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   BFH, 13.03.1973 - VII R 40/70   

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https://dejure.org/1973,10953
BFH, 13.03.1973 - VII R 40/70 (https://dejure.org/1973,10953)
BFH, Entscheidung vom 13.03.1973 - VII R 40/70 (https://dejure.org/1973,10953)
BFH, Entscheidung vom 13. März 1973 - VII R 40/70 (https://dejure.org/1973,10953)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 109, 397
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 04.11.1993 - VII B 198/93

    Anforderungen an die Annahme der Kenntnis eines Steuerpflichtigen über die

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Senatsurteil vom 13. März 1973 VII R 40/70, BFHE 109, 397) sei ein konkret-individueller Fahrlässigkeitsbegriff maßgebend, bei dem es nicht auf eine Qualifizierung des Verschuldens nach leicht oder grob ankomme.

    Die Entscheidung in BFHE 109, 397 trage zu keiner endgültigen Klärung bei.

    Wie der Senat entschieden hat (BFHE 109, 397, 399f.; Urteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463, 468), ist im Hinblick auf den subjektiven Tatbestand von § 57 Abs. 2 Satz 2 ZG - Wissenmüssen - darauf abzustellen, ob dem Erwerber von (noch) zollpflichtigem Zollgut seine Unkenntnis nach den Umständen des Falles und nach seiner Persönlichkeit zur Last gelegt werden kann.

    Diese Rechtsprechung hat der Senat in seinem Urteil in BFHE 120, 314 nicht etwa, wie die Klägerin anzunehmen scheint, in Frage gestellt (vgl. auch die auf BFHE 109, 397 ausdrücklich Bezug nehmende Entscheidung in BFHE 153, 463, 468).

    Allein eine solche - negative -Umschreibung (Gutglaubensschutz) enthält auch die amtliche Begründung zu § 57 ZG (BZBl 1962, 36, 69), die in dem Urteil in BFHE 109, 397, 401 im übrigen berücksichtigt worden ist.

  • BFH, 06.10.1998 - VII R 20/98

    Zollschuldner

    Daneben sind nach den geltenden Vorschriften der Mitgliedstaaten gesamtschuldnerisch (nicht als Haftende, vgl. Senatsurteil vom 13. März 1973 VII R 40/70, BFHE 109, 397) solche Personen zur Erfüllung der Zollschuld verpflichtet, die die betreffende Ware erworben haben oder im Besitz hatten.
  • BFH, 26.08.1997 - VII R 82/96
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei der Frage, ob der Erwerber der Ware um die Zollguteigenschaft hätte wissen müssen, auf die individuellen Verhältnisse, d. h. die einzelnen Umstände des Falles und die persönlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Betreffenden abzustellen (Senatsurteil vom 13. März 1973 VII R 40/70, BFHE 109, 397).
  • FG München, 28.02.2008 - 14 K 4121/05

    Erwerb vorschriftswidrig eingeführter Zigaretten

    Der weitere Zollschuldner ist kein Haftungsschuldner, sondern ein zusätzlicher Schuldner für die bestehende Zollschuld (vgl. BFHUrteil vom 13. März 1973 VII R 40/70, ZfZ 1973, 310).
  • FG Bremen, 13.06.2001 - 299344K 3

    Gesamtschuldnerische Hinzuziehung des Warenerwerbers gem. § 57 Abs. 2 Satz 2 ZG;

    Nach den Ausführungen des BFH im Urteil vom 13.03.1973 (VII R 40/70, BFHE 109, 397, BzBl 1973, 872) zu dem Maßstab, der bei der Prüfung, ob ein Erwerber hätte wissen müssen, dass die von ihm erworbene Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden ist, anzuwenden ist, müßte sich aus den Umständen des Falles und der Persönlichkeit des Erwerbers, insbesondere seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten das "Wissen müssen" von der Zollguteigenschaft zweifelsfrei, jedenfalls aber bei vernünftiger Abwägung aller für und wider sprechenden Umstände ergeben.
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