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   BFH, 17.09.1987 - VII R 168/84   

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https://dejure.org/1987,3181
BFH, 17.09.1987 - VII R 168/84 (https://dejure.org/1987,3181)
BFH, Entscheidung vom 17.09.1987 - VII R 168/84 (https://dejure.org/1987,3181)
BFH, Entscheidung vom 17. September 1987 - VII R 168/84 (https://dejure.org/1987,3181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des geschäftsmäßigen Erwerbs von Erstattungsansprüchen oder Vergütungsansprüchen zum Zwecke der Einziehung oder sonstiger Verwertung auf eigene Rechnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO § 46 Abs. 4, 5
    Abtretung von Steuererstattungsansprüchen an Steuerberater

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.10.1985 - VII R 196/82

    Nur Bankunternehmen können Steuererstattungs- oder -vergütungsansprüche in den

    Auszug aus BFH, 17.09.1987 - VII R 168/84
    Nach dem Urteil des Senats vom 23. Oktober 1985 VII R 196/82 (BFHE 144, 526, BStBl II 1986, 124) sind die Regelungen der Sätze 1 bis 3 des § 46 Abs. 4 AO 1977 dahin auszulegen, daß der geschäftsmäßige Erwerb und die geschäftsmäßige Einziehung von Erstattungs- oder Vergütungsansprüchen auch in den Fällen der Sicherungsabtretung nur Bankunternehmen gestattet ist.

    Für diese Beurteilung ist das Verhältnis der Zahl der Abtretungen zu den im Streitjahr insgesamt bearbeiteten Lohnsteuerberatungsfällen ohne Bedeutung (vgl. Senat in BFHE 144, 526, BStBl II 1986, 124).

  • BFH, 03.02.1984 - VII R 102/83

    Erwerb von Pfandrechten - Steuererstattungsanspruch - Verpfändungsvertrag -

    Auszug aus BFH, 17.09.1987 - VII R 168/84
    Er braucht insoweit auf die von der Revision gegen die Vorentscheidung erhobenen Einwendungen und die von ihm selbst aufgestellten Kriterien für die Abgrenzung der Sicherungsabtretung von der erfüllungshalber vorgenommenen Abtretung (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Februar 1984, VII R 72/82, BFHE 140, 412, BStBl II 1984, 411, und VII R 102/83, BFHE 140, 415, BStBl II 1984, 413) nicht näher einzugehen.
  • BFH, 03.02.1984 - VII R 72/82

    Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs - Sicherungszweck -

    Auszug aus BFH, 17.09.1987 - VII R 168/84
    Er braucht insoweit auf die von der Revision gegen die Vorentscheidung erhobenen Einwendungen und die von ihm selbst aufgestellten Kriterien für die Abgrenzung der Sicherungsabtretung von der erfüllungshalber vorgenommenen Abtretung (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 3. Februar 1984, VII R 72/82, BFHE 140, 412, BStBl II 1984, 411, und VII R 102/83, BFHE 140, 415, BStBl II 1984, 413) nicht näher einzugehen.
  • BFH, 04.02.2005 - VII R 54/04

    Geschäftsmäßiger Erwerb von Erstattungsansprüchen oder Vergütungsansprüchen

    Vereinzelte, nur gelegentlich und anlässlich besonders begründeter Einzelfälle vorgenommene Abtretungen sind nicht als geschäftsmäßig anzusehen (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile in BFHE 144, 526, BStBl II 1986, 124, und vom 17. September 1987 VII R 168/84, BFH/NV 1988, 9).
  • BFH, 13.10.1994 - VII R 3/94

    Erwerb von Steuererstattungsansprüchen durch Steuerberater

    Geschäftsmäßig i. S. von § 46 Abs. 4 AO 1977 handelt, wer die Tätigkeit -- Erwerb von Erstattungs- oder Vergütungsansprüchen -- selbständig und in Wiederholungsabsicht ausübt; dafür getroffene organisatorische Vorkehrungen indizieren zwar die Wiederholungsabsicht, sind indes für deren Annahme, entgegen der Meinung der Revision, keine notwendige Voraussetzung (BFHE 144, 526, 531 f., BStBl II 1986, 124; Senat, Urteile vom 17. September 1987 VII R 168/84, BFH/NV 1988, 9, und vom 30. August 1988 VII R 149/85, BFH/NV 1989, 210, 212).
  • FG Hessen, 05.05.1999 - 6 K 2207/96

    Wirksame Abtretung eines Umsatzsteuerguthabens; Entscheid durch

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