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   BFH, 27.09.1988 - VII R 181/85   

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https://dejure.org/1988,2563
BFH, 27.09.1988 - VII R 181/85 (https://dejure.org/1988,2563)
BFH, Entscheidung vom 27.09.1988 - VII R 181/85 (https://dejure.org/1988,2563)
BFH, Entscheidung vom 27. September 1988 - VII R 181/85 (https://dejure.org/1988,2563)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 406
  • BB 1988, 2311
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • FG Saarland, 24.05.2017 - 2 K 1082/14

    Steuerfreiheit von Fahrtkostenerstattungen - Anforderungen an die

    Die Annahme von Verwirkung setzt daher ein bestimmtes Verhalten der Finanzbehörde voraus, aufgrund dessen der Steuerpflichtige bei objektiver Betrachtung annehmen darf, die Behörde werde den Anspruch nicht oder nicht mehr geltend machen (BFH vom 27. September 1988 VII R 181/85, BFHE 154, 406).
  • BFH, 21.01.2015 - X R 16/12

    Ordnungsgemäße Zustellung mit Zustellungsurkunde - Rechtserheblichkeit einer

    Das bloße Untätigbleiben der Finanzbehörde vermag einen Vertrauenstatbestand in der Regel nicht zu schaffen (BFH-Urteil vom 27. September 1988 VII R 181/85, BFHE 154, 406).
  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Tatsächliche Verständigung - Keine Bindungswirkung für unbeteiligtes FA

    Als weiterer Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben und Anwendungsfall des Verbots widersprüchlichen Tuns (venire contra factum proprium) setzt die Annahme von Verwirkung ein bestimmtes Verhalten der Finanzbehörde voraus, aufgrund dessen der Steuerpflichtige bei objektiver Betrachtung annehmen darf, die Behörde werde den Anspruch nicht oder nicht mehr geltend machen (BFH-Urteil vom 27. September 1988 VII R 181/85, BFHE 154, 406, unter 4., insoweit n.v.).
  • FG Düsseldorf, 04.03.1998 - 4 K 1463/96

    Rechtmäßigkeit eines Steueränderungsbescheids; Entstehung einer Zollschuld;

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  • BFH, 18.03.2014 - VII R 12/13

    Keine Steuerbegünstigung für den Konzerngesellschaften ohne Erlaubnis zur

    Denn die Annahme einer Verwirkung setzt ein bestimmtes Verhalten der Finanzbehörde voraus, aufgrund dessen der Steuerpflichtige bei objektiver Betrachtung annehmen darf, die Behörde werde den Anspruch nicht mehr geltend machen (Senatsurteil vom 27. September 1988 VII R 181/85, BFHE 154, 406).
  • FG Niedersachsen, 16.09.2010 - 16 K 295/09

    Verwirkung einer Steuerfestsetzung bei Grundlagenbescheiden; Umsatzsteuerfreiheit

    Verwirkung setzt voraus, dass sich der Verpflichtete nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten bei objektiver Betrachtung darauf verlassen durfte und verlassen hat, dass dieser das bestehende Recht in Zukunft nicht geltend machen werde (vgl. BFH, Urteil vom 14.10.2003 VIII R 56/01, BFHE 203, 472, BStBl II 2004, 123; Urteil vom 14.01.2010 V R 86/06, BFH /NV 2010, 1096; Urteil vom 27. September 1988 VII R 181/85, BFHE 154, 406, unter 4., insoweit n.v.).
  • FG Brandenburg, 16.05.2001 - 4 K 1152/00

    Präferenzgewährung für aus Estland eingeführte Butter; Bindung des FG an die

    Im Übrigen war auch die erste derartige Regelung - die Nacherhebungsverordnung - nicht auf Verfahren anwendbar, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung schon eingeleitet waren (vgl. BFH Urteil vom 27.9.1988 VII R 181/85, BFHE 154, 406 mit Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Rechtssache 212-217/80 EuGHE 1981, 2735, 2753).
  • FG Köln, 22.05.2003 - 10 K 7006/98

    Keine Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung für ein an der

    Die Verwirkung eines Steueranspruchs setzt u.a. ein bestimmtes Verhalten der Finanzbehörden voraus, aufgrund dessen der Steuerpflichtige bei objektiver Beurteilung annehmen darf, die Behörde werde den Anspruch nicht oder nicht mehr geltend machen (BFH-Urteil vom 27. September 1998 VII R 181/85, BFHE 154, 406, BB 1988, 2311).
  • FG München, 22.01.2003 - 3 K 646/00

    Reimport von Kraftfahrzeugen ohne gültigen Präferenznachweis; Absehen von der

    Vorliegender Sachverhalt ist deshalb auch nicht vergleichbar mit dem vom BFH im Urteil vom 27. September 1988 VII R 181/85 (BFHE 154, 406) entschiedenen Fall, wonach die NacherhebungsVO (EWG) Nr. 1967/79 keinerlei Rückwirkung auf früher eingeleitete Verfahren haben könne.
  • FG Düsseldorf, 11.06.2014 - 4 K 1226/13

    Voraussetzungen für die Nacherhebung von Antidumping-Zoll nach Art. 220 Abs. 1 S.

    Denn die Bindungswirkung von Ursprungszeugnissen entfällt, wenn die Behörden des Ausfuhrstaates keine Verwaltungshilfe leisten (dazu allgemein Wolffgang, in Hübschmann/Hepp/Spitaler, ZK, Art. 27 Rn. 166; zu altem Recht so auch BFH, Urteil vom 27. September 1988 VII R 181/85, BFHE 154, 406).
  • FG Hamburg, 15.04.2010 - 4 K 398/07

    Erlass von Einfuhrabgaben aus Billigkeitsgründen - Keine Pflicht eines

  • FG Düsseldorf, 05.05.2000 - 4 K 2781/98

    Einfuhrzoll; Nacherhebung; Festsetzungsverjährung - Verjährung bei Einspruch

  • FG München, 22.01.2003 - 3 K 650/00

    Reimport von Kraftfahrzeugen ohne gültigen Präferenznachweis; Absehen von der

  • FG München, 22.01.2003 - 3 K 647/00

    Reimport von Kraftfahrzeugen ohne gültigen Präferenznachweis; Absehen von der

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