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   BFH, 14.02.1989 - VII R 189/85   

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https://dejure.org/1989,3725
BFH, 14.02.1989 - VII R 189/85 (https://dejure.org/1989,3725)
BFH, Entscheidung vom 14.02.1989 - VII R 189/85 (https://dejure.org/1989,3725)
BFH, Entscheidung vom 14. Februar 1989 - VII R 189/85 (https://dejure.org/1989,3725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nachprüfung festgesetzter Steuern im Billigkeitsverfahren - Entscheidung der Finanzbehörden über den Erlass von Steuern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsatz der Belastungsgleichheit und Billigkeitserlaß

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.07.1968 - VII 84/65

    Zur Frage des Erlasses oder der Erstattung von Mineralölsteuer im Billigkeitswege

    Auszug aus BFH, 14.02.1989 - VII R 189/85
    Die Einzelfallentscheidung des Senats im Urteil vom 23. Juli 1968 VII 84/65 (BFHE 93, 114) sei von der irrtümlichen Auffassung ausgegangen, die Aufnahme versteuerter Mineralöle in ein Steuerlager komme nur ganz selten vor.

    Der Grund hierfür liegt, wie der Senat im Urteil in BFHE 93, 114, 116 ausgeführt hat, darin, daß das Steuerlager, das an sich wegen des damit verbundenen zeitlichen Aufschubs der Entstehung der Steuerpflicht für den Mineralölhandel eine erhebliche Vergünstigung bringt, steuertechnisch nur sehr schwer und umständlich sowie unter Inkaufnahme erheblicher Unsicherheiten zu handhaben wäre, wenn dabei zwischen versteuert und unversteuert eingelagerten Waren unterschieden werden müßte.

    Daß solche Gründe hier vorliegen, ergibt sich aus der Begründung des Senaturteils in BFHE 93, 114.

  • BFH, 16.03.1982 - VII R 82/79
    Auszug aus BFH, 14.02.1989 - VII R 189/85
    Der Glaube an die Echtheit, Gültigkeit oder Richtigkeit einer mineralölsteuerrechtlichen Erlaubnis werde im Mineralölsteuerrecht nicht geschützt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. März 1982 VII R 82/79, BFHE 135, 368).

    Das gleiche gilt für das angebliche Vertrauen der Klägerin in ein bestimmtes Verhalten der E (vgl. auch Senatsurteil vom 16. März 1982 VII R 82/79, BFHE 135, 368, 371 f.).

  • BFH, 15.06.1983 - I R 76/82

    Einvernehmen des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahrs kann zu versagen

    Auszug aus BFH, 14.02.1989 - VII R 189/85
    Eine auf einem unrichtigen Sachverhalt gegründete Ermessensentscheidung der Verwaltung ist aber unrechtmäßig und muß aufgehoben werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Juni 1983 I R 76/82, BFHE 139, 146, BStBl II 1983, 672).
  • BFH, 11.08.1987 - VII R 121/84

    Erlaß von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis: Zu den Voraussetzungen, die

    Auszug aus BFH, 14.02.1989 - VII R 189/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH können bestandskräftig festgesetzte Steuern im Billigkeitsverfahren nur dann sachlich nachgeprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und wenn es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren (zuletzt Senatsurteil vom 11. August 1987 VII R 121/84, BFHE 150, 502, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 07.05.1981 - VII R 64/79

    Schonfrist - Säumniszuschläge - Billigkeitsrichtlinien

    Auszug aus BFH, 14.02.1989 - VII R 189/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind die in Billigkeitsrichtlinien entwickelten Grundsätze, da sie den Niederschlag von Rechtsgedanken enthalten, die eine jahrzehntelange Ermessensausübung auf dem Gebiet der Zölle und Verbrauchsteuern aus dem Wesen dieser Abgaben hervorgebracht hat, unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung und damit der Beachtung des Gleichheitssatzes auch bei der gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen als Material für die Rechtsfindung nicht ohne Bedeutung (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 7. Mai 1981 VII R 64/79, BFHE 133, 262, 265, BStBl II 1981, 608).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 14.02.1989 - VII R 189/85
    Die Entscheidung der Finanzbehörden über den Erlaß von Steuern, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre (§ 227 Abs. 1 AO 1977), ist eine Ermessensentscheidung (Beschluß des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603), die durch das Gericht nur in den Grenzen des § 102 FGO auf Überschreitung der gesetzlichen Grenzen des Ermessens oder Ermessensfehlgebrauch geprüft werden kann.
  • BFH, 24.09.1987 - V R 76/78

    Selbstverbrauchssteuer - Investitionszulage - Baumaßnahmen - Wertungswiderspruch

    Auszug aus BFH, 14.02.1989 - VII R 189/85
    Umstände, die dem Besteuerungszweck entsprechen oder die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewußt in Kauf genommen hat, stehen dem entgegen (vgl. zuletzt BFH- Urteil vom 24. September 1987 V R 76/78, BFHE 151, 221, BStBl II 1988, 561).
  • BFH, 21.01.1992 - VIII R 51/88

    Prüfungspflicht bei Nichtdurchführung des Einspruchverfahrens (§ 163 AO 1 1977)

    - wenn es dem Steuerpflichtigen möglich und zumutbar war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zur Wehr zu setzen (vgl. die o. a. Rechtsprechung sowie BFH-Urteile vom 11. März 1988 III R 236/84, BFH/NV 1989, 432; vom 24. Oktober 1988 X B 54/88, BFH/NV 1989, 285; vom 14. Februar 1989 VII R 189/85, BFH/NV 1989, 551; vom 18. April 1989 VIII R 319/84, BFH/NV 1989, 756; vom 20. Februar 1990 IV B 94/89, BFH/NV 1991, 16).
  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 89/91

    Verstoß gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit - Billigkeitserlaß

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Februar 1989 - VII R 189/85 - ist wegen Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG aufzuheben.
  • FG Hamburg, 26.11.2010 - 4 K 287/09

    Entlastung von Energiesteuer im Billigkeitswege - Nichtanwendbarkeit von § 227 AO

    Umstände, die dem Besteuerungszweck entsprechen oder die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung eines Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, stehen dem entgegen (vgl. nur BFH, Urteil vom 14.02.1989, Az.: VII R 189/85, in: juris, dort: Rn. 22; vgl. ferner: Loose, in: Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Band II, Loseblattsammlung, Stand: 123. Ergänzungslieferung Juni 2010, § 227, Rn. 40 m.w.N. aus der Rspr.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind die in Billigkeitsrichtlinien - um eine solche handelt es sich auch bei der AO-DV Zoll zu § 227 AO - entwickelten Grundsätze, da sie den Niederschlag von Rechtsgedanken enthalten, die eine jahrzehntelange Ermessensausübung auf dem Gebiet der Zölle und Verbrauchssteuern aus dem Wesen dieser Abgaben hervorgebracht hat, unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung und damit der Beachtung des Gleichheitssatzes auch bei der gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen als Material für die Rechtsfindung nicht ohne Bedeutung (BFH, Urteil vom 14.02.1989, Az.: VII R 189/85, in: juris, dort: Rn. 28; vgl. auch Rüsken, in: Klein, a.a.O., § 163 Rn. 120).

  • FG Hamburg, 20.01.2012 - 4 K 51/10

    Stromsteuer: Erlass bei Zahlungsunfähigkeit des Letztverbrauchers

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind zwar die in Billigkeitsrichtlinien - um eine solche handelt es sich auch bei der AO-DV Zoll zu § 227 AO - entwickelten Grundsätze, da sie den Niederschlag von Rechtsgedanken enthalten, die eine jahrzehntelange Ermessensausübung auf dem Gebiet der Zölle und Verbrauchsteuern aus dem Wesen dieser Abgaben hervorgebracht hat, unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung und damit der Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes auch bei der gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen als Material für die Rechtsfindung nicht ohne Bedeutung (BFH, Urteil vom 14.02.1989, VII R 189/85, BFH/NV 1989, 551).
  • FG Hamburg, 30.11.2011 - 4 K 151/10

    Marktordnungsrecht: Erlass von Zinsen auf Rückforderung der Ausfuhrerstattung,

    Umstände, die dem Gesetzeszweck entsprechen oder die der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Tatbestandes bewusst in Kauf genommen hat, stehen dem entgegen (vgl. BFH, Urteil vom 14.02.1989, VII R 189/85, BFH/NV 1989, 551).
  • FG München, 17.12.1996 - 2 K 3851/95
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat hierzu im Beschluß vom 13. Dezember 1994 2 BvR 89/91 HFR 1995, 220; StRK AO 1977 § 227 R 58) anläßlich des BFH-Urteils vom 14. Februar 1989 VII R 189/85 (BFH/NV 1989, 551) ausgeführt, daß ein Billigkeitserlaß geboten sein kann, wenn ein Gesetz, das in seinen generalisierenden Wirkungen verfassungsgemäß ist, im Einzelfall zu Ergebnissen führt, die dem Belastungsgrund des Gesetzgebers zuwiderlaufen.
  • FG Hamburg, 15.05.2013 - 4 K 43/12

    Verfahrensrecht: Erlass von Säumniszuschlägen

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind die in den Billigkeitsrichtlinien für die Zollbehörden entwickelten Grundsätze, da sie den Niederschlag von Rechtsgedanken beinhalten, die eine jahrzehntelange Ermessensausübung auf dem Gebiet der Zölle und Verbrauchsteuern aus dem Wesen dieser Abgaben hervorgebracht hat, unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung und damit der Beachtung des Gleichheitssatzes auch bei der gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen als Material für die Rechtsfindung von Bedeutung (BFH, Urteil vom 14.02.1989, VII R 189/85, m. w. N.).
  • FG Hamburg, 30.11.2012 - 4 K 70/12

    Erlass von Säumniszuschlägen - Ermessensreduzierung auf Null

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind die in den Billigkeitsrichtlinien für die Zollbehörden entwickelten Grundsätze, da sie den Niederschlag von Rechtsgedanken beinhalten, die eine jahrzehntelange Ermessensausübung auf dem Gebiet der Zölle und Verbrauchsteuern aus dem Wesen dieser Abgaben hervorgebracht hat, unter dem Gesichtspunkt der Selbstbindung der Verwaltung und damit der Beachtung des Gleichheitssatzes auch bei der gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen als Material für die Rechtsfindung von Bedeutung (BFH, Urteil vom 14.02.1989, VII R 189/85, m. w. N.).
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