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   BFH, 14.12.1993 - VII R 45/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4051
BFH, 14.12.1993 - VII R 45/93 (https://dejure.org/1993,4051)
BFH, Entscheidung vom 14.12.1993 - VII R 45/93 (https://dejure.org/1993,4051)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 1993 - VII R 45/93 (https://dejure.org/1993,4051)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zollwert: Montagekosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ausweis von Montagekosten

Papierfundstellen

  • BFHE 173, 280
  • BB 1994, 435
  • BB 1994, 713
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 22.08.2007 - III R 89/06

    Ehegatten; Veranlagungswahlrecht

    Hat das FG aber eine notwendige Würdigung unterlassen, so kann der BFH als Revisionsgericht sie auf der Grundlage der tatsächlichen Feststellungen des FG vornehmen, selbst wenn mehrere Möglichkeiten der Würdigung bestehen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1993 VII R 45/93, BFHE 173, 280, m.w.N., sowie Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 118 FGO Rz 143).
  • BFH, 04.11.1999 - VII R 43/98

    Einkaufsprovision eines Einkaufskommissionärs nicht in den Zollwert einer Ware

    Ein getrennter Ausweis im Sinne des Zollwertrechts von Aufwendungen oder Kosten, die nach dem Willen des Zollwertanmelders nicht in den festzustellenden Zollwert einbezogen werden sollen (zur Bedeutung des Begriffs "getrennt ausgewiesen" vgl. zuletzt das Senatsurteil vom 14. Dezember 1993 VII R 45/93, BFHE 173, 280), macht nur Sinn und ist nur dann erforderlich, wenn die betreffenden Kostenelemente im Rechnungspreis für die eingeführte Ware enthalten sind, sofern das gemeinschaftliche Zollwertrecht es in bestimmten Fällen ermöglichen will, sonst zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis der eingeführten Ware gehörende Bestandteile gerade aufgrund des getrennten Ausweises aus diesem Preis auszusondern und sie damit vor einer Mitverzollung zu bewahren.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Senatsurteil in BFHE 173, 280, weil es sich dort um einen sog. Abzugsfall handelte, in dem gerade ein getrennter Ausweis als Voraussetzung für eine Nichteinbeziehung der Montagekosten in den Zollwert gemäß Art. 3 Abs. 4 Buchst. a ZWVO 1980 zu führen war.

  • FG Düsseldorf, 17.02.1999 - 4 K 6395/94

    Einbeziehung von Zinszahlungen in den Zollwert; Definition des Begriffes

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  • FG Düsseldorf, 29.07.1998 - 4 K 5377/94

    Zinszahlungen als Finanzierungskosten; Zuordnung zum Zollwert; Fehlen einer

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  • FG Düsseldorf, 06.05.1998 - 4 K 357/89

    Nacherhebung von Zoll; Anerkennung von Transaktionswerten für Zollzwecke;

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