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   BFH, 17.07.1996 - VII R 43/96   

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https://dejure.org/1996,12835
BFH, 17.07.1996 - VII R 43/96 (https://dejure.org/1996,12835)
BFH, Entscheidung vom 17.07.1996 - VII R 43/96 (https://dejure.org/1996,12835)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - VII R 43/96 (https://dejure.org/1996,12835)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entsprechende Anwendung der Grundsätze über die Auslegung von Willenserklärungen auf Prozesshandlungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 18.04.2006 - VII R 77/04

    Keine Überprüfung der Aufhebung von Säumniszuschlägen im Abrechnungsverfahren -

    Da nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung von Rechtsbehelfen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Steuerpflichtige den Rechtsbehelf einlegen wollte, der seinen Belangen entspricht und zu dem von ihm angestrebten Erfolg führen kann (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1985 I R 30/85, BFH/NV 1986, 675; BFH-Beschluss vom 31. Januar 2000 V B 190/99, BFH/NV 2000, 872; Senatsbeschluss vom 17. Juli 1996 VII R 43/96, BFH/NV 1997, 50), ist der vorliegende, als "Klage" bezeichnete Rechtsbehelf des Klägers als ein an das FG gerichteter Antrag auf Aufhebung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 Satz 3 FGO anzusehen.
  • BFH, 27.06.2006 - VII R 53/05

    Ausfuhrerstattung: Aufhebung eines rechtsbeständigen Zinsbescheids

    Da bei der Auslegung von Rechtsbehelfen grundsätzlich davon auszugehen ist, dass der Rechtsbehelf eingelegt werden soll, der den Belangen des Rechtsbehelfsführers entspricht und zu dem von ihm angestrebten Erfolg führen kann (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1985 I R 30/85, BFH/NV 1986, 675; BFH-Beschluss vom 31. Januar 2000 V B 190/99, BFH/NV 2000, 872; Senatsbeschluss vom 17. Juli 1996 VII R 43/96, BFH/NV 1997, 50), ist der von der Klägerin gestellte Aufhebungsantrag als Verpflichtungsantrag anzusehen, der darauf gerichtet ist, das HZA unter Aufhebung des Bescheids vom März 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom Mai 2003 zu verpflichten, den Zinsbescheid vom April 1997 in der Fassung des Änderungsbescheids vom Oktober 1998 aufzuheben.
  • BFH, 20.08.1999 - I B 50/99

    Besorgnis der Befangenheit - Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs - Beschwerde -

    Es entspricht deshalb dem Gebot einer am Willen der Klägerin orientierten und "rechtsschutzgewährenden" Auslegung (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 8. Januar 1991 VII R 61/88, BFH/NV 1991, 795; vom 8. November 1996 VI R 37/94, BFH/NV 1997, 363; BFH-Beschluß vom 17. Juli 1996 VII R 43/96, BFH/NV 1997, 50), das Vorbringen der Klägerin trotz seiner Bezeichnung als "Einspruch" in diesem Sinne zu deuten.
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