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   BFH, 13.03.1997 - VII R 39/96   

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BFH, 13.03.1997 - VII R 39/96 (https://dejure.org/1997,969)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1997 - VII R 39/96 (https://dejure.org/1997,969)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1997 - VII R 39/96 (https://dejure.org/1997,969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 37 Abs. 2, § 46 Abs. 2 und 3, § 282 Abs. 3; ZPO § 804 Abs. 3; BGB § 814

  • Wolters Kluwer

    Abtretung von Erstattungsansprüchen - Fehlende Unterschrift eines Ehegatten - Wirksamkeit der Abtretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO § 37 Abs 2, AO § 46 Abs 3
    Abtretung; Abtretungsanzeige; Unterschrift

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 182, 489
  • NJW 1997, 2840 (Ls.)
  • BB 1997, 1574
  • BB 1997, 2257
  • BStBl II 1997, 522
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.02.1990 - VII R 97/88

    Das FA kann einen Erstattungsbetrag, den es irrtümlich an den Abtretungsempfänger

    Auszug aus BFH, 13.03.1997 - VII R 39/96
    Ist ein Erstattungsanspruch - wie im Streitfall - sowohl abgetreten als auch gepfändet worden, so richtet sich die Befugnis zur Einziehung (Empfang) des Erstattungsbetrages nach dem zeitlichen Vorrang der steuerlich wirksamen Abtretung bzw. des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Prioritätsgrundsatz; § 282 Abs. 3 AO 1977, § 804 Abs. 3 der Zivilprozeßordnung - ZPO - Urteil des Senats vom 6. Februar 1990 VII R 97/88, BFHE 160, 197, BStBl II 1990, 671, m. w. N.; ebenso: Mink, Abtretung von Steuererstattungs- und Vergütungsansprüchen nach § 46 AO, Der Betrieb - DB - 1994, 702, 707).

    Für den hier vorliegenden Fall der irrtümlichen Zahlung des FA aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, obwohl diesem eine Abtretung der Forderung zeitlich vorausgegangen und dem Drittschuldner (FA) angezeigt worden war, hat der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 160, 197, BStBl II 1990, 671, 672 unter Hinweis auf die Rechtsprechung und das Schrifttum zum zivilrechtlichen Bereicherungsanspruch ausgeführt, daß eine rechtsgrundlose Leistung des Drittschuldners an den Vollstreckungsgläubiger mit der Folge der Entstehung eines Bereicherungs- bzw. steuerlichen Rückforderungsanspruchs anzunehmen ist.

  • FG Berlin, 24.06.1991 - VIII 163/89
    Auszug aus BFH, 13.03.1997 - VII R 39/96
    Im Hinblick darauf, daß es sich um gesonderte Ansprüche verschiedener Erstattungsgläubiger handelt, ist deshalb mit der im Schrifttum überwiegend vertretenen Auffassung davon auszugehen, daß die fehlende Unterschrift eines Ehegatten auf dem Abtretungsformular - wie im Streitfall - die Abtretung nicht insgesamt unwirksam macht; sie ist vielmehr (nur) wirksam hinsichtlich des Erstattungsanspruchs, der auf den Ehegatten entfällt, der das Anzeigeformular unterschrieben hat (Böker, a. a. O., § 46 AO 1977 Rz. 48; Hoffmann in Koch/Scholtz, a. a. O., § 46 Rz. 7; Mink, DB 1994, 702, 707; ebenso: FG Berlin, Urteil vom 24. Juni 1991 VIII 163/89, EFG 1992, 103, 104, für den Fall der Fälschung der Unterschrift eines Ehegatten: Die Wirksamkeit der Abtretung des Erstattungsanspruchs des anderen Ehegatten wird dadurch nicht berührt).

    Dies ist aus Praktikabilitätsgründen schon deshalb anzunehmen, weil für das FA in vielen Fällen nicht erkennbar ist, wer ihm die Abtretungsanzeige übermittelt hat (ebenso FG Berlin, EFG 1992, 103, 104).

  • BFH, 05.04.1990 - VII R 2/89

    Bei Zusammenveranlagung kann das FA den Erstattungsbetrag mit befreiender Wirkung

    Auszug aus BFH, 13.03.1997 - VII R 39/96
    Der auf den einzelnen Ehegatten entfallende Teil des Erstattungsbetrags bemißt sich demnach nach dem Verhältnis der für ihn einbehaltenen Steuerabzugsbeträge und/oder für ihn entrichteten Vorauszahlungen, wobei letztere - wie der erkennende Senat entschieden hat - im Zweifel nach Köpfen aufzuteilen sind (Senatsurteile vom 25. Juli 1989 VII R 118/87, BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41, 42; vom 5. April 1990 VII R 2/89, BFHE 160, 400, BStBl II 1990, 719, 720; Böker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 46 AO 1977 Rz. 48; Tipke/Kruse, a. a. O., § 37 AO 1977 Tz. 20 bis 20 b; Mink, DB 1994, 702, 705).
  • BFH, 25.06.1985 - VII R 195/82

    Abtretung für einen Lohnsteuer-Erstattungsanspruch gilt auch für Anspruch aus

    Auszug aus BFH, 13.03.1997 - VII R 39/96
    Die einheitliche Gestaltung des amtlichen Vordrucks soll u. a. die schnelle Abwicklung der Erstattungsanträge durch EDV-gerechte Aufarbeitung der Buchungsanweisungen erleichtern (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Juni 1985 VII R 195/82, BFHE 144, 2, BStBl II 1985, 572, unter Hinweis auf die amtliche Begründung in der BTDrucks 7/2852, S. 47).
  • BFH, 25.07.1989 - VII R 118/87

    Zur Person des Erstattungsberechtigten im Falle der Überzahlung von

    Auszug aus BFH, 13.03.1997 - VII R 39/96
    Der auf den einzelnen Ehegatten entfallende Teil des Erstattungsbetrags bemißt sich demnach nach dem Verhältnis der für ihn einbehaltenen Steuerabzugsbeträge und/oder für ihn entrichteten Vorauszahlungen, wobei letztere - wie der erkennende Senat entschieden hat - im Zweifel nach Köpfen aufzuteilen sind (Senatsurteile vom 25. Juli 1989 VII R 118/87, BFHE 157, 326, BStBl II 1990, 41, 42; vom 5. April 1990 VII R 2/89, BFHE 160, 400, BStBl II 1990, 719, 720; Böker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 46 AO 1977 Rz. 48; Tipke/Kruse, a. a. O., § 37 AO 1977 Tz. 20 bis 20 b; Mink, DB 1994, 702, 705).
  • BFH, 22.03.1994 - VII R 117/92

    Die Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs ist auch dann wirksam, wenn die

    Auszug aus BFH, 13.03.1997 - VII R 39/96
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 22. März 1994 VII R 117/92 (BFHE 174, 112, BStBl II 1994, 789, 790) hierzu ausgeführt, daß sich im Regelfall aus einer formgerechten, vom Gläubiger (Abtretenden) unterschriebenen Abtretungsanzeige auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck, die der Abtretende dem Abtretungsempfänger wissentlich und willentlich überläßt, auf die Bevollmächtigung des Abtretungsempfängers schließen läßt, diese Anzeige zum Wirksamwerden der Abtretung dem FA zu übermitteln.
  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 102/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - zu Unrecht erbrachte Sozialleistung -

    Leistung in Kenntnis der Nichtschuld bedeutet jedoch positive Kenntnis, wofür nach den Feststellungen des LSG keine Anhaltspunkte vorliegen, ein - bloßes - Kennenmüssen genügt nicht (vgl hierzu BFHE 182, 489, 498 f).
  • BFH, 30.08.2005 - VII R 64/04

    Bestimmung des Leistungsempfängers eines Rückforderungsanspruchs in einem

    Denn der BFH hat in Fällen, in denen das FA aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses als Drittschuldner an den Pfändungsgläubiger gezahlt hat, entschieden, dass dieser als Empfänger der Leistung bei rechtsgrundloser Erstattung in Anspruch genommen werden kann, weil er den Erstattungsbetrag aus eigenem Recht (dem Einziehungsrecht gemäß § 835 Abs. 1, § 836 Abs. 1 ZPO) durch eine willentliche Leistung des FA erhalten hat (Senatsurteile in BFHE 180, 1, BStBl II 1996, 436, und vom 13. März 1997 VII R 39/96, BFHE 182, 489, BStBl II 1997, 522; Senatsbeschluss vom 28. September 1999 VII B 35/99, BFH/NV 2000, 305).
  • FG Niedersachsen, 06.10.2009 - 12 K 113/09

    Verjährung des Rückforderungsanspruchs von doppelt ausgezahltem Kindergeld;

    Nach der Rechtsprechung des BFH stellen auch Leistungen in der irrtümlichen Annahme, dass der zugrunde liegende Steuerbescheid wirksam ist (BFH-Beschluss vom 29. Juli 1998 II R 64/95, BFH/NV 1998, 1455) oder Leistungen in Unkenntnis von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen (BFH-Urteil vom 6. Februar 1990 VII R 97/88, BStBl II 1990, 671; BFH-Urteil vom 1. März 1990 VII R 103/88, BStBl II 1990, 520) oder in Unkenntnis von Abtretungen (BFH-Urteil vom 13. März 1997 VII R 39/96, BStBl II 1997, 522) jeweils Leistungen ohne Rechtsgrund dar.

    Da sich die Beklagte in einem Irrtum über das Vorhandensein eines Rechtsgrunds befand, braucht nicht geprüft zu werden, ob eine Rückforderung nach § 814 BGB analog ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 13. März 1997 VII R 39/96, BStBl II 1997, 522).

  • LSG Hamburg, 18.12.2015 - L 1 KR 44/11

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen

    Der Bundesfinanzhof hat die Frage der Anwendbarkeit des § 814 BGB auf den öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch bisher offen gelassen (vgl. Urt. v. 13.03.1997 - VII R 39/96, Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2004 - 2 S 2220/03

    Verzinsung einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag

    Ungeachtet ihrer zivilrechtlichen Wirksamkeit ist dieser Vereinbarung indes ein den Anforderungen des § 46 Abs. 1 und 2 AO entsprechender Anzeigewille nicht zu entnehmen (zu diesem zwingenden Erfordernis vgl. BFH, Urteile vom 13.10.1987 - VII R 166/84 - und Urteil vom 13.3.1997 - VII R 39/96 -, Juris Rechtsprechung).
  • OLG Rostock, 17.07.2019 - 4 U 66/19

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde wegen

    Es reicht hierfür nicht aus, dass die an der Klägerin beteiligten Unternehmen Rechtsabteilungen unterhalten und eine anwaltliche Begleitung schon vor der Übersendung der Gewährleistungsbürgschaft bestand, sodass davon auszugehen wäre, dass eine Kenntnis für die Unwirksamkeit der maßgeblichen Klauseln einschlägiger höchstrichterlicher Rechtsprechung bei Stellung der Sicherheit als nach § 814 BGB maßgeblichem Zeitpunkt (vgl. BFH, Urteil vom 13.03.1997, Az.: VII R 39/96, - zitiert nach juris -, Rn. 32) gegeben war.
  • FG Münster, 09.06.2016 - 6 K 213/13

    Verpflichtung eines Treuhänders zur Rückzahlung ausgezahlter Eigenheimzulagen

    Ob § 814 BGB im Rahmen von § 37 Abs. 2 AO Anwendung findet, ist zweifelhaft und vom BFH bislang noch nicht entschieden worden (offen gelassen in BFH-Urteil vom 13.03.1997 VII R 39/96, BFHE 182, 489, BStBl II 1997, 522).
  • FG Nürnberg, 28.10.2011 - 7 K 408/10

    Rückforderung einer doppelten Kindergeldzahlung nach § 37 Abs. 2 AO - Abgrenzung

    Die Norm ist Ausdruck eines allgemein herrschenden Prinzips, dass derjenige, der vom Staat auf Kosten der Allgemeinheit unberechtigt etwas erhalten hat, grundsätzlich verpflichtet ist, das Erhaltene zurückzuzahlen (vgl. BFH-Urteil vom 06.02.1990 VII R 97/88, BStBl II 1990, 671).Nach der Rechtsprechung des BFH stellen auch Leistungen in der irrtümlichen Annahme, dass der zugrunde liegende Steuerbescheid wirksam ist (BFH-Beschluss vom 29.07.1998 II R 64/95, BFH/NV 1998, 1455) oder Leistungen in Unkenntnis von Pfändungs- und Einziehungsverfügungen (BFH-Urteil vom 06.02.1990 VII R 97/88, BStBl II 1990, 671; BFH-Urteil vom 01.03.1990 VII R 103/88, BStBl II 1990, 520) oder in Unkenntnis von Abtretungen (BFH-Urteil vom 13.03.1997 VII R 39/96, BStBl II 1997, 522) jeweils Leistungen ohne Rechtsgrund dar.
  • FG Berlin-Brandenburg, 01.07.2009 - 14 K 2532/04

    Abtretung eines Investitionszulagenanspruchs: Zugangsfähigkeit einer

    Allerdings kann sich der Zedent zur Übermittlung der Anzeige eines Vertreters oder Boten bedienen, er kann sie daher auch dem Zessionar überlassen, damit dieser sie dem Finanzamt übermittelt (BFH, Urteil vom 13. März 1997 VII R 39/96, BStBl II 1997, 522).
  • FG Schleswig-Holstein, 06.09.2017 - 5 K 42/15

    Verpflichtung des Insolvenzverwalters als Leistungsempfänger i.S.d. § 37 Abs. 2

    Der BFH lehne in seiner Entscheidung vom 13. März 1997 VII R 39/96 einen Anspruch aus § 814 BGB lediglich für den Fall ab, dass keine positive Kenntnis des Leistenden vorgelegen habe, sondern dem Leistenden lediglich Umstände bekannt gewesen seien, die auf die Kenntnisse schließen ließen.
  • OLG Schleswig, 18.05.2001 - 14 U 153/00

    Schadensrecht - ersatzfähiger Schaden - zeitweiliger Entzug von

  • VG Köln, 17.12.2002 - 14 K 4326/01

    Verpflichtung zum Erlass von Säumniszuschlägen im Zusammenhang mit einer nicht

  • BFH, 04.02.2000 - VII B 173/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zahlungsanweisung an die Finanzbehörde

  • LSG Hamburg, 18.12.2015 - S 11 KR 138/13
  • FG Köln, 25.09.2003 - 15 K 4262/02

    Erstattungsanspruch bei zusammenveranlagten Ehegatten

  • FG Hessen, 16.06.2011 - 11 K 758/09

    Auslegung einer Abtretungsanzeige von Ehegatten als auf einen Ehegatten

  • FG Hessen, 12.09.2007 - 5 K 1918/05

    Die Wirksamkeit einer Abtretungsanzeige

  • FG Nürnberg, 30.01.2001 - II 265/00

    Rückforderungsanspruch des Finanzamtes gegen Bank; Umsatzsteuerrückzahlung nach

  • FG Düsseldorf, 09.03.2000 - 18 V 200/99

    Rückforderung von Erstattungsansprüchen von Leistungsempfänger; Rechtsgrundlose

  • FG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 5 K 2521/02

    Steuererstattungsanspruch des Leistenden gegen den Leistungsempfänger bei ohne

  • FG München, 24.10.2001 - 1 K 4423/99

    Aufteilung des Einkommensteuererstattungsanspruchs bei Ehegatten;

  • FG Hamburg, 11.02.1999 - V 145/96

    Finanzbehördliche Überweisung eines Steuerrückzahlungsbetrags auf ein gekündigtes

  • FG München, 24.10.2001 - 1 K 4423/98

    Aufteilung des Einkommensteuer-Erstattungsanspruchs bei Ehegatten

  • VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 73-IV-01
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