Weitere Entscheidung unten: BFH, 02.06.1999

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   BFH, 18.01.2000 - VII R 2/99 (2)   

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https://dejure.org/2000,5449
BFH, 18.01.2000 - VII R 2/99 (2) (https://dejure.org/2000,5449)
BFH, Entscheidung vom 18.01.2000 - VII R 2/99 (2) (https://dejure.org/2000,5449)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - VII R 2/99 (2) (https://dejure.org/2000,5449)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Übertragung des Rechtsstreites auf Einzelrichter - Namentliche Bennenung des Einzelrichters - Ordnungsgemäße Ladung - Vertretungsmangel - Begründungsmangel

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5; ; FGO § 124 Abs. 1; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 2; ; FGO § 6 Abs. 1; ; FGO § 6 Abs. 4

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.12.1997 - IX R 22/95

    Geboten, für mit Berufsrichtern überbesetzte Spruchkörper eines Gerichts im

    Auszug aus BFH, 18.01.2000 - VII R 2/99
    Eine namentliche Benennung des Einzelrichters war nicht erforderlich (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 16. Dezember 1997 IX R 22/95, BFH/NV 1998, 720).
  • BFH, 27.03.1998 - X R 105/96

    Wirkungen der Versagung rechtlichen Gehörs auf die Eröffnung einer

    Auszug aus BFH, 18.01.2000 - VII R 2/99
    Ihre Unterlassung könnte im Übrigen die zulassungsfreie Revision nach § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO nicht eröffnen (vgl. BFH-Beschluss vom 27. März 1998 X R 105/96, BFH/NV 1998, 1488).
  • BFH, 29.05.1996 - IV R 26/95

    Übertragung eines Rechtsstreits von einem Einzelrichter auf den Senat -

    Auszug aus BFH, 18.01.2000 - VII R 2/99
    Ob insoweit eine Ausnahme zu machen ist, wenn die Übertragung greifbar gesetzwidrig ist (zu den Voraussetzungen vgl. BFH-Beschluss vom 29. Mai 1996 IV R 26/95, BFH/NV 1996, 908), kann im Streitfall dahingestellt bleiben, weil der Vortrag der Klägerin dafür nichts hergibt.
  • BFH, 17.04.1997 - III R 39/96

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BFH, 18.01.2000 - VII R 2/99
    Ob die in § 6 Abs. 1 FGO genannten Voraussetzungen für die Übertragung der Sache auf den Einzelrichter vorlagen, ist im Revisionsverfahren grundsätzlich nicht zu überprüfen, weil der Beschluss des FG, mit dem die Sache dem Einzelrichter übertragen wird, gemäß § 6 Abs. 4 FGO unanfechtbar ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17. April 1997 III R 39/96, BFH/NV 1997, 860).
  • BFH, 24.08.1994 - XI R 35/94

    Nichtladung des Prozeßbevollmächtigten zur mündlichen Verhandlung als Grund für

    Auszug aus BFH, 18.01.2000 - VII R 2/99
    Zwar kann in dem Umstand, dass der Prozessbevollmächtigte oder die Klägerin nicht oder nicht ordnungsgemäß geladen war, ein Mangel in der Vertretung liegen (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 1994 XI R 35/94, BFHE 175, 507, BStBl II 1995, 64).
  • BFH, 31.07.1997 - II B 89/96
    Auszug aus BFH, 18.01.2000 - VII R 2/99
    Gemäß § 155 FGO i.V.m. § 216 der Zivilprozeßordnung ist es zwar Aufgabe des Vorsitzenden, hier des Einzelrichters, den Termin zur mündlichen Verhandlung zu bestimmen; sobald dies --wie im Streitfall durch Verfügung vom 8. Oktober 1998-- geschehen ist, gehört es aber zu den Aufgaben der Geschäftsstelle, die Beteiligten gemäß § 91 FGO zu laden (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 1997 II B 89/96, BFH/NV 1998, 459; Gräber/ Koch, a.a.O., § 91 Rdnr. 9).
  • BFH, 31.03.2000 - VII B 87/99

    Schriftform; Rechtsmitteleinlegung durch Telefax

    Im Übrigen liegt ein Ladungsfehler, wie der Senat auf eine entsprechende Rüge des nämlichen Prozessbevollmächtigten bereits in dem Revisionsverfahren VII R 2/99 (Beschluss vom 18. Januar 2000, BFH/NV 2000, 599) im Hinblick auf den behaupteten Vertretungsmangel (§ 116 Abs. 1 Nr. 3, § 119 Nr. 4 FGO) entschieden hat, nicht vor.
  • BFH, 22.07.2004 - VII B 359/03

    Kfz-Steuer: Kleinwagen kein Lkw

    Hat der Senat einen Rechtsstreit einem seiner Mitglieder als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen (§ 6 Abs. 1 FGO), so kann eine Revision bzw. eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision nach § 6 Abs. 4 FGO grundsätzlich nicht darauf gestützt werden, die Übertragungsvoraussetzungen hätten nicht vorgelegen oder der Richter hätte den Rechtsstreit nach § 6 Abs. 3 FGO auf den Senat zurückübertragen müssen (Beschluss des Senats vom 18. Januar 2000 VII R 2/99, BFH/NV 2000, 599).
  • BFH, 13.12.2000 - X R 67/99

    Festsetzung eines Geldbetrages gem. § 100 Abs. 2 Satz 1 FGO

    Eine Sachentscheidung scheitert daran, dass die Rechtsmittel nicht, wie erforderlich (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO) substantiiert und in sich schlüssig begründet wurden (s. dazu: Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 2000 VII R 2/99, BFH/NV 2000, 599).
  • BFH, 14.02.2002 - I R 72/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassung der Revision - Zulassungsfreie Revision -

    Für eine davon ggf. zu machende Ausnahme bei "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" (BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 2000 VII R 2/99, BFH/NV 2000, 599; vom 29. Mai 1996 IV R 26/95, BFH/NV 1996, 908), ist nichts vorgebracht worden.
  • BFH, 17.05.2001 - X R 6/01

    Antrag auf Terminsverlegung - Antragsbegründung - Zulässigkeit der Revision -

    Eine Sachentscheidung scheitert schon daran, dass das Rechtsmittel nicht ordnungsgemäß, d.h. substantiiert und in sich schlüssig, begründet wurde, wie dies nach § 120 Abs. 2 FGO erforderlich ist (s. dazu: Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 2000 VII R 2/99, BFH/NV 2000, 599).
  • BFH, 28.07.2000 - X R 11/00

    Revision; Verfahrensmangel

    Eine Sachentscheidung scheitert schon daran, dass die Rechtsmittel nicht ordnungsgemäß begründet wurden, wie dies nach § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO erforderlich ist (s. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 2000 VII R 2/99, BFH/NV 2000, 599).
  • BFH, 18.05.2000 - X R 16/00

    Verletzung rechtlichen Gehörs; abgelehnte Terminsverlegung

    Eine Sachentscheidung scheitert schon daran, dass das Rechtsmittel nicht ordnungsgemäß, d.h. substantiiert und in sich schlüssig, begründet wurde, wie dies nach § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO erforderlich ist (s. dazu: Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 2000 VII R 2/99, BFH/NV 2000, 599).
  • BFH, 28.07.2000 - X R 12/00

    Fristverlängerungsantrag - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Gegenstand des

    Eine Sachentscheidung scheitert schon daran, dass die Rechtsmittel nicht ordnungsgemäß begründet wurden, wie dies nach § 120 Abs. 2 Satz 2 FGO erforderlich ist (s. dazu Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 2000 VII R 2/99, BFH/NV 2000, 599).
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Rechtsprechung
   BFH, 02.06.1999 - VII R 2/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7765
BFH, 02.06.1999 - VII R 2/99 (https://dejure.org/1999,7765)
BFH, Entscheidung vom 02.06.1999 - VII R 2/99 (https://dejure.org/1999,7765)
BFH, Entscheidung vom 02. Juni 1999 - VII R 2/99 (https://dejure.org/1999,7765)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zoll - Tabaksteuer - Überlassung der Verfahrensakten - Akteneinsicht - Einsichtnahme in Prozeßakten - Übersendung an Büroanschrift

  • Judicialis

    FGO § 78; ; FGO § 113 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de

    FGO § 78
    Übersendung von Prozessakten an Bevollmächtigte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.04.1997 - X B 62/97

    Entscheidung über die Versendung, Aushändigung oder Übersendung von Akten zum

    Auszug aus BFH, 02.06.1999 - VII R 2/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist gemäß § 78 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Einsichtnahme in die Prozeßkaten bei Gericht die Regel; Ausnahmen sind nur bei Vorliegen besonderer Gründe gerechtfertigt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. März 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1993, 742; vom 22. April 1997 X B 62/97, BFH/NV 1997, 787).
  • BFH, 09.03.1993 - VII B 214/92

    Rechtsanspruch auf die Übersendung von Akten in die Geschäftsräume eines

    Auszug aus BFH, 02.06.1999 - VII R 2/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist gemäß § 78 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Einsichtnahme in die Prozeßkaten bei Gericht die Regel; Ausnahmen sind nur bei Vorliegen besonderer Gründe gerechtfertigt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. März 1993 VII B 214/92, BFH/NV 1993, 742; vom 22. April 1997 X B 62/97, BFH/NV 1997, 787).
  • BFH, 14.01.2015 - V B 146/14

    Art und Weise der Gewährung von Akteneinsicht - Aktenübersendung in die Kanzlei

    Ein solcher Ausnahmefall kommt u.a. in Betracht, wenn die Akten, in die Einsicht genommen werden soll, außergewöhnlich umfangreich und unübersichtlich sind und es dem Prozessbevollmächtigten deshalb und wegen der Dienstzeiten der Mitarbeiter an dem jeweiligen Gericht oder der jeweiligen Behörde auch bei intensiven Bemühen voraussichtlich nicht möglich sein wird, sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums über den Akteninhalt zu informieren (z.B. BFH-Beschluss vom 2. Juni 1999 VII R 2/99, nicht veröffentlicht, juris; Thürmer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 78 FGO Rz 151, m.w.N.).
  • BFH, 01.08.2002 - VII B 65/02

    NZB; Akteneinsicht; Übersendung von Prozessakten

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, an der der erkennende Senat weiterhin festhält, sind die Ausnahmen auf eng begrenzte Sonderfälle beschränkt (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 2. Juni 1999 VII R 2/99, BFH/NV 1999, 1375).
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