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   BFH, 17.03.1988 - VII R 43/84   

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https://dejure.org/1988,18313
BFH, 17.03.1988 - VII R 43/84 (https://dejure.org/1988,18313)
BFH, Entscheidung vom 17.03.1988 - VII R 43/84 (https://dejure.org/1988,18313)
BFH, Entscheidung vom 17. März 1988 - VII R 43/84 (https://dejure.org/1988,18313)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 02.09.1986 - VII B 52/86

    Voraussetzungen für die Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 17.03.1988 - VII R 43/84
    Es ist davon auszugehen, daß der Senat auch künftig an dieser Auffassung festhält, zumal er die genannte Entscheidung inzwischen wiederholt zur Grundlage weiterer Entscheidungen gemacht hat (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 1986 VII S 5/86, BFH/NV 1987, 10, und vom 2. September 1986 VII B 52/86, BFH/NV 1987, 172).
  • BFH, 07.07.1983 - V R 197/81

    Haftung für Umsatzsteuer unabhängig von Vorsteuerabzugsmöglichkeit des

    Auszug aus BFH, 17.03.1988 - VII R 43/84
    Der Senat hat in der genannten Entscheidung unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Juli 1983 V R 197/81 (BFHE 139, 310, BStBl II 1984, 70) ausgeführt, der regelmäßige Ausgleich zwischen Steuer und Vorsteuer innerhalb der Unternehmerkette (Nullsituation) berühre weder die Steuerpflicht des leistenden Unternehmens noch den vom Steueranspruch nicht trennbaren Haftungsanspruch.
  • BFH, 05.06.1985 - VII R 57/82

    Ermessensfehler - Steuerhinterziehung - Einfuhrumsatzsteuer - Inanspruchnahme -

    Auszug aus BFH, 17.03.1988 - VII R 43/84
    Ernstliche Zweifel, die nach § 361 Abs. 2 AO 1977 oder nach § 69 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Aussetzung der Vollziehung des Haftungsbescheids rechtfertigen, können nicht - seit der Entscheidung des Senats vom 5. Juni 1985 VII R 57/82 (BFHE 144, 290, BStBl II 1985, 688) zumindest nicht mehr - damit begründet werden, die Inanspruchnahme des Haftenden sei in der Regel ermessensfehlerhaft, wenn die Steuer vom Steuerschuldner als Vorsteuer abgezogen werden könne.
  • FG Hamburg, 16.02.1982 - IV 66/80
    Auszug aus BFH, 17.03.1988 - VII R 43/84
    Das FG schließe sich aber der Entscheidung des FG Hamburg vom 16. Februar 1982 IV 66/80 H (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1982, 640) an, nach der eine Inanspruchnahme des Haftenden für Einfuhrumsatzsteuer in der Regel ermessensfehlerhaft sei, wenn die Steuer vom Steuerschuldner als Vorsteuer abgezogen werden könne.
  • BFH, 12.10.1982 - VII R 84/82

    Verfügung der Steuerbehörde über die Aussetzung der Vollziehung im Sinne eines

    Auszug aus BFH, 17.03.1988 - VII R 43/84
    Die Revision führte zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG (Urteil des erkennenden Senats vom 12. Oktober 1982 VII R 84/82, BFHE 136, 523, BStBl II 1983, 49) mit der Folge, daß das FG die Verwaltungsentscheidungen über die Aussetzung der Vollziehung aufhob und das HZA verpflichtete, die Vollziehung des Haftungsbescheids bis einen Monat nach Zustellung der Entscheidung in der Hauptsache, längstens bis zur Bestandskraft des Haftungsbescheids auszusetzen.
  • BFH, 27.05.1986 - VII S 5/86

    Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe von Zahlungsanmeldungen über Entnahmen aus

    Auszug aus BFH, 17.03.1988 - VII R 43/84
    Es ist davon auszugehen, daß der Senat auch künftig an dieser Auffassung festhält, zumal er die genannte Entscheidung inzwischen wiederholt zur Grundlage weiterer Entscheidungen gemacht hat (vgl. Beschlüsse vom 27. Mai 1986 VII S 5/86, BFH/NV 1987, 10, und vom 2. September 1986 VII B 52/86, BFH/NV 1987, 172).
  • BFH, 23.03.1999 - VII B 216/98

    Haftungsbescheid; Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung

    Dazu bestand insbesondere deshalb Anlaß, weil es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) lediglich auf das Bestehen der Steuerschuld, nicht aber auf die vorherige Steuerfestsetzung und schon gar nicht auf deren Vorläufigkeit (§ 165 AO 1977), einen Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO 1977) oder deren Bestandskraft ankommt (vgl. § 191 Abs. 1, Abs. 3 Satz 4 AO 1977, sowie Senatsurteil vom 17. März 1988 VII R 43/84, BFH/NV 1989, 81; BFH-Urteil vom 2. Februar 1994 II R 7/91, BFHE 173, 306, BStBl II 1995, 300, 302, m.w.N., sowie Boeker in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 191 AO 1977 Rz. 17; Tipke/ Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 191 AO 1977 Rz. 3 c, und Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 6. Aufl., § 191 Anm. 2).
  • FG Sachsen, 05.05.2006 - 2 V 1752/05

    Abzugsbesteuerung von EU-Künstlern; Einkünfte der ausländischen Künstler für

    Für die Inanspruchnahme als Haftungsschuldner kommt es nur auf das Bestehen einer Steuerschuld, nicht aber auf die vorherige Steuerfestsetzung an (vgl. BFH, BFH/NV 1989, 81).
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