Rechtsprechung
BFH, 14.07.1987 - VII R 188/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
AO §§ 103, 105, 109; AO 1977 §§ 191, 69, 34; UStG 1973 § 18
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuerrückstand - Geschäftsführerhaftung - Berechnung der Haftungssumme - Nicht ausreichende Zahlungsmittel - Anteilige Tilgung - Pauschale Abschläge - Durchschnittliche Tilgungsquote - Personalaufwendungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 150, 312
- ZIP 1987, 1545
- BB 1987, 2008
- BStBl II 1988, 172
Wird zitiert von ... (79) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.06.1986 - VII R 192/83
Umsatzsteuer - Höhe des Haftungsbetrag - Unzureichende Mittel zur Tilgung
Auszug aus BFH, 14.07.1987 - VII R 188/82
Ungleichmäßigkeiten in der Zahlungsfähigkeit des steuerpflichtigen Unternehmers während des Haftungszeitraums können durch pauschale Abschläge von der überschlägig ermittelten durchschnittlichen Tilgungsquote ausgeglichen werden (Anschluß an die Urteile des BFH vom 26. März 1985 VII R 139/81, BFHE 143, 488, BStBl II 1985, 539, und vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657).Dabei ist, wie der BFH bereits im Urteil vom 26. März 1985 VII R 139/81 (BFHE 143, 488, BStBl II 1985, 539) und im Anschluß daran im Urteil vom 12. Juni 1986 VII R 192/83 (BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657) entschieden hat, sowohl hinsichtlich des Umfangs der sämtlichen Verbindlichkeiten wie der auf diese erbrachten Zahlungen auf die Verhältnisse im gesamten Haftungszeitraum - hier also die Jahre 1974, 1975 und 1976 - abzustellen.
Die Berechnung der für den Umfang der Geschäftsführerhaftung maßgebenden anteiligen Tilgungsquote ist, wie bereits in dem genannten Urteil in BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776, UR 1984, 277 und den hieran anschließenden Urteilen in BFHE 143, 488, BStBl II 1985, 539 und in BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657 ausgeführt, "in etwa", also überschlägig vorzunehmen.
Dies gilt um so mehr, als eine mit letzter Genauigkeit durchzuführende Berechnung des Verhältnismaßstabs - der anteiligen Tilgungsquote - oftmals gar nicht möglich ist, weil die hierfür erforderlichen Geschäftsunterlagen der Gesellschaft wegen eines über deren Vermögen inzwischen eröffneten Konkursverfahrens nur noch sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr zugänglich sind (vgl. das genannte Urteil in BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657).
Zwar entspricht das Vorgehen des FG zur Ermittlung dieser Verhältnisquote insofern nicht mit letzter Genauigkeit der Berechnungsmethode in den genannten Urteilen in BFHE 143, 488, BStBl II 1985, 539 und in BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657, als das FG die Umsatzsteuerschulden selbst nicht in die Vergleichsberechnung einbezogen, sondern ausschließlich auf die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gläubigern, den Fremdgläubigern, und die darauf erbrachten Zahlungen abgestellt hat.
Daß und weshalb für die Frage der anteilsmäßigen Tilgung von Umsatzsteuerschulden nicht auf die Verhältnisse an den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten der Umsatzsteuervorauszahlungen, also stichtagsbezogen, abgestellt werden kann, sondern diese Frage, bezogen auf den ganzen Haftungszeitraum, also zeitraumbezogen, zu beurteilen ist, hat der erkennende Senat im Urteil in BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657 (vgl. oben Ziffer 1) mit eingehender Begründung entschieden.
- BFH, 26.03.1985 - VII R 139/81
Geschäftsführerhaftung - Berechnung der Haftungssumme - Umsatzsteuerrückstand - …
Auszug aus BFH, 14.07.1987 - VII R 188/82
Ungleichmäßigkeiten in der Zahlungsfähigkeit des steuerpflichtigen Unternehmers während des Haftungszeitraums können durch pauschale Abschläge von der überschlägig ermittelten durchschnittlichen Tilgungsquote ausgeglichen werden (Anschluß an die Urteile des BFH vom 26. März 1985 VII R 139/81, BFHE 143, 488, BStBl II 1985, 539, und vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657).Dabei ist, wie der BFH bereits im Urteil vom 26. März 1985 VII R 139/81 (BFHE 143, 488, BStBl II 1985, 539) und im Anschluß daran im Urteil vom 12. Juni 1986 VII R 192/83 (BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657) entschieden hat, sowohl hinsichtlich des Umfangs der sämtlichen Verbindlichkeiten wie der auf diese erbrachten Zahlungen auf die Verhältnisse im gesamten Haftungszeitraum - hier also die Jahre 1974, 1975 und 1976 - abzustellen.
Die Berechnung der für den Umfang der Geschäftsführerhaftung maßgebenden anteiligen Tilgungsquote ist, wie bereits in dem genannten Urteil in BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776, UR 1984, 277 und den hieran anschließenden Urteilen in BFHE 143, 488, BStBl II 1985, 539 und in BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657 ausgeführt, "in etwa", also überschlägig vorzunehmen.
Zwar entspricht das Vorgehen des FG zur Ermittlung dieser Verhältnisquote insofern nicht mit letzter Genauigkeit der Berechnungsmethode in den genannten Urteilen in BFHE 143, 488, BStBl II 1985, 539 und in BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657, als das FG die Umsatzsteuerschulden selbst nicht in die Vergleichsberechnung einbezogen, sondern ausschließlich auf die Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gläubigern, den Fremdgläubigern, und die darauf erbrachten Zahlungen abgestellt hat.
- BFH, 26.04.1984 - V R 128/79
GmbH - Haftung - Geschäftsführung
Auszug aus BFH, 14.07.1987 - VII R 188/82
Bei der rechtlichen Beurteilung der Frage, inwieweit dem Kläger als (mittelbaren) Geschäftsführer der KG eine schuldhafte Pflichtverletzung i.S. der §§ 109, 103, 105 AO anzulasten ist, ist das FG zutreffend davon ausgegangen, daß bei Nichtvorhandensein ausreichender Mittel zur Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten die Umsatzsteuerschulden von dem Steuerpflichtigen - anders als Lohnsteuerschulden - in etwa dem gleichen Verhältnis zu tilgen sind wie die Verbindlichkeiten anderer Gläubiger (vgl. Urteil des BFH vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1984, 277).Die Berechnung der für den Umfang der Geschäftsführerhaftung maßgebenden anteiligen Tilgungsquote ist, wie bereits in dem genannten Urteil in BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776, UR 1984, 277 und den hieran anschließenden Urteilen in BFHE 143, 488, BStBl II 1985, 539 und in BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657 ausgeführt, "in etwa", also überschlägig vorzunehmen.
Daß sich der steuerpflichtige Unternehmer - hier die KG (§ 2 Abs. 1 UStG 1973) - durch eine Globalzession an ein Kreditinstitut nicht mit schuld- und damit haftungsausschließender Wirkung für den Geschäftsführer der zur Befriedigung des FA benötigten Mittel begeben kann, ergibt sich aus dem Urteil in BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776 (unter Ziffer 4 Buchst. b der Entscheidungsgründe).
Dies ergibt sich - abgesehen von den grundsätzlichen Bedenken gegen die analoge Anwendung konkursrechtlicher Regelungen auf außerkonkursrechtliche Vorgänge (vgl. hierzu auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 2 BvR 485, 486/80, BVerfGE 65, 183) - daraus, daß sonst auch die anderen in § 61 Abs. 1 Nr. 1 KO genannten Forderungen - möglicherweise also die Umsatzsteuer selbst (§ 61 Abs. 1 Nr. 2 KO) - aus der Vergleichsrechnung auszuklammern wären, was hinsichtlich der Umsatzsteuer mit den unter Ziffer I Nr. 1 genannten Urteilen des BFH nicht zu vereinbaren wäre (vgl. insbesondere das Urteil in BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776 unter Ziffer 3 Buchst. c der Entscheidungsgründe).
- BFH, 07.10.1977 - III R 131/73
Auszug aus BFH, 14.07.1987 - VII R 188/82
Der Kläger hafte deshalb in Höhe des Betrages, den das FA bei einer gleichmäßigen Verteilung der Mittel der KG zwecks Befriedigung der anderen Gläubiger und des FA erhalten hätte (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Oktober 1977 III R 131/73, BFHE 123, 398). - BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 214/81
Anfechtbarkeit der Verrechnung eines vom Sequester geleisteten …
Auszug aus BFH, 14.07.1987 - VII R 188/82
Denn diese Frage ist, wie sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 1982 VIII ZR 214/81 (Neue Juristische Wochenschrift 1983, 887), betreffend Telefongebühren der Deutschen Bundespost, ergibt, oftmals im nachhinein schwer zu beantworten.
- FG Saarland, 07.11.2000 - 1 K 94/00
1. Haftungsverschulden des Geschäftsführers einer GmbH, wenn er die steuerlichen …
Diese Verpflichtung besagt, dass der Geschäftsführer, falls ausreichende Finanzmittel zur Tilgung sämtlicher fälliger Gesellschaftsverbindlichkeiten nicht vorhanden sind, die USt-Schulden einer GmbH im jeweiligen Haftungszeitraum in etwa dem gleichen Verhältnis zu bedienen hat wie die Verbindlichkeiten anderer Gesellschaftsgläubiger (BFH, BStBl II 1984, 776; BFH-Urteil vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BStBl II 1988, 172).Soweit dies nicht der Fall ist, liegt in Höhe des die durchschnittliche Tilgungsquote unterschreitenden Differenzbetrages zu den tatsächlich gezahlten USt-Beträgen (Haftungsquote), eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung des Geschäftsführers vor, für welche er gemäß § 69 AO als Haftungsschuldner einzustehen hat (BFH-Urteile vom 26. März 1985 VII R 139/81, BStBl II 1985, 539; vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BStBl II 1986, 657; BStBl II 1988, 172).
Lässt sich die anteilige Tilgungsrate an Hand der Geschäftsunterlagen der GmbH nicht mehr ohne weiteres ermitteln, so kann dem im Einzelfall durch einen Pauschalabschlag auf die überschlägig ermittelte Tilgungsquote von bis zu 10 v.H. Rechnung zu tragen sein (BFH, BStBl II 1988, 172).
Auch hat der Beklagte zur Feststellung der dem Kläger verfügbaren Zahlungsmittel die von der Rechtsprechung geforderte zeitraumbezogene Betrachtung vorgenommen, indem er im Rahmen einer bnV vermittels einer nicht nur überschlägigen, sondern gründlichen Überprüfung der Buchführungsunterlagen der Gesellschaft den Schuldenstand der GmbH zu Beginn des Haftungszeitraumes ermittelt, dazu die während des Haftungszeitraumes neu entstandenen Gesellschaftsverbindlichkeiten - einschließlich der tilgungspflichtigen USt des Haftungszeitraumes - hinzugerechnet und zu diesem Gesamtschuldenstand zu Ende des Haftungszeitraumes die während des Haftungszeitraumes insgesamt getilgten Gesellschaftsschulden in Beziehung gesetzt hat (BFH, BStBl II 1988, 172 m.w.N.).
Da der Senat bei der Ermittlung der maßgebenden Haftungsquote nicht an die Feststellungen der Verwaltung gebunden ist, erscheint es ihm daher sachgerecht, infolge der unübersichtlichen finanziellen Lage der GmbH zum Jahresbeginn 1994 zur Feststellung der bis zum Konkursantrag der Gesellschaft maßgebenden Haftungsquote von der durch das BFH-Urteil BStBl II 1988, 172 eröffneten Möglichkeit eines Abschlages von 10 v.H. auf die von der bnV auf 63 v.H. berichtigte Tilgungsquote bei den streitbefangenen USt-Beträgen und Verspätungszuschlägen Gebrauch zu machen.
- BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87
Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge
Die danach für die Umsatzsteuer verbleibende Haftungsquote ist unter Berücksichtigung der Mittelverwendung während des gesamten Haftungszeitraums überschlägig zu berechnen (BFH-Urteile vom 8. Juli 1982 V R 7/76, BFHE 137, 1, BStBl II 1983, 249; vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776; vom 26. März 1985 VII R 139/81, BFHE 143, 488, BStBl II 1985, 539; vom 12. Juli 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657, und vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172). - BFH, 01.08.2000 - VII R 110/99
GmbH-Geschäftsführer: Haftung für Verspätungszuschlag
Stehen zur Begleichung der Steuerschulden insgesamt ausreichende Mittel nicht zur Verfügung, so bewirkt die durch die schuldhafte Pflichtverletzung verursachte Nichterfüllung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis die Haftung nur in dem Umfang, in dem der Verpflichtete das FA gegenüber den anderen Gläubigern benachteiligt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile in BFHE 158, 13, BStBl II 1989, 979; vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172, und vom 17. Juli 1985 I R 205/80, BFHE 144, 329, BStBl II 1985, 702).
- BFH, 31.03.2000 - VII B 187/99
Inanspruchnahme des Haftungsschuldners für rückständige USt-Schulden
Stehen zur Begleichung der Steuerschulden insgesamt ausreichende Mittel nicht zur Verfügung, so betrifft die durch die schuldhafte Pflichtverletzung verursachte Nichterfüllung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis die Steuerschuld nur in dem Umfang, in dem der Verpflichtete das FA gegenüber den anderen Gläubigern benachteiligt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 5. September 1989 VII R 61/87, BFHE 158, 13, BStBl II 1989, 979; vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172, und vom 17. Juli 1985 I R 205/80, BFHE 144, 329, BStBl II 1985, 702).Zu Recht sind sowohl das FA als auch das FG davon ausgegangen, dass die Antragstellerin nur insoweit in Anspruch genommen werden kann, als sie pflichtwidrig die Umsatzsteuerverbindlichkeiten der GmbH nicht in etwa dem gleichen Umfang getilgt hat wie andere Verbindlichkeiten, und dass zur Feststellung, inwieweit dem FA gemäß diesem Grundsatz der anteiligen Tilgung ein Schaden entstanden ist, die Quote festgestellt werden muss, in deren Höhe unter Ausschöpfung der vorhandenen oder bereitzuhaltenden Betriebsmittel die bestehenden Verbindlichkeiten hätten getilgt werden müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des Senats vom 5. März 1991 VII R 93/88, BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678, und in BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172, jeweils m.w.N.).
Denn der angefochtene Haftungsbescheid erscheint insoweit rechtsfehlerhaft, als es das FA unterlassen hat, die während des Haftungszeitraums auf die gesamten rückständigen Steuerverbindlichkeiten geleisteten Zahlungen der GmbH bei der Ermittlung der Haftungsquote zu berücksichtigen, soweit es sich nicht um Zahlungen auf die vorrangig zu tilgenden Lohnsteuerbeträge gehandelt hat (vgl. BFH-Urteile vom 26. März 1985 VII R 139/81, BFHE 143, 488, BStBl II 1985, 539, und in BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172).
- BFH, 27.02.2007 - VII R 60/05
Berechnung der Haftungsquote für Umsatzsteuer - Nichtberücksichtigung gezahlter …
Ausgenommen davon jedoch sind Zahlungen auf die vorrangig zu tilgenden Lohnsteuerbeträge (…vgl. BFH-Entscheidungen in BFH/NV 2000, 1322; vom 26. März 1985 VII R 139/81, BFHE 143, 488, BStBl II 1985, 539, und vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172). - BFH, 05.03.1991 - VII R 93/88
GmbH - Haftung des Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung - …
Hierbei kann u. U. eine Pflichtverletzung des Geschäftsführers auch darin liegen, daß er sich durch Einräumung von Globalzessionen und Sicherungsrechten zu Gunsten der kreditgebenden Banken außerstande gesetzt hat, vorhersehbare Steuerforderungen zu tilgen (…vgl. Urteile des Senats vom 13. September 1988 VII R 35/85, BFH/NV 1989, 139; vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172, m. w. N.; Urteil des BVerwG, NJW 1989, 1873). - BFH, 21.02.1989 - VII R 165/85
Verfügungsberechtigter - GmbH - Geschäftsverteilung - Unternehmensgruppe - …
Diese besondere Sorgfaltspflicht gilt auch für Inhaber offener Zollager, so daß entgegen der Auffassung des Klägers im vorliegenden Fall die Grundsätze nicht anwendbar sind, die der Senat zur Geschäftsführerhaftung für Umsatzsteuerrückstände entwickelt hat (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172). - BFH, 04.12.2007 - VII R 18/06
Keine Berücksichtigung von hypothetischen Kausalverläufen bei der …
Dieser besagt, dass der gesetzliche Vertreter nach § 69, § 34 AO nur in dem Umfang in Anspruch genommen werden kann, in dem er bei der Tilgung der Gesamtverbindlichkeiten das FA gegenüber anderen Gläubigern benachteiligt hat (Senatsurteile vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172, und vom 12. Juni 1986 VII R 192/83, BFHE 146, 511, BStBl II 1986, 657, m.w.N.). - BFH, 25.04.1995 - VII R 99/94 In diesem Verhältnis hätte nach korrekter Anmeldung der Umsatzsteuer auch die Umsatzsteuervorauszahlung geleistet werden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBI II 1988, 172).
Denn diese Vorschriften gelten ausdrücklich nur für Konkursforderungen, d.h. erst ab Eröffnung des Konkursverfahrens (vgl. BFH-Urteile in BFHE 150, 312, BStBI II 1988, 172, und vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776 ).
- BFH, 30.12.2004 - VII B 145/04
Vertretung; Haftung; vorläufiger Insolvenzverwalter
Dieser Grundsatz gilt jedenfalls nach der Rechtsprechung des BFH unabhängig davon, ob die Vorausabtretungen im Ganzen im Rahmen einer Globalzession (vgl. BFH-Urteil vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776) oder aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalts bezogen auf bestimmte Verkäufe (vgl. Senatsentscheidung vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172) erfolgt sind.Nach ständiger Rechtsprechung des Senats muss eine vermeintliche Tilgungsvordringlichkeit bestimmter Zahlungsverpflichtungen bei der Ermittlung der Haftungsquote deshalb außer Betracht bleiben, weil die anzustellende Vergleichsrechnung nicht mit unübersehbaren Ausnahmen und Komplikationen belastet werden soll und sich die Frage nach einer gebotenen Tilgungsreihenfolge im Nachhinein nur schwer beantworten lässt (vgl. Senatsurteil in BFHE 150, 312, 318, BStBl II 1988, 172, und BFH-Beschluss vom 4. Mai 2004 VII B 318/03, BFH/NV 2004, 1363, sowie Prugger, Die "anteilige" Umsatzsteuer im Haftungsfall, Betriebs-Berater --BB-- 1987, 1989, 1991).
- BFH, 07.11.1989 - VII R 34/87
In der Vergleichsrechnung zur Ermittlung der anteiligen Umsatzsteuerquote im …
- BFH, 21.12.2004 - I B 128/04
GmbH: Haftung des Liquidators
- BFH, 23.08.1994 - VII R 134/92
Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuerschulden - Verspätete …
- BFH, 21.12.1998 - VII B 175/98
Lohnsteuerhaftung des GmbH-Geschäftsführers
- FG Düsseldorf, 28.01.1997 - 11 K 1138/92
Haftung der Geschäftsführers einer GmbH & Co. KG; Haftungspflicht bei grob …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2021 - 14 B 2019/20
Haftungsumfang des gesetzlichen Vertreters des Steuerschuldners bei …
- BFH, 12.04.1988 - VII R 131/85
Umsatzsteuerrückstand - Veranlagung einer Gesellschaft - Geschäftsführerhaftung - …
- BFH, 15.06.2009 - VII B 196/08
Haftung des gesetzlichen Vertreters bei nicht fristgerechter Entrichtung von …
- FG Schleswig-Holstein, 01.12.2005 - 2 K 174/04
Steuerzahlung als insolvenzrechtlich anfechtbare Handlung
- BFH, 12.05.1992 - VII R 52/91
Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gem. §§ 69 , 34 AO 1977
- BFH, 26.02.2003 - I R 30/02
Gesellschafter-Geschäftsführer; Haftung für Kapitalertragsteuer
- BFH, 12.07.1988 - VII R 4/88
Die Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden bemißt sich auch bei …
- BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92
Konkursverwalter - Offen ausgewiesene Umsatzsteuer
- BFH, 16.03.1993 - VII R 57/92
Abgrenzung von bloßen Gewinnzuweisungen und echten Verbindlichkeiten im Fall von …
- FG Schleswig-Holstein, 04.03.2004 - 2 V 362/03
Haftung des Geschäftsführers bei Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
- BFH, 13.09.1988 - VII R 35/85
Verletztung der Pflicht zur Abführung Umsatzsteuervorauszahlungen - Bestimmung …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2016 - 3 K 93/13
Haftung des Gesellschaftergeschäftsführers einer GmbH für durch Arbeitnehmer der …
- BFH, 22.10.2009 - V B 108/08
Haftung wegen steuerlicher Beratung eines Umsatzsteuerkarussels - Keine Bindung …
- FG Düsseldorf, 31.01.2006 - 9 K 4573/03
Haftung; GmbH-Geschäftsführer; Kausalität; Pflichtverletzung; …
- FG Sachsen-Anhalt, 30.06.2004 - 2 K 382/00
Haftung des Geschäftsführers für ausgefallene Steuerschulden der in Konkurs …
- FG Köln, 17.06.2009 - 11 K 3017/05
Haftung für Steuerverbindlichkeiten und Säumniszuschläge bei einer GmbH
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2016 - 3 K 86/13
Haftung des Gesellschaftergeschäftsführers einer GmbH für durch Arbeitnehmer der …
- FG Saarland, 21.05.2014 - 2 V 1032/14
Aussetzung der Vollziehung: Geschäftsführerhaftung bei Globalzession und …
- FG Berlin, 22.10.2001 - 9 K 2460/00
Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers
- BFH, 03.05.1990 - VII R 108/88
Pflichtverletzung und Verschulden des Haftungsschuldners nach § 69 Satz 1 AO …
- BFH, 11.06.1996 - I B 60/95
Haftung mehrerer GmbH-Geschäftsführer
- BFH, 09.01.1989 - VII R 143/85
Anforderungen an die Aufhebung eines Haftungsbescheides
- FG Münster, 16.01.2014 - 9 K 2879/10
Grundsatz "anteiliger Tilgung" im Rahmen des § 69 AO
- FG Düsseldorf, 10.01.2006 - 10 K 4216/02
Lohnsteuerhaftung; Nichtabführung von Lohnsteuer; Dreimonatszeitraum; …
- FG Berlin, 19.09.2001 - 9 B 9160/01
Beginn, Ablauf und Dauer der Verjährungsfrist für den Erlass eines …
- BFH, 03.05.1999 - VII S 1/99
USt-Haftung eines GmbH-Geschäftsführers; anteilige Tilgungsquote
- BFH, 26.02.1991 - VII R 107/89
Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer wegen Nichtabführung von Lohnsteuer und …
- FG Nürnberg, 03.07.2019 - 5 K 827/16
Haftungsbescheid für Umsatzsteuer - persönliche Haftung des Geschäftsführers für …
- FG Schleswig-Holstein, 05.02.2019 - 1 K 42/16
Ermessen; Geschäftsführer; Haftung; Haftungsquote; Haftungszeitraum; Unterschied
- VGH Baden-Württemberg, 23.01.2003 - 2 S 1311/02
Mitwirkung bei Ermittlung von Haftungsvoraussetzungen - Ermittlungspflicht der …
- FG Sachsen, 09.03.2005 - 4 K 1228/00
Haftung eines GmbH-Geschäftsführers für vor seiner Bestellung fällige …
- BFH, 28.08.2003 - VII B 359/02
NZB: Klärungsfähigkeit
- FG Münster, 16.01.2014 - 9 K 2880/10
Grundsatz anteiliger Tilgung bei GF-Haftung
- BFH, 11.05.2001 - VII B 117/00
Inanspruchnahme als Haftungsschuldner - Umsatzsteuer - Körperschaftsteuer - …
- BFH, 12.07.1988 - VII R 108/87
Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer einer GmbH wegen nicht abgeführter …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2021 - 14 B 1192/21
Rechtsschutz gegen Steuerhaftungsbescheid bei Nichthaftung für Gewerbesteuer und …
- FG Nürnberg, 27.06.2002 - II 379/99
Haftung des GmbH-Geschäftsführers
- FG Saarland, 15.02.2002 - 1 K 137/00
Geschäftsführerhaftung bei vorsätzlicher Umsatzsteuerpflichtverletzung - §§ 69 …
- FG Saarland, 24.08.2001 - 1 K 129/00
Nochmalige Inhaftungnahme nach Ergehen des Umsatzsteuerjahressteuerbescheides - …
- FG Saarland, 22.01.2001 - 1 K 103/00
Grundsatz der anteiligen Tilgung; Vertreterhaftung für rückständige …
- BFH, 14.09.1993 - VII R 84/92
Verfahrensrecht; Schätzungsbefugnis des Finanzgerichts (§§ 34 , 69 AO )
- BFH, 26.07.1988 - VII R 84/87
Haftung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Nichtabführung von Lohnsteuer - …
- VG Weimar, 22.06.2021 - 6 K 1426/19
Zur Frage der Haftung als faktischer Geschäftsführer
- VG Gießen, 18.06.2001 - 8 G 1168/01
Haftungsbescheid; Widerspruch; keine aufschiebende Wirkung; zur Pflichtverletzung
- FG Saarland, 20.07.2016 - 2 K 1406/13
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuer im Falle einer Globalzession - …
- BFH, 19.01.1989 - V R 152/83
Schuldhafte Pflichtverletzung eines Liquidators wegen Nichtbezahlung von …
- FG Sachsen-Anhalt, 11.02.2003 - 4 K 30203/00
Haftungsinanspruchnahme des formellen Geschäftsführers einer GmbH; Haftung für …
- BFH, 26.04.1988 - VII R 105/85
Haftung für Umsatzsteuernachzahlungen bei Insolvenz des Unternehmens
- FG München, 19.09.2001 - 14 K 3855/97
Haftung eines Verfügungsberechtigten; Haftung für Umsatzsteuer-Vorauszahlung Juni …
- FG München, 09.05.2001 - 3 K 4300/00
Umsatzsteuerhaftung eines GmbH-Geschäftsführers wegen fehlender Überwachung des …
- FG Hamburg, 06.09.2000 - IV 129/00
Haftung des Geschäftsführers bei Pflichtverletzung
- FG Köln, 18.01.2000 - 14 K 3630/97
GmbH-Geschäftsführerhaftung für Ausfall der GmbH bei später fälliger Steuerschuld
- BFH, 23.08.1988 - VII R 66/85
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides
- FG Nürnberg, 18.12.2007 - II 158/06
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für Umsatzsteuerrückstände der Firma; …
- FG Sachsen, 26.06.2003 - 5 V 2210/02
Umfang der Geschäftsführerhaftung bei Verlust der Verfügungsbefugnis; Antrag auf …
- FG Hamburg, 23.05.2002 - II 328/01
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für die Abführung fälliger Lohnsteuern
- FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 207/01
Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuervoranmeldungen und …
- FG Sachsen-Anhalt, 16.02.2005 - 2 K 261/01
Mündliche Verhandlung und Sachentscheidung in Abwesenheit des Klägers; …
- FG Baden-Württemberg, 11.01.2001 - 3 V 10/00
Haftung eines Warenlieferanten als Verfügungsberechtigter nach § 35 AO 1977 für …
- FG Hamburg, 06.09.2000 - IV 126/00
Haftung des Geschäftsführers bei Pflichtverletzung
- FG Sachsen, 02.08.2002 - 7 V 1918/01
Geschäftsführerhaftung; Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des …
- FG Nürnberg, 05.11.1997 - III 107/96
- FG Sachsen, 22.06.2005 - 5 K 2075/01
- FG Hamburg, 06.09.2000 - IV 131/00
Haftung des Geschäftsführers bei Pflichtverletzung