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   BFH, 21.05.1999 - VII R 33/98   

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https://dejure.org/1999,5371
BFH, 21.05.1999 - VII R 33/98 (https://dejure.org/1999,5371)
BFH, Entscheidung vom 21.05.1999 - VII R 33/98 (https://dejure.org/1999,5371)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - VII R 33/98 (https://dejure.org/1999,5371)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Minitracs - Zolltarifliche Einreihung - Kleinmuldenkipper auf Gummiketten - Erdarbeiten außerhalb Straßennetz - Lagerabmeldungen - Zahlungsanmeldungen - Verbindliche Zolltarifauskunft - Kipplastwagen

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 2; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KN Pos 8704 UPos 1019, Pos 8704 UPos 2191
    Tarifierung von Fahrzeugen; Abgrenzung Muldenkipper - Kipplastwagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 220 Abs 1, KN 8704 1019, KN 8704 2191
    Einreihung; Nacherhebung; Tarifierung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 33/98
    Der Senat hält vielmehr in Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415) die richtige Anwendung des Gemeinschaftsrechts im vorliegenden Fall (Ausschluß der Position 8704 10 KN) für offenkundig; er ist davon überzeugt, daß für die Gerichte der übrigen Mitgliedstaaten und für den EuGH die gleiche Gewißheit bestünde.
  • EuGH, 23.09.1982 - 237/81

    Almadent

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 33/98
    Soweit es um die Auslegung einer Zolltarifposition geht, darf grundsätzlich nicht auf allgemeingültige technische Normen zurückgegriffen werden, zumal wenn diese nicht in allen Mitgliedstaaten des HS, sondern nur auf europäischer Ebene gelten, es sei denn, es wird in den Tarifvorschriften ausdrücklich auf die technischen Normen verwiesen (EuGH-Urteile vom 23. September 1982 Rs. 237/81 --Almadent--, EuGHE 1982, 2981, und vom 2. August 1993 Rs. C-248/92 --Jepsen Stahl--, EuGHE 1993, I-4721).
  • BFH, 28.04.1998 - VII R 83/96

    Erledigung einer Zolltarifauskunft in einem Verfahren zur Rücknahme dieser durch

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 33/98
    Im übrigen können solche technische Normen allenfalls dann hilfsweise herangezogen werden, wenn es um die Ermittlung der wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale einer Ware aus dem technischen Bereich geht (vgl. Senatsurteil vom 28. April 1998 VII R 83/96, BFH/NV 1998, 1400 --Warenbehälter--).
  • EuGH, 02.08.1993 - C-248/92

    Jepsen Stahl / Hauptzollamt Emmerich

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 33/98
    Soweit es um die Auslegung einer Zolltarifposition geht, darf grundsätzlich nicht auf allgemeingültige technische Normen zurückgegriffen werden, zumal wenn diese nicht in allen Mitgliedstaaten des HS, sondern nur auf europäischer Ebene gelten, es sei denn, es wird in den Tarifvorschriften ausdrücklich auf die technischen Normen verwiesen (EuGH-Urteile vom 23. September 1982 Rs. 237/81 --Almadent--, EuGHE 1982, 2981, und vom 2. August 1993 Rs. C-248/92 --Jepsen Stahl--, EuGHE 1993, I-4721).
  • EuGH, 10.12.1998 - C-328/97

    Glob-Sped

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 33/98
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH (vgl. zuletzt das Urteil vom 10. Dezember 1998 Rs. C-328/97 --Glob Sped--, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1999, 321, Abs. 26), der der erkennende Senat folgt, ist im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren grundsätzlich in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Position der KN festgelegt sind.
  • BFH, 06.06.2000 - VII R 72/99

    Zollrecht; Einreihung einer Ware als Kultur von Mikroorganismen

    Die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS), die zwar nicht verbindlich sind, aber als wesentliches Erkenntnismittel bei der Auslegung des ZT dienen (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1999 VII R 33/98, BFH/NV 1999, 1530) bestätigen ebenfalls die Richtigkeit der vorgenommenen Einreihung.
  • BFH, 23.05.2000 - VII R 1/99

    Aluminiumraster; Tarifierung

    Außerdem gibt es Erläuterungen, die bezüglich des Harmonisierten Systems (HS) zur Bezeichnung und Kodierung der Waren vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ausgearbeitet worden sind und ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1999 VII R 33/98, BFH/NV 1999, 1530).
  • BFH, 06.07.2000 - VII R 72/99

    Beschaffenheit einer Ware - Zolltarifierung - Zolltarifsache - Kulturen von

    Die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS), die zwar nicht verbindlich sind, aber als wesentliches Erkenntnismittel bei der Auslegung des ZT dienen (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1999 VII R 33/98, BFH/NV 1999, 1530) bestätigen ebenfalls die Richtigkeit der vorgenommenen Einreihung.
  • BFH, 14.12.1999 - VII R 78/98

    Gartenpavillons; Tarifierung

    Außerdem gibt es Erläuterungen, die bezüglich der KN von der Kommission und hinsichtlich des Harmonisierten Systems (HS) zur Bezeichnung und Kodierung der Waren vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ausgearbeitet worden sind und ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. u.a. Senatsurteil vom 21. Mai 1999 VII R 33/98, BFH/NV 1999, 1530).
  • FG Hessen, 21.02.2000 - 7 K 4096/98

    Rückenbandage; Stützgurt; Spinnstoffgewebe; Elastizität; orthopädische

    Als Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen stehen - wie der Bundesfinanzhof zum Beispiel in seinem Urteil vom 21. Mai 1999 ( VII R 33/98 in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1999, 1530 ) ausgeführt hat - die Erläuterungen bezüglich des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens zur Verfügung, die ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel darstellen.
  • FG Hessen, 21.02.2000 - 7 K 4086/98

    Kniebandage; Knieorthese; Stützfunktion; Elastizität; Zoll; Tarifierung;

    Als Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen stehen - wie der Bundesfinanzhof zum Beispiel in seinem Urteil vom 21. Mai 1999 ( VII R 33/98 in Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 1999, 1530 ) ausgeführt hat - die Erläuterungen bezüglich des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens zur Verfügung, die ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel darstellen.
  • FG Düsseldorf, 18.02.2009 - 4 K 3743/08

    Voraussetzungen für den Widerruf einer begünstigenden Entscheidung durch die

    Das gilt namentlich dann, wenn diese Normen nicht in allen Mitgliedstaaten des Harmonisierten Systems, sondern nur auf europäischer Ebene gelten, es sei denn, es wird in den Tarifvorschriften ausdrücklich auf die technischen Normen verwiesen (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, Urteil vom 2. August 1993 Rs. C-248/92, Slg. 1993, I-4721 Randnr. 13; BFH-Urteil vom 21. Mai 1999 VII R 33/98, BFH/NV 1999, 1530).
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