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   BFH, 16.07.1992 - VII R 13/91   

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https://dejure.org/1992,7480
BFH, 16.07.1992 - VII R 13/91 (https://dejure.org/1992,7480)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1992 - VII R 13/91 (https://dejure.org/1992,7480)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1992 - VII R 13/91 (https://dejure.org/1992,7480)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.06.1989 - VII R 113/86

    Bemessungsgrundlage für Rindfleisch ohne Abschlag für das eventuelle Blutwasser

    Auszug aus BFH, 16.07.1992 - VII R 13/91
    Um eine solche Sache handelt es sich, wenn das FG über eine zolltarifliche Frage - sei es im weiteren Sinne - erkannt hat (z.B. Senat, Beschluß vom 26. Februar 1991 VII R 41/89, BFHE 164, 5 [BFH 26.02.1991 - VII R 41/89], BStBl II 1991, 526; Urteil vom 6. Juni 1989 VII R 113/86, BFH/NV 1990, 404).

    Gestritten und entschieden wurde - übrigens auch nach Ansicht der Klägerin - nicht über die Tarifierung als solche, auch nicht über die zolltarifliche Behandlung der aus dem Fleisch ausgetretenen Flüssigkeit (dazu BFH/NV 1990, 404), vielmehr ging es ausschließlich um die Frage, ob nach dem Ergebnis der Probenuntersuchung ein überwiegener Rindfleischanteil angenommen werden konnte.

  • BFH, 22.03.1977 - VII R 39/74

    Zolltarifsache - Vorliegen der Sache - Urteil des Finanzgerichts - Entscheidung

    Auszug aus BFH, 16.07.1992 - VII R 13/91
    Eine derartige Entscheidung ist indessen nicht getroffen, wenn nicht die zolltarifliche Einordnung, sondern die Beschaffenheit der Ware Gegenstand des Rechtsstreits war (Senat, Beschluß vom 22.März 1977 VII R 39/74, BFHE 121, 400, BStBl II 1977, 430; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 116 FGO Tz.24).
  • BFH, 26.02.1991 - VII R 41/89

    Zulassungsfreie Revision (§ 116 Abs. 2 FGO) nur bei Abhängigkeit des FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 16.07.1992 - VII R 13/91
    Um eine solche Sache handelt es sich, wenn das FG über eine zolltarifliche Frage - sei es im weiteren Sinne - erkannt hat (z.B. Senat, Beschluß vom 26. Februar 1991 VII R 41/89, BFHE 164, 5 [BFH 26.02.1991 - VII R 41/89], BStBl II 1991, 526; Urteil vom 6. Juni 1989 VII R 113/86, BFH/NV 1990, 404).
  • BFH, 09.10.2001 - VII R 47/00

    Feststellung der Beschaffenheit einer Ware; Ermittlung des Stärkegehalts einer

    Eine derartige grundsätzliche Bedeutung ist folglich nicht mehr gegeben, wenn ein das finanzgerichtliche Urteil tragender Grund ausschließlich die tatsächliche Beschaffenheit der Ware zum Gegenstand hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Juli 1992 VII R 13/91, BFH/NV 1993, 284, und in BFH/NV 2001, 462, sowie Senatsurteil in BFH/NV 2000, 763), was im Streitfall allerdings nicht zutrifft.
  • BFH, 14.12.1999 - VII R 38/98

    Zolltarifsache; Beschaffenheitsvermutung nach § 17 Abs. 2 ZG

    Eine derartige grundsätzliche Bedeutung ist folglich nicht mehr gegeben, wenn einer der beiden Gründe, die das finanzgerichtliche Urteil tragen, ausschließlich die tatsächliche Beschaffenheit der Ware zum Gegenstand hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Juli 1992 VII R 13/91, BFH/NV 1993, 284, und vom 22. März 1977 VII R 39/74, BFHE 121, 400, BStBl II 1977, 430).
  • BFH, 21.05.2001 - VII R 4/00

    Erstattungsbescheid - Hauptzollamt - Produktionserstattungsbetrag -

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, liegt dann keine Zolltarifsache vor, wenn nicht die zolltarifliche Einordnung, sondern die Beschaffenheit der Ware den Gegenstand des Rechtsstreits bildete (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 16. Juli 1992 VII R 13/91, BFH/NV 1993, 284, m.w.N.).
  • BFH, 09.10.2000 - VII R 34/00

    Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung; Zolltarifsache

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, liegt jedoch dann keine Zolltarifsache vor, wenn nicht die zolltarifliche Einordnung, sondern die Beschaffenheit der Ware den Gegenstand des Rechtsstreits bildet (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Juli 1992 VII R 13/91, BFH/NV 1993, 284, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.1996 - VII R 98/95

    Anforderungen an eine zolltarifliche Untersuchung

    Im Vordergrund steht dabei die Beurteilung, welche zolltarifrechtlichen Maßstäbe bei der Abgrenzung heranzuziehen sind, nicht ausschließlich die Frage der Warenbeschaffenheit, die als solche nicht zur Revisibilität eines hierüber ergehenden Erkenntnisses führt (Senat, Beschluß vom 16. Juli 1992 VII R 13/91, BFH/NV 1993, 284; vgl. auch Beschluß vom 22. März 1977 VII R 39/74, BFHE 121, 400, BStBl II 1977, 430).
  • BFH, 10.06.1997 - VII R 92/96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, liegt jedoch dann keine Zolltarifsache vor, wenn nicht die zolltarifliche Einordnung, sondern die Beschaffenheit der Ware den Gegenstand des Rechtsstreits bildete (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juli 1992 VII R 13/91 BFH/NV 1993, 284, m. w. N.).
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