Rechtsprechung
   BFH, 23.04.1991 - VII R 37/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1318
BFH, 23.04.1991 - VII R 37/90 (https://dejure.org/1991,1318)
BFH, Entscheidung vom 23.04.1991 - VII R 37/90 (https://dejure.org/1991,1318)
BFH, Entscheidung vom 23. April 1991 - VII R 37/90 (https://dejure.org/1991,1318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 392
  • BB 1991, 1778
  • BB 1991, 1922
  • DB 1991, 1967
  • BStBl II 1991, 742
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.12.1981 - VII R 105/78

    Verjährung eines Haftungsanspruchs - Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - VII R 37/90
    Denn eine Unterbrechung der Verjährung nach § 147 AO tritt nach der neueren Rechtsprechung des Senats, mit der er seine früher vertretene abweichende Auffassung aufgegeben hat, nur für denjenigen Vollstreckungsschuldner ein, gegen den sich die jeweiligen Maßnahmen richten (vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 1979 VII R 64/76, BFHE 128, 567, BStBl II 1980, 33; vom 8. Dezember 1981 VII R 105/78, BFHE 134, 532, BStBl II 1982, 226).
  • BFH, 11.07.1979 - VII R 64/76

    Zollwertrechtliche Behandlung - Ausländische Muttergesellschaft -

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - VII R 37/90
    Denn eine Unterbrechung der Verjährung nach § 147 AO tritt nach der neueren Rechtsprechung des Senats, mit der er seine früher vertretene abweichende Auffassung aufgegeben hat, nur für denjenigen Vollstreckungsschuldner ein, gegen den sich die jeweiligen Maßnahmen richten (vgl. Senatsurteile vom 11. Juli 1979 VII R 64/76, BFHE 128, 567, BStBl II 1980, 33; vom 8. Dezember 1981 VII R 105/78, BFHE 134, 532, BStBl II 1982, 226).
  • BFH, 20.02.1958 - V 140/57 U

    Unterbrechung der Verjährung durch den Auftrag des Finanzamts zur Vornahme der

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - VII R 37/90
    So hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) auch schon der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs und des Obersten Finanzgerichtshofs angeschlossen, daß nicht jede innerdienstliche Handlung geeignet sei, die Verjährung nach § 147 Abs. 1 AO zu unterbrechen, sondern nur solche Handlungen des FA, die nach außen wirken (BFH-Urteil vom 20. Februar 1958 V 140/57 U, BFHE 67, 421, BStBl III 1958, 433, 434).
  • BFH, 17.10.1989 - VII R 77/88

    Die Eintragung einer Sicherungshypothek im Grundbuch ist auch ohne Bekanntgabe

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - VII R 37/90
    Zwar entfalten bestimmte Vollstreckungsmaßnahmen mit Außenwirkung, wie z. B. der Antrag auf Konkurseröffnung oder der Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek, ihre die Unterbrechung der Verjährung herbeiführende Wirkung auch ohne Bekanntgabe an den Vollstreckungsschuldner (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88, BFHE 158, 310, 316, BStBl II 1990, 44).
  • BFH, 16.07.1985 - VII R 185/82

    Verjährung von Haftungsansprüchen gegen die Gesellschafter wegen

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - VII R 37/90
    Die Ansicht, daß auch bereits vor Inkrafttreten der Abgabenordnung - AO 1977 - (vgl. § 191 Abs. 5 Nr. 2 AO 1977) nach Eintritt der Verjährung der Erstschuld diese nicht mehr durch Haftungsbescheid geltend gemacht werden kann, entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 16. Juli 1985 VII R 185/82, BFH/NV 1987, 210).
  • BFH, 28.11.1985 - V R 139/81

    Rechtliche Wirkung einer Mitteilung der Gewährung von Vollstreckungsaufschub

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - VII R 37/90
    Dieser hat entschieden, daß ein dem Vollstreckungsschuldner nicht bekanntgegebener Vollstreckungsaufschub eine nur innerdienstlich wirkende Maßnahme sei, die das FA dem Steuerpflichtigen gegenüber nicht verpflichte; eine derartige Maßnahme berühre - anders als die mitgeteilte Gewährung von Vollstreckungsaufschub während der Geltung der AO (bis 31. Dezember 1976) - die Fälligkeit der Steuerschuld nicht (Urteil vom 28. November 1985 V R 139/81, BFH/NV 1987, 8, 9).
  • BFH, 15.03.1979 - IV R 174/78

    Bei Vollstreckungsaufschub entstehen Säumniszuschläge; besteht Streit hierüber,

    Auszug aus BFH, 23.04.1991 - VII R 37/90
    Durch den Vollstreckungsaufschub sagt das FA dem Vollstreckungsschuldner das Unterlassen von Vollstreckungshandlungen zu (vgl. BFH-Urteil vom 15. März 1979 IV R 174/78, BFHE 127, 311, BStBl II 1979, 429, 430).
  • BFH, 21.11.2006 - VII R 68/05

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung bei fehlender Handlungsfähigkeit -

    Es trifft --wie gerade die Wohnsitzanfrage zeigt-- auch nicht zu, dass Maßnahmen nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung haben, wenn sie gegenüber dem Steuerpflichtigen vorgenommen werden (so aber Frotscher in Schwarz, AO, § 231 Rz. 4 unter irrtümlicher Berufung auf das Urteil des Senats vom 23. April 1991 VII R 37/90, BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742).

    Es ist dann aber nicht einsichtig, warum gleichwohl der Wirkungseintritt stets oder jedenfalls bei der hier fraglichen Pfändungsmaßnahme, welche zu diesen nicht gegenüber dem Steuerpflichtigen vorzunehmenden Maßnahmen gehört (§ 312 AO 1977), passive Handlungsfähigkeit des Steuerschuldners erfordern sollte, mag diese auch bei verjährungsunterbrechenden Handlungen, die ihrer Natur nach gegenüber dem Steuerschuldner vorgenommen werden müssen, wie z.B. Zahlungsaufforderung und Vollstreckungsaufschub (dazu das Urteil in BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742), erforderlich sein.

    Zwar ist allen Unterbrechungstatbeständen gemeinsam, dass es sich um nach außen wirkende Maßnahmen handelt, welches Erfordernis der Senat aus der Rechtssicherheit hergeleitet hat; denn bei nur innerdienstlichen Maßnahmen des FA sei für den Betroffenen nicht mit der erforderlichen Klarheit feststellbar, ob der Zahlungsanspruch durch Verjährung erloschen ist oder ob er wegen Unterbrechung der Verjährung weiterhin zur Leistung verpflichtet ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742, und in BFHE 181, 259, BStBl II 1997, 8).

  • BFH, 24.09.1996 - VII R 31/96

    Verjährung - Unterbrechung der Verjährung - Schuldnerverzeichnis -

    Dieses Erfordernis dient der Rechtssicherheit, denn bei nur innerdienstlichen Maßnahmen des FA ist es für den Betroffenen nicht mit der erforderlichen Klarheit feststellbar, ob der Zahlungsanspruch durch Verjährung erloschen ist oder ob er - wegen Unterbrechung der Verjährung - weiterhin zur Leistung verpflichtet ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 1991 VII R 37/90, BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742, m. w. N. - hier insbesondere für den Fall des Vollstreckungsaufschubs - generell für alle Unterbrechungshandlungen: Ruban, a. a. O., § 231 AO 1977 Rz. 12).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Vollstreckungsmaßnahmen oder auch bestimmte Ermittlungshandlungen, wie die Anfrage nach dem Wohnsitz oder dem Aufenthaltsort des Zahlungspflichtigen gemäß § 231 Abs. 1 AO 1977, ihrer Zielrichtung nach ein Tätigwerden gegenüber Dritten erforderlich machen (anders entschieden für den Vollstreckungsaufschub in BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742).

  • BFH, 18.11.2003 - VII R 5/02

    Erledigung der Hauptsache; Eintritt der Zahlungsverjährung

    Denn die Wirksamkeit einer Unterbrechungshandlung ist jeweils nach den für diesen Unterbrechungstatbestand geltenden Kriterien zu beurteilen (BFH-Urteile vom 24. April 1996 II R 37/93, BFH/NV 1996, 865; vom 23. April 1991 VII R 37/90, BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742 für den Vollstreckungsaufschub, sowie vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88, BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44 für eine Vollstreckungsmaßnahme, und Senatsurteile vom 27. April 1995 VII R 90/93, BFH/NV 1995, 943, 945, und vom 28. August 2003 VII R 22/01 BFHE 203, 20, BFH/NV 2003, 1624 für die Zahlungsaufforderung).

    Für den Steuerpflichtigen muss auch bei Gewährung einer AdV mit der erforderlichen Klarheit feststellbar sein, bis wann die AdV gewährt ist und damit verjährungsunterbrechende Wirkung hat, ob sich der Ablauf der Zahlungsverjährung durch die ihm gegenüber wirksam gewordene Unterbrechungshandlung verzögert und ob und wann der Zahlungsanspruch wegen Eintritts der Zahlungsverjährung erlischt (§ 47 AO 1977 i.V.m. § 232 AO 1977; vgl. Senatsurteil in BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742, 744).

  • BFH, 28.11.2006 - VII R 3/06

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch später für "erledigt" erklärte

    Den in § 231 Abs. 1 Satz 1 AO 1977 aufgeführten Maßnahmen, denen das Gesetz verjährungsunterbrechende Wirkung beimisst, ist gemeinsam, dass es sich um nach außen wirkende Maßnahmen handeln muss, welches Erfordernis der erkennende Senat aus dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit hergeleitet hat; denn bei nur innerdienstlichen Maßnahmen des FA, so hat der Senat ausgeführt, sei für den Betroffenen nicht mit der erforderlichen Klarheit feststellbar, ob der Zahlungsanspruch durch Verjährung erloschen ist oder ob er wegen Unterbrechung der Verjährung weiterhin zur Leistung verpflichtet ist (vgl. Urteile vom 23. April 1991 VII R 37/90, BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742, und vom 24. September 1996 VII R 31/96, BFHE 181, 259, BStBl II 1997, 8).
  • BFH, 24.04.1996 - II R 37/93

    Rechtmäßigkeit einer Steuerfestsetzung mit Eintritt der Zahlungsverjährung

    Denn die Wirksamkeit einer Unterbrechungshandlung ist jeweils nach den gerade für diesen Unterbrechungstatbestand geltenden Kriterien zu beurteilen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 23. April 1991 VII R 37/90, BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742 -- für den Vollstreckungsaufschub -- sowie vom 17. Oktober 1989 VII R 77/88, BFHE 158, 310, BStBl II 1990, 44 -- für eine Vollstreckungsmaßnahme --).

    Auch aus dem BFH-Urteil in BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742, ergibt sich insoweit nichts anderes.

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 9 LB 92/03

    Kostenerstattungsanspruch hinsichtlich der Herstellung eines

    Keine Unterbrechung der Verjährung tritt deshalb z.B. ein, wenn der Vollstreckungsaufschub dem Vollstreckungsschuldner nicht mitgeteilt worden ist (BFH, Urt. v. 23.4.1991 - VII R 37/90 - BFHE 164, 392 = BStBl II 1991, 742 = BB 1991, 1922), wenn der Bescheid über die Aussetzung der Vollziehung dem Adressaten nicht zugegangen ist (BFH, Urt. v. 22.7.1999 - V R 44/98 - BStBl II 1999, 749) oder wenn die Steuerbehörde lediglich vor Erlass des Steuerbescheides angekündigt hat, dessen Vollziehung später auszusetzen ( BFH, Urt. v. 14.4.1996 - II R 43/93 - n.v.).
  • BFH, 05.08.1998 - IV B 129/97

    Niederschlagung

    Die einem Steuerpflichtigen mitgeteilte "Niederschlagung" kann allerdings, anders als eine intern gebliebene Verfügung gemäß § 261 AO 1977, Rechtswirkungen entfalten, die über ein unverbindliches Verwaltungsinternum hinausgehen (Müller-Eiselt, a.a.O., § 261 AO 1977 Rz. 14; vgl. auch BFH-Urteil vom 23. April 1991 VII R 37/90, BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 2 K 1893/10

    Auch nur mündliche Vereinbarung über Ratenzahlungen kann als

    Soweit die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 23. April 1991 (VII R 37/90, BStBl II 1991, 742) meint, eine verjährungsunterbrechende Handlung i.S. von § 231 Abs. 1 AO liege gleichwohl nicht vor, weil die Zusage nicht schriftlich erteilt worden sei, folgt der Senat dem nicht.
  • VG Gelsenkirchen, 08.09.2011 - 5 L 754/11

    Gewerbesteuer, Vollstreckung, Verjährung, Verjährungsunterbrechung, Suchvermerk,

    vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 23. April 1991 - VII R 37/90 -, BStBl II 1991, 742; Urteil vom 24. September 1996 - VII R 31/96 -, BStBl II 1997, 8; Urteil vom 22. Juli 1999 - V R 44/98 -, BStBl II 1999, 749.
  • BFH, 08.01.1998 - VII B 137/97

    Klärung der Meinungsverschiedenheiten über das Erlöschen einer

    Da die Gewährung von Ratenzahlungen auch durch Bescheid erfolgt ist, der dem Vollstreckungsschuldner mitgeteilt worden ist (vgl. Senatsurteil vom 23. April 1991 VII R 37/90, BFHE 164, 392, BStBl II 1991, 742), hat der Vollstreckungsaufschub eine die Zahlungsverjährung unterbrechende Wirkung (§ 231 Abs. 1 Satz 1 AO 1977).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2015 - 2 S 256/15

    Zur Anwendung von § 80 Abs 2 S 1 Nr 1 VwGO auf Duldungsbescheide - hier: Duldung

  • VG Cottbus, 11.09.2012 - 6 K 247/09

    Wasseranschlussbeitrag

  • VG Weimar, 21.01.2016 - 7 K 334/13

    Aussetzungsentscheidung nach § 80 Abs. 4 VwGO als Unterbrechungsmaßnahme i. S. d.

  • FG Hamburg, 06.08.2001 - I 200/01

    Unterlassene oder erfolglose Mitteilung an den Vollstreckungsschuldner über

  • BFH, 03.03.1994 - V B 241/91

    Verwertung von Zeugenvernehmungen aus dem Ermittlungsverfahren durch ein

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht