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   BFH, 14.10.1975 - VII R 150/71   

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https://dejure.org/1975,255
BFH, 14.10.1975 - VII R 150/71 (https://dejure.org/1975,255)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1975 - VII R 150/71 (https://dejure.org/1975,255)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1975 - VII R 150/71 (https://dejure.org/1975,255)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliches Gehör - Verfahrensbeteiligter - Termin zur mündlichen Verhandlung - Aufhebungsantrag - Verlegungsantrag - Erhebliche Gründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 117, 19
  • DB 1976, 659
  • BStBl II 1976, 48
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.01.1974 - 10 RV 375/73

    Recht auf Vertagung - Prozeßbevollmächtigter - Niederlegen der Vertretung -

    Auszug aus BFH, 14.10.1975 - VII R 150/71
    Welche Gründe als erheblich im Sinne des § 227 ZPO anzusehen sind, richtet sich je nach Lage des Einzelfalles nach dem Prozeßtoff und den persönlichen Verhältnissen des Antragstellers bzw. seines Prozeßbevollmächtigten (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts -- BSG -- vom 25. Januar 1974 10 RV 375/73, HFR 1974, 465, mit weiteren Nachweisen).

    Gegenüber dem sich aus erheblichen Gründen im Sinne des § 227 ZPO ergebenden Vertagungsanspruch des Klägers konnte sich der Vorsitzende nicht auf die angeblich angespannte Geschäftslage und auf die Entscheidungsreife der Sache berufen (vgl. BSG-Urteil 10 RV 375/73).

  • RG, 14.11.1906 - I 167/06

    69. Vorläufige Vollstreckbarkeit. Schadensersatz.

    Auszug aus BFH, 14.10.1975 - VII R 150/71
    Dieser Grundsatz erleidet indessen insofern eine Ausnahme, als auch ein nicht ausdrücklich gerügter Verfahrensmangel zu berücksichtigen ist, wenn er mit einem gerügten Mangel zusammenhängt (vgl. Urteil des RG vom 14. November 1906 I 167/06, RGZ 64, 278, 280; Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 118 FGO Rdnr. 37; Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 7. Aufl., § 118 FGO Rdnr. 8; Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 6. Aufl., § 137 Rdnr. 16; Baumbach-Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 33. Aufl., § 559 Anm. 2 D).
  • BVerwG, 10.12.1985 - 9 C 84.84

    Vertagung der mündlichen Verhandlung - Telefonischer Antrag - Unverschuldete

    Liegen erhebliche Gründe im Sinne des § 227 ZPO vor, können Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts zu einer Verdichtung der Ermessensfreiheit in dem Sinne führen, daß ein Termin zur Gewährung rechtlichen Gehörs vertagt werden muß (vgl. BFHE 117, 19; 121, 132sowie BFH BB 1980, 566).

    Was sie im einzelnen noch vorzutragen haben, ob der Sachverhalt hinreichend geklärt ist und ob die Anwesenheit des Prozeßbevollmächtigten oder die eines - nicht anwaltlich vertretenen - Beteiligten in der Tat notwendig erscheint, ist ohne Bedeutung (BFHE 117, 19; BFH BB 1980, 566).

  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

    Dabei sind sowohl der Prozeßstoff und die persönlichen Verhältnisse der betroffenen Beteiligten und deren Prozeßbevollmächtigten als auch die Gesichtspunkte zu berücksichtigen, daß im finanzgerichtlichen Verfahren nur eine Tatsacheninstanz besteht und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in mündlicher Verhandlung vorzutragen (vgl. BFH-Urteile vom 14. Oktober 1975 VII R 150/71, BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48, und in BFH/NV 1996, 43).
  • BFH, 07.12.1990 - III B 102/90

    Aufhebung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung wegen Erkrankung des Klägers

    In diesen Fällen muß der Termin zur mündlichen Verhandlung zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits verzögert wird (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1975 VII R 150/71, BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48; s. auch BFH-Urteil vom 5. Dezember 1979 II R 56/76, BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208).

    Der Prozeßstoff und die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten und ihrer Prozeßbevollmächtigten sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, daß das FG im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (Senatsbeschluß vom 20. Mai 1977 III B 17/76, nicht veröffentlicht; Urteil in BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48).

    Zwar hat der BFH wiederholt entschieden, daß die Verhinderung eines Klägers oder seines Prozeßbevollmächtigten ein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung sein kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48, und in BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208).

  • BFH, 26.04.1991 - III R 87/89

    Verletzung des rechtlichen Gehörs mit Durchführung der mündlichen Verhandlung

    Liegen erhebliche Gründe i. S. v. § 227 ZPO vor, verdichtet sich die in dieser Vorschrift eingeräumte Ermessensfreiheit zu einer Rechtspflicht, d. h. der Termin muß in diesen Fällen zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs aufgehoben werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits verzögert wird (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1975 VII R 150/71, BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48).

    Der Prozeßstoff und die persönlichen Verhältnisse des Klägers und seines Prozeßbevollmächtigten sind bei der Prüfung ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, daß das FG im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240; Urteil in BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48).

    Im gleichen Sinne hat er im Urteil in BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48 für den Fall entschieden, daß vor dem BFH und dem FG München mehrere Termine zur mündlichen Verhandlung anberaumt waren.

  • BFH, 26.05.1992 - VII R 26/91

    Verletzung des rechtlichen Gehörs auf Grund der Durchführung der mündlichen

    Liegen erhebliche Gründe vor, verdichtet sich die in dieser Vorschrift eingeräumte Ermessensfreiheit zu einer Rechtspflicht, d. h. der Termin muß zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Verlegung verzögert wird (BFH, Urteile vom 14. Oktober 1975 VII R 150/71, BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48; vom 5. Dezember 1979 II R 56/76, BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208; vom 26. April 1991 III R 87/89, BFH/NV 1991, 830).

    Der Prozeßstoff und die persönlichen Verhältnisse des betroffenen Beteiligten und seines Prozeßbevollmächtigten sind bei der Prüfung ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, daß das FG im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48; BFH-Beschluß vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BFHE 163, 115, BStBl II 1991, 240; BFH/NV 1991, 830).

  • FG Baden-Württemberg, 01.03.1996 - 9 K 276/93

    Kein Wohnsitz im Inland trotz der regelmäßigen bis zu sechswöchigen Nutzung einer

    Der Prozeßstoff und die persönlichen Verhältnisse des Klägers und seines Prozeßbevollmächtigten sind bei der Prüfung ebenso zu berücksichtigen, wie der Umstand, daß das Finanzgericht im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in der mündlichen Verhandlung vorzutragen (BFH-Beschluß vom 7. Dezember 1990 III B 102/90, BStBl II 1991, 240 ; BFH-Urteil vom 14. Oktober 1975 VII R 150/71, BStBl II 1976, 48 ).
  • BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04

    NZB: Terminsverlegung, rechtliches Gehör

    Ein erheblicher Grund kann auch darin bestehen, dass der Beteiligte einen anderen Termin wahrzunehmen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Januar 2004 VII B 122/03, BFH/NV 2004, 654; BFH-Urteil vom 14. Oktober 1975 VII R 150/71, BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 91 Rz. 4).
  • BFH, 16.06.2020 - VIII B 151/19

    Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung

    Der Prozessstoff und die persönlichen Verhältnisse des betroffenen Beteiligten und ggf. seines Prozessbevollmächtigten sind bei der Prüfung ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass das FG im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (BFH-Urteile vom 14.10.1975 - VII R 150/71, BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48, und vom 26.05.1992 - VII R 26/91, BFH/NV 1993, 177, m.w.N.).
  • BFH, 10.08.1990 - III R 31/86

    Antrag auf Aufhebung oder Verlegung eines Termins "aus erheblichen Gründen" -

    In diesen Fällen muß der Termin zur mündlichen Verhandlung zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs verlegt werden, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits verzögert wird (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1975 VII R 150/71, BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48; s. auch BFH-Urteil vom 5. Dezember 1979 II R 56/76, BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208).

    Der Prozeßstoff und die persönlichen Verhältnisse der Beteiligten und ihrer Prozeßbevollmächtigten sind dabei ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, daß das FG im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (Senatsbeschluß vom 20. Mai 1977 III B 17/76, nicht veröffentlicht; Urteil in BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48).

  • BFH, 15.05.2007 - V B 153/05

    Bezeichnung des Streitgegenstands bei Schätzungsbescheiden; Erkrankung als

    Dabei sind der Prozessstoff und die persönlichen Verhältnisse des betroffenen Beteiligten und ggf. seines Prozessbevollmächtigten bei der Prüfung ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass das FG im steuergerichtlichen Verfahren die einzige Tatsacheninstanz ist und die Beteiligten ein Recht darauf haben, ihre Sache in einer mündlichen Verhandlung vorzutragen (BFH-Urteile vom 14. Oktober 1975 VII R 150/71, BFHE 117, 19, BStBl II 1976, 48, und vom 26. Mai 1992 VII R 26/91, BFH/NV 1993, 177, m.w.N.).
  • BFH, 19.08.2003 - IX B 36/03

    Darlegung erheblicher Gründe für Terminverlegung nach § 227 Abs. 1 ZPO; Übergehen

  • BFH, 30.11.1992 - X B 18/92

    Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage - Antrag auf Akteneinsicht - Aussetzung des

  • BFH, 04.05.1994 - XI R 104/92

    Verlegung eines Termins zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs

  • BFH, 07.02.1995 - VIII R 48/92
  • BFH, 05.12.1979 - II R 56/76

    Mündliche Verhandlung - Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung -

  • BFH, 24.03.2000 - X B 92/99

    Verfahrensmangel; Terminsverlegung

  • BFH, 06.02.1992 - V R 38/85

    Rüge der Verweigerung rechtlichen Gehörs - Rechtspflicht zur Aufhebung und

  • BFH, 16.12.1994 - III B 43/94

    Geltendmachung der Verltzung rechtlichen Gehörs durch Vertagung desTermins einer

  • BFH, 26.01.1977 - I R 163/74

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Mündliche Verhandlung - Wechsel der

  • BFH, 09.01.1992 - VII B 81/91

    Voraussetzungen für die Verlegung eines Termins

  • FG Niedersachsen, 23.03.2011 - 6 K 427/10

    Widerruf der Bestellung eines Steuerberaters aufgrund fehlender

  • BFH, 27.09.1988 - VII B 95/88

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 24.11.1976 - II R 28/76

    Anwesenheit des Prozeßbevollmächtigten - Zeitpunkt - Antrag auf Verlegung -

  • BFH, 30.06.1988 - VI S 10/87

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe im finanzgerichtlichen Verfahren -

  • FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 10 K 11283/09

    Notwendigkeit des Nachweises der Vermietungsabsicht bei leerstehender Wohnung im

  • FG Niedersachsen, 16.11.2006 - 6 K 158/06

    Voraussetzungen eines Widerrufs der Bestellung als Steuerberater; Kurzfristige

  • BFH, 24.03.2000 - X B 93/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verbindung zur gemeinsamen Entscheidung - Abgrenzung

  • BFH, 24.03.2000 - X B 94/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verbindung zur gemeinsamen Entscheidung - Abgrenzung

  • BFH, 20.03.1992 - VI R 125/87

    Verweigerung des Rechts auf Gehör durch Nichtverlegung des Termins

  • BFH, 22.03.1977 - VII R 110/74

    Inhaftierter Beigeladener - Einwendungen gegen Termin - Nichterscheinen zur

  • BFH, 25.01.1989 - I R 35/85
  • BFH, 30.06.1983 - IV R 23/81
  • BFH, 20.03.1984 - IX R 46/80
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