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   BFH, 04.11.1993 - VII R 14/93   

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https://dejure.org/1993,5158
BFH, 04.11.1993 - VII R 14/93 (https://dejure.org/1993,5158)
BFH, Entscheidung vom 04.11.1993 - VII R 14/93 (https://dejure.org/1993,5158)
BFH, Entscheidung vom 04. November 1993 - VII R 14/93 (https://dejure.org/1993,5158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Geheimhaltungspflicht für die Prüfungsaufgaben zur Prüfung zum Steuerberater - Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 1246
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 27.07.1993 - VII R 11/93

    1. Subjektive Fehlvorstellungen eines Prüflings über Verletzung der

    Auszug aus BFH, 04.11.1993 - VII R 14/93
    Ebenso hat der Senat im Urteil vom 27. Juli 1993 VII R 11/93, BFHE 172, 254 [BFH 27.07.1993 - VII R 11/93], BStBl II 1994, 259 entschieden, bei dem die Vorinstanz - ebenfalls unter Berufung auf die Feststellungen anderer FG - zu dem streitigen Vorfall ausgeführt hatte, daß die spärliche (kurzfristige) Kenntnisnahme von dem Aufgabentext den Kandidaten allenfalls marginale Vorteile gebracht habe und die Wertung der Prüfungsarbeit der dortigen Klägerin dadurch nicht negativ beeinflußt worden sei.

    Der erkennende Senat hält diese Würdigung, die er bereits in seinen vorstehend zitierten Urteilen VII R 4/92 und VII R 11/93 für die im wesentlichen gleich lautenden Feststellungen der dortigen FG gebilligt hat, auch im Streitfall für rechtsfehlerfrei.

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 27. Juli 1993 VII R 11/93 für einen vergleichbaren Sachverhalt - Teilnahme einer Wiederholerin an der Steuerberaterprüfung 1990 - eine prüfungsrelevante Verletzung der Chancengleichheit, die das FG darin gesehen hatte, daß bei der Kandidatin wegen ihrer Kenntnis von der versehentlichen vorzeitigen Austeilung der Ertragsteuerklausur an eine Prüfungsgruppe und der von ihr angenommenen Begünstigung der dortigen Kandidaten eine leistungsmindernde psychische Belastung eingetreten sei, verneint.

    Wegen der Begründung dieser Rechtsauffassung im einzelnen nimmt der Senat auf seine Entscheidung VII R 11/93 Bezug.

    Die fehlende Durchführung eines Widerspruchsverfahrens oder eines sonstigen Verwaltungsverfahrens stellt somit keine Rechtsverletzung des Klägers dar (vgl. Urteil des Senats vom 27. Juli 1993 VII R 11/93).

  • BFH, 27.10.1992 - VII R 4/92

    Prügungsrelevanter Verfahrensfehler bei Ausgabe des Aufgabentextes einer

    Auszug aus BFH, 04.11.1993 - VII R 14/93
    In seinem Urteil vom 27. Oktober 1992 VII R 4/92 (BFH/NV 1993, 692) hat der Senat die tatsächliche Würdigung der dortigen Vorinstanz gebilligt, nach der die kurzfristige vorzeitige Austeilung der Prüfungsaufgabe auf dem Gebiet der Ertragsteuern und die etwaige Weiterverbreitung daraus erlangter Informationen nicht geeignet waren, den darüber informierten Prüfungsteilnehmern nennenswerte Vorteile zu verschaffen, die sich auf die Prüfungsleistungen ausgewirkt haben könnten.

    Der erkennende Senat hält diese Würdigung, die er bereits in seinen vorstehend zitierten Urteilen VII R 4/92 und VII R 11/93 für die im wesentlichen gleich lautenden Feststellungen der dortigen FG gebilligt hat, auch im Streitfall für rechtsfehlerfrei.

  • BVerwG, 16.01.1984 - 7 B 169.83

    Anforderungen an Begründung der Nichtzulassungsentscheidung; - Verhältnis

    Auszug aus BFH, 04.11.1993 - VII R 14/93
    Der Streitfall unterscheidet sich demnach von den in der Vorentscheidung zitierten Rechtsprechungsbeispielen über die Verletzung der Chancengleichheit (vgl. zur Gleichartigkeit der Hilfsmittel: BVerwG-Urteil vom 13. Oktober 1972 VII C 17.71, BVerwGE 41, 34, und Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. August 1980 VII R 40/80, BFHE 131, 422, BStBl II 1980, 760; zur Vorbereitung eines Prüflings durch privaten Nachhilfeunterricht eines Prüfers: BVerwG-Beschluß vom 16. Januar 1984 7 B 169.83, Buchholz 421.9 Nr. 189) wesentlich dadurch, daß hier ein Prüfungsvorteil (Vorauswissen) bestimmter Kandidaten nur auf unrechtmäßige Weise und gegen den Willen und die Kenntnis der Prüfungsbehörde erlangt sein kann.
  • BVerwG, 13.10.1972 - VII C 17.71

    Stellen von unterschiedlichen Hilfsmitteln für die Aufsichtsarbeiten in der

    Auszug aus BFH, 04.11.1993 - VII R 14/93
    Der Streitfall unterscheidet sich demnach von den in der Vorentscheidung zitierten Rechtsprechungsbeispielen über die Verletzung der Chancengleichheit (vgl. zur Gleichartigkeit der Hilfsmittel: BVerwG-Urteil vom 13. Oktober 1972 VII C 17.71, BVerwGE 41, 34, und Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. August 1980 VII R 40/80, BFHE 131, 422, BStBl II 1980, 760; zur Vorbereitung eines Prüflings durch privaten Nachhilfeunterricht eines Prüfers: BVerwG-Beschluß vom 16. Januar 1984 7 B 169.83, Buchholz 421.9 Nr. 189) wesentlich dadurch, daß hier ein Prüfungsvorteil (Vorauswissen) bestimmter Kandidaten nur auf unrechtmäßige Weise und gegen den Willen und die Kenntnis der Prüfungsbehörde erlangt sein kann.
  • BFH, 27.08.1980 - VII R 40/80

    Steuerbevollmächtigtenprüfung - Benutzung von Hilfsmitteln - Prüfungsbedingung

    Auszug aus BFH, 04.11.1993 - VII R 14/93
    Der Streitfall unterscheidet sich demnach von den in der Vorentscheidung zitierten Rechtsprechungsbeispielen über die Verletzung der Chancengleichheit (vgl. zur Gleichartigkeit der Hilfsmittel: BVerwG-Urteil vom 13. Oktober 1972 VII C 17.71, BVerwGE 41, 34, und Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. August 1980 VII R 40/80, BFHE 131, 422, BStBl II 1980, 760; zur Vorbereitung eines Prüflings durch privaten Nachhilfeunterricht eines Prüfers: BVerwG-Beschluß vom 16. Januar 1984 7 B 169.83, Buchholz 421.9 Nr. 189) wesentlich dadurch, daß hier ein Prüfungsvorteil (Vorauswissen) bestimmter Kandidaten nur auf unrechtmäßige Weise und gegen den Willen und die Kenntnis der Prüfungsbehörde erlangt sein kann.
  • BVerwG, 03.10.1986 - 7 B 89.86

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Die sog. "Divergenzrüge" -

    Auszug aus BFH, 04.11.1993 - VII R 14/93
    Im Streitfall sind somit - wie die Revision zu Recht vorträgt - die Ausführungen im Beschluß des BVerwG vom 3. Oktober 1986 7 B 89.86 (Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - Buchholz - 421.0 Nr. 232) zu beachten.
  • BFH, 10.03.1992 - VII R 87/90

    Verlängerung der Bearbeitungszeit in Prüfung wegen Lärm

    Auszug aus BFH, 04.11.1993 - VII R 14/93
    Denn derartige Störungen sind geeignet, das Leistungsvermögen der Prüflinge zu beeinträchtigen und damit die der Störung ausgesetzte Gruppe gegenübr den nichtgestörten Prüflingen zu benachteiligen (vgl. Urteil des Senats vom 10. März 1992 VII R 87/90, BFHE 167, 480, 482, BStBl II 1992, 634 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus BFH, 04.11.1993 - VII R 14/93
    Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 17. April 1991 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34, 45ff.) und des BVerwG (Urteil vom 24. Februar 1993 6 C 35.92, Deutsches Verwaltungsblatt 1993, 842) verlangt zwar im Hinblick auf einen effektiven Grundrechtsschutz in Prüfungsangelegenheiten zum Ausgleich für die nur eingeschränkt mögliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen durch die Verwaltungsgerichte ein eigenständiges verwaltungsinternes Kontrollverfahren zum Zwecke des Überdenkens prüfungsspezifischer Wertungen durch die betroffenen Prüfer, denen insoweit weiterhin ein Entscheidungsspielraum verbleibt.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BFH, 04.11.1993 - VII R 14/93
    Die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 17. April 1991 1 BvR 419/81 und 213/83, BVerfGE 84, 34, 45ff.) und des BVerwG (Urteil vom 24. Februar 1993 6 C 35.92, Deutsches Verwaltungsblatt 1993, 842) verlangt zwar im Hinblick auf einen effektiven Grundrechtsschutz in Prüfungsangelegenheiten zum Ausgleich für die nur eingeschränkt mögliche Kontrolle von Prüfungsentscheidungen durch die Verwaltungsgerichte ein eigenständiges verwaltungsinternes Kontrollverfahren zum Zwecke des Überdenkens prüfungsspezifischer Wertungen durch die betroffenen Prüfer, denen insoweit weiterhin ein Entscheidungsspielraum verbleibt.
  • FG Hessen, 11.04.1991 - 13 K 466/91
    Auszug aus BFH, 04.11.1993 - VII R 14/93
    Insoweit verweist der Senat auf die den Beteiligten bekannten Urteile des FG München vom 31. Juli 1991 4 K 566/91, des FG Baden-Württemberg vom 25. August 1992 11 K 19/91 und des Hessischen FG vom 11. April 19091 13 K 466/91 (EFG 1991, 757).
  • BFH, 10.04.2003 - XI R 50/01

    Abfindung; Vorruhestandsregelung

    Soweit die Finanzverwaltung bei anderen Einkommensteuerveranlagungen einen gegenteiligen Standpunkt eingenommen hat, kann sich der Kläger darauf schon deswegen nicht berufen, weil ein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht nach ständiger Rechtsprechung nicht besteht (BFH-Urteile vom 14. Juni 1991 VI R 185/87, BFHE 165, 208, BStBl II 1991, 926; vom 21. Juli 1999 I R 2/98, BFH/NV 2000, 297, und vom 4. November 1993 VII R 14/93, BFH/NV 1994, 580).
  • FG Münster, 10.02.1999 - 7 K 1657/98
    Die Chancengleichheit ist verletzt, wenn durch Indiskretionen über Prüfungsthemen bei einem Teil der Prüflinge der Leistungsnachweis verfälscht oder doch Prüfungsangst und Unsicherheit wesentlich gesteigert bzw. gemindert werden (Niehues Tz. 236 m.w.N.; BFH vom 04.11.1993 VII R 14/93 , BFH/NV 1994, 580).
  • FG München, 15.07.1998 - 4 K 592/98

    Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit bei Steuerberaterprüfung; Aus

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  • BFH, 30.11.1993 - VII R 15/93

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung wegen Lärmbeeinträchtigung während einer

    Der Sachverhalt und die Entscheidungsgründe zu Leitsatz 1 entsprechen dem vorstehend abgedruckten Urteil vom 4. November 1993 VII R 14/93; von ihrem Abdruck wurde deshalb abgesehen.
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