Rechtsprechung
   BFH, 17.04.2007 - VII R 27/06   

Volltextveröffentlichungen (13)

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  • IWW
  • rws-verlag.de

    Aufrechnung des Finanzamts gegen einen Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners bei Entstehung der Steuer vor Insolvenzeröffnung

  • NWB SteuerXpert START
  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO §§ 94, 95 Abs. 1, § 96 Abs. 1 Nr. 1; AO § 226 Abs. 1; GrEStG § 16
    Aufrechnung des Finanzamts gegen einen Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners bei Entstehung der Steuer "ihrem Kern nach" vor Insolvenzeröffnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach Rücktritt vom Kaufvertrag während des Insolvenzverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht - Verrechnung mit Grunderwerbssteuer

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach Rücktritt vom Kaufvertrag während des Insolvenzverfahrens

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach Rücktritt vom Kaufvertrag während des Insolvenzverfahrens

  • Betriebs-Berater

    Aufrechnung gegen den Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach Rücktritt vom Kaufvertrag während des Insolvenzverfahrens

  • ZIP-online.de

    Aufrechnung des Finanzamts gegen einen Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners bei Entstehung der Steuer vor Insolvenzeröffnung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grunderwerbsteuererstattung in der Insolvenz

  • bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)

    Insolvenzrecht - Insolvenzverfahren - Aufrechnung mit Anspruch aus Steuererstattung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aufrechnung von Steuerschulden gegen Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer während des Insolvenzverfahrens möglich

Besprechungen u.ä. (3)

  • mietrecht.net , S. 33 (Entscheidungsbesprechung)

    Insolvenz des Steuerpflichtigen: Kann das Finanzamt gegen einen Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer aufrechnen? (Evers/Heublein; info M 5/2007, S. 231)

  • caesar-preller.de (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerrecht

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufrechnung des Finanzamts gegen einen Steuererstattungsanspruch des Insolvenzschuldners bei Entstehung der Steuer vor Insolvenzeröffnung

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 226, InsO § 96 Abs 1 Nr 1, InsO § 95 Abs 1, InsO § 35, GrEStG § 16 Abs 1
    Aufrechnung; Erstattungsanspruch; Grunderwerbsteuer; Insolvenz; Rückabwicklung

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BFH vom 17.04.2007, Az.: VII R 27/06 (Aufrechnung einer Grunderwerbsteuererstattung mit Insolvenzforderung des Finanzamts bei Vertragsrücktritt nach Insolvenzeröffnung)" von RA/StB Dr. Jan-Pieter Naujok, original erschienen in: ZfIR 2007, 588 - 589.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 217, 8
  • ZIP 2007, 1166
  • BB 2007, 1377
  • BB 2007, 2611
  • BStBl II 2009, 589



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Wird zitiert von ... (27)  

  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 189/10  

    Die Insolvenz des Steuerschuldners

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Umsatzsteueranspruch vor Verfahrenseröffnung in einer Weise begründet war, dass der zugrunde liegende Sachverhalt, der zur Entstehung der Steuerforderung führt, bereits verwirklicht worden ist, auch wenn die Umsatzsteuerforderung steuerrechtlich erst nach Verfahrenseröffnung gemäß § 13 UStG entsteht oder gemäß § 18 UStG fällig wird (vgl. BFH, Urteil vom 25. Juli 2012 - VII R 29/11, juris Rn. 17; BFH, BFHE 236, 274, juris Rn. 27; BFH, BFHE 217, 8, juris Rn. 11, 13; BFH, ZIP 2008, 1780, juris Rn. 17; siehe auch Uhlenbruck/Maus, InsO, 13. Aufl., § 80 Rn. 61).
  • BFH, 23.02.2011 - I R 20/10  

    Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren -

    Voraussetzung dafür ist, dass zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die aufzurechnenden Forderungen oder eine von ihnen noch aufschiebend bedingt oder nicht fällig sind, sofern nicht (Satz 3 der Vorschrift) die Hauptforderung, gegen die aufgerechnet werden soll, unbedingt und fällig wird, bevor die Aufrechnung erfolgen kann (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 22. September 2005 VII ZR 117/03, BGHZ 164, 159; BFH-Urteil vom 17. April 2007 VII R 27/06, BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589).

    Nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist die Aufrechnung allerdings - soweit sie nicht nach § 95 Abs. 1 Satz 1 InsO zugelassen ist (s. zum Vorrang des § 95 InsO z. B. BFH-Urteil in BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589; Brandes in MünchKommInsO, a. a. O., § 96 Rz 18, m. w. N.) - unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist.

    Auf die steuerrechtliche Entstehung i. S. des § 38 AO kommt es für diesen "gesicherten Rechtsgrund" nicht an (ständige BFH-Rechtsprechung, z. B. Urteile vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323; in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. Januar 2007 VII R 7/06, BFHE 216, 390, BStBl II 2007, 745; in BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589; BFH-Beschlüsse vom 30. April 2007 VII B 252/06, BFHE 217, 212, BStBl II 2009, 624; vom 1. April 2008 X B 201/07, BFH/ NV 2008, 925; vom 12. August 2008 VII B 213/07, BFH/ NV 2008, 1819; s. a. Rüsken, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis - ZIP - 2007, 2053, 2056; Loose in Tipke/ Kruse, AO/ FGO, § 251 AO Rz 55, 100, 102, je m. w. N.).

    Damit ist nach der BFH-Rechtsprechung auch bei der Erstattung von vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geleisteten Vorauszahlungen der diesbezügliche Anspruch vor Eröffnung des Verfahrens begründet, selbst wenn die Steuer, auf die vorauszuleisten war, erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist (BFH-Urteil in BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589, m. w. N.).

    Außerdem steht es der Anwendung des § 95 Abs. 1 Satz 1 InsO in solchen Fällen nach der BFH-Rechtsprechung nicht entgegen, dass der Anspruch von Bedingungen abhängt, deren Eintritt bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens ungewiss ist und die herbeizuführen oder zu vereiteln in der Macht des Anspruchsberechtigten oder zumindest eines Dritten steht (z. B. BFH-Urteil in BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589).

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese Rechtshandlung in einem inneren Zusammenhang mit der Steuerentstehung vor Verfahrenseröffnung steht (so BFH-Urteil in BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589; s. a. Rüsken, ZIP 2007, 2053, 2056 f.).

  • BFH, 09.12.2010 - V R 22/10  

    Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter -

    Erbringt ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer eine Leistung vor Verfahrenseröffnung, für die auch der Insolvenzverwalter das Entgelt nicht vereinnahmen kann, geht der VII. Senat des BFH davon aus, dass das FA gegen einen der Insolvenzmasse zustehenden Berichtigungsanspruch nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit der zuvor im Rahmen der Sollbesteuerung entstandenen Steuerforderung aufrechnen kann, ohne dass dem insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbote entgegenstehen (BFH-Urteil vom 17. April 2004 VII R 27/06, BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589, unter II.3.).

    Auch in diesem Fall kommt es zu der vom VII. Senat des BFH für erforderlich gehaltenen Aufrechnung, die darauf gestützt wird, dass es "schwerlich gerechtfertigt sein [würde], anzunehmen, die Finanzbehörde müsse eine (Umsatz-) Steuererstattung an die Insolvenzmasse leisten, könne aber ihre korrespondierende, unbefriedigte Steuerforderung lediglich als Insolvenzforderung geltend machen und müsse hinnehmen, mit ihr möglicherweise ganz oder teilweise auszufallen" (BFH-Urteil in BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589, unter II.3.).

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  • BFH, 25.07.2012 - VII R 29/11  

    Keine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen, wenn aufgrund eines erst während des

    Er hat dies angenommen, wenn der Sachverhalt, der zu der Entstehung des steuerlichen Anspruchs führte, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden sei (vgl. statt aller Senatsurteile vom 17. April 2007 VII R 27/06, BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589, und in BFHE 172, 308, BStBl II 1994, 83).

    Es liegt auf der Hand und ist von der Rechtsprechung des Senats schon bisher nicht in Abrede gestellt worden, dass in den Fällen des § 17 Abs. 2 UStG bei Entstehen der betreffenden Steuerforderung ungewiss ist, ob es zu deren Kompensation durch einen entgegengesetzten Vergütungsanspruch bzw. einen aufgrund des Anspruchs auf Berücksichtigung eines entsprechenden Berichtigungsbetrags gemäß § 17 Abs. 2 UStG entstehenden Erstattungsanspruchs kommen wird, weil der künftige, dafür erforderliche Eintritt der "Bedingung" (hier: das Uneinbringlichwerden von Forderungen der Schuldnerin), also der Eintritt des steuerverfahrensrechtlichen Entstehungsgrunds - anders als in den vorgenannten, vom BGH entschiedenen Fällen das Entstehen der betreffenden zivilrechtlichen Forderung als Vollrecht - ungewiss ist (vgl. u. a. Urteil des Senats in BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589).

  • BFH, 23.02.2011 - I R 38/10  

    Keine Aufrechnung gegen ein Körperschaftsteuerguthaben im Insolvenzverfahren

    Voraussetzung dafür ist, dass zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die aufzurechnenden Forderungen oder eine von ihnen noch aufschiebend bedingt oder nicht fällig sind, sofern nicht (Satz 3 der Vorschrift) die Hauptforderung, gegen die aufgerechnet werden soll, unbedingt und fällig wird, bevor die Aufrechnung erfolgen kann (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 22. September 2005 VII ZR 117/03, BGHZ 164, 159; BFH-Urteil vom 17. April 2007 VII R 27/06, BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589).

    Nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist die Aufrechnung allerdings - soweit sie nicht nach § 95 Abs. 1 Satz 1 InsO zugelassen ist (s. zum Vorrang des § 95 InsO z. B. BFH-Urteil in BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589; Brandes in MünchKommInsO, a. a. O., § 96 Rz 18, m. w. N.) - unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens etwas zur Insolvenzmasse schuldig geworden ist.

    Auf die steuerrechtliche Entstehung i. S. des § 38 AO kommt es für diesen "gesicherten Rechtsgrund" nicht an (ständige BFH-Rechtsprechung, z. B. Urteile vom 1. August 2000 VII R 31/99, BFHE 193, 1, BStBl II 2002, 323; in BFHE 208, 10, BStBl II 2005, 195; vom 16. Januar 2007 VII R 7/06, BFHE 216, 390, BStBl II 2007, 745; in BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589; BFH-Beschlüsse vom 30. April 2007 VII B 252/06, BFHE 217, 212, BStBl II 2009, 624; vom 1. April 2008 X B 201/07, BFH/ NV 2008, 925; vom 12. August 2008 VII B 213/07, BFH/ NV 2008, 1819; s. a. Rüsken, Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Insolvenzpraxis - ZIP - 2007, 2053, 2056; Loose in Tipke/ Kruse, AO/ FGO, § 251 AO Rz 55, 100, 102, je m. w. N.).

    Damit ist nach der BFH-Rechtsprechung auch bei der Erstattung von vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geleisteten Vorauszahlungen der diesbezügliche Anspruch vor Eröffnung des Verfahrens begründet, selbst wenn die Steuer, auf die vorauszuleisten war, erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist (BFH-Urteil in BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589, m. w. N.).

    Außerdem steht es der Anwendung des § 95 Abs. 1 Satz 1 InsO in solchen Fällen nach der BFH-Rechtsprechung nicht entgegen, dass der Anspruch von Bedingungen abhängt, deren Eintritt bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens ungewiss ist und die herbeizuführen oder zu vereiteln in der Macht des Anspruchsberechtigten oder zumindest eines Dritten steht (z. B. BFH-Urteil in BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589).

    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese Rechtshandlung in einem inneren Zusammenhang mit der Steuerentstehung vor Verfahrenseröffnung steht (so BFH-Urteil in BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589; s. a. Rüsken, ZIP 2007, 2053, 2056 f.).

  • BFH, 09.02.2011 - XI R 35/09  

    Vorsteuerberichtigungsanspruch des FA als Masseverbindlichkeit

    Dementsprechend habe der VII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 17. April 2007 VII R 27/06 (BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589) ausdrücklich betont, dass es sich bei dem aus der Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG resultierenden Anspruch der Finanzbehörde nicht um eine Masseforderung handeln könne.

    f) Schließlich verweist der Kläger ohne Erfolg auf das BFH-Urteil in BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589.

    Dies hängt nach der Rechtsprechung des VII. Senats des BFH davon ab, ob "der zugrunde liegende zivilrechtliche Sachverhalt, der zu der Entstehung des steuerlichen Anspruchs führt", "bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden" ist (vgl. Urteil in BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589, unter II.3. der Gründe).

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 7 K 5362/05  

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit Vorsteuererstattungsanspruch aus sog. zweiter

    An dieser - zu § 55 Konkursordnung (KO) entwickelten - Rechtsprechung hält der Bundesfinanzhof - BFH - in ständiger Rechtsprechung fest (BFH, Urteile vom 04.05.2004 VII R 45/03, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 205, 409, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2004, 815;vom 31.05.2005 VII R 74/04, BFH/NV 2005, 1745;vom 17.04.2007 VII R 27/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 2007, 729;vom 17.04.2007 VII R 34/06, HFR 2007, 731).

    Der Erstattungsanspruch im Sinne des § 95 Abs. 1 Satz 1 InsO muss aufschiebend bedingt entstanden, also seinem Kern nach bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet sein (BFH, Urteil vom 17.04.2007 VII R 27/06, HFR 2007, 729 mit weiteren Nachweisen).

    Dem entspricht, dass nach ständiger Rechtsprechung des BFH Berichtigungsansprüche nach § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 1 UStG hinsichtlich der vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführten Umsätze des Schuldners bereits vor Insolvenzeröffnung begründet sind (BFH, Urteile vom 20.07.2004 VII R 28/03, BFHE 206, 321, BStBl. II 2005, 10;Beschluss vom 06.10.2005 VII B 309/04, BFH/NV 2006, 369;Urteil vom 17.04.2007 VII R 27/06, HFR 2007, 729).

    Auf dieser Linie liegt es auch, wenn der BFH sowohl Erstattungsansprüche aufgrund von Rechnungsberichtigungen analog § 17 UStG (nach neuem Recht: § 14c Abs. 2 Sätze 3 bis 5 UStG) als auch aufgrund der Rückgängigmachung von Erwerbsvorgängen nach § 16 Grunderwerbsteuergesetz - GrEStG - als vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet ansieht (BFH, Urteil vom 04.02.2005 VII R 20/04, BFHE 209, 13, HFR 2005, 737 ;vom 17.04.2007 VII R 27/06, HFR 2007, 729).

    In derEntscheidung vom 17.04.2007 VII R 27/06 hat der BFH - über den Fall des Rücktritts vom Kaufvertrag nach § 16 GrEStG hinausgehend - ausgeführt, dass ein Erstattungsanspruch in der Regel vor Insolvenzeröffnung begründet ist, wenn eine Steuer, die vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist, zu erstatten oder zu vergüten oder in anderer Weise dem Steuerpflichtigen wieder gut zu bringen ist.

    Jedenfalls steht die Berichtigung nach § 17 UStG im Streitfall in einem inneren Zusammenhang mit dem vor Insolvenzeröffnung begründeten Vorsteueranspruch und der vor Insolvenzeröffnung wegen Uneinbringlichkeit vorgenommenen Berichtigung durch den Beklagten (BFH, Urteil vom 17.04.2007 VII R 27/06, HFR 2007, 729).

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 2636/08  

    Zuordnung einer Berichtigung infolge der Wahl der Nichterfüllung von Verträgen

    Sei vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Steuer zu erstatten, so stelle der diesbezügliche Anspruch des Steuerpflichtigen eine vor Eröffnung des Verfahrens aufschiebend bedingt begründete Forderung dar, gegen die die Finanzbehörde im Insolvenzverfahren aufrechnen könne, auch wenn das die Erstattung auslösende Ereignis selbst erst nach Eröffnung des Verfahrens eintrete (BFH Urteil vom 17.04.2007 - VII R 27/06, BFH/NV 2007, 1391).

    Der VII. Senat des BFH (Urteile vom 04.02.2005 - VII R 20/04, BFHE 209, 13 und vom 17.04.2007 - VII R 27/06, BFHE 217, 8 , BFH/NV 2007, 1391 ) bejaht die Zulässigkeit der Aufrechnung mit der Begründung, die die ursprüngliche Steuerpflicht auslösenden Ereignisse (hier die Leistung der Anzahlungen) hätten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden.

    Bei der Sachverhaltsgestaltung, die der VII. Senat des BFH mit Urteil vom 17.04.2007 - VII R 27/06 zu entscheiden hatte, entstand der Erstattungsanspruch kraft Gesetzes (gemäß § 16 GrEStG ) aufgrund des Rücktritts des Vertragspartners vom Grundstückskaufvertrag.

    So führt er aus, dass gerade wenn ein solches Ereignis wie in den Fällen des § 17 UStG nicht zu einer Korrektur der ursprünglichen Steuerfestsetzung, sondern zu einem dieser entgegen gesetzten selbständigen Anspruch bzw. zur Berücksichtigung zugunsten des Steuerpflichtigen in einem späteren Besteuerungszeitraum führt, es geboten ist, eine Aufrechnung der Finanzbehörde im Insolvenzverfahren zuzulassen, wie in dem Fall deutlich wird, dass die ursprünglich festgesetzte Steuer nicht bezahlt worden ist; es würde nämlich dann schwerlich gerechtfertigt sein, anzunehmen, die Finanzbehörde müsse eine (Umsatz-) Steuererstattung an die Insolvenzmasse leisten, könne aber ihre korrespondierende, unbefriedigte Steuerforderung lediglich als Insolvenzforderung geltend machen und müsse hinnehmen, mit ihr möglicherweise ganz oder teilweise auszufallen (VII R 27/06 a.a.O.).

  • BFH, 02.11.2010 - VII R 6/10  

    Unzulässigkeit der Aufrechnung in kritischer Zeit vor Eröffnung eines

    Aber schon die tatsächliche Verwirklichung des Besteuerungstatbestandes lässt den steuerlichen Anspruch aufschiebend bedingt durch das Eintreten der steuerverfahrensrechtlichen Voraussetzungen seiner Wirksamkeit entstehen (vgl. statt aller Senatsurteil vom 17. April 2007 VII R 27/06, BFHE 217, 8, BStBl II 2009, 589, und Frotscher, Besteuerung bei Insolvenz, 7. Aufl., 95, m. w. N. aus der Rspr.).
  • BFH, 30.04.2007 - VII B 252/06  

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Erstattungszinsen im Insolvenzverfahren -

    Wenn die Beschwerde meint, diese Rechtsprechung nicht nachvollziehen zu können, und sich ihr gegenüber darauf beruft, bei Erstattungsansprüchen habe es die Rechtsprechung des Senats selbst für eine Aufrechnung im Insolvenzverfahren gemäß § 95 Abs. 1 InsO ausreichen lassen, dass deren "Rechtsgrund" vor Verfahrenseröffnung gelegt sei, verkennt sie den engen inneren Zusammenhang, in dem solche Ansprüche mit der Steuerentstehung vor Verfahrenseröffnung stehen, welchem Zusammenhang die einschlägigen Steuergesetze dadurch Rechnung tragen, dass sie vorschreiben, die vor Verfahrenseröffnung entstandene Steuer zu erstatten oder zu vergüten oder dem Steuerpflichtigen in anderer Weise wieder gut zu bringen (vgl. Senatsurteil vom 17. April 2007 VII R 27/06, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.06.2008 - 7 V 7032/08  

    (Aussetzung der Vollziehung: Verbindlichkeit aus Vorsteuerberichtigung nach §

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 14/07  

    Insolvenzrecht - Widerruf der Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 6 K 1969/06  

    Rechtsschutzbedürfnis bei einer Klage des Insolvenzverwalters gegen

  • BFH, 12.08.2008 - VII B 213/07  

    Aufrechung mit Steuerforderungen im Insolvenzverfahren

  • BFH, 27.10.2009 - VII R 4/08  

    Rückforderung berichtigter Vorsteuer gegenüber dem Zessionar

  • BFH, 02.11.2010 - VII R 62/10  

    Unzulässigkeit der Aufrechnung gegen in kritischer Zeit vor Eröffnung eines

  • OVG Sachsen, 11.06.2008 - 1 B 395/06  

    Prozessaufrechnung; Bestimmtheitsgrundsatz; Steuergläubiger; Ertragshoheit;

  • LSG Hessen, 26.08.2009 - L 4 KA 111/08  

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarberichtigung - Verrechnung und Anrechnung

  • FG Münster, 08.10.2009 - 5 K 1096/07  

    Qualifizierung von auf Zeiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entfallende

  • BGH, 08.06.2010 - IX ZB 156/08  

    Insolvenzrecht - Steuererstattungsansprüche relevant bei Vermögensbeurteilung

  • FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 6 K 408/09  

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs.

  • BFH, 08.03.2012 - V R 24/11  

    Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG im Insolvenzfall, Abgrenzung von

  • FG Thüringen, 18.02.2010 - 2 K 215/09  

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Körperschaftsteuerguthaben nach

  • FG Niedersachsen, 20.05.2010 - 6 K 434/09  

    Zulässigkeit der Aufrechnung mit Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs.

  • FG Rheinland-Pfalz, 15.09.2005 - 4 K 1213/03  
  • SG Marburg, 22.10.2008 - S 12 KA 50/08  

    Kassenärztliche Vereinigung - Aufrechnungsbefugnis für

  • VG Aachen, 09.09.2010 - 1 K 734/09  
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