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   BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15   

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https://dejure.org/2017,21413
BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15 (https://dejure.org/2017,21413)
BFH, Entscheidung vom 21.02.2017 - VII R 2/15 (https://dejure.org/2017,21413)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 2017 - VII R 2/15 (https://dejure.org/2017,21413)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Einreihung von Waren, die Leuchtdioden (LED) enthalten

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    KN Pos 8543, KN Pos 9405, KN Kap 94 Anm 1 Buchst f, EUV 1037/2014, KN Pos 8541 UPos 4010, KN AllgVorschr 3 Buchst b
    Einreihung von Waren, die Leuchtdioden (LED) enthalten

  • Bundesfinanzhof

    Einreihung von Waren, die Leuchtdioden (LED) enthalten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Pos 8543 KN, Pos 9405 KN, Kap 94 Anm 1 Buchst f KN, EUV 1037/2014, Pos 8541 UPos 4010 KN
    Einreihung von Waren, die Leuchtdioden (LED) enthalten

  • IWW

    VO Nr. 1037/2014, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 118 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 143 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Einreihung von Leuchtdiodenmodellen in die Kombinierte Nomenklatur

  • rewis.io

    Einreihung von Waren, die Leuchtdioden (LED) enthalten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einreihung von Leuchtdiodenmodellen in die Kombinierte Nomenklatur

  • rechtsportal.de

    KN Unterpos. 8541 40 10; KN Unterpos. 9405
    Einreihung von Leuchtdiodenmodellen in die Kombinierte Nomenklatur

  • datenbank.nwb.de

    Einreihung von Waren, die Leuchtdioden (LED) enthalten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das vom Finanzgericht falsch erfasste Klagebegehren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 8541 UPos 4010, KN Pos 9405
    Einreihung, Tarifierung

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 08.12.2016 - C-600/15

    Lemnis Lighting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 -

    Auszug aus BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15
    Das EuGH-Urteil Lemnis Lighting vom 8. Dezember 2016 C-600/15 (EU:C:2016:937, ZfZ 2017, 13) steht nicht entgegen.

    Soweit der EuGH im Urteil in EU:C:2016:937, ZfZ 2017, 13, a.a.O. ausführt, die dort streitigen LED-Lampen bestünden neben Leuchtdioden auch aus zahlreichen anderen Komponenten, die für ihre Funktion erforderlich sind, oder im Urteil vom 2. Oktober 2008 C-411/07 (EU:C:2008:533, ZfZ 2008, 302), die Einfügung einer Verstärkerschaltung sei unschädlich, wenn sie die Merkmale und Eigenschaften des Optokopplers nicht wesentlich ändere, besteht kein Anlass anzunehmen, der EuGH habe seine ständige Rechtsprechung ändern wollen, wonach auf den Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN, die Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und, soweit in den Positionen und Anmerkungen nichts anderes bestimmt ist, die AV abzustellen ist.

    Ließen sich die streitigen Waren nicht in die Pos. 8541 KN einreihen, wäre zu prüfen, ob sie eine eigene Funktion i.S. der Pos. 8543 KN haben (vgl. EuGH-Urteile in EU:C:2014:2388, HFR 2015, 94, und in EU:C:2016:937, ZfZ 2017, 13).

  • EuGH, 20.11.2014 - C-666/13

    Rohm Semiconductor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Tarifierung -

    Auszug aus BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15
    Gleiches gilt für das EuGH-Urteil Rohm Semiconductor vom 20. November 2014 C-666/13 (EU:C:2014:2388, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2015, 94).

    Ließen sich die streitigen Waren nicht in die Pos. 8541 KN einreihen, wäre zu prüfen, ob sie eine eigene Funktion i.S. der Pos. 8543 KN haben (vgl. EuGH-Urteile in EU:C:2014:2388, HFR 2015, 94, und in EU:C:2016:937, ZfZ 2017, 13).

  • BFH, 12.04.2011 - VII R 20/07

    Zolltarifliche Abgrenzung stromkompensierter Drosselspulen von Transformatoren -

    Auszug aus BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15
    Für die zolltarifliche Einreihung der Waren des Streitfalls ist die VO Nr. 1037/2014 ohne rechtliche Bedeutung, weil sie erst nach der Einfuhr der Waren des Streitfalls in Kraft getreten ist (vgl. Senatsurteil vom 12. April 2011 VII R 20/07, BFHE 233, 561, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2011, 177) und im Übrigen andere Waren betrifft.

    Anders als das FG meint, kommt der VO Nr. 1037/2014 auch keine Indizwirkung (vgl. insoweit Senatsurteil in BFHE 233, 561, ZfZ 2011, 177) für die Tarifentscheidung des Streitfalls zu, weil das ihr zu entnehmende Einreihungskriterium der Verbundenheit der Warenbestandteile "auf praktisch untrennbare Weise", welches das FG für die Tarifierung der streitgegenständlichen Waren übernommen hat, keine Stütze in den die Pos. 8541 KN betreffenden zolltariflichen Vorschriften findet und die Kommission mit diesem Einreihungskriterium in unzulässiger Weise in die Struktur des Harmonisierten Systems eingreift.

  • BFH, 19.12.2006 - VII R 8/06

    Revisionsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung

    Auszug aus BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15
    Dabei wird als ein wichtiges Erkenntnismittel die ErlHS zu AV 3 Buchst. b Rz 19.1 zu berücksichtigen sein, der zufolge sich das charakterbestimmende Merkmal einer Ware aus der Art und Beschaffenheit der Bestandteile, aus ihrem Umfang, Menge, Gewicht, dem Wert oder der Bedeutung für die Verwendung der Ware sowie auch aus dem Erscheinungsbild der Ware ergeben kann (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 2006 VII R 8/06, BFH/NV 2007, 1368, ZfZ 2007, 192).
  • EuGH, 02.10.2008 - C-411/07

    X - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen

    Auszug aus BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15
    Soweit der EuGH im Urteil in EU:C:2016:937, ZfZ 2017, 13, a.a.O. ausführt, die dort streitigen LED-Lampen bestünden neben Leuchtdioden auch aus zahlreichen anderen Komponenten, die für ihre Funktion erforderlich sind, oder im Urteil vom 2. Oktober 2008 C-411/07 (EU:C:2008:533, ZfZ 2008, 302), die Einfügung einer Verstärkerschaltung sei unschädlich, wenn sie die Merkmale und Eigenschaften des Optokopplers nicht wesentlich ändere, besteht kein Anlass anzunehmen, der EuGH habe seine ständige Rechtsprechung ändern wollen, wonach auf den Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN, die Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und, soweit in den Positionen und Anmerkungen nichts anderes bestimmt ist, die AV abzustellen ist.
  • EuGH, 02.10.2008 - C-144/07

    K-Swiss / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 2868/95

    Auszug aus BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15
    Soweit der EuGH im Urteil in EU:C:2016:937, ZfZ 2017, 13, a.a.O. ausführt, die dort streitigen LED-Lampen bestünden neben Leuchtdioden auch aus zahlreichen anderen Komponenten, die für ihre Funktion erforderlich sind, oder im Urteil vom 2. Oktober 2008 C-411/07 (EU:C:2008:533, ZfZ 2008, 302), die Einfügung einer Verstärkerschaltung sei unschädlich, wenn sie die Merkmale und Eigenschaften des Optokopplers nicht wesentlich ändere, besteht kein Anlass anzunehmen, der EuGH habe seine ständige Rechtsprechung ändern wollen, wonach auf den Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN, die Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und, soweit in den Positionen und Anmerkungen nichts anderes bestimmt ist, die AV abzustellen ist.
  • BFH, 07.08.2013 - VII R 32/12

    Zolltarif: Einreihung von aus einer Mischung aus Kunstharz und Steinpulver

    Auszug aus BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15
    Es handelt sich hierbei um eine tatsächliche Würdigung auf der Grundlage der festgestellten objektiven Beschaffenheitsmerkmale der Ware (vgl. Senatsurteil vom 7. August 2013 VII R 32/12, BFH/NV 2013, 1954, ZfZ 2014, 72), die das FG ausgehend von seinem Maßstab der praktischen Untrennbarkeit der Warenbestandteile nicht vorgenommen hat und die im zweiten Rechtsgang nachzuholen sein wird.
  • BFH, 04.11.2003 - VII R 58/02

    Tarifierung eines Vitamine und Mineralstoffe enthaltenden Präparats als

    Auszug aus BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15
    Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen (ErlHS) und Einreihungsavise (Tarifavise), die ebenso wie die Erläuterungen zur KN ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen sind (vgl. EuGH-Urteile TNT Freight Management vom 12. Juli 2012 C-291/11, EU:C:2012:459, Rz 30 ff., ZfZ 2012, 332, und Metherma vom 27. November 2008 C-403/07, EU:C:2008:657, ZfZ 2009, 15, 16, sowie Senatsurteile vom 5. Mai 2015 VII R 10/13, BFH/NV 2015, 1449; vom 30. März 2010 VII R 35/09, BFHE 229, 399, BStBl II 2011, 74, Rz 7, und vom 4. November 2003 VII R 58/02, BFHE 204, 375, 377, ZfZ 2004, 165, m.w.N.).
  • EuGH, 27.11.2008 - C-403/07

    Metherma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Auszug aus BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15
    Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen (ErlHS) und Einreihungsavise (Tarifavise), die ebenso wie die Erläuterungen zur KN ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen sind (vgl. EuGH-Urteile TNT Freight Management vom 12. Juli 2012 C-291/11, EU:C:2012:459, Rz 30 ff., ZfZ 2012, 332, und Metherma vom 27. November 2008 C-403/07, EU:C:2008:657, ZfZ 2009, 15, 16, sowie Senatsurteile vom 5. Mai 2015 VII R 10/13, BFH/NV 2015, 1449; vom 30. März 2010 VII R 35/09, BFHE 229, 399, BStBl II 2011, 74, Rz 7, und vom 4. November 2003 VII R 58/02, BFHE 204, 375, 377, ZfZ 2004, 165, m.w.N.).
  • EuGH, 11.12.2008 - C-362/07

    Kip Europe u.a. - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Auszug aus BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), der sich der Senat angeschlossen hat, ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (EuGH-Urteile Kip Europe vom 11. Dezember 2008 C-362/07, EU:C:2008:710, ZfZ 2009, 46, 139, und Roeckl Sporthandschuhe vom 29. April 2010 C-123/09, EU:C:2010:237, ZfZ 2010, 190).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-123/09

    Roeckl Sporthandschuhe - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von

  • BFH, 30.03.2010 - VII R 35/09

    Umsatzsteuertarif - Einreihung trinkbarer Nahrungsergänzungsmittel als Getränke

  • EuGH, 12.07.2012 - C-291/11

    TNT Freight Management (Amsterdam) - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte

  • FG München, 04.12.2014 - 14 K 2827/11

    Einreihung verschiedener LED-Leuchten

  • BFH, 05.05.2015 - VII R 10/13

    Zolltarifliche Einreihung eines Produkts zur diätetischen Behandlung von

  • BFH, 27.02.2019 - VII R 1/18

    Zur Einreihung von Einlegesohlen

    9021 10 des Harmonisierten Systems (HS) erfüllen, würde der Kommission im Übrigen auch die Regelungskompetenz fehlen, weil dadurch in unzulässiger Weise in das HS und dessen Auslegung eingegriffen würde; eine gleichwohl erlassene Verordnung wäre ungültig (vgl. etwa EuGH-Urteile Dinter und Europol Frost-Food vom 29. Oktober 2009 C-522/07 und C-65/08, EU:C:2009:663, Slg. 2009, I-10333, ZfZ 2009, 331; Krings vom 4. März 2004 C-130/02, EU:C:2004:122, Rz 26, Slg. 2004, I-2121, ZfZ 2004, 194, und Quelle Schickedanz vom 15. Januar 1998 C-80/96, EU:C:1998:5, Rz 14 f., Slg. 1998, I-123, ZfZ 1998, 124; Senatsurteile vom 21. Februar 2017 VII R 2/15, BFH/NV 2017, 1066, Rz 14, und vom 23. Oktober 2012 VII R 76/10, BFH/NV 2013, 424, ZfZ 2013, 102, Rz 9).
  • BFH, 26.09.2017 - VII R 17/16

    Adventskalender mit Elektronikbauteilen als Baukastenspielzeug

    Abgesehen davon könnten bloße Beispiele in den unverbindlichen Erläuterungen die KN ohnehin nicht ändern (Senatsurteile vom 20. Juni 2017 VII R 24/15; vom 21. Februar 2017 VII R 2/15, BFH/NV 2017, 1066).
  • BFH, 15.01.2019 - VII R 16/17

    Einreihung von Laserdioden

    Der Senat weicht im Streitfall nicht von seinen Urteilen vom 21. Februar 2017 VII R 2/15 (ZfZ 2017, 275) sowie vom 25. April 2017 VII R 8/16 (ZfZ 2017, 277) und VII R 9/16 ab, weil diese anders beschaffene Waren betrafen, die nicht sämtliche Bestandteile eines Lasers aufwiesen und nicht --wie vorliegend-- nach der AV 1 aufgrund der objektiven Beschaffenheitsmerkmale in ihrer Gesamtheit in Pos. 9013 KN einzureihen waren.
  • BFH, 07.08.2018 - VII R 20/17

    Zur Einreihung von Rundstäben aus Cermets

    Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen und Einreihungsavise (Tarifavise), die ebenso wie die Erläuterungen zur KN ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen sind (vgl. Senatsurteile vom 21. Februar 2017 VII R 2/15, BFH/NV 2017, 1066, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2017, 275; vom 26. September 2017 VII R 17/16, BFH/NV 2018, 249, ZfZ 2018, 139; Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- GROFA vom 22. März 2017 C-435/15 und C-666/15, EU:C:2017:232, ZfZ 2017, 163; Vario Tek vom 5. März 2015 C-178/14, EU:C:2015:152; Metherma vom 27. November 2008 C-403/07, EU:C:2008:657, ZfZ 2009, 15).
  • FG Hamburg, 19.07.2017 - 4 K 161/15

    Zollrecht - Tarifierung: Vorlageersuchen an den EuGH: Zur Einreihung von

    Sie ist jedoch in zeitlicher Hinsicht nicht auf den Streitfall anwendbar, weil Einreihungsverordnungen nicht rückwirkend angewandt werden dürfen (EuGH, Urt. v. 17.07.2014, Rs. C-472/12, ECLI:EU:C:2014:2082, Rn. 58 - Panasonic/Scerni Logistics; Urt. v. 24.11.1971, Rs. 30/71, ECLI:EU:C:1971:111, Rn. 8 - Siemers; Urt. v. 15.12.1971, Rs. 77/71, ECLI:EU:C:1971:129, Rn. 8 - Gervais-Danone; Urt. v. 28.03.1979, Rs. 158/78, ECLI:EU:C:1979:87, Rn. 11 - Biegi; BFH, Urt. v. 21.02.2017, VII R 2/15, juris Rn. 14).
  • FG München, 07.12.2017 - 14 K 2162/15

    Zolltarifliche Einreihung von Katzenkratzbäumen

    Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen (ErlHS) und Einreihungsavise (Tarifavise), die ebenso wie die Erläuterungen zur KN ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen sind (BFH-Urteil vom 21. Februar 2017 VII R 2/15, BFH/NV 2017, 1066 m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 24.02.2016 - 4 K 1423/14

    Berechnung der Höhe von Einfuhrabgaben auf der Basis der Einreihung von

    Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und angesichts des beim BFH (Az. VII R 2/15) anhängigen Revisionsverfahrens wird die Revision zugelassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO).
  • FG Baden-Württemberg, 14.03.2017 - 11 K 1438/14

    Zolltarifliche Einreihung von Waren der Lasertechnik

    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung und im Hinblick auf die beim BFH anhängigen Revisionsverfahren VII R 2/15, VII R 8/16 und VII R 9/16 zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO).
  • FG Düsseldorf, 24.02.2016 - 4 K 353/14

    Zolltarifliche Einreihung von Laserdioden mit der Bezeichnung "Fiber-Coupled

    Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und angesichts des beim BFH (Az. VII R 2/15) anhängigen Revisionsverfahrens wird die Revision zugelassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO).
  • FG München, 18.03.2021 - 14 K 2369/18

    Zolltarifliche Einreihung von sog. Kraftfahrzeug (Kfz)-Ladesets

    Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen (ErlHS) und Einreihungsavise (Tarifavise), die ebenso wie die Erläuterungen zur KN ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen sind (BFH-Urteil vom 21. Februar 2017 VII R 2/15, BFH/NV 2017, 1066 m.w.N.).
  • FG München, 29.11.2018 - 14 K 1039/16

    Zolltarifliche Einreihung von USB-Kabeln mit Standfuß

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