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Rechtsprechung
   BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03 (2)   

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BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03 (2) (https://dejure.org/2006,659)
BFH, Entscheidung vom 05.10.2006 - VII R 24/03 (2) (https://dejure.org/2006,659)
BFH, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - VII R 24/03 (2) (https://dejure.org/2006,659)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    RL 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4; AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a; UStG § 2 Abs. 3

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    RL 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2; GG Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4; AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a; UStG § 2 Abs. 3

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Auskundschaften der Konkurrenz mit Hilfe der Steuerbehörde

  • Judicialis

    RL 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; AO 1977 § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a; ; AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 1; ; UStG § 2 Abs. 3

  • RA Kotz

    Konkurrentenbesteuerung - Auskunftsanspruch

  • RA Kotz

    Konkurrentenklage: Auskunftsanspruch zur Vorbereitung gegen einen kommunalen Betrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen Betrieb

  • datenbank.nwb.de

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen Betrieb

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auskunftsanspruch über die Besteuerung eines Konkurrenten zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerlicher Drittschutz, Auskunft & Konkurrentenklage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerlicher Drittschutz, Auskunft & Konkurrentenklage

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch eines Steuerpflichtigen gegen die betreffende Steuerbehörde hinsichtlich unzutreffender Besteuerung eines Konkurrenten; Rechtliche Grundlage des Auskunftsanspruchs; Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit eines ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen Betrieb

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Unternehmen können vom Finanzamt Auskunft über die Besteuerung eines kommunalen Konkurrenzbetriebs verlangen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen kommunalen Betrieb

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen Betrieb

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Steuerpflichtiger besitzt Auskunftsanspruch bezüglich Besteuerung eines Konkurrenten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 30, FGO § 102, UStG § 2 Abs 3
    Ermessen; Hoheitsbetrieb; Konkurrentenklage; Steuergeheimnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 215, 32
  • NJW 2007, 3312 (Ls.)
  • NVwZ 2007, 854
  • BB 2007, 34
  • DB 2007, 35
  • BStBl II 2007, 243
  • EFG 2003, 910
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 08.06.2006 - C-430/04

    Feuerbestattungsverein Halle - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Möglichkeit der

    Auszug aus BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03
    Der in Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG enthaltene Grundsatz der steuerlichen Neutralität kann von einem Steuerpflichtigen im Wege der Konkurrentenklage geltend gemacht werden, wenn Einrichtungen des öffentlichen Rechts für die Tätigkeiten oder Leistungen, die sie im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausüben oder erbringen, als Nichtsteuerpflichtige behandelt werden und dies zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt (Anschluss an das EuGH-Urteil vom 8. Juni 2006 Rs. C-430/04).

    Der EuGH hat auf dieses Ersuchen für Recht erkannt, ein Einzelner, der mit einer Einrichtung des öffentlichen Rechts im Wettbewerb steht und der geltend macht, diese Einrichtung werde für die Tätigkeiten, die sie im Rahmen der öffentlichen Gewalt ausübt, nicht oder zu niedrig zur Mehrwertsteuer herangezogen, könne sich im Rahmen eines Rechtsstreits gegen die nationale Steuerverwaltung wie des Ausgangsrechtsstreits auf Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage (RL 77/388/EWG), berufen (Urteil vom 8. Juni 2006 Rs. C-430/04, Amtsblatt der Europäischen Union --ABlEU-- 2006 Nr. C 178, 2, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2006, 830).

  • BFH, 15.10.1997 - I R 10/92

    Konkurrentenklage im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03
    Anders ist es nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH nur, wenn die Nichtbesteuerung oder zu niedrige Besteuerung gegen eine Norm verstößt, die nicht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere im öffentlichen Interesse an der gesetzmäßigen Steuererhebung und Sicherung des Steueraufkommens erlassen wurde, sondern --zumindest auch-- dem Schutz der Interessen einzelner an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligter Dritter zu dienen bestimmt ist (vgl. statt aller BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 10/92, BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63).
  • BFH, 08.07.2004 - VII R 24/03

    Auskunftsanspruch eines zukünftigen Konkurrentenklägers

    Auszug aus BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03
    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 8. Juli 2004 VII R 24/03 (BFHE 206, 521, BStBl II 2004, 1034) eine Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eingeholt.
  • BFH, 27.02.2003 - V R 78/01

    Parkplatzüberlassung durch Gemeinde

    Auszug aus BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03
    Das verlangt mehr als dass für den Kläger irgendwelche wettbewerbsrelevanten, seine Marktteilnahme jedoch nicht wesentlich behindernden oder gar vereitelnden Nachteile von der steuerlichen Behandlung des Krematoriums der Beigeladenen ausgehen, und es versteht sich deshalb nach Lage der Dinge nicht von selbst, dass im Streitfall Wettbewerbsverzerrungen dieser Art bei Erlass des Steuerbescheides, über den der Kläger Auskunft begehrt, eingetreten oder zu besorgen waren (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Februar 2003 V R 78/01, BFHE 201, 554, BStBl II 2004, 431).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 52.75

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Bekanntgabe ausländerrechtlicher

    Auszug aus BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03
    Dieses verpflichtet das FA, einem Steuerpflichtigen --vorbehaltlich des Steuergeheimnisses-- eine Auskunft zu erteilen, wenn diese für ihn unerlässlich ist, will er seine steuerlichen Rechte unter zumutbaren Bedingungen effektiv wahrnehmen (vgl. BVerwG-Urteil vom 16. September 1980 I C 52.75, BVerwGE 61, 15).
  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    Auszug aus BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03
    Unter diesen Voraussetzungen hat der betreffende Steuerpflichtige einen verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch (vgl. BVerwG-Urteil vom 2. Juli 2003 3 C 46.02, BVerwGE 118, 270).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 8 C 13.02

    Auskunftsanspruch; Auskunftsklage.

    Auszug aus BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03
    Grundlage des vom Kläger, der die Abweisung seiner auf Erteilung einer Auskunft gerichteten --als allgemeine Leistungsklage zu beurteilenden (vgl. Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, zuletzt Urteil vom 20. August 2003 8 C 13.02, nicht veröffentlicht)-- Klage durch das FG hingenommen hat, im Revisionsverfahren nur noch geltend gemachten Anspruches auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über sein Auskunftsbegehren ist, wie das FG richtig erkannt hat, nicht die Abgabenordnung (AO 1977), die einen diesbezüglichen Anspruch nicht regelt, sondern das Rechtsstaatsprinzip i.V.m. dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) sowie dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG.
  • BFH, 17.05.2005 - VII R 76/04

    Bindung des Revisionsgerichts an die tatsächlichen Feststellungen des FG -

    Auszug aus BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03
    Die tatsächliche Würdigung des FG ist auch nachvollziehbar und insofern revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, und zwar unbeschadet dessen, dass das FG im Wesentlichen die nicht näher überprüften Behauptungen des Klägers zugrunde gelegt hat (zu den in diesem Zusammenhang zu beachtenden Grenzen tatrichterlicher Würdigung vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70).
  • BFH, 02.07.2014 - XI R 39/10

    Zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf von Mietwagenunternehmern

    Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität gewährleiste den Schutz vor zu niedriger Besteuerung von Konkurrenten (Hinweis auf Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 8. Juni 2006 C-430/04 --Feuerbestattungsverein Halle e.V.--, Slg. 2006, I-4999, Umsatzsteuer-Rundschau 2006, 459, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2006, 830; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Oktober 2006 VII R 24/03, BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243).
  • FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 11127/18

    Behördliche Ermessensentscheidung über die Gewährung von Akteneinsicht und Recht

    Grundlage dieses Anspruchs ist das Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. dem Prozessgrundrecht gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 2013, II R 17/11, BStBl. II 2013, 639, und vom 5. Oktober 2006, VII R 24/03, BStBl. II 2007, 243).
  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 58/06

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Insolvenzverwalters gegen im Wege

    Der Bundesfinanzhof hat zwar unter bestimmten Voraussetzungen einen Auskunftsanspruch aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG und dem Prozessgrundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG angenommen (BFHE 215, 32).
  • BFH, 28.06.2017 - XI R 23/14

    Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege (40 %-Grenze des § 4

    (2) Die nicht vorhandenen Feststellungen des FG zu dieser Frage erfordern --anders als der Kläger meint-- keine Zurückverweisung des Rechtsstreits an das FG zur weiteren Sachverhaltsaufklärung: Denn eine unzutreffende (Nicht-)Besteuerung eines Konkurrenten kann (nur) mit der Konkurrentenklage geltend gemacht werden (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 2013 V R 34/11, BFHE 239, 552, BStBl II 2013, 460, Rz 35; s.a. BFH-Urteile vom 5. Oktober 2006 VII R 24/03, BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243, unter II.3.b, Rz 21 f.; vom 18. September 2007 I R 30/06, BFHE 219, 184, BStBl II 2009, 126, unter II.2.d bb und cc, Rz 20 und 21; vom 26. Januar 2012 VII R 4/11, BFHE 236, 481, BStBl II 2012, 541, Rz 17 f.).
  • BFH, 26.01.2012 - VII R 4/11

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage - Drittschutzwirkung

    Kommt ernstlich in Betracht, dass ein Unternehmen durch die rechtswidrige Besteuerung der konkurrierenden Leistungen eines gemeinnützigen Vereins mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz Wettbewerbsnachteile von erheblichem Gewicht erleidet, kann es unbeschadet des Steuergeheimnisses vom FA Auskunft über den für den Konkurrenten angewandten Steuersatz verlangen (Anschluss an das Urteil des Senats vom 5. Oktober 2006 VII R 24/03, BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243).

    Nach Auffassung des FG ist der Ablehnungsbescheid rechtswidrig, weil die Klägerin einen verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch habe (Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Oktober 2006 VII R 24/03, BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil in BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243 entschieden, das FA sei verpflichtet, einem Steuerpflichtigen eine Auskunft über die Besteuerung eines Konkurrenten zu erteilen, wenn diese für ihn unerlässlich sei, wolle er sein vermeintliches Recht auf Schutz vor einer unzutreffenden Besteuerung der Umsätze des Konkurrenten unter zumutbaren Bedingungen effektiv wahrnehmen.

    Der erkennende Senat, der sich an diese Beurteilung gebunden gesehen hat, hatte bereits in seinem Vorabentscheidungsersuchen vom 8. Juli 2004 VII R 24/03 (BFHE 206, 521, BStBl II 2004, 1034) einen Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines entsprechenden Rechtsschutzverfahrens unterstellt und diesen in dem nachfolgenden Urteil in BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2003  3 C 46.02 (BVerwGE 118, 270) als einen verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch gekennzeichnet.

    Die Klägerin ist zwar nicht --wie in dem dem Urteil in BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243 zugrunde liegenden Verfahren-- durch die aufgrund des Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG möglicherweise unzutreffende Besteuerung eines Konkurrenten (nämlich eines Betriebes einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft) betroffen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2011 - 8 A 1150/10

    Es besteht ein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskunftserteilung zu

    Schließlich sei ein verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch, den der Bundesfinanzhof bereits grundsätzlich anerkannt habe (Urteil vom 5. Oktober 2006 - VII R 24/03 -, DStR 2006, 2310), auch in Bezug auf Anfechtungsansprüche nach den §§ 129 ff. InsO gegeben.

    BFH, Urteil vom 5. Oktober 2006 - VII R 24/03 -, BFHE 215, 32, juris, Rn. 9.

  • BFH, 24.10.2013 - V R 17/13

    Verhältnis nationales Recht und Unionsrecht - Anwendungsvorrang

    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der vom FG für seine Beurteilung in Bezug genommene BFH-Rechtsprechung zum Auskunftsanspruch hinsichtlich der Besteuerung von Konkurrenten in der Rechtsform der juristischen Person des öffentlichen Rechts (BFH-Urteil vom 5. Oktober 2006 VII R 24/03, BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243).
  • BFH, 19.03.2013 - II R 17/11

    Zum Anspruch des Insolvenzverwalters gegenüber dem FA auf Erteilung eines

    Grundlage dieses Anspruchs ist das Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. dem Prozessgrundrecht gemäß Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 2006 VII R 24/03, BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243).
  • BFH, 18.09.2007 - I R 30/06

    Rettungsdienste und Krankentransporte sind nicht gemeinnützig

    Diese Normen haben (auch) drittschützenden Charakter (Senatsurteil in BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63; s. auch BFH-Urteil vom 5. Oktober 2006 VII R 24/03, BFH/NV 2007, 305, betreffend den Auskunftsanspruch hinsichtlich der Besteuerung eines Konkurrenten; Urteil des EuGH vom 8. Juni 2006 Rs. C-430/04 "Feuerbestattungsverein Halle e.V.", Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2006, 1082).
  • BFH, 10.07.2012 - XI R 39/10

    EuGH-Vorlage zur Frage des Anwendungsbereichs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes

    Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität gewährleiste den Schutz vor zu niedriger Besteuerung von Konkurrenten (Hinweis auf Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 8. Juni 2006 C-430/04 --Feuerbestattungsverein Halle e.V.--, Slg. 2006, I-4999, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2006, 459, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2006, 830; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Oktober 2006 VII R 24/03, BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243).
  • FG Hamburg, 29.04.2021 - 6 K 206/19

    Allgemeine Leistungsklage auf Auskunftserteilung

  • VG Karlsruhe, 04.03.2024 - 10 K 1934/22
  • BFH, 08.06.2011 - I R 79/10

    Keine Klagebefugnis des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung eines (Teil-)

  • FG Münster, 07.12.2010 - 15 K 3614/07

    Auskunftspflicht des FA gegenüber Konkurrenten

  • FG Köln, 17.09.2019 - 8 K 659/14

    Umsatzsteuer: Konkurrentenklage wegen Nichtbesteuerung einer Entsorgungs-AöR

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.10.2021 - 16 K 5148/20

    Kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Kopie der Steuerakten

  • FG Köln, 28.01.2016 - 1 K 2368/10

    Auskunftsanspruch eines privaten Entsorgungsunternehmens zur Vorbereitung einer

  • BGH, 10.06.2010 - I ZR 96/08

    Wettbewerbsrecht: Marktverhaltensrelevanz steuerrechtlicher Vorschriften;

  • BFH, 14.04.2011 - VII B 201/10

    Kein Anspruch des Insolvenzverwalters gegen das FA auf Prüfung von Amts wegen, ob

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2011 - 10 S 22.11

    Subventionsrecht; Beihilfekontrollverfahren durch Europäische Kommission;

  • VG Hamburg, 27.08.2010 - 7 K 429/09

    Informationszugang; Steuerakten; Vollstreckungsakte; Insolvenzverwalter

  • FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06

    Betreiben eines Krematoriums als Betrieb gewerblicher Art; Feuerbestattungsanlage

  • FG München, 08.02.2011 - 13 K 2769/10

    Erteilung einer verbindlichen Auskunft - Bestellung eines Erbbaurechts als

  • FG Rheinland-Pfalz, 29.01.2009 - 6 K 1351/06

    Besteuerung von Umsätzen aus einem Museumsshop

  • FG Berlin-Brandenburg, 27.10.2021 - 16 K 11306/19

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht und Auskunftserteilung gegen

  • BFH, 07.09.2010 - VIII B 23/10

    Eine Kurberaterin übt keine einem Rechtsanwalt ähnliche Berufstätigkeit aus

  • FG Nürnberg, 23.11.2022 - 5 K 246/21

    Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch

  • VG Düsseldorf, 07.05.2010 - 26 K 3548/09

    Akteneinsicht; Verwaltungsrechtsweg; Insolvenzverwalter;

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 6 S 7/09

    Soweit HwO § 28 die Befugnis der Handwerkskammer eröffnet, Daten an Dritte zu

  • FG Sachsen, 10.04.2019 - 5 K 1472/17

    Konkurrentenklage gegen Anwendung des ermäßigten Steuersatzes wegen

  • FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07

    Umsatzsteuerfreie Beförderung von Rollstuhlfahrern in sog. Kombifahrzeugen;

  • FG Düsseldorf, 14.05.2008 - 4 K 242/07

    Kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskunft

  • FG Hessen, 11.12.2018 - 4 K 977/16

    § 4 Nr. 14 UStG, Art. 12 GG, § 30 AO, § 254 ZPO

  • FG Niedersachsen, 04.10.2012 - 16 K 193/12

    Abzugsfähige Vorsteuer aus der Lieferung eines Springpferdes nach nationalem

  • FG Hamburg, 13.06.2022 - 3 K 73/21

    Abgabenordnung, Datenschutzgrundverordnung: Kein Anspruch des Insolvenzverwalters

  • FG Niedersachsen, 06.11.2018 - 12 K 132/18

    Streit um einen Anspruch auf Akteneinsicht in die Kindergeldakte

  • FG Niedersachsen, 28.12.2009 - 7 K 245/08

    Einkünfte als Kurberaterin aus einer für die Mutter oder Vater-Kind-Kurberatung

  • FG Münster, 17.09.2009 - 3 K 1514/08

    Anspruch auf Erteilung eines Kontoauszuges für das Konto eines

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.08.2022 - 16 K 5109/20
  • FG Berlin-Brandenburg, 05.09.2022 - 16 K 7154/20
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Rechtsprechung
   BFH, 08.07.2004 - VII R 24/03 (1)   

Zitiervorschläge
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BFH, 08.07.2004 - VII R 24/03 (1) (https://dejure.org/2004,2457)
BFH, Entscheidung vom 08.07.2004 - VII R 24/03 (1) (https://dejure.org/2004,2457)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2; UStG § 2 Abs. 3 Satz 1; AO 1977 § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, § 30 Abs. 4 Nr. 1; FGO § 40 Abs. 2

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2; UStG § 2 Abs. 3 Satz 1; AO 1977 § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, § 30 Abs. 4 Nr. 1; FGO § 40 Abs. 2

  • Judicialis

    Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2; ; UStG § 2 Abs. 3 Satz 1; ; AO 1977 § 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a; ; AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 1; ; FGO § 40 Abs. 2

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Auskunftsanspruch eines zukünftigen Konkurrentenklägers [BStBl 2004 II S. 1034]

  • Der Betrieb

    Vorlage an den EuGH: Eröffnet Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG im Besteuerungsverfahren Klagebefugnis eines konkurrierenden privaten Dritten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Auskunft über die Umsatzsteuerveranlagung eines Konkurrenten; Besteuerung eines kommunalen Wirtschaftsbetriebes privater Rechtsform; Drittschützender Charakter des Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG zu Gunsten privater Mitbewerber

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 521
  • BB 2004, 2337
  • DB 2004, 2794
  • BStBl II 2004, 1034
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.10.1997 - I R 10/92

    Konkurrentenklage im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII R 24/03
    Die Offenbarung der dem Steuergeheimnis unterliegenden Kenntnisse dient an sich der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen, weil über das vom Kläger als Wettbewerber geltend gemachte Recht in einem Gerichtsverfahren in Steuersachen zu entscheiden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH-- vom 15. Oktober 1997 I R 10/92 BFHE 184, 212, 220, BStBl II 1998, 63, 68).

    Eine derartige Klage wäre statthaft (vgl. BFH-Urteil in BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63).

    Eine Verletzung der Rechte eines an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligten Dritten kommt nur in Betracht, wenn die Nichtbesteuerung oder zu niedrige Besteuerung gegen eine Norm verstößt, die nicht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere im öffentlichen Interesse an der gesetzmäßigen Steuererhebung und Sicherung des Steueraufkommens erlassen wurde, sondern --zumindest auch-- dem Schutz der Interessen einzelner an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligter Dritter dient (vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 1984 VII R 50-51/82, BFHE 142, 20, 23, BStBl II 1985, 12, 14; BFH-Urteil in BFHE 184, 212, 216, BStBl II 1998, 63, 66).

  • EuGH, 17.10.1989 - 231/87

    Ufficio distrettuale delle imposte dirette di Fiorenzuola d'Arda e.a / Comune di

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII R 24/03
    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 17. Oktober 1989 Rs. 231/87 und 129/88 --Ufficio distrettuale delle imposte dirette di Fiorenzuola d'Arda u.a.-- (EuGHE 1989, 3233 Rdnr. 31) entschieden, dass Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG inhaltlich hinreichend genau sei und sich die Einrichtungen öffentlichen Rechts deshalb auf diese Bestimmung berufen könnten.

    Andererseits könnten die Ausführungen des EuGH in seinem Urteil in EuGHE 1989, 3233 Rdnr. 22 auch dahin verstanden werden, dass Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG lediglich bezweckt, die objektive Steuerneutralität zu gewährleisten, ohne dass private Wettbewerber hieraus eigene Rechte herleiten könnten.

  • BFH, 27.02.2003 - V R 78/01

    Parkplatzüberlassung durch Gemeinde

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII R 24/03
    Denn bei der Auslegung des § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG ist Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG zu beachten (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 XI R 33/94, BFHE 182, 454, 457, BStBl II 1999, 418, 420; vom 27. Februar 2003 V R 78/01, BFHE 201, 554, 558, BStBl II 2004, 431).
  • BFH, 11.06.1997 - XI R 33/94

    Gemeinde - Verpachtung von Räumen - Nichtunternehmerische Tätigkeit -

    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII R 24/03
    Denn bei der Auslegung des § 2 Abs. 3 Satz 1 UStG ist Art. 4 Abs. 5 der Richtlinie 77/388/EWG zu beachten (vgl. BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 XI R 33/94, BFHE 182, 454, 457, BStBl II 1999, 418, 420; vom 27. Februar 2003 V R 78/01, BFHE 201, 554, 558, BStBl II 2004, 431).
  • BFH, 18.09.1984 - VII R 50/82
    Auszug aus BFH, 08.07.2004 - VII R 24/03
    Eine Verletzung der Rechte eines an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligten Dritten kommt nur in Betracht, wenn die Nichtbesteuerung oder zu niedrige Besteuerung gegen eine Norm verstößt, die nicht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere im öffentlichen Interesse an der gesetzmäßigen Steuererhebung und Sicherung des Steueraufkommens erlassen wurde, sondern --zumindest auch-- dem Schutz der Interessen einzelner an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligter Dritter dient (vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 1984 VII R 50-51/82, BFHE 142, 20, 23, BStBl II 1985, 12, 14; BFH-Urteil in BFHE 184, 212, 216, BStBl II 1998, 63, 66).
  • BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen

    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 8. Juli 2004 VII R 24/03 (BFHE 206, 521, BStBl II 2004, 1034) eine Vorabentscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) eingeholt.
  • BFH, 26.01.2012 - VII R 4/11

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage - Drittschutzwirkung

    Kommt ernstlich in Betracht, dass ein Unternehmen durch die rechtswidrige Besteuerung der konkurrierenden Leistungen eines gemeinnützigen Vereins mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz Wettbewerbsnachteile von erheblichem Gewicht erleidet, kann es unbeschadet des Steuergeheimnisses vom FA Auskunft über den für den Konkurrenten angewandten Steuersatz verlangen (Anschluss an das Urteil des Senats vom 5. Oktober 2006 VII R 24/03, BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243).

    Nach Auffassung des FG ist der Ablehnungsbescheid rechtswidrig, weil die Klägerin einen verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch habe (Hinweis auf das Senatsurteil vom 5. Oktober 2006 VII R 24/03, BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243).

    Der erkennende Senat, der sich an diese Beurteilung gebunden gesehen hat, hatte bereits in seinem Vorabentscheidungsersuchen vom 8. Juli 2004 VII R 24/03 (BFHE 206, 521, BStBl II 2004, 1034) einen Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines entsprechenden Rechtsschutzverfahrens unterstellt und diesen in dem nachfolgenden Urteil in BFHE 215, 32, BStBl II 2007, 243 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 2003  3 C 46.02 (BVerwGE 118, 270) als einen verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch gekennzeichnet.

  • BFH, 15.12.2004 - I R 42/04

    Kapitalertragsteuer

    Das gilt auch für Verpflichtungsklagen und bedeutet insoweit, dass ein Dritter nur dann eine für § 40 Abs. 2 FGO ausreichende Rechtsverletzung geltend machen kann, wenn die von ihm in Anspruch genommene Norm nach dem Willen des Gesetzgebers seinen Individualinteressen zu dienen bestimmt ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juli 2004 VII R 24/03, BFH/NV 2004, 1577, m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang kann dahingestellt bleiben, ob ein Dritter zu einem Klageverfahren notwendig beizuladen ist (§ 60 Abs. 3 FGO), in dem der Kläger eine Verpflichtung des FA zum Erlass eines den Dritten belastenden Verwaltungsakts begehrt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 23. Februar 2004 VII R 24/03, BFH/NV 2004, 808).

  • FG Düsseldorf, 21.06.2007 - 15 K 4884/06

    Betreiben eines Krematoriums als Betrieb gewerblicher Art; Feuerbestattungsanlage

    Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) mit Urteil vom 8.6.2006 Rs. C-430/04, HFR 2006, 830 (vgl. hierzu auch Vorabentscheidungsersuchen BFHBeschluss vom 8.7.2004 VII R 24/03, BStBl II 2004, 1034 sowie BFHUrteil vom 5.10.2006 VII R 24/03, BStBl II 2007, 243 zum Auskunftsanspruch eines privaten Betreibers gegen einen kommunalen Betrieb) entschieden, dass der Betrieb eines kommunalen Krematoriums auch dann steuerbar ist, wenn es sich um einen Hoheitsbetrieb handelt, der in Wettbewerb zu privaten Leistungserbringern steht.
  • OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 2 U 17/07

    Wettbewerbsverletzung: Erbringen von Beförderungsleistungen außerhalb eines

    Eine Verletzung der Rechte eines an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligten Dritten kommt nur in Betracht, wenn die Nichtbesteuerung oder zu niedrige Besteuerung gegen eine Norm verstößt, die nicht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere im öffentlichen Interesse an der gesetzmäßigen Steuererhebung und Sicherung des Steueraufkommens erlassen wurde, sondern - somit auch - dem Schutz der Interessen einzelner an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligter Dritter dient - sogenannte drittschützende Norm (BFH NVwZ 1999, 107, 109; bestätigt in BFHE 206, 521 = BStBl II 2004, 1034).
  • BFH, 01.02.2005 - VII B 232/04

    Klassifikation der Wirtschaftszweige - stromsteuerliche Zuordnung von sog.

    Wie der Senat unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2004 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2004, 572) entschieden hat, ist die Verweisung auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige in § 2 Nr. 3 StromStG eine vom Gesetzgeber vorgenommene Typisierung, die nicht gegen das in Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes angelegte Rechtsstaatsprinzip verstößt und auch unter anderen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist (vgl. Senatsurteil vom 24. August 2004 VII R 23/03, BStBl II 2004, 1034).
  • BFH, 28.06.2023 - VII B 50/22

    Keine Klagebefugnis für Vermittler von Quotenübertragungsverträgen im Sinne von §

    Eine Verletzung der Rechte eines an einem Steuerschuldverhältnis nicht beteiligten Dritten kommt demnach nur in Betracht, wenn die Nichtbesteuerung oder zu niedrige Besteuerung gegen eine Norm verstößt, die nicht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere im öffentlichen Interesse an der gesetzmäßigen Steuererhebung und Sicherung des Steueraufkommens erlassen wurde, sondern --zumindest auch-- dem Schutz der Interessen einzelner an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligter Dritter dient (vgl. Senatsurteil vom 08.07.2004 - VII R 24/03, BFHE 206, 521, BStBl II 2004, 1034, Rz 8; vgl. auch von Beckerath in Gosch, FGO § 40 Rz 159; Ossinger in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 40 Rz 61 und 87).
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Rechtsprechung
   BFH, 23.02.2004 - VII R 24/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9740
BFH, 23.02.2004 - VII R 24/03 (https://dejure.org/2004,9740)
BFH, Entscheidung vom 23.02.2004 - VII R 24/03 (https://dejure.org/2004,9740)
BFH, Entscheidung vom 23. Februar 2004 - VII R 24/03 (https://dejure.org/2004,9740)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.02.2001 - VI R 169/97

    Kindergeld; notwendige Beiladung

    Auszug aus BFH, 23.02.2004 - VII R 24/03
    Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass der Dritte durch die Rechtskraft des in der Sache ergehenden Urteils nach Maßgabe des § 110 Abs. 1 FGO gebunden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Februar 2001 VI R 169/97, BFH/NV 2001, 812).

    Nach § 123 Abs. 1 Satz 2 FGO kann der Senat die unterbliebene Beiladung der Stadt E nachholen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 812).

  • BFH, 19.04.1988 - VII R 56/87

    Notwendige Beiladung - Bestellung eines Beratungsstellenleiters -

    Auszug aus BFH, 23.02.2004 - VII R 24/03
    Das ist der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere in Fällen, in denen das, was einen Prozessbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, notwendigerweise umgekehrt den Dritten benachteiligen oder begünstigen muss (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 1988 VII R 56/87, BFHE 153, 472, 473, BStBl II 1988, 789; Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2001 VII B 165/01, BFH/NV 2002, 502, 503).
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 32.98

    Kein freier Zugang zu Umweltinformationen während eines strafrechtlichen

    Auszug aus BFH, 23.02.2004 - VII R 24/03
    Die Erteilung der vom Kläger begehrten Auskunft durch das FA würde notwendigerweise die Stadt E benachteiligen, weil die beanspruchten Informationen sie betreffen und ihr nach § 30 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) eigene Rechte zustehen, die durch eine Auskunftserteilung berührt werden können (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. Oktober 1999 7 C 32.98, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2000, 436, 437, zu einem Klagebegehren, das auf Einsichtnahme in einen Dritten betreffende Akten einer Behörde gerichtet ist).
  • BFH, 26.10.2001 - VII B 165/01

    NZB; Verletzung der Sachaufklärungspflicht; notwendige Beiladung

    Auszug aus BFH, 23.02.2004 - VII R 24/03
    Das ist der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere in Fällen, in denen das, was einen Prozessbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, notwendigerweise umgekehrt den Dritten benachteiligen oder begünstigen muss (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 1988 VII R 56/87, BFHE 153, 472, 473, BStBl II 1988, 789; Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2001 VII B 165/01, BFH/NV 2002, 502, 503).
  • BFH, 15.10.1997 - I R 10/92

    Konkurrentenklage im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus BFH, 23.02.2004 - VII R 24/03
    Der Kläger beantragte beim Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Oktober 1997 I R 10/92 (BFHE 184, 212, BStBl II 1998, 63), ihm Auskunft darüber zu erteilen, wann und unter welcher Steuernummer gegenüber der Stadt E der letzte Umsatzsteuerbescheid ergangen sei und ob dieser Bescheid bestandskräftig geworden sei.
  • BFH, 29.10.2008 - I R 51/07

    Wettbewerb unter kommunalen und privaten Krematorien führt zur Steuerpflicht

    Vielmehr durften in den Streitjahren z.B. in Bayern (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2005, 1135) und Sachsen-Anhalt (BFH-Beschluss vom 23. Februar 2004 VII R 24/03, BFH/NV 2004, 808) auch privatwirtschaftliche Unternehmen Feuerbestattungsanlagen betreiben, die mit den in Nordrhein-Westfalen unterhaltenen Krematorien in Wettbewerb standen.
  • BFH, 26.04.2010 - II B 131/08

    Keine notwendige Hinzuziehung/Beiladung eines Gesamtschuldners im Verfahren eines

    Das ist der Fall, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, bestätigt, verändert oder zum Erlöschen bringt, insbesondere also in Fällen, in denen das, was einen der Prozessbeteiligten begünstigt oder benachteiligt, notwendigerweise umgekehrt den Dritten benachteiligen oder begünstigen muss (BFH-Entscheidungen vom 27. Februar 1969 IV R 263/66, BFHE 95, 148, BStBl II 1969, 343; vom 29. Januar 1980 VII B 34/79, BFHE 129, 536, BStBl II 1980, 303; vom 26. Oktober 2001 VII B 165/01, BFH/NV 2002, 502; vom 23. Februar 2004 VII R 24/03, BFH/NV 2004, 808).
  • FG Hessen, 11.12.2018 - 4 K 977/16

    § 4 Nr. 14 UStG, Art. 12 GG, § 30 AO, § 254 ZPO

    Denn begehrt jemand von einer Finanzbehörde, ihm Auskunft darüber zu erteilen, ob ein Dritter zu einer Steuer herangezogen wird, so ist der Dritte zu dem finanzgerichtlichen Verfahren notwendig beizuladen (BFH-Beschluss vom 23. Februar 2004 VII R 24/03, BFH/NV 2004, 808).

    Der BFH hat einen Auskunftsanspruch (eines Steuerpflichtigen hinsichtlich der Besteuerung eines Dritten) gegenüber dem Finanzamt (betreffend eines dem gemeinnützigen oder öffentlichen Sektor zuzurechnenden "Konkurrenten") unter bestimmten Umständen zugelassen (BFH-Urteil vom 5. Oktober 2006 VII R 24/03, BStBl II 2007, 243; BFH-Urteil vom 26. Januar 2012 VII R 4/11, BStBl II 2012, 541, dem sich anschließend das ebenfalls den öffentlichen Sektor betreffende Urteil des FG Köln vom 28. Januar 2016 1 K 2368/10, EFG 2016, 949; ähnlich auch BFH-Beschluss vom 18. September 2007 I R 30/06, BStBl II 2009, 126).

  • BFH, 15.12.2004 - I R 42/04

    Kapitalertragsteuer

    In diesem Zusammenhang kann dahingestellt bleiben, ob ein Dritter zu einem Klageverfahren notwendig beizuladen ist (§ 60 Abs. 3 FGO), in dem der Kläger eine Verpflichtung des FA zum Erlass eines den Dritten belastenden Verwaltungsakts begehrt (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 23. Februar 2004 VII R 24/03, BFH/NV 2004, 808).
  • FG Hamburg, 29.04.2021 - 6 K 206/19

    Allgemeine Leistungsklage auf Auskunftserteilung

    Da der geltend gemachte Anspruch des Klägers auf Auskunftserteilung über die steuerlichen Verhältnisse der A-GmbH ersichtlich nicht besteht, hat das Gericht von einer Beiladung der A-GmbH nach § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO abgesehen (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 23. Februar 2004, VII R 24/03, BFH/NV 2004, 808).
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