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   BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92   

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BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92 (https://dejure.org/1994,647)
BFH, Entscheidung vom 21.06.1994 - VII R 34/92 (https://dejure.org/1994,647)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 1994 - VII R 34/92 (https://dejure.org/1994,647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 175, 198
  • ZIP 1995, 229
  • BB 1994, 2263
  • BB 1994, 2328
  • BStBl II 1995, 230
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 26.08.1992 - VII R 50/91

    Anwendung der Grundsätze zu § 69 AO (1977) bei Verwirklichung von § 71 AO (1977)

    Auszug aus BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92
    Diesen Grundsatz der anteiligen Tilgung der Forderungen des FA und der privaten Gläubiger nach Maßgabe vorhandener Zahlungsmittel hat der Senat auch auf den Fall des gleichzeitig verwirkten Tatbestands der Haftung wegen Steuerhinterziehung (§ 71 AO 1977) angewandt (Urteil des Senats vom 26. August 1992 VII R 50/91, BFHE 169, 13, BStBl II 1993, 8) und dabei verdeutlicht, daß es lediglich das Ziel dieser Haftungsnormen ist, die Verantwortlichen zum Ersatz jenes Schadens heranzuziehen, der durch ihr Verhalten beim Steuergläubiger verursacht worden ist.

    Für diese Begrenzung der Haftung aus dem Schadenersatzcharakter - auch der Haftung nach § 71 AO 1977 - war die Auffassung maßgebend, daß die Geltendmachung eines weitergehenden Haftungsanspruchs zu einer nicht gerechtfertigten Privilegierung des Fiskus gegenüber anderen Gläubigern und zu einer mit Sinn und Zweck der Haftungsvorschriften nicht zu vereinbarenden zusätzlichen Sanktion gegenüber dem Haftungsschuldner führen würde (BFHE 169, 13 zu 2. b am Ende).

  • BFH, 21.02.1980 - V R 146/73

    Umsatzsteuer nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldet, wenn nicht beabsichtigt, die in

    Auszug aus BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92
    Bei der Bewertung der Pflichtverletzung des Klägers unter dem Gesichtspunkt seines individuellen Verschuldens sind jene gesetzgeberischen Gründe, die zur Einführung und Aufrechterhaltung der strengen Folgen der Begebung einer ungerechtfertigten Rechnung in § 14 Abs. 3 UStG geführt haben (Gefährdungshaftung; st. Rspr., vgl. nur BFH-Urteile vom 21. Februar 1980 V R 146/73, BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, und vom 27. Oktober 1993 XI R 99/90, BFHE 172, 555, BStBl II 1994, 277 m. w. N.), nur insoweit von Bedeutung, als sie für einen Konkursverwalter als zur Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters Verpflichteten Anlaß zu besonderer Sorgfalt bei jedweder Rechnungsausstellung sind.
  • BFH, 05.02.1985 - VII R 124/80

    Haftung für von einer GmbH geschuldete Umsatzsteuervorauszahlungen - Grob

    Auszug aus BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92
    Nach Auffassung des Senats muß ein Geschäftsführer in solchen Fällen die entsprechenden Verträge so gestalten, daß die GmbH wenigstens über den von ihr aus diesem Übertragungsgeschäft zu entrichtenden Umsatzsteuerbetrag im Fälligkeitszeitpunkt verfügen kann (Senatsurteil vom 5. Februar 1985 VII R 124/80, BFH/NV 1987, 2, 4 f.).
  • BFH, 05.03.1991 - VII R 93/88

    GmbH - Haftung des Geschäftsführers - Grundsatz der anteiligen Tilgung -

    Auszug aus BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92
    a) Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Geschäftsführer einer GmbH für die von dieser geschuldeten, nicht an das FA entrichteten Umsatzsteuer nach §§ 69, 34 AO 1977 nur haftet, soweit er aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Steuerschulden hätte ebenso tilgen können wie andere Schulden (vgl. Urteil des Senats vom 5. März 1991 VII R 93/88, BFHE 164, 203, BStBl II 1991, 678 m. w. N.).
  • BFH, 13.09.1988 - VII R 35/85

    Verletztung der Pflicht zur Abführung Umsatzsteuervorauszahlungen - Bestimmung

    Auszug aus BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92
    Er hafte dann insoweit, als der Steuergläubiger bei pflichtgemäßem Verhalten im Fälligkeitszeitpunkt befriedigt worden wäre (BFH-Urteil vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776 zu 3. b; vgl. auch die Fälle der Vorausabtretung: Urteile des Senats vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172, und vom 13. September 1988 VII R 35/85, BFH/NV 1989, 139).
  • BFH, 14.07.1987 - VII R 188/82

    Umsatzsteuerrückstand - Geschäftsführerhaftung - Berechnung der Haftungssumme -

    Auszug aus BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92
    Er hafte dann insoweit, als der Steuergläubiger bei pflichtgemäßem Verhalten im Fälligkeitszeitpunkt befriedigt worden wäre (BFH-Urteil vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776 zu 3. b; vgl. auch die Fälle der Vorausabtretung: Urteile des Senats vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172, und vom 13. September 1988 VII R 35/85, BFH/NV 1989, 139).
  • BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86

    Haftung des Konkursverwalters bei Fortführung des Unternehmens; Ansprüche der

    Auszug aus BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92
    Infolgedessen kann der Senat die Frage unbeantwortet lassen, ob die entstandene Umsatzsteuerschuld zu den Massekosten gehört - so das FG, das das Entstehen der Umsatzsteuer-Verbindlichkeit im Streitfall wegen der Herausgabe des Grundstücks mit den wesentlichen Bestandteilen an die B als Folge einer Verwertung der Masse ansieht (§ 58 Nr. 2 KO) - oder zu den Masseschulden zu rechnen ist - so das FA, das wegen der Begebung der ungerechtfertigten Rechnung die Entstehung der Steuerschuld als Folge einer Handlung des Konkursverwalters i. S. des § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO versteht (zur Problematik vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 1986 IX ZR 47/86, BGHZ 99, 151, 159) -.
  • BFH, 26.04.1984 - V R 128/79

    GmbH - Haftung - Geschäftsführung

    Auszug aus BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92
    Er hafte dann insoweit, als der Steuergläubiger bei pflichtgemäßem Verhalten im Fälligkeitszeitpunkt befriedigt worden wäre (BFH-Urteil vom 26. April 1984 V R 128/79, BFHE 141, 443, BStBl II 1984, 776 zu 3. b; vgl. auch die Fälle der Vorausabtretung: Urteile des Senats vom 14. Juli 1987 VII R 188/82, BFHE 150, 312, BStBl II 1988, 172, und vom 13. September 1988 VII R 35/85, BFH/NV 1989, 139).
  • BFH, 10.12.1981 - V R 3/75

    § 63 Nr. 3 KO schließt die Geltendmachung von Ansprüchen aus § 14 Abs. 3 UStG

    Auszug aus BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92
    Es kommt hierfür ferner nicht auf die Frage an, ob - was im Falle der Erteilung eines unberechtigten Steuerausweises nach § 14 Abs. 3 Satz 2 UStG für die Entstehung der Steuerschuld ohnehin bedeutungslos ist (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1981 V R 3/75, BFHE 135, 107, BStBl II 1982, 229) - der Rechnungsempfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend macht bzw. ob sie letztlich zu seinen Gunsten festgesetzt wird.
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 99/90

    Der Aussteller einer Rechnung über nicht erbrachte Leistungen schuldet die

    Auszug aus BFH, 21.06.1994 - VII R 34/92
    Bei der Bewertung der Pflichtverletzung des Klägers unter dem Gesichtspunkt seines individuellen Verschuldens sind jene gesetzgeberischen Gründe, die zur Einführung und Aufrechterhaltung der strengen Folgen der Begebung einer ungerechtfertigten Rechnung in § 14 Abs. 3 UStG geführt haben (Gefährdungshaftung; st. Rspr., vgl. nur BFH-Urteile vom 21. Februar 1980 V R 146/73, BFHE 129, 569, BStBl II 1980, 283, und vom 27. Oktober 1993 XI R 99/90, BFHE 172, 555, BStBl II 1994, 277 m. w. N.), nur insoweit von Bedeutung, als sie für einen Konkursverwalter als zur Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters Verpflichteten Anlaß zu besonderer Sorgfalt bei jedweder Rechnungsausstellung sind.
  • BFH, 26.11.1985 - VII R 148/81

    Haftung von Personen, denen eine Vermögensverwaltung aufgrund behördlicher

  • BFH, 28.01.1993 - V R 75/88

    Die in der Rechnung einer GmbH unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer i. S. des §

  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 13.87

    Verwaltungsakt - Mangelnde Anhörung - Ermessensentscheidung -

  • BFH, 12.09.2014 - VII B 99/13

    Zu den Voraussetzungen einer Haftung nach § 71 AO bei Einbindung in einen

    Dabei bemisst sich der für die Haftung maßgebliche Schaden allein nach dem Umfang der tatsächlichen Erfüllung der Steuerschuld, zu deren rechtzeitiger Begleichung der in Anspruch genommene Haftungsschuldner verpflichtet war (Senatsurteil vom 21. Juni 1994 VII R 34/92, BFHE 175, 198, BStBl II 1995, 230).
  • BFH, 22.11.2005 - VII R 21/05

    Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers für Lohnsteuer bei Lohnzahlung aus

    Diesem subjektiven Maßstab entsprechend setzt die Haftung auch Kenntnis oder vorwerfbare Unkenntnis der betreffenden steuerrechtlichen Pflichten eines Geschäftsführers voraus; ein entschuldbarer, weil nicht grob fahrlässiger Rechtsirrtum lässt die Haftung folglich entfallen (Senatsurteil vom 21. Juni 1994 VII R 34/92, BFHE 175, 198, BStBl II 1995, 230; vgl. auch BFH-Urteil vom 18. September 1981 VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801).
  • BFH, 10.12.1996 - V B 55/96

    Anwendung des Grundsatz der anteiligen Tilgung bei der Haftung für

    Zur Begründung führte es aus, die Frage, ob der Grundsatz der anteiligen Tilgung auch auf Fälle anzuwenden sei, in denen die dem Haftungsbescheid zugrunde liegende Steuerschuld nach § 14 Abs. 3 UStG entstanden ist, sei durch das Urteil des BFH vom 21. Juni 1994 VII R 34/92 (BFHE 175, 198, BStBl II 1995, 230) geklärt.

    Der Beschluß des BFH in BFH/NV 1994, 603 sei durch das Urteil in BFHE 175, 198, BStBl II 1995, 230 überholt.

    Die Auffassung des FG, der Grundsatz der anteiligen Tilgung komme bei der Haftung für Steuerschulden, die nach § 14 Abs. 3 UStG entstanden sind, grundsätzlich nicht zur Anwendung, läßt sich dem BFH-Urteil in BFHE 175, 198, BStBl II 1995, 230 nicht entnehmen.

    Nur eine Verletzung dieser Pflicht ist nach der Entscheidung in BFHE 175, 198, BStBl II 1995, 230 in der Regel ursächlich für den eingetretenen Schaden.

  • BFH, 26.09.2012 - VII R 3/11

    Fehlender Steuerschaden bei Gesamtschau von Scheingeschäften hindert nicht

    Nach der Rechtsprechung des Senats bemisst sich der für die Haftung nach § 71 AO maßgebliche Schaden allein nach dem Umfang der tatsächlichen Erfüllung der Steuerschuld, zu deren rechtzeitiger Begleichung der zur Haftung Herangezogene verpflichtet war (Senatsurteil vom 21. Juni 1994 VII R 34/92, BFHE 175, 198, BStBl II 1995, 230).
  • BFH, 14.06.2016 - VII R 20/14

    Berechnung der Haftungsquote

    Aus der Beschränkung der Steuerentrichtungspflicht auf die verwalteten Mittel leitet sich u.a. ab, dass die Nichterfüllung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, wenn sonst keine relevanten Pflichtverletzungen vorliegen, nur in dem Umfang zu einer Haftung für Unternehmenssteuern führt, in dem der Verpflichtete die Finanzbehörde gegenüber den anderen Gläubigern benachteiligt hat (Senatsurteile vom 27. Februar 2007 VII R 60/05, BFHE 216, 487, BStBl II 2008, 508; vom 1. August 2000 VII R 110/99, BFHE 192, 249, BStBl II 2001, 271; vom 21. Juni 1994 VII R 34/92, BFHE 175, 198, BStBl II 1995, 230).
  • FG Köln, 12.05.2006 - 14 K 4247/03

    Haftung eines Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden einer GmbH; Verletzung

    So habe der BFH bereits mit Urteil vom 21.06.1994 (in BStBl II 1995, 230) zu § 14 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) entschieden, dass die Haftung des Konkursverwalters wegen für ihn erkennbarer Masseunzulänglichkeit trotz fehlender Zahlungsmittel nicht ausgeschlossen sei.

    DasUrteil vom 21.06.1994 VII R 34/92 (BStBl II 1995, 230) betrifft die Haftung eines Konkursverwalters für offen ausgewiesene Umsatzsteuer trotz fehlender Mittel und fehlender Berechtigung zum Steuerausweis (§ 14 Abs. 3 Satz 2 UStG).

  • FG Köln, 28.04.2006 - 14 K 2789/03

    Haftung eines Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden einer GmbH; Fehlende

    So habe der BFH bereits mit Urteil vom 21.06.1994 (in BStBl II 1995, 230) zu § 14 Abs. 3 UStG entschieden, dass die Haftung des Konkursverwalters wegen für ihn erkennbarer Masseunzulänglichkeit trotz fehlender Zahlungsmittel nicht ausgeschlossen sei.

    DasUrteil vom 21.06.1994 VII R 34/92 (BStBl II 1995, 230) betrifft die Haftung eines Konkursverwalters für offen ausgewiesene Umsatzsteuer trotz fehlender Mittel und fehlender Berechtigung zum Steuerausweis (§ 14 Abs. 3 Satz 2 UStG).

  • BFH, 09.01.1997 - VII R 51/96

    Geschäftsführerhaftung bei Umsatzsteueroption

    Für einen daraus dem Steuergläubiger entstehenden Schaden haftet der Konkursverwalter uneingeschränkt; der haftungsbegrenzende Grundsatz der anteiligen Tilgung -- der auch nach den finanziellen Verhältnissen im Streitfall den Haftungsanspruch ausschließen würde -- greift unter diesen Umständen nicht durch (Urteil vom 21. Juni 1994 VII R 34/92, BFHE 175, 198, BStBl II 1995, 230).
  • FG Münster, 03.05.2000 - 5 K 2907/99

    Haftung des Konkursverwalters bei Option zur Umsatzsteuer in Kenntnis der

    Bei Anwendung der für die Abwicklung eines Konkursverfahrens erforderlichen und ihm persönlich möglichen Sorgfalt hätte ihm ohne weiteres einleuchten müssen, daß die höchstrichterliche Rechtsprechung in einem Verhalten des gesetzlichen Vertreters oder des Konkursverwalters, das ohne Not eine nicht realisierbare USt auslöst, eine zur Haftung führende Pflichtverletzung sieht (vgl. z. B. die BFH-Urteile vom 5.2.1985 VII R 124/80, BFH/NV 1987, 2; 21.6.1994 VII R 34/92, BStBl. II 1995, 230).

    Entgegen der Ansicht des Kl. findet der haftungsbegrenzende Grundsatz der anteilmäßigen Befriedigung aller Gläubiger im Streitfall keine Anwendung, weil die Pflichtverletzung des Kl. nicht in der Verletzung dieses Grundsatzes, sondern schon in der Auslösung einer nicht realisierbaren Steuer liegt (vgl. zu ähnlichen Fällen die BFH-Urteile VII R 34/92 und VII R 51/96).

  • FG Düsseldorf, 30.11.2000 - 2 K 4312/99

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides wegen der Umsatzsteuer; Haftung des

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  • BFH, 14.06.2016 - VII R 21/14

    Im Wesentlichen Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14. 06. 2016 VII R 20/14 -

  • FG Münster, 24.05.1996 - 13 K 6469/94
  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 87/13

    Abgabenordnung: Haftung gemäß § 71 AO aufgrund einer Beteiligung an einem

  • FG Saarland, 22.01.2001 - 1 K 103/00

    Grundsatz der anteiligen Tilgung; Vertreterhaftung für rückständige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2021 - 14 B 2019/20

    Haftungsumfang des gesetzlichen Vertreters des Steuerschuldners bei

  • BFH, 07.03.1996 - V R 14/95

    Kein Vorsteuerabzug des Grundstückserwerbers, wenn ein insolventer Veräußerer

  • FG Düsseldorf, 15.04.1999 - 2 V 9222/98

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides wegen der Umsatzsteuer ; Anspruch auf

  • BFH, 17.07.2008 - I B 2/08

    Zur Körperschaftsteuerhaftung eines GmbH-Geschäftsführers - Divergenz

  • VG Magdeburg, 24.05.2017 - 2 A 373/15

    Voraussetzungen für den Erlass eines Haftungsbescheides wegen Steuerhinterziehung

  • FG Münster, 26.11.2004 - 9 K 5436/98

    Zulässigkeit eines ergänzenden Haftungsbescheids; Haftung für Umsatzsteuer 1994

  • FG Niedersachsen, 19.09.2000 - 11 V 876/99

    Mangels Kausalität keine Haftung des Steuerhinterziehers für den Steuerausfall,

  • FG München, 22.02.2010 - 14 K 2841/09

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH - Pflichtverletzung - Haftung bei

  • BFH, 22.02.1999 - V B 133/98

    Billigkeitsmaßnahmen zu § 14 Abs. 3 UStG

  • FG München, 15.12.2008 - 15 K 4118/07

    Geschäftsführerhaftung wegen Lohnsteuer bei geduldetem Überziehungskredit

  • FG Sachsen, 24.09.2014 - 8 K 1883/12

    Inanspruchnahme des Geschäftsführers einer GmbH als Haftungsschuldner wegen der

  • BFH, 04.07.1996 - VII R 13/96

    Revision wegen Fehlens von Entscheidungsgründen

  • FG München, 25.10.2012 - 14 K 2037/10

    Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

  • FG Köln, 18.01.2000 - 14 K 3630/97

    GmbH-Geschäftsführerhaftung für Ausfall der GmbH bei später fälliger Steuerschuld

  • FG München, 22.02.2010 - 14 K 3114/08

    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers

  • FG München, 17.11.2009 - 14 V 2365/09

    Haftung des Geschäftsführers

  • FG München, 06.10.2009 - 14 V 1563/09

    Haftung des Geschäftsführers für Steuerschulden der GmbH

  • FG Sachsen, 23.01.2003 - 2 K 157/01

    Keine Pflicht des Geschäftsführers zur sofortigen Bereithaltung von Mitteln zur

  • FG Köln, 13.12.1999 - 11 V 1672/98

    Einkommensteuervorauszahlungen können unabhängig von

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