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   BFH, 16.01.2009 - VII R 31/08   

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https://dejure.org/2009,12058
BFH, 16.01.2009 - VII R 31/08 (https://dejure.org/2009,12058)
BFH, Entscheidung vom 16.01.2009 - VII R 31/08 (https://dejure.org/2009,12058)
BFH, Entscheidung vom 16. Januar 2009 - VII R 31/08 (https://dejure.org/2009,12058)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter Überprüfung des Eingangsstempels; Zustellungsumschlag als Bestandteil der Handakte

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 120 Abs. 2 S. 1 Hs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 56 Abs. 1; FGO § 120 Abs. 2 S. 1 Hs. 2

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 218 Abs 2, AO § 226 Abs 1, AO § 251 Abs 2, KO § 55 Nr 1, KO § 53, KO § 54
    Abrechnungsbescheid; Aufrechnung; Konkurs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZB 263/03

    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; zur Prüfungspflicht eines

    Auszug aus BFH, 16.01.2009 - VII R 31/08
    Ob der Bevollmächtigte des Klägers eine solche eigenständige Prüfungspflicht bereits hätte erfüllen müssen, als ihm der Vorgang mit dem Zustellungsbeschluss des Senats erstmals vorgelegt wurde (verneinend BGH-Beschluss vom 11. Februar 2004 XII ZB 263/03, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2004, 696, mit zahlreichen Nachweisen), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 49/84

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei bloßem Antrag auf

    Auszug aus BFH, 16.01.2009 - VII R 31/08
    Er durfte sich nicht blindlings auf den von seinen Kanzleimitarbeitern dem Zulassungsbeschluss des Senats verliehenen Eingangsstempel verlassen, sondern musste, was ohne Weiteres und ohne besonderen Zeitaufwand möglich gewesen wäre, prüfen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellungsumschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt; dieser Umschlag dürfte sich in der ihm vorgelegten Handakte befunden haben oder hätte sich zumindest bei ordnungsgemäßer Büroorganisation dort befinden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1993 VI R 70/92, BFH/NV 1993, 552; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22. Mai 1984 VI ZR 49/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 193).
  • BFH, 18.02.1993 - VI R 23/92

    Voraussetzungen für das Vorleigen einer zulassungsfreien Revision

    Auszug aus BFH, 16.01.2009 - VII R 31/08
    Er durfte sich nicht blindlings auf den von seinen Kanzleimitarbeitern dem Zulassungsbeschluss des Senats verliehenen Eingangsstempel verlassen, sondern musste, was ohne Weiteres und ohne besonderen Zeitaufwand möglich gewesen wäre, prüfen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellungsumschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt; dieser Umschlag dürfte sich in der ihm vorgelegten Handakte befunden haben oder hätte sich zumindest bei ordnungsgemäßer Büroorganisation dort befinden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1993 VI R 70/92, BFH/NV 1993, 552; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22. Mai 1984 VI ZR 49/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 193).
  • BFH, 19.02.1993 - VI R 70/92
    Auszug aus BFH, 16.01.2009 - VII R 31/08
    Er durfte sich nicht blindlings auf den von seinen Kanzleimitarbeitern dem Zulassungsbeschluss des Senats verliehenen Eingangsstempel verlassen, sondern musste, was ohne Weiteres und ohne besonderen Zeitaufwand möglich gewesen wäre, prüfen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellungsumschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt; dieser Umschlag dürfte sich in der ihm vorgelegten Handakte befunden haben oder hätte sich zumindest bei ordnungsgemäßer Büroorganisation dort befinden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Februar 1993 VI R 70/92, BFH/NV 1993, 552; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22. Mai 1984 VI ZR 49/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1985, 193).
  • BFH, 13.09.2012 - XI R 40/11

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassener anwaltlicher

    Dabei darf ein Prozessbevollmächtigter sich nicht auf den Eingangsstempel seiner Kanzlei verlassen, sondern hat zu prüfen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellungsumschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2009 VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951; in BFH/NV 2011, 613, jeweils m.w.N.).

    Dieser Umschlag hätte sich in der ihm vorgelegten Handakte befinden müssen (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 951).

    Es kann hier dahinstehen, ob der bearbeitende Rechtsanwalt eine solche eigenständige Prüfungspflicht bereits hätte erfüllen müssen, als er sein Schreiben vom 5. Januar 2012 fertigte und ihm die Handakte hierbei vorgelegen haben muss (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFH/NV 2009, 951, m.w.N.).

  • BFH, 28.09.2020 - VIII R 23/18

    Zur Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist bei fehlerhaftem

    aa) Nach der Rechtsprechung des BFH gehört es zu den Pflichten eines Bevollmächtigten, im Rahmen eines von ihm geführten Revisionsverfahrens bei der Bearbeitung der Sache eigenständig den Ablauf der Revisionsbegründungsfrist zu prüfen (z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 213; in BFH/NV 2017, 47, und vom 16.01.2009 - VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951).

    Vielmehr hätte er selbst prüfen müssen, ob das dort angegebene Datum mit dem von dem Postbediensteten auf dem Zustellkuvert eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2009, 951; vom 11.10.2019 - IX B 52/19, BFH/NV 2020, 211; vom 30.11.2010 - IV B 39/10, BFH/NV 2011, 613, und in BFH/NV 2013, 213).

    Eine entsprechende Prüfung wäre dem Prozessbevollmächtigten auch möglich gewesen, denn bei einer Zustellung gegen Zustellungsurkunde ist der Umschlag mit dem Zustellungsvermerk aufzubewahren und dem Prozessbevollmächtigten im Zusammenhang mit der rechtzeitigen Wiedervorlage der Sache zur Prüfung der Frist vorzulegen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2013, 213; in BFH/NV 2009, 951, m.w.N.).

  • BFH, 30.11.2010 - IV B 39/10

    Fristbeginn an einem Sonnabend - keine Wiedereinsetzung bei mangelhafter

    Dabei hätte er sich nicht auf den Eingangsstempel seiner Kanzlei verlassen dürfen, sondern hätte prüfen müssen, ob das Datum des Eingangsstempels mit dem von dem Postbediensteten auf dem --ihm vorgelegten-- gelben Umschlag eingetragenen Zustellungsdatum übereinstimmt (BFH-Beschluss vom 16. Januar 2009 VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951).
  • BFH, 28.08.2014 - VII B 12/14

    Keine Wiedereinsetzung bei Anwaltsverschulden

    Wie bereits ausgeführt, gehört es zu den Aufgaben eines Prozessbevollmächtigten, bei der Bearbeitung der Sache eigenständig den Ablauf der Rechtsmittelbegründungsfrist zu prüfen (BFH-Beschlüsse vom 13. September 2012 XI R 40/11, BFH/NV 2013, 213, und vom 16. Januar 2009 VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Fehlerhafte Kanzlei- und

    Der Vortrag des Klägervertreters, dass der zugehörige Umschlag kein Datum aufgewiesen habe, und die Aussage der Zeugin, grundsätzlich die Bedeutung von Zustellungen zu kennen, war ohne Vorlage des zugehörigen Umschlags, der die fehlende Eintragung hätte beweisen können und durch den Klägervertreter in der Handakte aufzubewahren gewesen wäre (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Januar 2009 - VII R 31/08 -, BFH/NV 2009, 951; BFH, Beschluss vom 13. September 2012 - XI R 40/11 -, BFH/NV 2013, 213), für das Gericht nicht derart überzeugend, dass es das Fehlen der Eintragung auf dem Umschlag als wahrscheinlicher angesehen hätte als die Datumsangabe.
  • BFH, 11.10.2019 - IX B 52/19

    Frist für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den

    Dabei hätte er sich nicht auf den Eingangsstempel seiner Kanzlei verlassen dürfen, sondern hätte prüfen müssen, ob das Datum des Eingangsstempels (08.04.2019) mit dem von dem Postbediensteten auf dem Briefumschlag eingetragenen Zustellungsdatum (06.04.2019) übereinstimmt (s. BFH-Beschlüsse vom 16.01.2009 - VII R 31/08, BFH/NV 2009, 951, unter II., Rz 3; in BFH/NV 2011, 613, Rz 9).
  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde bei der Frage der Wahrung der

    Der Vortrag des Klägervertreters, dass der zugehörige Umschlag kein Datum aufgewiesen habe, und die Aussage der Zeugin, grundsätzlich die Bedeutung von Zustellungen zu kennen, war ohne Vorlage des zugehörigen Umschlags, der die fehlende Eintragung hätte beweisen können und durch den Klägervertreter in der Handakte aufzubewahren gewesen wäre (vgl. BFH, Beschluss vom 16. Januar 2009 - VII R 31/08 -, BFH/NV 2009, 951 ; BFH, Beschluss vom 13. September 2012 - XI R 40/11 -, BFH/NV 2013, 213 ), für das Gericht nicht derart überzeugend, dass es das Fehlen der Eintragung auf dem Umschlag als wahrscheinlicher angesehen hätte als die Datumsangabe.
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