHE 148, 372).
  • FG München, 15.10.2003 - 3 K 958/01

    Präferenznachweis gebrauchter; nach Rumänien ausgeführter Altkleidung;

  • FG Bremen, 01.06.1999 - 299017K 2

    Vorliegen oder Nichtvorliegen des Finanzrechtswegs im Falle einer Klage auf

  • BFH, 01.03.1990 - VII R 38/89
  • BFH, 30.11.1989 - VII R 67/89

    Falschgeld als "Ware im Sinne des Zolltarifs"

  • BFH, 11.04.1989 - VII R 83/86

    Tarifierung von spanischem Aprikosenmarkt nach dem gemeinsamen Zolltarif

  • FG Hamburg, 20.01.2004 - IV 252/00

    Zollrecht, Präferenzprüfung: Zollamtliche Feststellung der Unrichtigkeit einer

  • FG Düsseldorf, 09.01.2002 - 4 K 5092/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer durch ein Hauptzollamt durchgeführten

  • FG Düsseldorf, 09.01.2002 - 4 K 4828/00

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer durch ein Hauptzollamt durchgeführten

  • BFH, 20.12.1994 - VII R 16/94

    Tarifierung von Gerben

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