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   BFH, 13.10.1987 - VII R 166/84   

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https://dejure.org/1987,6469
BFH, 13.10.1987 - VII R 166/84 (https://dejure.org/1987,6469)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1987 - VII R 166/84 (https://dejure.org/1987,6469)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1987 - VII R 166/84 (https://dejure.org/1987,6469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abtretung von Ansprüchen gegen das Finanzamt (FA) auf Gewährung der Investitionszulage - Anforderungen an den Zugang der Abtretungsanzeige beim FA

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Abtretung
    Formvoraussetzungen
    Wirksamkeit unterschiedlicher Übermittlungsformen
    Übermittlung durch Telefax
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 08.06.2010 - VII R 39/09

    Durch Telefax übersandte Abtretungsanzeige ist formwirksam. - Zum Aufrechnungs-

    Es ist anders als der erkennende Senat im Urteil vom 13. Oktober 1987 VII R 166/84 (BFH/NV 1988, 416) der Auffassung, dass die per Telefax übermittelte Abtretungsanzeige formwirksam sei.

    An der in seiner Entscheidung in BFH/NV 1988, 416 geäußerten Rechtsauffassung, dass die Abtretungsanzeige i.S. des § 46 AO nur bei Vorlage des eigenhändig unterschriebenen Originals rechtswirksam sei, hält der Senat nicht mehr fest.

    In seiner Entscheidung in BFH/NV 1988, 416 hat der Senat dem FA den Schutz des § 46 Abs. 5 AO aber dann versagt, wenn ihm die Anzeige lediglich durch Telefax übermittelt worden ist.

  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/03

    Kein gesetzlicher Beteiligtenwechsel mangels Gesamtrechtsnachfolge bei

    c) Gemäß § 7 InvZulG 1996 i.V.m. § 46 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) können Ansprüche auf Erstattung von Steuern oder auf Steuervergütungen --wie dem Anspruch auf Investitionszulage-- abgetreten werden (vgl. BFH-Urteil vom 13. Oktober 1987 VII R 166/84, BFH/NV 1988, 416).
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - 14 K 2532/04

    Abtretung eines Investitionszulagenanspruchs: Zugangsfähigkeit einer

    Er berief sich bei seiner Entscheidung insbesondere auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 13. Oktober 1987 VII R 166/84, BFH/NV 1988, 416.

    Die im Urteil des BFH vom 13. Oktober 1987 VII R 166/84, BFH/NV 1988, 416 geäußerte Rechtsauffassung, eine Abtretungsanzeige im Sinne des § 46 AO sei nur im Original und nicht per Telefax zugangsfähig, teilt der Senat nicht (wie der BFH allerdings auch Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 46 AO, Rz. 49; Brockmeyer in Klein, AO, § 46 Rz. 14; Schwarz, § 46 AO, Rz. 14; kritisch Kruse in Tipke/Kruse, § 46 AO, Rz. 18: "übertriebener Formalismus").

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2004 - 2 S 2220/03

    Verzinsung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag

    Ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit ist dieser Vereinbarung indes ein den Anforderungen des § 46 Abs. 1 und 2 AO entsprechender Anzeigewille nicht zu entnehmen (zu diesem zwingenden Erfordernis vgl. BFH, Urteile vom 13.10.1987 - VII R 166/84 - und Urteil vom 13.3.1997 - VII R 39/96 -, Juris Rechtsprechung).
  • BFH, 16.07.2009 - VII S 12/09

    Pfändung des Anspruchs auf Agrarsubvention nach vorausgegangener formloser

    Nach § 46 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) ist die Abtretung der zuständigen Finanzbehörde unter Angabe des Abtretenden, des Abtretungsempfängers sowie der Art und Höhe des abgetretenen Anspruchs und des Abtretungsgrundes auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck im Original anzuzeigen (vgl. z.B. Senatsurteil vom 13. Oktober 1987 VII R 166/84, BFH/NV 1988, 416).
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