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   BFH, 29.07.1986 - VII R 132/83   

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https://dejure.org/1986,6843
BFH, 29.07.1986 - VII R 132/83 (https://dejure.org/1986,6843)
BFH, Entscheidung vom 29.07.1986 - VII R 132/83 (https://dejure.org/1986,6843)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 1986 - VII R 132/83 (https://dejure.org/1986,6843)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zur Einbehaltung von Lohnsteuer und Weitergabe an das Finanzamt - Anforderungen für das Vorliegen einer Steuerverkürzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79

    Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer

    Auszug aus BFH, 29.07.1986 - VII R 132/83
    Für die Annahme des Verschuldens i. S. des § 109 AO reicht bereits ein leicht fahrlässiges Verhalten aus (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1982 VII R 96/79, BFHE 135, 416, BStBl II 1982, 521, m.w.N.).

    Für den Fall, daß ihm auch dies unverschuldet nicht möglich gewesen sein sollte, hätte er von den geleisteten Abschlagszahlungen Abzüge in etwa dem Verhältnis zur Lohnsumme einbehalten müssen, wie dies den Lohnabrechnungen der Vormonate entsprach, um das FA und die Arbeitnehmer anteilig befriedigen zu können (vgl. BFHE 135, 416, BStBl II 1982, 521, 523).

  • BFH, 20.10.1976 - I R 116/74

    Verjährung eines Haftungsanspruchs - Steueranspruch - Voraussetzungen der

    Auszug aus BFH, 29.07.1986 - VII R 132/83
    Eine Steuerverkürzung im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn eine Steuerschuld nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig an die Finanzkasse abgeführt worden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Oktober 1976 I R 116/74, BFHE 121, 5, BStBl II 1977, 257, m.w.N.).
  • BFH, 11.05.1962 - VI 195/60 U

    Persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter

    Auszug aus BFH, 29.07.1986 - VII R 132/83
    Zu Unrecht beruft sich der Kläger auf das BFH-Urteil vom 11. Mai 1962 VI 195/60 U (BFHE 75, 206, BStBl III 1962, 342), wonach auch nach der früheren Rechtslage der Geschäftsführer nur haften solle, wenn ihn ein wesentliches Verschulden treffe.
  • BFH, 13.06.1997 - VII R 96/96
    b) Das Vertrauen des Klägers auf eine Verrechnung der Lohnsteuerrückstände mit Umsatzsteuerguthaben der GmbH könnte eine schuldhafte Pflichtverletzung und damit den Haftungstatbestand gemäß §§ 34, 69 AO 1977 allenfalls dann ausschließen, wenn tatsächlich Steuerguthaben bestanden haben, ein entsprechender Verrechnungsantrag gestellt wurde und das FA in der Vergangenheit entsprechende Verrechnungen auch vorgenommen hat (vgl. Senatsurteile vom 29. Juli 1986 VII R 132/83, BFH/NV 1987, 74, und vom 2. August 1988 VII R 60/85, BFH/NV 1989, 150).
  • BFH, 11.05.2000 - VII B 258/99

    Haftung - Geschäftsführer einer GmbH - Lohnsteuer - Gesamtvollstreckungsverfahren

    Als Divergenz rügt die Beschwerde zunächst, das FG sei "ohne dies ausdrücklich auszusprechen ... davon ausgegangen", dass eine Aufrechnung von Guthaben und Schulden derselben Steuerart gegenüber der Verrechnung unterschiedlicher Steuern vorrangig sei; es habe sich damit in Widerspruch zu dem Urteil des beschließenden Senats vom 29. Juli 1996 VII R 132/83 (BFH/NV 1987, 74) gesetzt.

    Ob das FG dadurch, dass es dem Kläger entgegengehalten hat, eine Verrechnung der Lohnsteuerschulden der GmbH mit einem Umsatzsteuervergütungsanspruch sei jedenfalls nicht rechtzeitig erklärt worden, einen von dem Urteil des Senats in BFH/NV 1987, 74 abweichenden Rechtssatz aufgestellt hat, kann auf sich beruhen, weil es die Zulassung der Revision ebenfalls nicht rechtfertigen könnte.

  • BFH, 19.03.1999 - VII B 158/98

    GmbH-Geschäftsführer; LSt-Haftung; Scheckhingabe

    Mit dem Fall einer vom FA entgegen einer generellen Verrechnungsabrede oder einer vom Steuerpflichtigen beantragten und aufgrund der bisherigen Verwaltungspraxis mit Recht erwarteten, jedoch vom FA nicht vorgenommenen Verrechnung der Steuerschuld (vgl. dazu das von der Beschwerde angeführte Urteil des Senats vom 29. Juli 1986 VII R 132/83, BFH/NV 1987, 74, sowie das Urteil in BFH/NV 1998, 4) läßt sich der Streitfall im übrigen nicht vergleichen.
  • FG Berlin-Brandenburg, 11.09.2012 - 9 K 9161/10

    Keine Haftung des Geschäftsführers für rückständige Umsatzsteuern trotz nicht

    Dieser Umstand führt dazu, dass eine Haftung des Klägers für die Umsatzsteuer 2003 zu verneinen ist, denn es ist aufgrund der Handhabung von Verrechnungsanträgen zwischen dem Beklagten und der GmbH in den Jahren 2003 ff. davon auszugehen, dass die GmbH bei pflichtgemäß pünktlicher Abgabe einer inhaltlich zutreffenden Umsatzsteuererklärung 2003 bereits am 28. Februar 2005 spätestens bis zum 30. November 2006, also noch innerhalb des hier relevanten Haftungszeitraums, beim Beklagten einen Antrag auf Verrechnung der Guthaben aus den Umsatzsteuervoranmeldungen 1. bis 3. Quartal 2006 mit der (fiktiv) rückständigen Umsatzsteuer 2003 gestellt hätte und dieser vom Beklagten positiv beschieden worden wäre (vgl. dazu allgemein BFH-Urteile vom 13. Juni 1997 VII R 96/96, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1998, 4, vom 29. Juli 1986 VII R 132/83, BFH/NV 1987, 74 und vom 2. August 1988 VII R 60/85, BFH/NV 1989, 150 sowie Boeker, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 69 Rz. 29: "Eine verspätete Erfüllung führt i. d. R. nur zu einem Schaden, soweit durch die verspätete Zahlung Säumniszuschläge entstanden sind", ebenso im Ergebnis: BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2004 VII B 145/04, BFH/NV 2005, 665, 667 am Ende, m. w. N.).
  • BFH, 26.02.1991 - VII R 107/89

    Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer wegen Nichtabführung von Lohnsteuer und

    Außerdem liege eine Abweichung von dem BFH-Urteil vom 29. Juli 1986 VII R 132/83 (BFH/NV 1987, 74) vor.
  • BFH, 02.08.1988 - VII R 60/85

    Umfang der Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge - Verpflichtung zur Abführung der

    Ohne einen Verrechnungsantrag konnte er jedoch nicht davon ausgehen, daß das FA die Verrechnung vornehmen und die Lohnsteuer damit tilgen würde (vgl. Senatsurteil vom 29. Juli 1986 VII R 132/83, BFH/NV 1987, 74, 76).
  • FG Berlin, 31.10.2006 - 9 K 9206/03

    Vertreterhaftung: Haftungsinanspruchnahme trotz Verrechnungsmöglichkeit mit

    Der im Streitfall vorliegende Sachverhalt ist mit dem Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juli 1986 VII R 132/83, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1987, 74 nicht vergleichbar, weil der Kläger im hiesigen Fall nicht auf die Existenz eines verrechenbaren Umsatzsteuerguthabens vertrauen durfte.
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