Rechtsprechung
   BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,698
BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74 (https://dejure.org/1977,698)
BFH, Entscheidung vom 11.01.1977 - VII R 4/74 (https://dejure.org/1977,698)
BFH, Entscheidung vom 11. Januar 1977 - VII R 4/74 (https://dejure.org/1977,698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pflichtgemäßes Ermessen des Finanzgerichts - Beschaffenheit einer Warenprobe - Gutachten eines Sachverständigen - Ermessensfehlgebrauch - Vorliegen eiens Zeugnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 121, 152
  • BStBl II 1977, 310
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.02.1975 - X ZR 24/74

    Äquivalenz

    Auszug aus BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74
    Es steht vielmehr grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, ob er zu einer technischen Streitfrage ein Gutachten eines Sachverständigen einholt oder nicht (vgl BGH-Urteil vom 18. Februar 1975 X ZR 24/74 , BGHZ 64, 86, 100; BVerwG-Urteil vom 15. April 1964 V C 45.63, BVerwGE 18, 216 ).

    Das FG war daher nicht von vornherein gehindert, seine Meinung auf der Grundlage der Zeugnisse der ZPLA zu bilden L (vgl auch die zitierten Urteile des BVerwG V C 45.63 und IV B 201.69 sowie vom 17. Oktober 1968 VIII C 48.68, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79 , die für die Hinzuziehung von amtlichen Sachverständigen zum gleichen Ergebnis gelangten, und das zitierte BGH-Urteil X ZR 24/74 , wonach der Tatrichter sich ein genaues Bild von der Sache auch anhand von Privatgutachten der Parteien verschaffen kann und daher nicht gehindert ist, die technischen Streitfragen ohne die Mithilfe eines gerichtlichen Sachverständigen zu entscheiden).

  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74
    Es steht vielmehr grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, ob er zu einer technischen Streitfrage ein Gutachten eines Sachverständigen einholt oder nicht (vgl BGH-Urteil vom 18. Februar 1975 X ZR 24/74 , BGHZ 64, 86, 100; BVerwG-Urteil vom 15. April 1964 V C 45.63, BVerwGE 18, 216 ).

    Das FG war daher nicht von vornherein gehindert, seine Meinung auf der Grundlage der Zeugnisse der ZPLA zu bilden L (vgl auch die zitierten Urteile des BVerwG V C 45.63 und IV B 201.69 sowie vom 17. Oktober 1968 VIII C 48.68, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79 , die für die Hinzuziehung von amtlichen Sachverständigen zum gleichen Ergebnis gelangten, und das zitierte BGH-Urteil X ZR 24/74 , wonach der Tatrichter sich ein genaues Bild von der Sache auch anhand von Privatgutachten der Parteien verschaffen kann und daher nicht gehindert ist, die technischen Streitfragen ohne die Mithilfe eines gerichtlichen Sachverständigen zu entscheiden).

  • BVerwG, 14.04.1970 - IV B 201.69

    Notwendigkeit der Einholung eines Obergutachtens bei ausreichender Stellungnahme

    Auszug aus BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74
    Die Grundsätze dieser Rechtsprechung - die allein zur Frage der Zeugenvernehmung ergangen ist - gelten jedoch nicht uneingeschränkt für die Entscheidung der Frage, ob die Tatsacheninstanz zur Einholung eines beantragten Sachverständigengutachtens verpflichtet ist (so Beschluß des BVerwG vom 14. April 1970 IV B 201.69, Bayerische Verwaltungsblätter 1971 S 199 - BayVBl 1971, 199 -).

    Das FG war daher nicht von vornherein gehindert, seine Meinung auf der Grundlage der Zeugnisse der ZPLA zu bilden L (vgl auch die zitierten Urteile des BVerwG V C 45.63 und IV B 201.69 sowie vom 17. Oktober 1968 VIII C 48.68, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79 , die für die Hinzuziehung von amtlichen Sachverständigen zum gleichen Ergebnis gelangten, und das zitierte BGH-Urteil X ZR 24/74 , wonach der Tatrichter sich ein genaues Bild von der Sache auch anhand von Privatgutachten der Parteien verschaffen kann und daher nicht gehindert ist, die technischen Streitfragen ohne die Mithilfe eines gerichtlichen Sachverständigen zu entscheiden).

  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 48.68

    Zurückstellung vom Wehrdienst aufgrund Unentbehrlichkeit für den väterlichen

    Auszug aus BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74
    Das FG war daher nicht von vornherein gehindert, seine Meinung auf der Grundlage der Zeugnisse der ZPLA zu bilden L (vgl auch die zitierten Urteile des BVerwG V C 45.63 und IV B 201.69 sowie vom 17. Oktober 1968 VIII C 48.68, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79 , die für die Hinzuziehung von amtlichen Sachverständigen zum gleichen Ergebnis gelangten, und das zitierte BGH-Urteil X ZR 24/74 , wonach der Tatrichter sich ein genaues Bild von der Sache auch anhand von Privatgutachten der Parteien verschaffen kann und daher nicht gehindert ist, die technischen Streitfragen ohne die Mithilfe eines gerichtlichen Sachverständigen zu entscheiden).
  • BFH, 13.08.1969 - II 213/65

    80-Vomhundertgrenze - Errechnung durch Finanzamt - Verhältnisrechnung -

    Auszug aus BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist diese Bestimmung dahin auszulegen, daß die Tatsacheninstanz gehalten ist, erforderlichenfalls unter Ausnutzung aller verfügbaren Beweismittel den Sachverhalt so vollständig wie möglich aufzuklären; sie darf daher auf die Vernehmung eines von einem Beteiligten benannten Zeugen im Regelfall nur verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch den Zeugen zu bekundenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, der Zeuge nicht erreichbar oder die Tatsache rechtsunerheblich ist (vgl Urteile vom 13. August 1969 II 213/65, BFHE 98, 210, BStBl II 1970, 338, mit weiteren Nachweisen; vom 1. Dezember 1967 VI 379/65, BFHE 90, 485, BStBl II 1968, 145).
  • BGH, 04.06.1956 - III ZR 238/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74
    Die Tatsacheninstanz kann also den Antrag auf Vernehmung eines Zeugen nicht mit der Begründung ablehnen, das Gegenteil der vom Zeugen zu bekundenden Tatsache sei bereits erwiesen; denn darin läge eine unzulässige vorweggenommene Würdigung eines nichterhobenen Beweises (vgl Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 4. Juni 1956 III ZR 238/54, Neue Juristische Wochenschrift 1956 S 1480 - NJW 1956, 1480 - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 31. Oktober 1968 VIII C 75.67, Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S 464 - DVBl 1970, 464 -).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 75.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74
    Die Tatsacheninstanz kann also den Antrag auf Vernehmung eines Zeugen nicht mit der Begründung ablehnen, das Gegenteil der vom Zeugen zu bekundenden Tatsache sei bereits erwiesen; denn darin läge eine unzulässige vorweggenommene Würdigung eines nichterhobenen Beweises (vgl Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 4. Juni 1956 III ZR 238/54, Neue Juristische Wochenschrift 1956 S 1480 - NJW 1956, 1480 - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 31. Oktober 1968 VIII C 75.67, Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S 464 - DVBl 1970, 464 -).
  • EuGH, 03.03.1971 - 51/70

    Lütticke / Hauptzollamt Passau

    Auszug aus BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74
    Nachdem das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EGH) vom 3. März 1971 in der Rs 51/70 (EGHE 1971, 121) ergangen war, begehrte die Klägerin die Zuweisung der Ware zu der Tarifst 18.06-D-II-b-2, weil der Milchfettgehalt weniger als 26 GHT betrage.
  • BFH, 01.12.1967 - VI 379/65

    Kapitalgesellschaft - Gesellschaftskapital - Kapitalherabsetzung - Private

    Auszug aus BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist diese Bestimmung dahin auszulegen, daß die Tatsacheninstanz gehalten ist, erforderlichenfalls unter Ausnutzung aller verfügbaren Beweismittel den Sachverhalt so vollständig wie möglich aufzuklären; sie darf daher auf die Vernehmung eines von einem Beteiligten benannten Zeugen im Regelfall nur verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch den Zeugen zu bekundenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, der Zeuge nicht erreichbar oder die Tatsache rechtsunerheblich ist (vgl Urteile vom 13. August 1969 II 213/65, BFHE 98, 210, BStBl II 1970, 338, mit weiteren Nachweisen; vom 1. Dezember 1967 VI 379/65, BFHE 90, 485, BStBl II 1968, 145).
  • BFH, 12.04.1994 - IX R 101/90

    Einholung eines Sachverständigengutachtens (§ 76 FGO )

    Die Zuziehung eines Sachverständigen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BFH-Urteile vom 14. Dezember 1976 VIII R 76/75, BFHE 121, 410, BStBl II 1977, 474; vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310; vom 6. Dezember 1988 VII R 43/86, BFH/NV 1989, 475).
  • BFH, 17.11.1998 - VII R 50/97

    Tarifierung von Nachtkerzenölkapseln

    Es steht danach im pflichtgemäßen Ermessen des FG, ob es zu der medizinischen Streitfrage das Gutachten eines Sachverständigen einholt oder nicht (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310).
  • BFH, 15.07.1986 - VII R 145/85

    Feststellungslast - In die BRD verbrachte Waren - Ursprung von Waren - Ursprung

    Wie der Senat im Urteil vom 11. Januar 1977 VII R 4/74 (BFHE 121, 152, 156, BStBl II 1977, 310 ) entschieden hat, hat die Tatsacheninstanz bei der Beurteilung der Frage, ob die Hinzuziehung eines Sachverständigen entsprechend dem Antrag einer Partei notwendig ist, eine größere Freiheit als bei der Entscheidung der Frage, ob beispielsweise eine beantragte Zeugenvernehmung durchzuführen ist.
  • BFH, 05.09.2005 - IX B 156/04

    Grundstückserwerb - Abbruch des Gebäudes

    Das FG darf nach ständiger Rechtsprechung insbesondere dann auf die Vernehmung eines benannten Zeugen verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch den Zeugen zu bekundenden Tatsache zugunsten der betroffenen Partei unterstellt, der Zeuge nicht erreichbar oder die Tatsache rechtsunerheblich ist (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 29. Mai 1974 I R 167/71, BFHE 112, 455, BStBl II 1974, 612, und vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310, m.w.N.).
  • BFH, 04.03.1993 - IV R 33/92

    Verfahrensfehlerhaftigkeit der Unterlassung der Sachverständigenzuziehung bei

    Angesichts dieser Umstände ist der Streitfall nicht zu vergleichen mit dem, der dem BFH-Urteil vom 11.Januar 1977 VII R 4/74 (BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310) zugrunde gelegen hat.
  • BFH, 26.02.1985 - VII R 137/81

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Denn ein Beweisantrag darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil das Gericht das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits als erwiesen ansieht (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310).
  • BFH, 14.10.1998 - IV B 27/98

    NZB; Beweiswürdigung; ausländische Zeugen

    Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei dieser Ermessensentscheidung um eine --grundsätzlich nicht zulässige-- vorweggenommene Beweiswürdigung handelt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 6. Februar 1985 II R 12/84, BFH/NV 1985, 41; vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310; Anmerkung in Juristische Rundschau 1984, 129).
  • BFH, 21.05.1992 - VIII B 76/91

    Anerkennung von Zinsen auf ein von einer Domizilgesellschaft ohne eigene

    Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei dieser Ermessensentscheidung um eine - grundsätzlich nicht zulässige - vorweggenommene Beweiswürdigung handelt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 6.2. 1985 II R 12/84, BFH/NV 1985, 41; vom 11.1. 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310; Anmerkung in JR 1984, 129).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 63/94

    Aufteilung der Anschaffungskosten auf das Gebäude und den dazugehörigen Grund und

    Das bedeutete jedoch eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung (vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310).
  • BFH, 26.01.2001 - VI B 156/00

    Finanzamt - Übergehen eines Beweisantrags - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Das Finanzgericht (FG) hat gegen das Verbot der Vorwegnahme der Beweiswürdigung verstoßen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310, 311; BFH-Beschluss vom 21. Januar 1993 XI R 35/92, BFH/NV 1993, 671).
  • BFH, 09.07.1985 - IX R 53/80

    Ansetzung der Abbruchkosten für ein beim Erwerb technisch oder wirtschaftlich

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht