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   BFH, 02.02.1999 - VII R 18/98   

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https://dejure.org/1999,1271
BFH, 02.02.1999 - VII R 18/98 (https://dejure.org/1999,1271)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1999 - VII R 18/98 (https://dejure.org/1999,1271)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1999 - VII R 18/98 (https://dejure.org/1999,1271)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Versteuerung von Mineralöl - Erstattung von Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers - Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers - Voraussetzungen - Abwälzung des Steuerrisikos - Erstattungsanspruch - Forderungsausfall

  • Judicialis

    MinöStG 1993 § 31 Abs. 3 Nr. 4 Buchst. c; ; MinöStV § 53 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MinöStDV § 53 Abs 1 Nr 3
    Eigentumsvorbehalt; Mineralölsteuervergütung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 188, 208
  • BB 1999, 1049
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.12.1998 - VII R 21/97

    Mineralölsteuer - Erstattung und Vergütung - Verfassungskonforme Auslegung -

    Auszug aus BFH, 02.02.1999 - VII R 18/98
    a) Wie der Senat in seinem Urteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97 --zur Veröffentlichung in BFHE vorgesehen-- bereits entschieden hat, ist die Erstattungs-/Vergütungsregelung der §§ 31 Abs. 3 Nr. 4 MinöStG 1993, 53 Abs. 1 Nr. 1 MinöStV mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar und verfassungskonform dahingehend auszulegen, daß der Steuerbetrag in Höhe von 10 000 DM, der bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit überschritten sein muß, als echter Selbstbehalt anzusehen ist, der in jedem Fall vom Verkäufer des zum normalen Steuersatz versteuerten Mineralöls bei Zahlungsunfähigkeit des Warenempfängers zu tragen ist.

    Diese besonderen Fälle können durch Vereinbarung einer Form des sog. erweiterten Eigentumsvorbehalts (zu den einzelnen Möglichkeiten s. Palandt/Putzo, Bürgerliches Gesetzbuch, 58. Aufl. 1999, § 455 Rz. 14 ff.) abgesichert werden, was der Verordnungsgeber in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV jedoch nicht vorgeschrieben hat und daher vom Verkäufer des Mineralöls auch nicht verlangt werden kann (zutreffend Soyk, Erstattung und Vergütung von Mineralölsteuer nach § 53 MinöStV, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern --ZfZ-- 1997, 182, 185 f.; Eisenhardt, Erstattung oder Vergütung der Mineralölsteuer bei Zahlungsausfall gemäß § 53 MinöStV, ZfZ 1998, 38, 40 f.; a.A. Neumayer/Pannen, Mineralölsteuervergütung bei Zahlungsausfall des Warenempfängers, ZfZ 1997, 218, 220 f.), im übrigen ebensowenig wie eine Ersatzabsicherung etwa durch Abschluß einer Warenkreditversicherung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97) oder durch eine vom Käufer beizubringende Bürgschaft (so aber Soyk, a.a.O.).

    Wie der Senat in seinem schon genannten Urteil vom 1. Dezember 1998 VII R 21/97 ausführlich dargelegt und erörtert hat, ist es indessen nicht ganz einfach, sondern bedarf eines erheblichen Begründungsaufwands, die Vereinbarkeit der mineralölsteuerlichen Entlastungsregelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu rechtfertigen.

  • BFH, 17.12.1998 - VII R 148/97

    Revisionsfrist - Gerichtliche Vertretung der Behörde - Mineralölsteuer -

    Auszug aus BFH, 02.02.1999 - VII R 18/98
    In seinem Urteil vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97 (zur Veröffentlichung in BFHE vorgesehen) hat der erkennende Senat bereits ausgeführt, daß der Mineralölhandel bei Zahlungsausfall der Abnehmer nur unter gewissen, vom Gesetzgeber genau festgelegten Voraussetzungen vom Steuerrisiko entlastet werden soll und daß eine dieser Voraussetzungen in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV das nachdrückliche Bemühen des Verkäufers um die Realisierung seiner Forderungen auch durch Einschaltung der Gerichte sei; wer solche Bemühungen unterlasse, selbst wenn sie zu dem Zeitpunkt, zu dem sie hätten durchgeführt werden müssen, dem Mineralölhändler aussichtslos erschienen, verdiene die Abwälzung des Steuerrisikos auf die Allgemeinheit nicht.
  • FG Hamburg, 17.11.1999 - IV 378/98

    Vorliegen eines Warenempfängers i.S.d. § 53 Abs. 1 MinöStV; Auslegung des

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  • BFH, 17.12.2013 - VII R 8/12

    Keine Erstattung der Stromsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit aufgrund

    In seiner Entscheidung vom 2. Februar 1999 VII R 18/98 (BFHE 188, 208, ZfZ 1999, 307) hat der erkennende Senat diese Auffassung bestätigt.
  • BFH, 15.11.2001 - VII B 40/01

    Vergütungsvoraussetzungen - Mineralölsteuer - Zahlungsausfall - Vermeidbarkeit

    In seinem Urteil vom 2. Februar 1999 VII R 18/98 (BFHE 188, 208) hat der Senat aufgrund des klaren und eindeutigen Wortlauts der Vorschrift eingehend ausgeführt, dass eine wertende Gesamtbetrachtung des konkreten Lebenssachverhalts dahin gehend, ob eine Durchführung der in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV geforderten Maßnahmen den Zahlungsausfall ganz oder teilweise hätte abwenden können, nicht in Betracht komme.

    Wer solche Bemühungen und gebotene Maßnahmen unterlässt, selbst wenn sie zu dem Zeitpunkt, zu dem sie hätten durchgeführt werden müssen, aussichtslos erscheinen, verliert seinen möglichen Vergütungsanspruch (Senat in BFHE 188, 208).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2000 - 1 K 491/98

    Gerichtliche Verfolgung von Forderungen im Rahmen der Mineralölsteuervergütung

    Eine sich über den Wortlaut des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV hinwegsetzende wertende Betrachtung im Einzelfall, wenn die eine oder andere der dort geforderten Maßnahmen von vornherein wenig aussichtsreich erscheint oder sich aufgrund einer ex-post-Betrachtung sogar als sinnlos erweist, kommt nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschluß vom 2. Februar 1999 VII R 18/98, ZfZ 1999, 307).

    Da es dem gesetzgeberischem Willen entspricht, mit der im § 53 MinöStV getroffenen Regelung auch der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungsökonomie Rechnung zu tragen, muß die die Vorschrift verwaltende Zollverwaltung über klare und einfach anwendbare Kriterien verfügen, um schnell und zuverlässig urteilen zu können, ob ein Antragsteller die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1999 VII R 18/98, ZfZ 1999, 307, 309).

    Da das Bundesverfassungsgericht (3. Kammer) mit Beschluß vom 14. Juni 1999 (1 BvR 777/99) die gegen das BFH-Urteil vom 2. Februar 1999 ( VII R 18/98) erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, braucht auch auf den von den Klägern insoweit weder schriftlich noch mündlich näher begründeten Vortrag zu den Grundrechten aus Art. 14 und Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz nicht weiter eingegangen zu werden.

  • FG Baden-Württemberg, 19.02.2002 - 11 K 255/97

    Vergütung von Mineralölsteuer wegen Zahlungsausfalls des Kunden; Mineralölsteuer

    Führt der Verkäufer eine der genannten Maßnahmen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht mit der erforderlichen Sorgfalt durch, so kommt es darauf, dass der Zahlungsausfall auch bei sorgfältiger Durchführung der Maßnahme eingetreten wäre, nicht an (vgl. die Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern -ZfZ- 1999, 310, und vom 2. Februar 1999 VII R 18/98, ZfZ 1999, 307).

    Ein Vergütungsanspruch besteht nicht, wenn auch nur eine der Voraussetzungen des § 53 Abs. 1 MinöStV nicht erfüllt ist (vgl. das BFH-Urteil in ZfZ 1999, 307).

    Die Klägerin hat nämlich diesbezüglich die in § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV genannten Massnahmen, insbesondere die laufende Überwachung der Außenstände, i. S. der BFH-Urteile in ZfZ 1999, 310 und ZfZ 1999, 307 aus folgenden weiteren Gründen nicht mit der von ihr zu verlangenden Sorgfalt durchgeführt; der Zahlungsausfall der Forderungen Nrn. 102 bis 107 war deshalb im Sinne der Bestimmung vermeidbar.

  • BFH, 22.05.2001 - VII R 33/00

    Mineralölsteuer - Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers - Selbstbehalt - Vergütung

    Entsprechend verhielt es sich im Urteil vom 2. Februar 1999 VII R 18/98 (BFHE 188, 208), wo es allerdings an der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts fehlte.
  • FG Düsseldorf, 30.04.2008 - 4 K 1959/06

    Anspruch eines Minderalölhändlers gegen einen Mineralölkonzern auf Vergütung von

    Insoweit verwies er auf das Urteil des BFH vom 02.02.1999, VII R 18/98 und das Urteil des FG München vom 03.05.2000, 3 K 1926/00.

    Eine weitere Sicherung ist bei der Klägerin ebenso wie bei anderen Tankstellenbetreibern, die Kraftstoff auf Kredit verkaufen, nicht erforderlich (s. BFH Urteil v. 02.02.1999, VII R 18/98, ZfZ 1999, 307 ff., 308 f.).

  • FG Hamburg, 07.11.2002 - IV 273/99

    Mineralölsteuererstattung

    Der BFH hat in seiner Rechtsprechung (BFH, Beschluss vom 2.2.1999 VII B 247/98 , DStRE 1999, 613 = NV 1999, 103; Urteile vom 2.2.1999 VII R 18/98, BB 1999, 1049 und vom 17.12.1998 VII R 148/97, RIW 1999, 467 = HFR 1999, 482) dieses Vorgehen als zwingende, von Kausalitätserwägungen unabhängige Erstattungsvoraussetzung betont.

    Von Kausalitätsgesichtspunkten unabhängig ist ebenfalls entsprechend der weiteren in § 53 MinöstV genannten Voraussetzung die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts für die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs zwingend erforderlich (BFH, Urteil vom 02.02.1999 VII R 18/98, a.a.O.).

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.09.2000 - 1 K 201/99

    Gerichtliche Verfolgung von Forderungen im Rahmen der Mineralölsteuervergütung

    Eine sich über den Wortlaut des § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV hinwegsetzende wertende Betrachtung im Einzelfall, wenn die eine oder andere der dort geforderten Maßnahmen von vornherein wenig aussichtsreich erscheint oder sich aufgrund einer ex-post-Betrachtung sogar als sinnlos erweist, kommt nicht in Betracht (vgl. BFH-Beschluß vom 2. Februar 1999 VII R 18/98, ZfZ 1999, 307).

    Da es dem gesetzgeberischen Willen entspricht, mit der in § 53 MinöStV getroffenen Regelung auch der Verwaltungsvereinfachung und Verwaltungsökonomie Rechnung zu tragen, muß die die Vorschrift verwaltende Zollverwaltung über klare und einfach anwendbare Kriterien verfügen, um schnell und zuverlässig beurteilen zu können, ob ein Antragsteller die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 1999 VII R 18/98, ZfZ 1999, 307, 309).

  • BFH, 06.02.2006 - VII B 52/05

    MinÖSt-Vergütungsanspruch: Insolvenz des Abnehmers

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, kommt es dabei auf Zumutbarkeits- oder Verschuldensgesichtspunkte sowie auf Kausalitätserwägungen im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung nicht an (Senatsurteile vom 17. Dezember 1998 VII R 148/97, BFHE 188, 199, --gerichtliche Verfolgung--; vom 2. Februar 1999 VII R 18/98, BFHE 188, 208, --Eigentumsvorbehalt--; Senatsbeschlüsse vom 15. November 2001 VII B 40/01, BFH/NV 2002, 373; vom 28. Januar 2003 VII B 148/02, BFH/NV 2003, 661; vom 7. Januar 2005 VII B 144/04, BFH/NV 2005, 1384).
  • BFH, 30.09.2002 - VII B 64/02

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Kreditgewährung durch Wechselausstellung

  • FG Hamburg, 22.01.2002 - IV 130/99

    Vergütungsanspruch des Mineralölhändlers

  • BFH, 28.01.2003 - VII B 148/02

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Verfahrensmangel

  • FG Hamburg, 29.11.2004 - IV 309/02

    Mineralölsteuerverordnung: Gerichtliche Geltendmachung der Forderung des

  • BFH, 01.02.2001 - VII B 282/00

    Mineralölsteuer - Vergütung - Gundsätzliche Bedeutung - Frist - Begründung -

  • FG Hamburg, 19.09.2001 - IV 91/99

    Vergütung von Mineralölsteuer

  • FG Hamburg, 29.06.2007 - 4 K 137/06

    Mineralölsteuer: keine Mineralölsteuererstattung bei entwendetem Mineralöl

  • FG Hamburg, 21.10.2005 - IV 130/04

    Erstattung von Mineralölsteuer bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts auch im

  • FG Hamburg, 11.12.2001 - IV 314/99

    Vergütung der Mineralölsteuer

  • FG München, 17.05.2000 - 3 K 2188/00

    Mineralölsteuervergütung; Eigentumsvorbehalt; Annahme von Wechseln;

  • FG München, 27.02.2002 - 3 K 4968/98

    Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und Zahlungsunfähigkeit des Käufers als

  • FG München, 03.05.2000 - 3 K 1926/00

    Vergütung von Mineralölsteuer bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers;

  • FG München, 19.04.2000 - 3 K 3581/99

    Bankeinzugsverfahren; ungedeckte Schecks; Mineralölsteuer (bisher 3 K 259/98)

  • FG Hamburg, 25.02.2000 - IV 784/97

    Mineralölsteuervergütung bei Forderungsausfall

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.11.1999 - 6 K 3075/98

    Mineralölsteuererstattung bei Zahlungsausfall

  • FG Hamburg, 16.12.2011 - 4 K 131/10

    Mineralölsteuer: Keine Entlastung bei Nichtbeachtung der Grundsätze

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.12.2001 - 6 K 1593/99

    Vergütung von Mineralölsteuer

  • FG Berlin, 30.11.1999 - 7 K 7152/98
  • FG Hamburg, 13.10.1999 - IV 161/96

    Voraussetzungen der Mineralölsteuervergütung; Voraussetzung einer

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