Rechtsprechung
   BFH, 18.08.2015 - VII R 24/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35854
BFH, 18.08.2015 - VII R 24/13 (https://dejure.org/2015,35854)
BFH, Entscheidung vom 18.08.2015 - VII R 24/13 (https://dejure.org/2015,35854)
BFH, Entscheidung vom 18. August 2015 - VII R 24/13 (https://dejure.org/2015,35854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,35854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Kenntnis des Finanzamts von Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des § 82 InsO - Wissenszurechnung im Falle des Wechsels der örtlichen Zuständigkeit

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 173 Abs 1, AO § 9 Abs 1, InsO § 80, InsO § 82, AO § 47, AO § 224 Abs 3, AO § 34 Abs 3
    Kenntnis des Finanzamts von Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des § 82 InsO - Wissenszurechnung im Falle des Wechsels der örtlichen Zuständigkeit

  • Bundesfinanzhof

    Kenntnis des Finanzamts von Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des § 82 InsO - Wissenszurechnung im Falle des Wechsels der örtlichen Zuständigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 173 Abs 1 AO, § 9 Abs 1 AO, § 80 InsO, § 82 InsO, § 47 AO
    Kenntnis des Finanzamts von Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des § 82 InsO - Wissenszurechnung im Falle des Wechsels der örtlichen Zuständigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Verletzungen der steuerlichen Mitwirkungspflichten durch den Insolvenzverwalter

  • Betriebs-Berater

    Steuererstattung nach Insolvenzeröffnung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • rewis.io

    Kenntnis des Finanzamts von Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des § 82 InsO - Wissenszurechnung im Falle des Wechsels der örtlichen Zuständigkeit

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Wissenszurechnung bei Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Finanzamts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1, § 9 Abs. 1; InsO §§ 80, 82
    Rechtsfolgen der Verletzungen der steuerlichen Mitwirkungspflichten durch den Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de

    Kenntnis des Finanzamts von Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des § 82 InsO

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur befreienden Wirkung einer Zahlung des FA an Insolvenzschuldner wegen Unkenntnis von der Insolvenzeröffnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kenntnis des FA von Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des § 82 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Steuererstattung nach Insolvenzeröffnung: Befreiende Wirkung der Zahlung trotz falschen Zahlungsempfängers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuererstattung nach Insolvenzeröffnung - befreiende Wirkung der Zahlung trotz falschen Zahlungsempfängers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzrecht im Dezember 2015

  • lto.de (Kurzinformation)

    Steuererstattung an falschen Empfänger - Trotzdem befreiende Wirkung für Behörde

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Steuererstattung nach Insolvenzeröffnung: Befreiende Wirkung trotz Zahlung an Schuldner

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Steuererstattung nach Insolvenzeröffnung: Befreiende Wirkung der Zahlung trotz falschen Zahlungsempfängers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Befreiende Wirkung einer Steuererstattung nach Insolvenzeröffnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Befreiende Wirkung einer Steuererstattung nach Insolvenzeröffnung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Steuererstattung nach Insolvenzeröffnung: Befreiende Wirkung der Zahlung trotz falschen Zahlungsempfängers

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Steuererstattung nach Insolvenzeröffnung und Pflichtwidrigkeit des Insolvenzverwalters

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation)

    Steuererstattung nach Insolvenzeröffnung: Befreiende Wirkung der Zahlung trotz falschen Zahlungsempfängers

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Steuererstattung nach Insolvenzeröffnung an den Insolvenzschuldner

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verletzung der steuerlichen Mitwirkungspflichten durch Insolvenzverwalter

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 250, 499
  • ZIP 2015, 2431
  • ZIP 2015, 96
  • NZI 2016, 44
  • DB 2015, 2915
  • BStBl II 2016, 255
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 28.02.2008 - IV B 53/07

    Änderung der Steuerfestsetzung wegen neuer Tatsachen - Rüge gegen offenbar

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 24/13
    Allerdings gilt dies nur dann, wenn der Steuerpflichtige seinerseits die Mitwirkungspflichten erfüllt hat (BFH-Urteil vom 13. Juli 1990 VI R 109/86, BFHE 161, 11, BStBl II 1990, 1047; BFH-Beschluss vom 28. Februar 2008 IV B 53/07, BFH/NV 2008, 924; BFH-Urteil in BFHE 238, 295, BStBl II 2013, 5, jeweils m.w.N.).

    Liegen sowohl eine Verletzung der Ermittlungspflichten als auch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten vor, ist eine Berufung der Finanzbehörde auf Unkenntnis erst dann ausgeschlossen, wenn der Verstoß gegen die Ermittlungspflicht deutlich überwiegt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 924; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 238, 295, BStBl II 2013, 5).

    Aufgrund der Verletzung seiner Mitwirkungspflichten ist dem Kläger die Berufung auf eine durch den Wechsel der örtlichen Zuständigkeit eingetretene Wissenszurechnung beim FA bzw. darauf, dass das FA nach Treu und Glauben keine Unkenntnis von der Insolvenzeröffnung geltend machen kann, verwehrt (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 924, m.w.N.).

  • BGH, 16.07.2009 - IX ZR 118/08

    Zum Gutglaubensschutz bei Leistung des Drittschuldners nach

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 24/13
    Anderenfalls soll zumindest die Berufung auf eine Unkenntnis nach Treu und Glauben verwehrt sein (BGH-Urteile vom 15. Dezember 2005 IX ZR 227/04, Wertpapier-Mitteilungen --WM-- 2006, 194; vom 16. Juli 2009 IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85; vom 15. April 2010 IX ZR 62/09, WM 2010, 940).

    Nach diesem Zeitpunkt muss dagegen der Leistende seine Unkenntnis darlegen und nachweisen (BGH-Urteile in BGHZ 182, 85; in WM 2006, 194).

    Außerdem stellt sich die Frage, ob der Fiskus als eine "am Rechtsverkehr teilnehmende Organisation" i.S. der BGH-Rechtsprechung (in BGHZ 182, 85, unter 2.a) anzusehen ist und ob bzw. inwieweit diese Rechtsprechung aufgrund der besonderen Pflichtverhältnisse zwischen Finanzbehörden und Steuerpflichtigen, insbesondere der Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen, durch einen Rückgriff auf die zu § 173 AO entwickelten Grundsätze zu modifizieren ist.

  • BFH, 13.06.2012 - VI R 85/10

    Nachträgliches Bekanntwerden i. S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO - offenbare

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 24/13
    Bekannt sind der zuständigen Dienststelle neben dem Inhalt der dort geführten Akten auch sämtliche Informationen, die dem Sachbearbeiter von vorgesetzten Dienststellen über ein elektronisches Informationssystem zur Verfügung gestellt werden, ohne dass insoweit die individuelle Kenntnis des jeweiligen Bearbeiters maßgeblich ist (BFH-Urteile vom 13. Januar 2011 VI R 61/09, BFHE 232, 5, BStBl II 2011, 479; in BFH/NV 2011, 743; vom 13. Juni 2012 VI R 85/10, BFHE 238, 295, BStBl II 2013, 5).

    Allerdings gilt dies nur dann, wenn der Steuerpflichtige seinerseits die Mitwirkungspflichten erfüllt hat (BFH-Urteil vom 13. Juli 1990 VI R 109/86, BFHE 161, 11, BStBl II 1990, 1047; BFH-Beschluss vom 28. Februar 2008 IV B 53/07, BFH/NV 2008, 924; BFH-Urteil in BFHE 238, 295, BStBl II 2013, 5, jeweils m.w.N.).

    Liegen sowohl eine Verletzung der Ermittlungspflichten als auch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten vor, ist eine Berufung der Finanzbehörde auf Unkenntnis erst dann ausgeschlossen, wenn der Verstoß gegen die Ermittlungspflicht deutlich überwiegt (BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 924; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 238, 295, BStBl II 2013, 5).

  • BFH, 13.07.1990 - VI R 109/86

    Im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren mit aktenloser Bearbeitung sind dem

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 24/13
    Allerdings gilt dies nur dann, wenn der Steuerpflichtige seinerseits die Mitwirkungspflichten erfüllt hat (BFH-Urteil vom 13. Juli 1990 VI R 109/86, BFHE 161, 11, BStBl II 1990, 1047; BFH-Beschluss vom 28. Februar 2008 IV B 53/07, BFH/NV 2008, 924; BFH-Urteil in BFHE 238, 295, BStBl II 2013, 5, jeweils m.w.N.).

    Denn verzichtet die Verwaltung auf die Nutzung ihr leicht zugänglicher Erkenntnisquellen, so fällt dies in ihren eigenen Risikobereich (vgl. BFH-Urteil in BFHE 161, 11, BStBl II 1990, 1047).

  • BGH, 15.12.2005 - IX ZR 227/04

    Wirksamkeit einer Verfügung über ein Bankguthaben bei Anordnung der vorläufigen

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 24/13
    Anderenfalls soll zumindest die Berufung auf eine Unkenntnis nach Treu und Glauben verwehrt sein (BGH-Urteile vom 15. Dezember 2005 IX ZR 227/04, Wertpapier-Mitteilungen --WM-- 2006, 194; vom 16. Juli 2009 IX ZR 118/08, BGHZ 182, 85; vom 15. April 2010 IX ZR 62/09, WM 2010, 940).

    Nach diesem Zeitpunkt muss dagegen der Leistende seine Unkenntnis darlegen und nachweisen (BGH-Urteile in BGHZ 182, 85; in WM 2006, 194).

  • BFH, 13.01.2011 - VI R 63/09

    Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO -

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 24/13
    Nach der Rechtsprechung zu § 173 AO (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Januar 2011 VI R 63/09, BFH/NV 2011, 743, m.w.N.) kommt es auf den Kenntnisstand derjenigen Personen an, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde zur Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind.

    Bekannt sind der zuständigen Dienststelle neben dem Inhalt der dort geführten Akten auch sämtliche Informationen, die dem Sachbearbeiter von vorgesetzten Dienststellen über ein elektronisches Informationssystem zur Verfügung gestellt werden, ohne dass insoweit die individuelle Kenntnis des jeweiligen Bearbeiters maßgeblich ist (BFH-Urteile vom 13. Januar 2011 VI R 61/09, BFHE 232, 5, BStBl II 2011, 479; in BFH/NV 2011, 743; vom 13. Juni 2012 VI R 85/10, BFHE 238, 295, BStBl II 2013, 5).

  • BFH - VII B 18/14 (anhängig)
    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 24/13
    Allerdings hat er über deren Anwendbarkeit im Rahmen des § 82 InsO noch keine endgültige Entscheidung getroffen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 18. August 2014 VII B 18/14, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 28.04.1998 - IX R 49/96

    Neue Tatsache bei Dienstpflichtverletzung des Beamten

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 24/13
    Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn der zunächst zuständige Beamte einen entsprechenden Aktenvermerk gemacht hat oder hätte machen müssen (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1993 III R 74/92, BFH/NV 1994, 315; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 173 AO Rz 37; von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO, § 173 Rz 56; vgl. auch BFH-Urteil vom 28. April 1998 IX R 49/06, BFHE 185, 370, BStBl II 1998, 458; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1997 X B 99/97, BFH/NV 1998, 432).
  • BFH, 15.10.1993 - III R 74/92

    Renten als anrechenbare Einkünfte bzw. Bezüge im Sinn des Einkommensteuergesetzes

    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 24/13
    Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn der zunächst zuständige Beamte einen entsprechenden Aktenvermerk gemacht hat oder hätte machen müssen (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1993 III R 74/92, BFH/NV 1994, 315; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 173 AO Rz 37; von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO, § 173 Rz 56; vgl. auch BFH-Urteil vom 28. April 1998 IX R 49/06, BFHE 185, 370, BStBl II 1998, 458; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1997 X B 99/97, BFH/NV 1998, 432).
  • BFH, 30.10.1997 - X B 99/97
    Auszug aus BFH, 18.08.2015 - VII R 24/13
    Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn der zunächst zuständige Beamte einen entsprechenden Aktenvermerk gemacht hat oder hätte machen müssen (BFH-Urteil vom 15. Oktober 1993 III R 74/92, BFH/NV 1994, 315; Loose in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 173 AO Rz 37; von Wedelstädt in Beermann/Gosch, AO, § 173 Rz 56; vgl. auch BFH-Urteil vom 28. April 1998 IX R 49/06, BFHE 185, 370, BStBl II 1998, 458; BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1997 X B 99/97, BFH/NV 1998, 432).
  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 62/09

    Insolvenzrecht: Berufung eines Unternehmens auf die Unkenntnis von der

  • BFH, 13.01.2011 - VI R 61/09

    Keine Zurechnung von Kenntnissen der Oberbehörde im Rahmen des § 173 Abs. 1 AO -

  • BFH, 12.07.2011 - VII R 69/10

    Kein Wechsel der Zuständigkeit für den Erlass eines Abrechnungsbescheids durch

  • FG Saarland, 13.03.2013 - 2 K 1499/09

    Zurechnung der Kenntnis einer Behörde

  • FG Sachsen, 08.11.2023 - 8 K 688/23

    Erstattungsanspruch aufgrund des Lohnsteuerabzugs gehört zur Insolvenzmasse -

    Nach Aufhebung des an den Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin erlassenen Rückforderungsbescheids des Finanzamtes E. durch das Sächsische Finanzgericht teilte der Beklagte dem Kläger unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 18. August 2015 VII R 24/13 mit, dass der Erstattungsanspruch erloschen sei, weil die Zahlung des Finanzamts E. auf das P-Konto der Insolvenzschuldnerin nach § 82 InsO schuldbefreiend gewesen sei.

    Deshalb hat der Bundesfinanzhof im Fall einer Erstattungszahlung durch die örtlich unzuständige Finanzbehörde sogar eines anderen Bundeslandes die Anwendbarkeit des § 82 Satz 1 InsO im Steuerschuldverhältnis zurecht bejaht (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2015 VII R 24/13).

    In diesem Zusammenhang wird sodann auf den Kenntnisstand derjenigen Personen abgehoben, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde zur Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2015 VII R 24/13).

    Weil der Kläger seine Pflichten als Insolvenzverwalter grob verletzt hat, kann er sich auch dann nicht auf die Kenntnis der Insolvenzeröffnung bei der zuständigen Finanzbehörde berufen, wenn diese nach allgemeinen Maßstäben dem in Unkenntnis der fehlenden örtlichen Zuständigkeit und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auszahlenden Finanzamt E. bzw. den erstattungspflichtigen Gebietskörperschaften zugerechnet werden müsste (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2015 VII R 24/13).

  • BFH, 21.12.2021 - VII R 21/19

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine BZSt-Online-Anfrage

    Zwar sind dieser auch sämtliche Informationen, die dem Bearbeiter von vorgesetzten Dienststellen über ein elektronisches Informationssystem zur Verfügung gestellt werden, bekannt, ohne dass es insoweit auf die individuelle Kenntnis des jeweiligen Bearbeiters ankommt (Senatsurteil vom 18.08.2015 - VII R 24/13, BFHE 250, 499, BStBl II 2016, 255, Rz 15, m.w.N., und BFH-Urteil in BFH/NV 2020, 1233, Rz 18).
  • FG Sachsen, 28.12.2015 - 6 K 350/13

    Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides aufgrund nicht berücksichtigter

    Bekannt sind der zuständigen Dienststelle neben dem Inhalt der dort geführten Akten auch sämtliche Informationen, die dem Sachbearbeiter von vorgesetzten Dienststellen über ein elektronisches Informationssystem zur Verfügung gestellt werden, ohne dass insoweit die individuelle Kenntnis des jeweiligen Bearbeiters maßgeblich ist (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. August 2015, VII R 24/13, BFH/NV 2016, 102 m. w. N.).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann sich die Finanzbehörde nach Treu und Glauben nicht auf die Unkenntnis einer Tatsache berufen, wenn diese bei ordnungsgemäßer Erfüllung der amtlichen Ermittlungspflichten bekannt geworden wäre; zugleich muss der Steuerpflichtige seinerseits seine Mitwirkungspflichten erfüllt haben (vgl. Urteil des BFH vom 18. August 2015, VII R 24/13, BFH/NV 2016, 102 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2023 - 18 U 244/21
    Eine Leistung an den Insolvenzschuldner hat gemäß § 82 InsO nur befreiende Wirkung, wenn der Leistende zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hatte (BGH, Urteil vom 12. November 2015 - IX ZR 301/14, ZIP 2015, 2431).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht