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   BFH, 12.08.1997 - VII R 27/97   

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https://dejure.org/1997,16071
BFH, 12.08.1997 - VII R 27/97 (https://dejure.org/1997,16071)
BFH, Entscheidung vom 12.08.1997 - VII R 27/97 (https://dejure.org/1997,16071)
BFH, Entscheidung vom 12. August 1997 - VII R 27/97 (https://dejure.org/1997,16071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1
    LKW; Rückwirkende Änderung; Treu und Glauben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.04.1997 - VII R 1/97

    Steuerbescheide, in denen in Lkw umgebaute Pkw als Lkw besteuert werden, können

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII R 27/97
    In seinem Urteil vom 29. April 1997 VII R 1/97 (abgedruckt in Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1997, 298) -- Abschn. II Nr. 2 -- hat der Senat erkannt, daß die Finanzbehörde ihre Ermittlungspflicht verletzt, wenn sie der Kraftfahrzeugsteuer veranlagung unter Verzicht auf für die Beurteilung notwendige Daten die verkehrsrechtliche Einstufung des umgebauten Fahrzeugs (LKW) zugrunde legt; eine verbösernde Änderungsfestsetzung wegen nachträglich erkannter Unerheblichkeit der Umbauten scheidet damit aus.

    Einen Ermittlungsmangel hat der Senat im Falle VII R 1/97 bejaht, weil nach den festgestellten Umständen zwingend eine nähere Aufklärung über Art und Umfang der vorgenommenen Umbauten erforderlich war (im Rahmen einer Besteuerung im Jahre 1989).

    Die Grundsätze des Senatsurteils in VII R 1/97 können auch im Streitfall -- bezogen auf die Besteuerung im Jahre 1988 -- herangezogen werden.

  • BFH, 10.12.1991 - VII R 10/90

    Änderung eines Kraftfahrzeugsteuerbescheides wegen neuer Tatsachen, wenn das

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII R 27/97
    Der Senat hat in dieser Entscheidung an sein Urteil vom 10. Dezember 1991 VII R 10/90 (BFHE 166, 395, 398, BStBl II 1992, 324) angeknüpft und wiederholt, daß die Ermittlungspflicht nur dann verletzt ist, wenn die Finanzbehörde Zweifeln, die sich nach Sachlage aufdrängen, nicht nachgeht.
  • FG Nürnberg, 12.11.1996 - VI 188/96
    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - VII R 27/97
    Im übrigen wird -- ohne Bindungswirkung (§ 126 Abs. 5 FGO) -- auf die vom Senat inzwischen bestätigten Urteile des FG Nürnberg vom 12. November 1996 VI 174/96 und 188/96 (EFG 1997, 497, 499) -- zu § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 (Rechtserheblichkeit der neuen Tatsache) -- verwiesen.
  • BFH, 14.05.1998 - VII R 139/97

    Einstufung eines Kfz als Lkw

    Selbst eine Mitteilung der Zulassungsstelle über eine Fahrzeugveränderung hat der Senat in diesem Zusammenhang nicht als ohne weiteres ausreichenden Anlaß für weitere Ermittlungen des FA angesehen (Urteil vom 12. August 1997 VII R 27/97, BFH/NV 1998, 219).
  • BFH, 27.03.1998 - VII B 267/97

    Einordnung eines Fahrzeuges als LKW bzw. PKW in der Kraftfahrzeugsteuer

    Selbst eine Mitteilung der Zulassungsstelle über eine Fahrzeugveränderung hat der Senat in diesem Zusammenhang nicht als ohne weiteres ausreichenden Anlaß für weitere Ermittlungen des FA angesehen (Urteil vom 12. August 1997 VII R 27/97, BFH/NV 1998, 219).
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