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   BFH, 26.08.2014 - VII R 16/13   

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https://dejure.org/2014,34313
BFH, 26.08.2014 - VII R 16/13 (https://dejure.org/2014,34313)
BFH, Entscheidung vom 26.08.2014 - VII R 16/13 (https://dejure.org/2014,34313)
BFH, Entscheidung vom 26. August 2014 - VII R 16/13 (https://dejure.org/2014,34313)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Erstattungsansprüche des Organträgers nach § 37 Abs. 2 AO im Anschluss an eine Insolvenz der Organgesellschaft

  • openjur.de

    Erstattungsansprüche des Organträgers nach § 37 Abs. 2 AO im Anschluss an eine Insolvenz der Organgesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    AO § 37 Abs 2, AO § 218 Abs 2, InsO §§ 129 ff, InsO § 143 Abs 1, InsO § 144 Abs 1, InsO § 129
    Erstattungsansprüche des Organträgers nach § 37 Abs. 2 AO im Anschluss an eine Insolvenz der Organgesellschaft

  • Bundesfinanzhof

    Erstattungsansprüche des Organträgers nach § 37 Abs. 2 AO im Anschluss an eine Insolvenz der Organgesellschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 37 Abs 2 AO, § 218 Abs 2 AO, §§ 129 ff InsO, § 143 Abs 1 InsO, § 144 Abs 1 InsO
    Erstattungsansprüche des Organträgers nach § 37 Abs. 2 AO im Anschluss an eine Insolvenz der Organgesellschaft

  • IWW

    § 145 Abs. 2 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO), § ... 145 Abs. 2 Nr. 1 InsO, § 218 Abs. 2 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), § 37 Abs. 2 Satz 1 AO, § 143 Abs. 1 Satz 1 InsO, §§ 130 ff. InsO, § 134 InsO, § 17 Abs. 2 InsO, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 126 Abs. 4 FGO, §§ 129 ff. InsO, § 218 Abs. 2 AO, § 143 Abs. 1 InsO, § 144 Abs. 1 InsO, § 37 Abs. 2 AO, § 426 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 135 Abs. 2 FGO

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zu Steuererstattungsansprüchen des Organträgers im Anschluss an eine Insolvenz der Organgesellschaft

  • rewis.io

    Erstattungsansprüche des Organträgers nach § 37 Abs. 2 AO im Anschluss an eine Insolvenz der Organgesellschaft

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Umsatzsteuerliche Organschaft, Insolvenzanfechtung und steuerlicher Erstattungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliche Behandlung von Zahlungen auf die Umsatzsteuerschuld der Organträgerin mit Mitteln der Organgesellschaft und deren erfolgreiche Anfechtung in der Insolvenz der Organgesellschaft

  • rechtsportal.de

    AO § 218 Abs. 2 ; AO § 144 Abs. 1 ; AO § 37 Abs. 2
    Rechtliche Behandlung von Zahlungen auf die Umsatzsteuerschuld der Organträgerin mit Mitteln der Organgesellschaft und deren erfolgreiche Anfechtung in der Insolvenz der Organgesellschaft

  • datenbank.nwb.de

    Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch des Organträgers bei Insolvenz der Organgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 2404
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 12.11.2013 - VII R 15/13

    Rückforderung einer auf einer (vermeintlich) unberechtigten Insolvenzanfechtung

    Auszug aus BFH, 26.08.2014 - VII R 16/13
    Dies gilt sowohl für den Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters nach § 143 Abs. 1 InsO (Senatsbeschluss vom 27. September 2012 VII B 190/11, BFHE 238, 526, BStBl II 2013, 109, m.w.N.; insbesondere unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. März 2011 IX ZB 36/09, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2011, 1365) als auch für eine anschließende Rückforderung aus der Insolvenzmasse unter Hinweis auf das Fehlen der insolvenzrechtlichen Anfechtungsvoraussetzungen (Senatsurteil vom 12. November 2013 VII R 15/13, BFHE 243, 309, BStBl II 2014, 359).

    Auch in diesem Fall hat es in Befolgung des (vermeintlichen) Anfechtungsrechts und nicht auf Grundlage eines Steuerschuldverhältnisses gezahlt, so dass eine Rückforderung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (Senatsurteil in BFHE 243, 309, BStBl II 2014, 359).

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 36/09

    Insolvenzrecht: Rechtsweg für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen

    Auszug aus BFH, 26.08.2014 - VII R 16/13
    Dies gilt sowohl für den Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters nach § 143 Abs. 1 InsO (Senatsbeschluss vom 27. September 2012 VII B 190/11, BFHE 238, 526, BStBl II 2013, 109, m.w.N.; insbesondere unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. März 2011 IX ZB 36/09, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2011, 1365) als auch für eine anschließende Rückforderung aus der Insolvenzmasse unter Hinweis auf das Fehlen der insolvenzrechtlichen Anfechtungsvoraussetzungen (Senatsurteil vom 12. November 2013 VII R 15/13, BFHE 243, 309, BStBl II 2014, 359).

    Wie der BGH in seinem Beschluss in NJW 2011, 1365 ausgeführt hat, sind den zivilrechtlichen Ansprüchen in diesem Fall die geänderten Steuerbescheide zugrunde zu legen, ohne deren Rechtmäßigkeit zu prüfen.

  • BFH, 27.09.2012 - VII B 190/11

    Keine Rückforderung insolvenzrechtlich angefochtener Steuerzahlungen durch

    Auszug aus BFH, 26.08.2014 - VII R 16/13
    Dies gilt sowohl für den Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters nach § 143 Abs. 1 InsO (Senatsbeschluss vom 27. September 2012 VII B 190/11, BFHE 238, 526, BStBl II 2013, 109, m.w.N.; insbesondere unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. März 2011 IX ZB 36/09, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2011, 1365) als auch für eine anschließende Rückforderung aus der Insolvenzmasse unter Hinweis auf das Fehlen der insolvenzrechtlichen Anfechtungsvoraussetzungen (Senatsurteil vom 12. November 2013 VII R 15/13, BFHE 243, 309, BStBl II 2014, 359).
  • BGH, 22.11.2012 - IX ZR 22/12

    Insolvenz des Leistungsmittlers: Anfechtbarkeit wegen vorsätzlicher

    Auszug aus BFH, 26.08.2014 - VII R 16/13
    Ob bzw. inwieweit diese Grundsätze auf Drei-Personen-Verhältnisse und damit auf den Streitfall übertragbar sind, ist noch nicht geklärt (zur Anwendbarkeit des § 144 Abs. 1 InsO im anfechtungsrechtlichen Drei-Personen-Verhältnis vgl. BGH-Urteil vom 22. November 2012 IX ZR 22/12, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2013, 163, m.w.N.; MünchKommInsO/Kirchhof, 3. Aufl., § 144 InsO Rz 7a).
  • FG Hessen, 05.12.2017 - 1 K 1239/15

    § 37 Abs.2 AO, § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG

    Der BFH habe im Rahmen dieses Revisionsverfahrens mit Urteil vom 26. August 2014 (VII R 16/13) festgestellt, dass ein Verstoß gegen Treu und Glauben vorliege, wenn der Organträger einen Erstattungsanspruch geltend mache, den die Organtochter bereits erhalten habe.

    Die Entscheidungen des BGH vom 19. Januar 2012 (IX ZR 2/11) und des BFH vom 26. August 2014 (VII R 16/13) seien auf den Streitfall nicht übertragbar, da in jenen Fällen - anders als im vorliegenden Fall - umsatzsteuerliche Organschaften bestanden hätten.

    Darüber hinaus sei das BFH-Urteil vom 26. August 2014 (VII R 16/13) im Rahmen eines Zwei-Personen Verhältnisses und nicht - wie im Streitfall - im Drei-Personen-Verhältnis ergangen.

    Zwar hat der VII. Senat des BFH in seinem Urteil vom 26. August 2014 VII R 16/13 (BFH/NV 2015, 8) entschieden, dass im Rahmen eines Abrechnungsbescheides der Ausweisung eines Anspruchs entgegen stehen kann, dass die Geltendmachung dieses Anspruchs durch den Kläger gegen Treu und Glauben verstößt.

    Auch vermag der Senat im vorliegenden Verfahren nicht - wie der BFH in seinem Urteil vom 26. August 2014 VII R 16/13 (BFH/NV 2015, 8) - die Geltendmachung eines Erstattungsanspruchs durch die Klägerin nach § 37 Abs. 2 AO aufgrund einer ggf. nach zivilrechtlichen Grundsätzen bestehenden Weiterleitungsverpflichtung zu versagen.

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 55/15

    Insolvenzmasse: Verzinsung einer wegen unzulässiger Aufrechnung der Masse

    Diese Rechtsauffassung wird in der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs geteilt (BFH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII B 95/12, ZIP 2012, 2073 Rn. 11, Urteil vom 12. November 2013 - VII R 15/13, ZIP 2014, 690 Rn. 6 ff; vom 26. August 2014 VII R 16/13, ZIP 2014, 2404 Rn. 16 ff).
  • BFH, 14.12.2021 - VII R 20/18

    Erstattungsberechtigter nach § 37 Abs. 2 Satz 1 AO

    Nur ergänzend und ohne Bindungswirkung (§ 126 Abs. 5 FGO) weist der erkennende Senat auf Folgendes hin: Nach dem von dem FG --und ebenso von dem FA-- angeführten Senatsurteil vom 26.08.2014 - VII R 16/13 (BFH/NV 2015, 8) liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben vor, wenn im Falle einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft der Organträger einen Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch geltend macht, obwohl das Finanzamt den entsprechenden Betrag bereits wegen einer (vermeintlichen) Anfechtung in die Insolvenzmasse der Organgesellschaft gezahlt hat und ohne die Anfechtung eine Verpflichtung des Organträgers zur Weiterleitung des Betrags an die Organgesellschaft bestanden hätte.

    Dies widerspreche Treu und Glauben (Senatsurteil in BFH/NV 2015, 8, Rz 23).

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 9 K 9117/16

    Erstattungszahlungen aufgrund Insolvenzanfechtung - Drei-Personen-Verhältnis -

    Die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen nach § 144 InsO durch Erlass eines Abrechnungsbescheids nach § 218 Abs. 2 AO sei nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - nicht zulässig (Hinweis auf BFH-Urteil vom 26. August 2014 VII R 16/13, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2015, 8, sowie BFH-Beschluss vom 27. September 2012 VII B 190/11, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2013, 109).

    Weil es sich hierbei um bürgerlich-rechtliche Ansprüche handelt, muss vielmehr zur Durchsetzung der Forderungen ggf. der Zivilrechtsweg beschritten werden (BFH-Beschluss vom 5. September 2012 VII B 95/12, BStBl II 2012, 854; BFH-Urteile vom 12. November 2013 VII R 15/13, a.a.O., und vom 26. August 2014 VII R 16/13, BFH/NV 2015, 8; s. a. FG Münster, rkr.

    Der BFH hat diese Frage bislang mangels Entscheidungserheblichkeit (vgl. Urteil vom 26. August 2014 VII R 16/13, a.a.O.) ausdrücklich offen gelassen.

    Soweit der BFH die Frage aufwirft, ob in einem Rechtsstreit über eine (vermeintlich) nach § 144 Abs. 1 InsO wieder aufgelebte Steuerforderung das Vorliegen der in Betracht kommenden Anfechtungsvorschriften der InsO überhaupt geprüft werden dürfe oder ob es für den Eintritt der Rechtsfolgen des § 144 Abs. 1 InsO nicht ausreiche, dass das Finanzamt den Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters anerkannt und den streitigen Betrag an die Insolvenzmasse ausgekehrt habe (vgl. BFH, Urteil vom 26. August 2014 VII R 16/13, a.a.O.), muss es nach Auffassung des erkennenden Senats - insoweit in Übereinstimmung mit dem Sächsischen FG (a.a.O.) - jedenfalls in der hier einschlägigen Drei-Personen-Konstellation bei einer Überprüfungsmöglichkeit der Anfechtbarkeit bleiben.

  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 3.16

    Anfechtungsanspruch; Auskunftsanspruch; Grundrechtsschutz; Insolvenzmasse;

    Der gegen das Finanzamt gerichtete Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr insolvenzrechtlich angefochtener Leistungen zählt folglich nicht zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (BFH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII B 95/12 - BFHE 238, 325 Rn. 8 f. und Urteil vom 26. August 2014 - VII R 16/13 - ZIP 2014, 2404 Rn. 16; BGH, Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 55/15 - NZI 2016, 86 Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 5.16

    Steuerliches Auskünftebegehren des Insolvenzverwalters von dem für die

    Der gegen das Finanzamt gerichtete Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr insolvenzrechtlich angefochtener Leistungen zählt folglich nicht zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (BFH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII B 95/12 - BFHE 238, 325 Rn. 8 f. und Urteil vom 26. August 2014 - VII R 16/13 - ZIP 2014, 2404 Rn. 16; BGH, Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 55/15 - NZI 2016, 86 Rn. 23 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 11.07.2019 - 11 K 12119/17

    Kompetenz des Finanzamts zum Erlass eines Abrechnungsbescheids in einem sog.

    Hinzu kommt, dass sich die Parteien des Anfechtungsverhältnisses (Sachwalter und Beklagter) von denen des ursprünglichen Steuerverhältnisses (Kläger und Beklagter) unterscheiden (BFH-Urteil vom 26. August 2014 VII R 16/13, BFH/NV 2015, 8, worin der Bundesfinanzhof eine Entscheidung hierzu aber offen lässt).

    aa) Soweit der BFH die Frage aufwirft, ob in einem Rechtsstreit über eine (vermeintlich) nach § 144 Abs. 1 InsO wieder aufgelebte Steuerforderung das Vorliegen der in Betracht kommenden Anfechtungsvorschriften der InsO überhaupt geprüft werden dürfe oder ob es für den Eintritt der Rechtsfolgen des § 144 Abs. 1 InsO nicht ausreiche, dass das Finanzamt den Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters anerkannt und den streitigen Betrag an die Insolvenzmasse ausgekehrt habe (vgl. BFH, Urteil vom 26. August 2014 VII R 16/13, a.a.O.), muss es nach Auffassung des erkennenden Senats jedenfalls in der hier einschlägigen Drei-Personen-Konstellation bei einer gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit der Anfechtbarkeit bleiben.

  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 6.16

    Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich

    Der gegen das Finanzamt gerichtete Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr insolvenzrechtlich angefochtener Leistungen zählt folglich nicht zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (BFH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII B 95/12 - BFHE 238, 325 Rn. 8 f. und Urteil vom 26. August 2014 - VII R 16/13 - ZIP 2014, 2404 Rn. 16; BGH, Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 55/15 - NZI 2016, 86 Rn. 23 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2018 - 12 W 1/18

    Rechtsweg für die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Aufrechnung von

    Dieser Rückgewähranspruch ist generell ein bürgerlich-rechtlicher Anspruch, der die materiellen Ordnungsvorstellungen des Insolvenzrechts gegenüber sämtlichen Gläubigern nach Maßgabe der §§ 129 ff InsO durchsetzt und der die außerhalb der Insolvenz geltenden allgemeinen Regelungen etwa im Sozialversicherungs-, Steuer- oder Abgabenrecht grundsätzlich verdrängt (BGH, Beschl. v. 24.03.2011 - IX ZB 36/09, Rn. 5, 15, juris; vgl. BFH, Urt. v. 26.08.2014 - VII R 16/13, Rn. 16, juris).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 7 C 4.16

    Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich

    Der gegen das Finanzamt gerichtete Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr insolvenzrechtlich angefochtener Leistungen zählt folglich nicht zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (BFH, Beschluss vom 5. September 2012 - VII B 95/12 - BFHE 238, 325 Rn. 8 f. und Urteil vom 26. August 2014 - VII R 16/13 - ZIP 2014, 2404 Rn. 16; BGH, Urteil vom 24. September 2015 - IX ZR 55/15 - NZI 2016, 86 Rn. 23 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 11.11.2020 - 4 K 1109/19

    Wiederaufleben von Abgabenforderungen des Hauptzollamts infolge Anfechtung

  • BFH, 19.03.2018 - VII R 28/15

    Abrechnungsbescheid, Insolvenz, Organträger, Haftung

  • FG Hessen, 16.10.2012 - 6 K 721/10

    Keine Erfüllung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs eines Organträgers durch

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