Rechtsprechung
BFH, 23.08.1994 - VII R 134/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuerschulden - Verspätete Abgabe des Antrags für eine Dauerfristverlängerung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (12)
- BFH, 02.03.1993 - VII R 90/90
Zur Verwaltung vorhandener Mittel bei GmbH-Geschäftsführerhaftung
Auszug aus BFH, 23.08.1994 - VII R 134/92
Bei insgesamt nicht ausreichenden Zahlungsmitteln kommt eine schuldhafte Pflichtverletzung des Geschäftsführers grundsätzlich nur in Betracht, wenn er die vorhandenen Mittel nicht zu einer in etwa anteiligen Befriedigung der privaten Gläubiger und des FA (wegen Umsatzsteuer) verwendet hat (vgl. u. a. Senatsurteile vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657 m. w. N., vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172, und vom 2. März 1993 VII R 90/90, BFH/NV 1994, 526).Der haftungsbegrenzende Grundsatz der anteiligen Tilgung ist nicht nur im Falle einer nicht rechtzeitigen Erfüllung des Steueranspruchs (§ 69 Satz 1 Alternative 2 AO 1977) anwendbar, sondern findet auch dann Anwendung, wenn der Geschäftsführer -- wie das FG festgestellt hat -- zumindest grob fahrlässig den Antrag auf Dauerfristverlängerung/Anmeldung der Sondervorauszahlung gemäß §§ 46 ff. UStDV und die Umsatzsteuervoranmeldung nicht rechtzeitig abgegeben hat, also der Haftungstatbestand des § 69 Satz 1 Alternative 1 AO 1977 vorliegt (Urteile des Senats vom 5. März 1991 VII R 93/88, BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678, m. w. N., und in BFH/NV 1994, 526).
- BFH, 05.03.1991 - VII R 93/88
GmbH - Haftung des Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung - …
Auszug aus BFH, 23.08.1994 - VII R 134/92
Der haftungsbegrenzende Grundsatz der anteiligen Tilgung ist nicht nur im Falle einer nicht rechtzeitigen Erfüllung des Steueranspruchs (§ 69 Satz 1 Alternative 2 AO 1977) anwendbar, sondern findet auch dann Anwendung, wenn der Geschäftsführer -- wie das FG festgestellt hat -- zumindest grob fahrlässig den Antrag auf Dauerfristverlängerung/Anmeldung der Sondervorauszahlung gemäß §§ 46 ff. UStDV und die Umsatzsteuervoranmeldung nicht rechtzeitig abgegeben hat, also der Haftungstatbestand des § 69 Satz 1 Alternative 1 AO 1977 vorliegt (Urteile des Senats vom 5. März 1991 VII R 93/88, BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678, m. w. N., und in BFH/NV 1994, 526).Dieser fehlt, wenn mangels ausreichender Zahlungsmittel und vollstreckbaren Vermögens auch bei fristgerechter Abgabe der Steuererklärung die geschuldete Steuer -- auch im Wege der Beitreibung -- nicht hätte beglichen werden können (vgl. Senatsurteil in BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678).
- BFH, 15.02.1989 - X R 16/86
Beweiswürdigung - Schätzung
Auszug aus BFH, 23.08.1994 - VII R 134/92
Die Mit wirkungspflicht ist Teil des Untersuchungsgrundsatzes, indem sie den Beteiligten verpflichtet, an den von Amts wegen durchzuführenden Untersuchungen mitzuwirken (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. März 1985 I R 7/81, BFHE 145, 502, BStBl II 1986, 318, und vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462).
- BFH, 09.10.1985 - I R 154/82
Anspruch auf rechtliches Gehör und auf Aufklärung durch das Finanzgericht - …
Auszug aus BFH, 23.08.1994 - VII R 134/92
Die Verletzung dieser Mitwirkungspflicht durch Schweigen oder eine ungerechtfertigte Weigerung, solche in seinem Wissensbereich liegende Auskünfte zu erteilen, könnte gegen den Geschäftsführer verwertet werden (BFH-Urteile vom 8. Juli 1982 V R 7/76, BFHE 137, 1, und vom 9. Oktober 1985 I R 154/82, BFH/NV 1986, 321-323). - BFH, 14.07.1987 - VII R 188/82
Umsatzsteuerrückstand - Geschäftsführerhaftung - Berechnung der Haftungssumme - …
Auszug aus BFH, 23.08.1994 - VII R 134/92
Bei insgesamt nicht ausreichenden Zahlungsmitteln kommt eine schuldhafte Pflichtverletzung des Geschäftsführers grundsätzlich nur in Betracht, wenn er die vorhandenen Mittel nicht zu einer in etwa anteiligen Befriedigung der privaten Gläubiger und des FA (wegen Umsatzsteuer) verwendet hat (vgl. u. a. Senatsurteile vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657 m. w. N., vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172, …und vom 2. März 1993 VII R 90/90, BFH/NV 1994, 526). - BFH, 08.07.1982 - V R 7/76
Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH bei …
Auszug aus BFH, 23.08.1994 - VII R 134/92
Die Verletzung dieser Mitwirkungspflicht durch Schweigen oder eine ungerechtfertigte Weigerung, solche in seinem Wissensbereich liegende Auskünfte zu erteilen, könnte gegen den Geschäftsführer verwertet werden (BFH-Urteile vom 8. Juli 1982 V R 7/76, BFHE 137, 1, …und vom 9. Oktober 1985 I R 154/82, BFH/NV 1986, 321-323). - BFH, 11.07.1989 - VII R 81/87
Zum Umfang der Auskunftspflicht eines GmbH-Geschäftsführers zur Feststellung …
Auszug aus BFH, 23.08.1994 - VII R 134/92
Grundsätzlich ist der als Haftungsschuldner in Betracht kommende Geschäftsführer einer GmbH im Rahmen seiner Mit wirkungspflicht zwar verpflichtet, die zur Feststellung des Haftungsumfangs notwendigen Auskünfte über die anteilige Gläubigerbefriedigung im Haftungszeitraum zu erteilen (Senatsurteil vom 11. Juli 1989 VII R 81/87, BFHE 157, 315, BStBl II 1990, 357). - BFH, 08.06.1972 - IV R 129/66
Allgemeine Buchführungspflichten - Handelsrechtliche Grundsätze - Vollkaufmann - …
Auszug aus BFH, 23.08.1994 - VII R 134/92
Da dieser im Besitz der Buchführungsunter lagen der GmbH auch für den maßgebenden Zeitpunkt war, ist seine Auskunftspflicht nicht auf den Zeitraum nach der Konkurseröffnung beschränkt (vgl. RFH- Urteil vom 23. März 1927 IV A 46/26, RFHE 21, 9, 14; BFH-Urteil vom 8. Juni 1972 IV R 129/66, BFHE 106, 305, BStBl II 1972, 784). - BFH, 12.06.1986 - VII R 192/83
Umsatzsteuer - Höhe des Haftungsbetrag - Unzureichende Mittel zur Tilgung
Auszug aus BFH, 23.08.1994 - VII R 134/92
Bei insgesamt nicht ausreichenden Zahlungsmitteln kommt eine schuldhafte Pflichtverletzung des Geschäftsführers grundsätzlich nur in Betracht, wenn er die vorhandenen Mittel nicht zu einer in etwa anteiligen Befriedigung der privaten Gläubiger und des FA (wegen Umsatzsteuer) verwendet hat (vgl. u. a. Senatsurteile vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657 m. w. N., vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172, …und vom 2. März 1993 VII R 90/90, BFH/NV 1994, 526). - BFH, 13.03.1985 - I R 7/81
Beweiserhebung durch Finanzgericht - Verweigerung der Auskunft - Geschäftsverkehr …
Auszug aus BFH, 23.08.1994 - VII R 134/92
Die Mit wirkungspflicht ist Teil des Untersuchungsgrundsatzes, indem sie den Beteiligten verpflichtet, an den von Amts wegen durchzuführenden Untersuchungen mitzuwirken (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. März 1985 I R 7/81, BFHE 145, 502, BStBl II 1986, 318, und vom 15. Februar 1989 X R 16/86, BFHE 156, 38, BStBl II 1989, 462). - RFH, 23.03.1927 - IV A 46/26
- RFH, 06.06.1934 - IV A 42/34
- BFH, 14.10.1998 - VII B 102/98
Konkurs; Auskunftspflicht
Auf die Revision des Klägers hat der erkennende Senat diese Entscheidung mit Urteil vom 23. August 1994 VII R 134/92 (BFH/NV 1995, 570) aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen.Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil VII R 134/92 entschieden, daß der Geschäftsführer einer GmbH als auskunftspflichtiger Haftungsschuldner nach § 93 Abs. 3 Satz 2 AO 1977 Bücher, Aufzeichnungen und Geschäftspapiere insoweit zur Erteilung seiner Auskunft heranziehen muß, als ihm diese zur Verfügung stehen, sofern er nicht aus dem Gedächtnis Auskunft geben kann, daß er jedoch nicht verpflichtet ist, sich bei dem Konkursverwalter Einblick in die Unterlagen zu verschaffen, um Auskunft erteilen zu können.
Es kann daher offenbleiben, ob der erkennende Senat im zweiten Rechtsgang an die in seinem Urteil VII R 134/92 dargelegten Rechtsgrundsätze von Rechts wegen gebunden wäre (…vgl. dazu Rüsken in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 126 FGO Rdnr. 115 ff., m.w.N.).
Der erkennende Senat hat indes bereits in seinem Urteil VII R 134/92 darauf aufmerksam gemacht, daß dem FA die Erfüllung seiner Aufgabe gleichwohl infolge der ihm zu Gebote stehenden Mittel einer Aufklärung von Amts wegen nicht unmöglich ist, zumal unter Umständen eine zulässige Schätzung die Erfüllung der Aufklärungspflicht erleichtern (…vgl. Klein/ Rüsken, Abgabenordnung, 6. Aufl., 1998, § 69 Anm. 8) und die vom FA zur Begründung einer Mitwirkungspflicht des Klägers angeführte (angebliche) Verletzung der Pflicht des Geschäftsführers, für eine ordnungsgemäße Buchführung zu sorgen, möglicherweise zu einer Umkehrung der (materiellen) Beweislast führen kann.
Das Auskunftsverlangen, um das in dem Verfahren VII R 134/92 gestritten worden war, durfte der Kläger jedenfalls als erledigt ansehen, nachdem der erkennende Senat in seinem Urteil das FG und das FA auf ihre Sachaufklärungspflicht verwiesen hatte.
Wenn die Beschwerde schließlich geltend macht, --entgegen der Annahme des Urteils VII R 134/92-- habe das FA die Beachtung der Grundsätze anteiliger Tilgung der Umsatzsteuerschulden anhand der ursprünglich im Besitz des Konkursverwalters befindlichen Unterlagen der GmbH nicht selbst feststellen können, handelt es sich um unzulässiges neues tatsächliches Vorbringen; das FG hat nicht festgestellt, daß anhand der bei dem Konkursverwalter vorhandenen Unterlagen die Sachaufklärung unmöglich gewesen wäre und daß der Kläger dies unter dem Gesichtspunkt der Beweisvereitelung zu vertreten habe.
- BFH, 06.03.2001 - VII R 17/00
USt; Geschäftsführer-Haftung
Soweit das FG zu der Feststellung gelangt, dass die KG zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuer nicht über ausreichende Mittel verfügt hat, wird es weiter zu beachten haben, dass das FA die Feststellungslast für eine nicht anteilige Befriedigung trägt (BFH-Urteil vom 8. Juli 1982 V R 7/76, BFHE 137, 1, BStBl II 1983, 249), dem Kläger jedoch eine gesteigerte Mitwirkungspflicht obliegt (Urteil vom 23. August 1994 VII R 134/92, BFH/NV 1995, 570).Die Verletzung dieser Mitwirkungspflicht durch Schweigen oder eine ungerechtfertigte Weigerung, solche in seinem Wissensbereich liegende Auskünfte zu erteilen, könnte gegen den Kläger verwertet werden (BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 570, m.w.N.).
- BFH, 04.12.2007 - VII R 18/06
Keine Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen bei der …
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden habe, könne vom Haftungsschuldner nicht verlangt werden, dass er den Konkursverwalter aufsuche, um sich durch Einsichtnahme in die dort befindlichen Unterlagen erst die Möglichkeit zu verschaffen, die von ihm geforderten Auskünfte zu erteilen (BFH-Urteil vom 23. August 1994 VII R 134/92, BFH/NV 1995, 570).Dabei ist er nicht verpflichtet, den Konkursverwalter aufzusuchen, um sich durch Einsicht in die dort befindlichen Buchführungsunterlagen die Möglichkeit zur Erteilung der geforderten Auskünfte über die finanzielle Situation der GmbH im maßgebenden Haftungszeitraum zu verschaffen (Senatsurteil in BFH/NV 1995, 570).
Vielmehr hätte das FG im Rahmen seiner Aufklärungspflicht dem FA aufgeben können, sich diese Unterlagen gemäß § 97 Abs. 1 AO vorlegen zu lassen und aus ihnen die benötigten Angaben selbst zu ermitteln bzw. den Insolvenzverwalter als "andere Person" i.S. des § 93 Abs. 1 Satz 1 AO in Anspruch zu nehmen und um Erteilung der benötigten Auskünfte zu ersuchen (BFH-Entscheidung in BFH/NV 1995, 570, 571).
- FG Niedersachsen, 23.02.2012 - 5 K 397/10
Auskunftsersuchen der Finanzbehörden über den Inhalt elektronisch gespeicherter …
Nach der Rechtsprechung des BFH stehen dabei nur solche Unterlagen Verfügung, die sich in der Verfügungsmacht des Auskunftsverpflichteten befinden oder hinsichtlich derer er einen Auskunftsanspruch hat (BFH-Urteil vom 23.08.1994 VII R 134/92, BFH/NV 1995, 570;… BFH-Beschluss vom 13.08.2002 VII B 267/07, BFH/NV 2003, 63). - BFH, 25.05.2004 - VII R 8/03
Drei-Tages-Frist nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO; Haftungsschuldner; Schätzung
Zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Feststellung der Haftungssumme kann das FA vom Geschäftsführer einer GmbH, den es als Haftungsschuldner für Steuerschulden der GmbH in Anspruch nehmen will, gemäß § 90 Abs. 1 AO 1977 die zur Feststellung des Haftungsumfangs notwendigen Auskünfte über die Gesamtverbindlichkeiten und die anteilige Gläubigerbefriedigung im Haftungszeitraum verlangen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 11. Juli 1989 VII R 81/87, BFHE 157, 315, BStBl II 1990, 357, und vom 23. August 1994 VII R 134/92, BFH/NV 1995, 570, 571). - BFH, 31.03.2000 - VII B 187/99
Inanspruchnahme des Haftungsschuldners für rückständige USt-Schulden
Zur Feststellung der Haftungssumme kann das FA vom Geschäftsführer einer GmbH, den es als Haftungsschuldner wegen der nicht entrichteten Umsatzsteuer, Verspätungszuschläge und Säumniszuschläge der GmbH in Anspruch nehmen will, die zur Feststellung des Haftungsumfangs notwendigen Auskünfte über die Gesamtverbindlichkeiten und die anteilige Gläubigerbefriedigung im Haftungszeitraum verlangen (§ 90 Abs. 1 AO 1977, ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 11. Juli 1989 VII R 81/87, BFHE 157, 315, BStBl II 1990, 357, und vom 23. August 1994 VII R 134/92, BFH/NV 1995, 570, 571). - BFH, 13.08.2002 - VII B 267/01
NZB; Übergehen von Beweisanträgen
Er muss insbesondere Feststellungen zur Höhe der Gesamtverbindlichkeiten der Gesellschaft im Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuerschulden, der Höhe der Steuerschulden sowie der an sämtliche Gläubiger geleisteten Zahlungen ermöglichen (Senatsurteil in BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657; zur Mitwirkungspflicht des Haftungsschuldners u.a. Senatsurteil vom 23. August 1994 VII R 134/92, BFH/NV 1995, 570).Stehen ihm danach Unterlagen nicht zur Verfügung, so genügt der Geschäftsführer seiner Mitwirkungspflicht schon dann, wenn er nach seiner Erinnerung Auskunft gibt (Senatsurteil in BFH/NV 1995, 570).
- BFH, 18.08.1999 - VII B 106/99
Haftungsbescheid
Die Haftung ist auf die Höhe des Fehlbetrages beschränkt, in der der Geschäftsführer das FA im Verhältnis zu den anderen Gläubigern nicht anteilig befriedigt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 23. August 1994 VII R 134/92, BFH/NV 1995, 570, m.w.N.). - BFH, 17.09.2003 - I B 18/03
NZB: Verfahrensmangel, Sachaufklärungspflicht
Zwar wird der Amtsermittlungsgrundsatz durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten nach § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO begrenzt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. August 1994 VII R 134/92, BFH/NV 1995, 570;… vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/99, BFH/NV 2001, 789), wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt. - FG Düsseldorf, 06.12.2002 - 18 K 2583/98
Tarifbegünstigung; Entschädigung; Realisierungszeitpunkt; Betriebsausgaben; …
Denn nach der Rechtsprechung des BFH gehört die Durchführung der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung zu den konkursfreien Angelegenheiten der Gesellschaft (BFH-Urteil vom 23. August 1994 VII R 134/92, BStBl II 1995, 194).Das bedeutet, dass sie in diesem Bereich wie eine in Liquidation befindliche Gesellschaft handeln kann und insoweit durch ihre Liquidatoren, d.h. in der Regel durch sämtliche Gesellschafter (§§ 161 Abs. 2, 145, 146 Abs. 1 HGB) vertreten wird (vgl. BFH-Urteil vom 23. August 1994 a.a.O.).
- FG Saarland, 29.03.1996 - 2 S 39/96
- FG Niedersachsen, 28.11.2002 - 11 K 504/00
Drittwirkung der Steuerfestsetzung in Haftungsfällen; Grundsatz der anteiligen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2013 - 14 B 535/13
Inanspruchnahme des gesetzlichen Vertreters juristischer Personen aufgrund der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2015 - 14 A 2687/13
Heranziehung eines Gastwirts zur Vergnügungsteuer für bei ihm aufgestellte …
- FG Düsseldorf, 07.03.2003 - 3 K 4360/01
Geschäftsführerhaftung; Säumniszuschläge; Sequestration; Zahlungsunfähigkeit; …
- FG Brandenburg, 12.05.2004 - 1 K 2447/01
Aufforderung an GmbH-Insolvenzverwalter zur Einreichung einer …
- FG Hamburg, 09.10.2001 - II 333/01
Darlegung der Ermessenserwägungen im Zusammenhang mit dem Erlass eines …
- FG Sachsen, 20.10.1999 - 2 V 75/99
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Haftungsbescheides; Definition von …
- BFH, 15.10.1996 - VII B 119/96
- FG Köln, 07.06.2006 - 10 K 6348/02
Wohnsitz in der BRD; Aktivitätsklausel DBA-Polen
- BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/99
Mitwirkungspflicht des Stpfl.; Aufklärungspflicht des FG
- FG Sachsen, 15.02.2001 - 2 V 1618/00
Ermessensfehlerhafte Nichtberücksichtigung der Inanspruchnahme des …
- BFH, 26.03.1996 - VII S 4/96
Anforderungen an die Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers einer Gesellschaft …
- VG Schleswig, 10.06.2021 - 4 B 3/21
Eilrechtsschutz gegen einen Haftungsbescheid; Gewerbesteuer; ernstliche Zweifel …
- FG Hamburg, 11.02.2014 - 3 V 241/13
Abgabenordnung, Umsatzsteuer: Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für …
- FG Sachsen, 20.01.1999 - 2 V 75/99
- FG Köln, 03.11.2005 - 10 K 1129/02
Anerkennung eines Arbeitszimmers zu Weiterbildungszwecken unter strengen …
- FG München, 29.12.1999 - 7 S 1903/97
Antrag auf Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Wege der …
- BFH, 03.05.1999 - VII S 1/99
USt-Haftung eines GmbH-Geschäftsführers; anteilige Tilgungsquote
- FG Hamburg, 16.07.2014 - 3 K 240/13
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Vorsteuerabzug aus …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2021 - 14 B 1975/20
- BFH, 15.09.2006 - VII B 76/06
Tilgungsquote bei Haftung
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.2003 - 2 S 1311/02
Mitwirkung bei Ermittlung von Haftungsvoraussetzungen - Ermittlungspflicht der …
- BFH, 29.04.1999 - VII B 253/98
Amtsermittlungsgrundsatz; Mitwirkungspflicht der Beteiligten
- FG Schleswig-Holstein, 01.12.2005 - 2 K 174/04
Steuerzahlung als insolvenzrechtlich anfechtbare Handlung
- VG Oldenburg, 21.05.2007 - 2 B 4958/06
Anfechtung; Ausschluss; Bescheid; Eilverfahren; Einwendung; …
- FG Köln, 25.09.2006 - 15 K 6517/03
Grob fahrlässige Verletzung der Pflicht zur (rechtzeitigen) Entrichtung der …
- FG Nürnberg, 27.06.2002 - II 379/99
Haftung des GmbH-Geschäftsführers
- VG Arnsberg, 16.04.2015 - 5 K 482/14
Haftung des Geschäftsführers einer mittlerweile insolventen GmbH wegen …
- BFH, 11.05.2001 - VII B 117/00
Inanspruchnahme als Haftungsschuldner - Umsatzsteuer - Körperschaftsteuer - …
- BFH, 11.08.1999 - XI R 23/98
Verlustabzug
- BFH, 11.05.1999 - VIII B 106/98
Verfahrensmangel; Übergehen eines Beweisantrags
- FG Hessen, 02.09.2005 - 12 K 286/00
Lohnsteuerhaftung; Geschäftsführer; GmbH; Insolvenzverfahren - Lohnsteuerhaftung …
- FG Bremen, 26.11.1998 - 497257K 1
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH
- FG Hessen, 23.02.2022 - 6 V 1556/21
Ermessensfehlerhafter Haftungsbescheid bei unzureichend begründeter …
- FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2015 - 6 K 1555/11
Zur Anfechtung der Übertragung von Aktien als unentgeltliches Rechtsgeschäft
- FG München, 22.05.2012 - 2 K 3459/09
Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung
- BFH, 08.05.2001 - VII B 253/00
Prozesskostenhilfe - Inanspruchnahme als Haftungsschuldner - Umsatzsteuer - …
- BFH, 16.11.1995 - VI R 82/95
Berechnung der Lohnsteuer-Haftungsschuld
- FG Sachsen-Anhalt, 24.11.2016 - 6 K 823/13
Haftung des schwer erkrankten GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuer der GmbH bei …
- FG Sachsen, 24.09.2014 - 8 K 1883/12
Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH als Haftungsschuldner wegen der …
- VGH Bayern, 04.10.2011 - 4 CS 11.1116
Haftung für Gewerbesteuer; früherer GmbH-Geschäftsführer; Nachweis der …
- FG Köln, 19.12.2008 - 4 K 3592/06
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids des Finanzamtes an eine GmbH; …
- FG Sachsen-Anhalt, 30.06.2004 - 2 K 382/00
Haftung des Geschäftsführers für ausgefallene Steuerschulden der in Konkurs …
- FG Schleswig-Holstein, 04.03.2004 - 2 V 362/03
Haftung des Geschäftsführers bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
- FG Düsseldorf, 04.05.2000 - 8 K 4994/97
Geschäftsführerhaftung; quotale Tilgung; Bauträger; Verwaltungskosten - …
- FG Düsseldorf, 23.10.2015 - 14 K 4459/10
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Steuerschulden eines …
- FG München, 20.05.2014 - 2 K 2289/11
Haftung des Geschäftsführers einer Bauträger-GmbH für nach § 13b Abs. 1 Satz 1 …
- FG Köln, 20.09.2002 - 10 Ko 3869/02
Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren und …
- FG Berlin, 30.09.2005 - 9 B 6433/04
Haftung des Geschäftsführers einer insolventen KG für deren Steuerschulden bei …
- FG Sachsen, 23.01.2003 - 2 K 157/01
Keine Pflicht des Geschäftsführers zur sofortigen Bereithaltung von Mitteln zur …
- FG Brandenburg, 01.07.1999 - 4 K 1925/98
Vom GmbH Geschäftsführer für die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) …
- FG München, 03.04.2002 - 6 V 4344/01
Geschäftsführerhaftung für Körperschaftsteuer; Aussetzung der Vollziehung in …